Die Fälschung der Kriminalstatistik
Mitteilungen Nr. 163, S. 70
In jeder Diskussion über die Innere Sicherheit in Deutschland wird mit der Statistik des Bundeskriminalamtes argumentiert. Auch ich verfahre so. Nur muß man wissen, daß sie nur bedingt zuverlässig ist, offensichtlich weltweit.
Jede Kriminalstatistik ist Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Deshalb ist es nicht verwunderlich, daß oft entgegengesetzte Interessen auf hohe oder niedrige Zahlen hinwirken. Die deutsche Gewerkschaft der Polizei etwa ist an hohen Zahlen interessiert und begründet mit ihnen die Forderung nach neuen Stellen. Folgt man dieser Gesellschaft, fehlen 50.000 Planstellen für Polizeibeamte. Der Politik andererseits dienen niedrige Zahlen als Leistungsnachweis.
Von dem Staatsratsvorsitzenden Honecker ist der Satz überliefert, für kleine Delikte sei in der Statistik kein Platz.
Aus den USA dort werden die Polizeiführer in öffentlicher Wahl bestimmt werden jetzt vielfache Fälschungen bekannt. Atlanta verzeichnete 1996 einen drastischen Rückgang von Rechtsbrüchen, um die Stadt olympiareif erscheinen zu lassen. Gewaltverbrechen wurden zu gewaltlosen Übertretungen geschönt und unaufgeklärte Verbrechen als grundlos angezeigt geschönt. In Philadelphia hatte die Polizeiführung einfach einen Abschlag von acht Prozent vorgenommen.
In Deutschland gibt es vielleicht keine offensichtlichen Fälschungen, aber doch, sagen wir, unterschiedliche Auffassungen bei der Aufstellung von Statistiken. In den süddeutschen Ländern Bayern und Baden-Württemberg ist man auf Sauberkeit und damit niedrige Kriminalitätsziffern bedacht. Sachsen und Thüringen haben diese Praxis nach dem Zusammenbruch des Kommunismus übernommen, da deren Polizei vornehmlich von Beamten aus Bayern und Baden-Württemberg aufgebaut worden ist. In Norddeutschland, besonders ausgeprägt in Schleswig-Holstein, herrscht dagegen, sagen wir, das gewerkschaftliche, an hohen Zahlen interessierte Moment vor. Trotzdem bleibt es richtig, daß die Kriminalität in den genannten, von der CDU/CSU regierten Ländern geringer ist, als in den von der SPD dominierten Ländern. Das braucht nicht, jedenfalls nicht ausschließlich, auf eine effektivere Verbrechensbekämpfung zurückzuführen zu sein, sondern kann auch an den günstigeren wirtschaftlichen Bedingungen dort liegen, die sich die jeweilige Landespolitik freilich auch zugute halten kann.
Besonderes Mißtrauen ist gegenüber den angegebenen Aufklärungsquoten angebracht. Sie besagen nämlich nicht, daß die Tat wirklich aufgeklärt ist, sondern lediglich, daß die Polizei der Tat einen bestimmten Täter zuordnet; hier besteht natürlich ein großer Ermessensspielraum.
Etwa in 10 bis 20 Prozent erhebt die Staatsanwaltschaft bei den aufgeklärten Straftaten keine Anklage; in weiteren knapp 10 Prozent der Fälle erfolgt später ein Freispruch. Man macht deshalb keinen Fehler, wenn man von den Aufklärungsquoten etwa 20 Prozent abzieht.
Ich richte mich lieber nach der Verurteiltenstatistik der Justiz. Hier steht hinter jedem Eintrag ein gerichtlich geprüfter Schuldvorwurf.
Doch auch die Justizstatistik hat ihre Mängel. Zum einen ist sie sehr langsam, nicht unbedingt wegen der Langsamkeit der Gerichte, sondern weil die Zusammenarbeit der Justizverwaltung mit den Landesämtern für Statistik zu wünschen übrig läßt. Es gibt Anzeichen dafür, daß sich dieses auch auf mein Drängen bessern wird. Zum anderen ist die Statistik mit Abstand nicht so differenziert aufgegliedert, wie die insoweit vorbildliche Kriminalstatistik.
Der Hauptmangel indessen: Nicht jeder auch noch so begründete Tatverdacht führt zu einer Verurteilung. Auch bei einem derartigen Tatverdacht wird vor einem Urteil in einem Drittel (Süddeutschland) und der Hälfte (Norddeutschland) der Straftaten das Verfahren eingestellt, sei es, daß die Tat wegen schwereren Schuldvorwürfen als „Nebenstraftat erscheint ( § 154 der Strafprozeßordnung) oder die Schuld des Täters als gering bewertet wird ( § § 153, 153 a der Strafprozeßordnung). Diese unterschiedliche Einstellungspraxis wirkt sich zum Nachteil der süddeutschen und zum Vorteil der norddeutschen Länder aus.
Die Frage bleibt offen, ob man es so genau wissen muß. Wenn sich die Fehler in den unterschiedlichen Statistiken Jahr für Jahr gleichmäßig wiederholen, sind sie jeweils in den Jahresabständen untereinander vergleichbar.
Die Politiker gehen ohnehin, so muß es jedenfalls der Fachmann sehen, mit der Kriminalstatistik höchst unehrlich um und picken sich die für ihre jeweilge Argumentation günstigen Zahlen heraus. Ist z.B. in einem Bundesland die Zahl der Einbrüche zurückgegangen, die der Vergewaltigungen jedoch gestiegen, so wird der Landesinnenminister von der Zahl der Einbrüche sprechen, von den Vergewaltigungen jedoch schweigen.
Die vorstehenden Zeilen verfolgen den Zweck, ein wenig Licht in das Dunkle zu tragen und Bürgerinnen und Bürger gegen jegliche unehrliche Argumentation zu wappnen.
Ulrich Vultejus