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Frauen an die (soziale) Front?

vorgängevorgänge 13212/1995Seite 14-19

Zur Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht

aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 14-19

Alle Jahre wieder taucht in unterschiedlichen Begründungszusammenhängen die Forderung nach Einführung einer „allgemeinen Dienstpflicht” auf. Derzeit zählen zu ihren prominentesten Befürwortern; Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker [1], Bundesarbeitsminister Norbert Blüm, und – last not least – auch Bundeskanzler Kohl [2]. Auf dem Bundesparteitag der CDU 1994 scheiterte nur knapp die Forderung der Jungen Union, die Aufhebung der Wehrpflicht und ihren Ersatz durch eine allgemeine Dienstpflicht ins Grundsatzprogramm der Union auf zunehmen. [3]
Die Einbeziehung der Frauen steht nicht im Vordergrund der seit Anfang der neunziger Jahre erneut aufgeflammten Debatte. Zunder sind vielmehr die Themen „Pflegenotstand”, Klagen über eine bestehende „Wehrungerechtigkeit” (ein Stichwort, das Frauen allerdings aufhorchen lassen muß!) und die Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Wehrpflichtigenarmee überhaupt.

Die Situation ist insoweit neu, als in den Jahren nach der deutschen Einigung und der Beendigung des Warschauer Paktes die Gesamtstärke der Bundeswehr reduziert worden ist. Politiker befürchten, daß bei einer weiteren Verkleinerung der Bundeswehr eine bereits bestehende „Wehrungerechtigkeit” verschärft würde. Nach Schätzungen würde bei Unterschreiten der Marke von 100.000 Grundwehrdienstleistenden nur noch ein Viertel eines jeden Altersjahrgangs die allgemeine Wehrpflicht in der Bundeswehr ableisten, und nur zwei von drei als wehrdiensttauglich Eingestuften würden tatsächlich eingezogen. [4] Kriegsdienstverweigerer dagegen werden zu nahezu 100 Prozent zum Zivildienst einberufen.[5] Derzeit leisten fast ebenso viele Zivildienst wie den Grundwehrdienst. Nach Zahlen der Bundesregierung standen im Juli 1995 148.000 Grundwehrdienstleistende 137.000 Zivildienstleistenden gegenüber.
Von einer Abschaffung oder Reduzierung der Wehrpflicht ist auch der Zivildienst betroffen. Zwar konnte eine verkleinerte Bundeswehr wahrscheinlich durchaus ohne Wehrpflichtige auskommen, ein Ende des Zivildienstes würde die sozialen Dienste jedoch schwer treffen. Damit träte nämlich der Personalmangel im sozialen Sektor offen zutage. Bislang wurde das tatsächliche Ausmaß dieses Mangels durch den Zivildienst kaschiert. Schon jetzt hat sich die Tätigkeit der Zivildienstleistenden in Richtung auf individuelle Schwerbehindertenbetreuung, Mitarbeit in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten und schwere Pflegetätigkeit verlagert.[6] Über 50 Prozent der Zivildienstleistenden sind in stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen tätig. [7] Grundsätzlich gilt, daß Zivildienstleistende arbeitsmarktneutral beschäftigt werden müssen, d.h. niemandem anders die Arbeit wegnehmen dürfen. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Zumindest für die Trägerorganisationen sind die Zivildienstleistenden konkurrenzlos billig.

Nach dem Motto „Alle müssen etwas tun” könnte gemäß dem Willen von – fast ausschließlich männlichen – Politikern aller politischer Couleur der vollständige oder teilweise Wegfall der Wehrpflicht durch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht aufgefangen werden. Auf vielen Tätigkeitsfeldern gibt es einen Bedarf. So konnten über Bundeswehr und Sozialwesen hinaus dann etwa auch die anderen personell unterbesetzten Dienste (vom Umweltschutz bis zur Entwicklungshilfe) mit vergleichsweise billigem Personal aufgefüllt werden. In diesen Rahmen passt auch die Diskussion um die Schaffung eines zivilen Hilfscorps für humanitäre Auslandseinsätze, die letztes Jahr in der parlamentarischen Sommerpause vom Zaun gebrochen worden wurde [8]. Womöglich könnte eine allgemeine Dienstpflicht sogar noch die Wehrpflichtigenarmee legitimieren.

In einer allgemeinen Dienstpflicht sehen ihre Befürworter [9] schließlich gerade für junge Leute eine „Schule des sozialen Lernens”, die Hilfsbereitschaft und Solidarität fördern könnte. Die Konzepte dazu unterscheiden sich nach Personenkreis und Einsatzfeldern. Die meisten, wenn auch nicht alle, wollen auch die jungen Frauen in die Dienstpflicht mit einbeziehen. Vereinzelt gibt es Stimmen, die ein soziales Pflichtjahr nur für Männer fordern [10], sozusagen zwecks „Erziehung des neuen Mannes”. Das klingt zwar gut, ist aber nicht realistisch. Wenn eine allgemeine Dienstpflicht kommt, dann auch für die Frauen. Das legt bereits die aktuelle Diskussion über die sogenannte Wehrgerechtigkeit nahe. Auch rechtliche Gesichtspunkte lassen eine Einbeziehung der Frauen als wahrscheinlich erscheinen.
Die Schaffung einer allgemeinen Dienstpflicht setzt eine Grundgesetzänderung voraus. Derzeit darf nach Art. 12 Abs. 2 GG niemand „zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen Dienstleistungspflicht.“ Damit hat sich der Verfassungsgeber zu Recht abgesetzt von totalitärer Gemeinschaftsideologie und einen ausdrücklichen Schlußstrich gezogen gegen Zwangsrekrutierungen. Angeknüpft wird in dem gerade zitierten Verfassungsartikel an eine „bestimmte Arbeit”, an deren „Herkömmlichkeit“, d.h, an eine bereits bestehende Pflichtentradition und die gibt es außer der Wehrpflicht so nicht und schließlich an die „Gleichheit für alle”, und damit taucht auch die Geschlechterfrage auf. Schon jetzt ist im Ernstfall an den Einsatz von Frauen gedacht.
Auch wenn Art. 12a GG den Dienst an der Waffe für Frauen ausdrücklich ausschließt, gilt im Verteidigungsfall, daß Frauen in die zivilen Dienstpflichten, d.h. in militärische Konzepte einbezogen werden. So heißt es in Abs. 4: „Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten und militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden.”

Wollte man also das Grundgesetz zugunsten der Einführung einer allgemeinen Dienstflicht andern, läge es nahe, diese Dienstpflicht auch auf die Frauen zu erstrecken. Die Wehrpflicht könnte z.B. als ein Pflichtdienst unter anderen ausgestaltet werden. Die Einsatzfelder konnten dann evtuell. geschlechtsspezifisch verteilt werden, Stichwort „Mädchenarmee im Schwesternkittel”, oder den Frauen winkt gar unter der Fahne der Gleichberechtigung ebenfalls der Waffenrock.
Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht bedeutet nicht mehr Gleichberechtigung. Im Gegenteil; Nach wie vor leisten Frauen zwei Drittel aller gesellschaftlichen Arbeit. In der Bundesrepublik werden 53 Milliarden Stunden Erwerbsarbeit geleistet, davon ein Drittel von Frauen. Dazu kommen 58 Milliarden Stunden Familienarbeit, die fast ausschließlich von Frauen geleistet werden [11]. Lediglich 1 Prozent der Vater nehmen Erziehungsurlaub. Erwerbstätige Frauen verdienen durchschnittlich nur zwei Drittel im Vergleich zu Männern. Aus Arbeitgebersicht tragen Frauen ein „Schwangerschafts- und Pflegetätigkeitsrisiko“. [12] Die Folge sind Benachteiligungen bei Einstellung, Beförderung und Personalentwicklungsmaßnahmen für Frauen im Beruf. Frauen sind überproportional von Erwerbslosigkeit betroffen, was erhebliche Auswirkungen auf ihre soziale Sicherung hat. Frauenrenten sind ein Drittel bis zur Hälfte niedriger als die Renten von Männern. [13] Die Altersarmut ist eine Folge der weiblichen Biographie. Frauen weisen oft aufgrund von Haushaltsführung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeiten Lücken im Aufbau eigener Rentenanwartschaften auf. Negativ wirken sich auch die geringeren Verdienstmöglichkeiten von Frauen aus. Mehr als zwei Drittel der etwa zwei Millionen ehrenamtlichen Helfer der Wohlfahrtsverbände sind Frauen, die oftmals ohne Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung sich für die Gesellschaft engagieren.[14] Auch das Freiwillige Soziale Jahr unter Bedingungen, die man nur als „Ausnutzen” bezeichnen kann, wird übrigens hauptsächlich von Mädchen absolviert. [15]

Bis jetzt jedenfalls werden keineswegs alte Menschen einfach von ihren Familienangehörigen in Pflege- oder Altenheime abgeschoben. Familiäre Pflege ist fast immer Aufgabe weiblicher Familienangehöriger, der Ehefrauen, Töchter, Schwiegertöchter. Frauen halten das soziale Netz zusammen. [16] In den sozialen und pflegerischen Berufen sind Frauen überrepräsentiert, meist schlecht bezahlt, überfordert, „ausgebrannt” und bisher fast ohne berufliche Entwicklungschancen. [17] Die Pflege alter und behinderter Menschen zu Hause war bis dato auch fast ausschließlich Sache der Frauen. Frauen haben daher keinen Nachholbedarf in Sachen „sozialer Pflichtdienst an der Gemeinschaft”. Und solange es keine gleichen Rechte für Frauen gibt, kann von gleichen Pflichten nicht die Rede sein. Wer sie bei Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht mit den Männern gleich behandelt, behandelt sie tatsächlich ungleich, schafft neue Ungerechtigkeiten. [18]
Eine allgemeine Dienstpflicht läuft höchstens darauf hinaus, Frauen in ihrer klassischen Rolle als unsichtbare, unbezahlte und politisch einflusslose soziale Reservearmee festzunageln. Das alte Klischee wird wiederbelebt: Frauen als Sorgende, Behütende, ehrenamtlich und unentgeltlich soziale Dienste Leistende. Sollen nun wieder die Frauen für die Beseitigung gesellschaftlicher Mißstände herhalten, die Lückenbüßerinnen spielen?

Es ist ja gerade die Krux an den Sozial- und Pflegeberufen, daß sie als eine Domäne der Frau, verbunden mit dem Ideal des Helfens und Dienens betrachtet wurden. Und warum wird Dienst am Nächsten eigentlich nur dann als charakterbildend und glückbringend angesehen, wenn er unentgeltlich geleistet wird? Ein wirklicher Beitrag zur Gleichberechtigung ebenso wie zu einer Behebung des sog. „Pflegenotstandes” wäre eine gründliche Reform der sozialen und pflegerischen Berufe mit dem Ziel einer angemessener Bezahlung, besseren Arbeitsbedingungen und Aufstiegschancen und sozialer Anerkennung.

Dringend notwendig ist ein Altenpflegegesetz.  [19] Gegenwärtig wird die Altenpflegeausbildung nicht bundeseinheitlich, sondern nach landesrechtlichen Vorschriften durchgeführt. Es muß sichergestellt werden, daß den im Pflegeversicherungsgesetz vorgesehenen Sachleistungen der häuslichen Pflege auch ein ausreichendes Angebot an fachkompetenten Pflegekräften gegenübersteht. Will man die Krankenpflegeberuf attraktiver machen, sind auch der Einstieg in den Hochschulbereich und berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich.
Der Pflegebereich leidet darunter, daß Fachkräfte fehlen. Dies hängt mit den schlechten Arbeitsbedingungen und Imageproblemen zusammen. Er ist auch Ausdruck davon, daß Frauen diese Art von Arbeitsteilung, möglichst unsichtbar unbezahlte oder unterbezahlte Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen und sich für den Dienst am Nächsten aufzuopfern, nicht mehr akzeptieren. [20] In der Schweiz z.B, verdient eine Krankenschwester das Doppelte wie in Deutschland. Hierzulande geben viele Krankenschwestern und Altenpflegerinnen nach wenigen Jahren ihren Beruf auf; wegen schlechter Bezahlung, ungünstiger Dienstzeiten, geringer gesellschaftlicher Anerkennung, fehlender Aufstiegschancen, hoher psychischer und z.T. auch physischer Belastungen und geringen Kompetenzen im Vergleich zu den Ärzten. Qualifizierte Kräfte lassen sich nur gewinnen, ausbilden und bei der Stange halten, wenn Berufsbildung, Arbeitsbedingungen und Bezahlung aufgewertet werden.
Eine Verpflichtung von Laien verschärft die Probleme nur noch. Denn dadurch wird erst recht das Berufsbild der Pflegefachkräfte abgewertet und das Lohnniveau gedrückt. Die schon jetzt überlasteten Fachkräfte wären zusätzlich damit beschäftigt, unqualifizierte und womöglich auch noch unmotivierte Mitarbeiter anzuleiten. Eine weitere Verschiebung des Verhältnisses von unqualifizierten zu qualifizierten Arbeitskräften würde zu einer Verschlechterung der Pflege der Betroffenen und der Atmosphäre in den Einrichtungen führen. Kranken und alten Menschen ist eine Entprofessionalisierung des Pflegebereichs nicht zuzumuten. Die Bürgerinnen und Bürger werden mit hohen Sozialabgaben belastet, und wenn sie dann tatsächlich Hilfe benötigen, wird ihnen nicht einmal eine fachgerechte Pflege ermöglicht! Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf kontinuierliche qualifizierte Betreuung, die Geborgenheit und Vertrauen vermittelt. Unfreiwillig arbeitende Menschen, schlecht ausgebildet und ständig wechselnd, können diesen Anspruch selbst bei hohem persönlichen Engagement nicht erfüllen. Gerade von der jetzt eingeführten Pflegeversicherung wird eine Entlastung und Professionalisierung erwartet. Darin findet auch die Erfahrung Niederschlag, daß Pflege qualifizierte Begleitung notwendig macht.

Auf billige Pflichtdienstleistende zu hoffen, wäre kurzsichtig und arbeitsmarktpolitisch fatal. Der Pflegenotstand würde nur noch weiter verfestigt. Mit einem staatlichen Pflichtdienst würde der Mangel an Fachkräften nur verdeckt. Schon heute arbeiten im Pflegebereich einschließlich der Zivildienstleistenden 70 Prozent unausgebildete Hilfskräfte. Der Knall käme später, aber dann umso heftiger. Und soweit auch ein Bedarf an weniger qualifizierten Arbeitskräften bestehen sollte, so ist daran auf dem Arbeitsmarkt kein Mangel, sind es doch gerade diese, die bei den Umstrukturierungsprozessen in der modernen Arbeitswelt auf der Strecke bleiben. Mit Sicherheit wären die Auswirkungen eines unbezahlten Zwangsdienstes auf den Arbeitsmarkt negativ.

Natürlich ist es ein Problem, daß in Zukunft verstärkt Kostenbelastungen für die Betreuung und Pflege älterer hilfsbedürftiger Menschen auf die Gesellschaft zukommen. Faktoren hierfür sind die Entwicklung der Alterspyramide, gewandelte Familienstrukturen, berufliche Integration der Frauen, zunehmende Individualisierung und die Distanz zwischen den Generationen, die durch die arbeitsmarktbedingte räumliche Mobilität erzwungen wird. Aber unsere Gesellschaft, eine der reichsten der Welt, muß sich endlich von der Erwartung verabschieden, soziale und pflegerische Versorgung quasi zum Nulltarif von den Frauen zu erhalten. Gesellschaftlich notwendige Arbeit muß angemessen bezahlt werden, Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen darf auch nicht ausgerechnet zu Lasten derjenigen im Gesundheitsbetrieb aufgefangen werden, die an der untersten Skala stehen, nämlich der Pflegekräfte.
Jeder weiß, daß die Kostenlawine woanders zu suchen ist, im übrigen dort, wo vornehmlich Männer daran verdienen (z.B. Pharmaindustrie, medizinische Großgeräte). Bei der Diskussion geht es tatsächlich um nichts anderes als um ein gesellschaftliches Verteilungsproblem hinsichtlich bisher unterbezahlter Pflegekräfte. [21] Wir dürfen es nicht hinnehmen, daß der Staat für sozial notwendige Aufgaben auf den bequemen Weg des Zwanges zurückgreift, anstatt dafür zu sorgen, daß zu angemessenen Marktpreisen genügend qualifizierte Leute in den Pflegeberufen zur Verfügung stehen.

Ein allgemeiner Zwangsdienst setzt außerdem einen hohen Verwaltungsapparat voraus, Es gibt seriöse Berechnungen [22], nach denen sich ein solcher Dienst gar nicht rechnet – wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und der kurzen Dienstdauer; volkswirtschaftlich betrachtet wäre er gänzlich ineffektiv, da menschliche Ressourcen nicht entsprechend ihren Fähigkeiten eingesetzt werden.
Nicht umsonst gibt es in keinem Staat in Europa einen derartigen Pflichtdienst. Vieles spricht dafür, daß die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht mit internationalem Recht, namentlich den Zwangsarbeitsverboten des Art. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation über Zwangs-und Pflichtarbeit nicht in Einklang steht. [23] Diese Abkommen haben in der Bundesrepublik zwar nur den Rang einfachen Rechts, das internationale Signal wäre jedoch verheerend. „Soziales Denken“ kann nicht zwangsweise von oben verordnet werden. Dies gilt besonders für heikle Pflegebeziehungen, die auch auf der Seite der Pflegenden zu hohem Streß oder Erkrankung führen können. Werden Jugendliche dazu verpflichtet, kann dies motivationszerstörend wirken. Menschen ohne ethische Motivation, ohne physische und psychische Eignung zur Pflege zu verpflichten, ist fahrlassig. Darüber hinaus kann dies auch zu Staatsverdrossenheit führen: Jugendliche, die zu etwas gezwungen werden, was andere Gruppen nicht leisten können oder wollen, können sich leicht als Sündenböcke für gesamtgesellschaftliche Defizite, die sie nicht zu verantworten haben, fühlen. Bereits das Beispiel der Zwangsinstitution Bundeswehr zeigt, daß der Grundwehrdienst die Staatsgesinnung nicht eben fördert. Die meisten Wehrpflichtigen gehen auf Tauchstation. Ein Pflichtdienst ist staatlich verordnetes Obrigkeitsdenken, das gerade nicht zu Engagement und Mitarbeit in der Gesellschaft einlädt.

Das Grundgesetz mahnt uns zu Recht, sehr zurückhaltend umzugehen mit der Inanspruchnahme des Einzelnen für den Staat. Zwangsverpflichtungen stehen einem liberalen Bürgerstaat entgegen. Das Zwangsarbeitsverbot leitet sich aus der in Art. 1 GG geschützten Würde des Menschen ab. Der Staat darf nicht über eine beliebige Gruppe von Bürgern zu gemeinschaftlichen Zwecken verfügen. Ein Sonderopfer zu Lasten junger Leute ist nicht einsichtig, ein nicht anders zu behebender Notstand liegt nicht vor. Deshalb ist es im übrigen fraglich, ob selbst eine Verfassungsänderung zugunsten einer allgemeinen Dienstpflicht möglich wäre [24], denn eine solche stünde in Widerspruch zur freiheitlichen Selbstbestimmung der Person, welche das Prinzip der Menschenwürde bestimmt.

Was sind die Alternativen? Im Pflegebereich bestehen sie in der Reform des Pflegesystems. Wenn man sogenannten Gemeinsinn will, dann muß man freiwillige Initiativen, Nachbarschaftshilfen, Zusammenarbeit zwischen Profis und Laien, Einrichtungen der Selbsthilfe fördern, Soziales Engagement darf dann nicht – wie bisher – faktisch bestraft werden. Dies gilt auch für die sog., von Frauen erbrachten „Familienleistungen“, die bisher gesellschaftlich vernachlässigt wurden.

Verweise

1 als noch amtierender Bundespräsident am 5.10.1993 auf der 34. Kommandeurtagung der Bundeswehr in Mainz; zit. nach Wolfgang Beywl, Pflichtdienst für alle (Männer): Lösungsweg oder Sackgasse? FR vom 12.8,94
2 so in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung; zitiert nach FR vom 27.12.93
3 vgl. Ekkehardt Lappert, Allgemeine Dienst-Pflicht als sicherheits- und sozialpolitischer Ausweg? Das Parlament vom 3.2.95
4 vgl. Beywl, a.a.O.
5 vgl. Bernd Müllender, Neuer Zwangsdienst für überschüssige Soldaten? taz vom 31.5.91
6 nähere Angaben über die Einsatzbereiche von Zivildienstleistenden im Jahre 1993 sind aufgeführt in: Die Welt vom 8.4.94
7 aus: Pressemitteilung Nr.86 des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.6.95
8 hierzu u. a. SZ vom 11.8.94; Focus vom 8.8.94
9 z.B. der ehemalige Bundespräsident v. Weizsäcker, a.a.O. : „Die Vorzüge einer allgemeinen Dienstpflicht als Ergänzung zur Wehrpflicht sind ernsthaft zu prüfen … Ein solcher Gedanke zielt auf dreierlei, auf die Deckung eines drängenden gesellschaftlichen Bedarfs im Sinne einer erweiterten Sicherheit, auf eine höhere innere Bereitschaft junger Bürger zur Mitverantwortung und auf eine Lösung des Problems mangelnder Dienstgerechtigkeit …
10 so der rheinland-Pfälzische Sozialminister Florian Gerster; siehe auch Warnfried Dettling, Solidarität – neu buchstabiert. Die Zeit vom 5.3.93
11 Quelle: Frauen in der Bundesrepublik, hg. von der Bundesregierung; zit, nach Heide Hering, Stellungnahme zur Anhörung „Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern” der Gemeinsamen Verfassungskommission am 5.11.92
12 siehe hierzu Beywl, a.a.O.
13 Die durchschnittliche Versicherungsrente für Frauen in den alten Ländern betrug nach dem Sozialbericht 1993 nur 761 DM, vgl. BR-Drs.250/94, S.93
14 Wie weit gerade das soziale Ehrenamt von Frauen wahrgenommen wird, dokumentiert das Ergebnis der Cantaskonferenz Deutschland 1991: Von den ca. 28000 erfaßten HelferInnen waren 92,6% Frauen. Zit. nach Sozialbericht 1993, BR-Drs.250/94, S.94. Das politische Ehrenamt hingegen ist fest in männlicher Hand. In diesem Bereich sind Forderungen, wie sie für den Sektor des helfenden Ehrenamtes zunehmend laut werden, z.B. nach Auslagenerstattung, längst umgesetzt.
15 Im Saarland wurde das Freiwillige Soziale Jahr nach Zahlen aus dem Jahr 1990 von etwa 200 Jugendlichen absolviert (rund 95% Mädchen). Sie erhielten beim DPWV 220 DM Taschengeld, Sozialversicherungsleistungen, Wohnung und Verpflegung. Angaben nach Saarbrücker Zeitung vom 18.10.90
16 vgl. hierzu die Studie „Die Pflegebereitschaft der Töchter”, hg, im Juli 1988 von der (damaligen) Bevollmächtigten der Hessischen Landesregierung für Frauenangelegenheiten
17 Anne Klein, Frauen sollen die Lücken stopfen. Volksblatt Berlin vom 18.10.90
18 so Dettling, a.a.O.
19 Den Entwurf eines solchen Altenpflegegesetz hat der Bundesrat – auf Initiative des Landes Hessen – in den Bundestag eingebracht, BR-Drs.13/1208
20 Interessant ist der auffallend geringe Anteil jüngerer Frauen, die ehrenamtliche Tätigkeiten übernehmen, siehe hierzu den Sozialbericht 1993, a.a.O., S. 94
21 Dieser Auffassung ist auch Michael Köhler, Allgemeine Dienstpflicht für junge Erwachsene? ZRP 1995, S.140 ff.
22 Angela Merkel, Dienstpflicht ist kein Ausweg. Die Welt vom 21.2.94; siehe auch Beywl, a.a.O.
23 hierzu ausführlich Köhler, a.a.O.
24 so Köhler, a.a.O.

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