Huren-Kongreß in Bremen
Mitteilungen Nr. 163, S. 85
In der letzten Sitzung des Bundestags vor den Wahlen wurde von der Regierungsmehrheit ein SPD-Gesetzesentwurf zur Rechtlichen und sozialen Gleichstellung von Prostituierten abgelehnt. Prostitution gilt also weiterhin als zwar rechtlich zulässige und steuerpflichtige, aber gleichzeitig sittenwidrige Tätigkeit, Verträge gelten damit als zivilrechtlich nicht wirksam.
Prostitution als Dienstleistung heißt das Motto eines Kongresses der Humanistischen Union und der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität (AHS), der vom 13. bis 15. November 1998 in Bremen stattfinden wird. Eingeladen sind dazu wieder Vertreterinnen von Hurenverbänden, mit denen wir rechtliche und gesellschaftliche Probleme der Prostitution in Deutschland und Europa diskutieren werden.
Das genaue Programm wird in den nächsten Mitteilungen abgedruckt, ist aber bereits ab 1. September in der HU-Geschäftsstelle erhältlich.