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Kopftu­chent­schei­dung

Mitteilungen16309/1998Seite 79

Mitteilungen Nr. 163, S. 79

Gleich mehrere Stellungnahmen von HU-Mitgliedern beschäftigen sich mit der nebenstehend abgedruckten Pressemitteilung zur Kopftuchentscheidung und werden im folgenden wiedergegeben.

Leserbrief, Sonntag, 9. 8. 1998, 10:13 Uhr

Zur HU-Pressemitteilung von Jürgen Roth vom 5. August 1998 zur Koftuchentscheidung von Ministerin Schavan

Selbstverständlich tritt die Humanistische Union für die Trennung von Staat und Kirche ein. Es ist aber zwischen persönlichen Bekleidungsstücken, also individueller Weltanschauungsfreiheit in der Öffentlichkeit und dem offiziellen Wandkruzifix, also „öffentlicher Weltanschauungsbekundung“ der Schule (des Staates) selbst, zu differenzieren. Vielleicht ist es auch gar kein Konsens in der HU, daß wir – in der Abwägung zwischen der Bekenntnisfreiheit der Lehrerin und den Rechten der Schülerinnen – bezogen auf öffentliche Schulen zu der Überzeugung kommen, daß schon das Zeigen von weltanschaulichen Symbolen aller Art auch den Lehrkräften untersagt sein sollte. Außerdem findet diese Debatte in einem Bundestagswahlkampf statt, in dem sich Populisten und Stammtischredner aller Seiten an Hetze gegen Minderheiten und insbesondere gegen MigrantInnen zu überbieten suchen. Frau Ministerin Schavan hat hier auch entsprechendem Druck nachgegeben. In diesem Kontext erscheint die Pressemitteilung der HU vom 05. August 1998 merkwürdig blaß, geradezu „geschichtslos“ und ohne Grundrechtsabwägung im Gleichbehandlungssinne. Die Folge der Entscheidung der Ministerin, die zugleich Vizepräsidentin im ZK der Katholiken ist, bedeutet mitnichten den Einstieg in die laizistische Schule, sondern durch das Verbot des Kopftuches explizit die ausschließliche Privilegierung christlicher und jüdischer religiöser Symbole. Das Ergebnis der Entscheidung der Ministerin ist demnach ebenso unplausibel wie ihre Begründung. Letzteres war ja durchaus schon erkannt worden. Die richtige Forderung wäre es nun aber gewesen, von der Ministerin deutlich Konsequenz einzufordern, statt ihr fälschlich eine gute Entscheidung zu attestieren. Solange jedoch Kipa und Halskreuz ausdrücklich nicht verboten werden, muß auch Muslimen das Kopftuch gestattet werden. Eine „Kleiderordnung“ kann nur für alle Lehrkräfte gleichermaßen gelten. Der jetzige Zustand ist demnach nur eine einseitige Diskriminierung derjenigen muslimischer Lehrkräfte, die das traditionelle Kopftuch gerne tragen würden.

Rudolf Ladwig, (E-Mail: Rladwig761@aol.com oder rl@koma.free.de)

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