Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 235: Zwei Jahre Corona - und wie weiter?

Stellung­nahme zum Koali­ti­ons­ver­trag

Im Dezember 2021 wurde die neue Bundesregierung gebildet, getragen durch eine Koalition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP. Der Koalitionsvertrag trägt den Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ und wurde am 7. Dezember 2021 unterzeichnet. Im Folgenden nimmt der Bundesvorstand der Humanistischen Union zu einigen bürgerrechtlichen Aspekten des Koalitionsvertrags Stellung.

Innere Sicherheit

Im Bereich der inneren Sicherheit ist der Koalitionsvertrag von dem Bemühen getragen, Grundrechte wieder zu einer Leitplanke staatlichen Handelns zu machen. Dabei wird allerdings insbesondere in die Zukunft gedacht, oftmals fehlt der Mut, Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren.

1. Überwa­chungs­ge­samt­rech­nung und Stärkung des Daten­schutzes

Von besonderer Bedeutung ist das Vorhaben, eine Überwachungsgesamtrechnung zu erstellen, die die Auswirkungen bestehender Eingriffe in die Grund- und Bürger:innenrechte untersucht und dabei deren additive Wirkung berücksichtigen muss. Es ist bedauerlich und verfassungsrechtlich unverständlich, dass allerdings nur zukünftige Gesetze die Ergebnisse dieser Untersuchung berücksichtigen sollen. Bereits bestehende unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte müssen selbstverständlich ebenso einer Revision unterzogen werden. Die geplante Stärkung der Kontrolle der Nachrichtendienste etwa ist begrüßenswert, ersetzt aber nicht eine Revision ihrer ausufernden Befugnisse zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte. Die Humanistische Union wird dieses Vorhaben daher kritisch begleiten.

Positiv werten wir die Ankündigung, die Position des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu stärken (S. 104). Die Formulierung ist aber unspezifisch – die konkrete Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

2. Einschrän­kung des Einsatzes von Staats­tro­ja­nern

Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner wird deutlich beschränkt, unter anderem durch das Anheben der Eingriffsvoraussetzungen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf das Niveau der Online-Durchsuchung. Da sich beide Überwachungsmethoden bereits technisch nicht sauber trennen lassen, ist dieses Vorgehen nur konsequent. Außerdem soll auf den Ankauf von IT-Sicherheitslücken verzichtet und stattdessen eine Meldepflicht eingeführt werden, was die staatliche Schutzpflicht für das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme respektiert. Wiederum untergraben wird dieses allerdings, da die zuletzt durch die Große Koalition neu geschaffene Mitwirkungspflicht von Unternehmen bei der Installation von Überwachungssoftware scheinbar beibehalten werden soll, sie wird im Koalitionsvertrag jedenfalls nicht erwähnt.

Begrüßenswert ist das Versprechen, bei der Novelle des Bundespolizeigesetzes auf Staatstrojaner zu verzichten; zu kurz greift der Koalitionsvertrag, da er dies für den Verfassungsschutz nur prüfen will und dem BND offenbar auch weiterhin den Staatstrojanereinsatz erlaubt. Sehr begrüßenswert ist die Ablehnung biometrischer Überwachungssysteme wie etwa Gesichtserkennungstechnologie, da diese nicht nur fehleranfällig insbesondere bei bereits marginalisierten Bevölkerungsgruppen sind, sondern auch zusätzliche Risiken für eine Abschaffung der Anonymität im öffentlichen Raum bergen. Dies sollte „zukunftsfest“ mit einem rechtlichen Verbot festgeschrieben werden.

3. Verbot von Social Scoring

Sichtlich kraftlos gegenüber partikularen Wirtschaftsinteressen ist der Koalitionsvertrag, wenn er – richtigerweise – Social-scoring-Praktiken durch den Staat verbietet, ihre Anwendung durch Unternehmen aber mit keinem Wort erwähnt. Diesen Weg scheint derzeit auch die EU im Rahmen des EU KI-Gesetzes einzuschlagen. Doch auch eine private Anwendung von Social scoring, etwa durch Kreditunternehmen, bei Vermietung oder Jobvergabe, birgt enorme Gefahren für die Grundrechte. Mutmaßlich Ergebnis eines Kompromisses bei den Verhandlungen ist auch die Ankündigung, die Vorratsdatenspeicherung „rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss“ zu gestalten (S. 109). Was damit gemeint ist, darüber lässt sich nur spekulieren: Die Vorratsdatenspeicherung zeichnet sich gerade dadurch aus, anlasslos zu sein, und muss endlich beerdigt werden.

Zu begrüßen sind die geplante Einführung eines/einer unabhängigen Polizeibeauftragten sowie das Versprechen einer Öffnung der Polizei für unabhängige Forschung. Im Hinblick auf einzelne Schritte zum Umbau der „Sicherheitsarchitektur“ Deutschlands bleibt der Koalitionsvertrag allerdings viel zu vage. Die HU fordert dagegen nicht nur konsequentere Maßnahmen gegen rechtsradikale Umtriebe in den verschiedenen Sicherheitsbehörden, sondern auch die Abschaffung des Verfassungsschutzes, der seine Unfähigkeit zum Schutz unserer demokratischen Verfassungsordnung durch eine Vielzahl von Skandalen – nicht zuletzt die verhinderte Aufklärung des Unterstützernetzwerks der „NSU“-Terrorzelle – immer wieder unter Beweis gestellt hat.

4. Ablehnung von Uploa­d-­Fil­tern

Zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit lehnen wir verpflichtende Uploadfilter ab“, beteuern die Vertragspartner:innen (S. 110). Was dies angesichts des bisherigen Abstimmungsverhaltens einzelner Koalitionspartner genau bedeutet, bleibt abzuwarten.

Äußere Sicherheit

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP weist erfreuliche Vorhaben im Bereich der Friedenspolitik, der Außen- und Sicherheitspolitik sowie bei den Menschenrechten aus. Zugleich gibt es eine Reihe von Halbheiten und Festschreibungen problematischer Grundsätze deutscher Sicherheitspolitik, die auf überholter Sicherheitslogik beruhen.

5. Rüstungs­ex­port­kon­trolle – atomar und digital

Zu den begrüßenswerten Vorhaben der neuen Bundesregierung zählt ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz. Daneben will sich die Koalition für eine EU-Rüstungsexportverordnung einsetzen. Damit könnte es endlich zu einem wirksamen Hebel für den Lieferstopp von Waffen an Diktaturen und an Kriegen beteiligte Staaten kommen. Es wird keine Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter an Staaten geben, „solange diese nachweislich unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind“ (S. 146).

Angestrebt wird „im digitalen Raum eine Politik der Abrüstung. Dazu gehören auch ein Stopp der Weitergabe von Überwachungstechnologien an repressive Regime sowie der Schutz ziviler Infrastruktur vor Cyberangriffen“ (S. 124). Positiv ist auch, dass die künftige Bundesregierung als Beobachter, nicht Mitglied, bei der Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages 2022 konstruktiv begleitend teilnehmen will (S. 145).

Ausdruck überholter Sicherheitslogik, weil auf atomarer Abschreckung beruhend, ist das Festhalten der neuen Koalitionsregierung an der atomaren Teilhabe Deutschlands und die damit verbundene Entwicklung und Beschaffung eines atomar bestückbaren Nachfolgesystems für das Kampfflugzeug Tornado. Zugleich gut gebrüllt, Löwen: „Unser Ziel bleibt eine atomwaffenfreie Welt (Global Zero) und damit einhergehend ein Deutschland frei von Atomwaffen“, schreiben die Koalitionäre (S. 145).

Überfällig war auch die jetzt beschlossene Anhebung des Mindestalters für die Ausbildung an Waffen der Bundeswehr auf 18 Jahre, da die von Deutschland gezeichnete UN-Kinderrechtskonvention eine Waffenausbildung für Minderjährige aus guten Gründen verbietet.

6. Bewaffnete Drohnen und autonome Waffen­sys­teme

Die Anschaffung von bewaffneten Drohnen ist für die neue Legislaturperiode geplant. Geschehen soll dies unter „verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten“. Für den Einsatz sollen die Regeln des Völkerrechts gelten. Extralegale Tötungen und Letale Autonome Waffensysteme (LAWS), die vollständig der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen die Koalitionspartner ab und wollen sich für deren internationale Ächtung einsetzen (S. 145). Die Ankündigung zur Ächtung autonomer Waffensysteme fällt bei genauerer Betrachtung enttäuschend aus: Der Koalitionsvertrag zählt dazu nämlich nur Systeme, die menschlicher Kontrolle „vollständig entzogen“ seien. Diese Definition deckt nur einen Bruchteil problematischer Anwendungen ab und weicht deutlich von den Forderungen der Zivilgesellschaft und früheren eigenen Formulierungen der beteiligten Parteien ab. Dieses Verständnis darf nicht die Grundlage deutschen Engagements im Rahmen der UN-Waffenkonvention (CCW) werden. Die Bundesregierung muss sich stattdessen, auch international, für bedeutsame menschliche Kontrolle (meaningful human control) über die kritischen Funktionen von Waffensystemen einsetzen. Eine marginale „Restkontrolle“, z. B. im Falle von Fehlfunktionen, genügt nicht.

Außenpolitik

7. Stärkung der europä­i­schen Zusam­me­n­a­r­beit

Für die Europäische Außen- und Sicherheitspolitik gilt: „Die EU muss international handlungsfähiger und einiger auftreten. Wir wollen deshalb die Einstimmigkeitsregel im EU-Ministerrat in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) durch Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit ersetzen … Wir stehen für einen umfassenden Sicherheitsbegriff. Krisenprävention und ziviles Krisenmanagement werden wir in besonderer Weise stärken, u.a. mehr ziviles Personal entsenden“ (S. 135). Und weiter: „Wir treten für eine verstärkte Zusammenarbeit nationaler Armeen integrationsbereiter EU-Mitglieder ein …“ Gemeinsame Kommandostrukturen und ein gemeinsames zivil-militärisches Hauptquartier soll geschaffen werden. „Zivile und militärische Missionen der EU betten wir stets in ein politisches Gesamtkonzept ein, das Konfliktursachen berücksichtigt, eine Exitstrategie vorsieht und parlamentarisch kontrolliert wird“ (S. 136).

8. Erhöhung der Rüstungs­aus­gaben und Rüstungs­ex­porte

Deutschland soll seinen Verpflichtungen innerhalb der NATO nachkommen und „langfristig insgesamt 3 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes in internationales Handeln investieren“ (S. 144). Damit dürfte das Festhalten am 2-Prozent-Ziel der NATO-Vorgaben ebenso gemeint sein wie ein Mehr an Rüstungsausgaben.

Im Bereich der Rüstungs- und Rüstungsexportkontrolle bietet das geplante nationale Rüstungsexportgesetz die Chance, deutsche Rüstungsexporte endlich besser zu kontrollieren. Der Teufel wird aber, ebenso beim Vorhaben einer EU-Rüstungsexportverordnung, im Detail der Ausgestaltung stecken.

9. Menschen­rechte

Das Amt des/der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe soll aufgewertet und mit mehr Personal ausgestattet werden; ebenso das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter. An geeigneten Auslandsvertretungen würden weitere Stellen für Menschenrechtsarbeit geschaffen, kündigt der Koalitionsvertrag an (S. 146).

Staats­leis­tungen an die Kirchen

Die Koalitionsvereinbarung verspricht auf S. 111, einen 102 Jahre alten Verfassungsauftrag aus dem Jahre 1919 zu erfüllen:

Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen.

Mit einem solchen Gesetz würde der Bundestag einer seit Jahrzehnten von der Humanistischen Union erhobenen Forderung in einem ersten Schritt endlich Rechnung tragen, nämlich der Forderung, nach zwei Jahrhunderten die Alimentierung der Kirchen durch den säkularen und religionsneutralen Staat zu beenden und so die Trennung von Staat und Kirchen auch im finanziellen Bereich der Finanzen voran zu bringen.

Die von den Koalitionsparteien geplanten Modalitäten der Ablösung bleiben allerdings unklar; es steht – nach den Äußerungen aller Parteien im letzten Bundestag bei der Beratung des Gesetzentwurfs von FDP, Grünen und Linken vom 15. Mai 2020 (BT-Drucksache 19/19273) – zu vermuten, dass eine Ablösungsentschädigung in der Größenordnung von mehreren Milliarden Euro und eine stetig größere Fortzahlung der Staatsleistungen bis zum Zeitpunkt der endgültigen Ablösung geplant ist; Zahlungen, die wie bisher von allen Steuerzahlenden zu tragen sein werden, unabhängig von ihrer Kirchenzugehörigkeit. Das ist verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Religionsneutralität bedenklich. Der religionsfreie Teil der Bevölkerung, immerhin beinahe die Hälfte der Menschen in Deutschland, soll zudem zu dem Vorhaben gar nicht befragt werden, denn den versprochenen „Dialog [will man nur] mit den Ländern und den Kirchen“ führen.

Eine gänzlich andere Lösung des Problems hat die Humanistische Union schon vor mehr als einem Jahrzehnt vorgeschlagen: Da die bisherigen staatlichen Zahlungen an die Kirchen – allein seit 1948 rund 19,6 Milliarden Euro – die Höhe etwaiger Entschädigungsansprüche bei weitem übersteigen, sollte das Ablösungsgrundsätzegesetz jetzt die Einstellung der Staatsleistungszahlungen vorsehen.

Gleichwohl ist die Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung zu begrüßen. Sie folgt – verspätet – dem Zeitgeist, denn die Politik wird von beiden Kirchen seit einigen Jahren gedrängt, das ihnen in wachsendem Maß unangenehme Thema endlich abzuräumen. Selbst die Staatsrechtslehre hat in jüngster Zeit erkannt, dass die Verfassung (Artikel 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung) tatsächlich bindend die Ablösung der Staatsleistungen verlangt und nicht etwa die Weiterzahlung bis in alle Ewigkeit garantiert, wie das bisher gelehrt wurde. Es ist daher der ebenso erstaunliche wie erfreuliche Zustand zu besichtigen, dass im Jahre 2021 die beiden Kirchen, die Staatsrechtlehre und die Politiker einmütig die Ablösung der Staatsleistungen verlangen. Der genannte Personenkreis erhebt jetzt also eine Forderung, die er selbst vor gar nicht langer Zeit noch brüsk zurückgewiesen hat und für welche die Humanistische Union und verschiedene säkulare Organisationen belächelt wurden.

Die Aufmerksamkeit der HU wie der Öffentlichkeit in der Ablösungsfrage sollte jedoch nicht nur dem angekündigten Grundsätzegesetz des Bundes gelten, sondern später auch den darauf fußenden Aktivitäten der zahlungspflichtigen Länder, welche vermutlich die zu erwartenden Grundsätze in eigenen Gesetzen mit Inhalten zu füllen haben werden.

Engage­ment­po­litik und Zivil­ge­sell­schaft

Passend zum Leitbegriff der „Modernisierung“ setzt der Koalitionsvertrag auf ein Staatsverständnis, in dem drei Sektoren zusammenwirken: Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft: Dieser moderne Staat ist „ein Staat, der die Kooperation mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft sucht, mehr Transparenz und Teilhabe in seinen Entscheidungen bietet“ (S. 8). Hierbei kommt der Zivilgesellschaft eine starke Bedeutung zu: „Wir wollen eine neue Kultur der Zusammenarbeit etablieren, die auch aus der Kraft der Zivilgesellschaft heraus gespeist wird“ (S. 8).

Folgerichtig wird die Zivilgesellschaft im Koalitionsvertrag hervorgehoben durch einen eigenen Abschnitt („Zivilgesellschaft und Demokratie“, S. 117), der folgende Ziele benennt:

  • Erarbeitung einer „nationalen Engagementstrategie“ mit Beteiligung der Zivilgesellschaft (S. 117): Dieses Vorhaben wurde lange erwartet. Die überholte Engagementstrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 wurde von der organisierten Zivilgesellschaft von Anfang an als unzureichend bewertet, zumal die Ergebnisse des „Nationalen Forums für Engagement und Partizipation“ mit zahlreichen Akteuren der Zivilgesellschaft in vielen Fachkreisen keine Aufnahme fanden. Einige Bundesländer haben seither partizipative Engagementstrategien mit der Zivilgesellschaft entwickelt: Baden-Württemberg (2014), Hamburg (2014 und 2020), Nordrhein-Westfalen (2021) oder Berlin (2020); letztere mit 100 konkreten Handlungsempfehlungen und unter Beteiligung der Humanistischen Union.

  • Mehr Inklusion in der Zivilgesellschaft: Unter der Überschrift „Vielfalt“ (S. 116) wird die aus bürgerrechtlicher Sicht selbstverständliche Forderung einer vielfältigen, toleranten und demokratischen Zivilgesellschaft postuliert: „Jede und Jeder hat die gleichen Rechte, sollte die gleichen Chancen haben und vor Diskriminierung geschützt sein.

  • Demokratiepolitik und Demokratieförderung (S. 117): Unter der Überschrift: „Zivilgesellschaft und Demokratie“ findet sich der wesentliche Bezug des bürgerschaftlichen Engagements für gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Demokratiepolitik, die in den letzten Jahren (leider) immer bedeutsamer geworden sind: „Wir wollen Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren, unterstützen, gerade auch junge Menschen für das Ehrenamt begeistern …

  • Entlastung des Ehrenamts von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken (S. 117): Solche Erleichterungen werden von Vereinen seit langem angemahnt. Handlungsbedarf besteht wegen bürokratischer Hürden für Satzungsänderungen oder Eintragungserfordernisse der Vereinsregister, auch infolge coronabedingter Einschränkungen der Vereinsarbeit.

  • Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (S. 117): Der Koalitionsvertrag verspricht: „Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke …“ Hierzu hat auch die HU über ihre Mitarbeit im „Bündnis für Rechtssicherheit und für politische Willensbildung“ zahlreicher NGO beigetragen. Der langjährige HU-Bundesvorsitzende Dr. Till Müller-Heidelberg hat zudem die Klage des Nachhaltigkeitsbündnisses attac gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch die Instanzen begleitet. Zu hoffen ist auf eine Aufnahme bisher fehlender Gemeinnützigkeitszwecke wie z. B. die Förderung der Menschenrechte.

  • Demokratiefördergesetz (S. 117): Die Koalition plant, zur „verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft (…) bis 2023 nach breiter Beteiligung ein Demokratiefördergesetz …“ einzubringen. Mit dieser lange geforderten Maßnahme soll die „zivilgesellschaftliche Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit sowie das Empowerment von Betroffenengruppen gestärkt werden, auch um diese vor Angriffen von rechtsextremen Bestrebungen zu schützen.

  • Antidiskriminierungsarbeit (S. 121): Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll weiter verstärkt und um neue Kompetenzen erweitert werden, u.a. durch eine Aufstockung des Budgets und des Personals. Hinzu kommt eine stärkere Vernetzung mit dem Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen in den Bundesländern. Zusammen „… werden wir das Netzwerk gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.

  • Europäische Zivilgesellschaft (S. 132 f.): Ein Novum ist die Verbesserung eines europaweit grenzüberschreitenden zivilgesellschaftlichen Engagements. Hierzu sollen EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen entwickelt werden sowie die Äquivalenzprüfungen für Gemeinnützigkeit aus anderen EU-Staaten einfacher gestaltet werden, um z. B. Spenden über die Grenzen hinweg und europaweite Kooperationen zu ermöglichen.

  • Menschenrechtspolitik (S. 146): Ein klares Bekenntnis gilt der Stärkung der Menschenrechtspolitik: „Zivilgesellschaften – insbesondere Journalistinnen, Aktivisten, Wissenschaftlerinnen und andere Menschenrechtsverteidiger – sind unverzichtbar für den Aufbau und Erhalt funktionierender Gemeinwesen. Wir verpflichten uns, diese Menschen und ihre Arbeit in besonderer Weise zu stärken und zu schützen, auch bei grenzüberschreitender Verfolgung.

  • Digitale Bürgerrechte (S. 143): Im Rahmen der Festlegung einer „aktive(n) digitale(n) Außenpolitik für ein globales, offenes Internet“ soll der Einsatz in internationalen Gremien, Normen- und Standardisierungsprozessen sowie Multi-Stakeholder-Foren (z. B. IGF) verstärkt werden. In diesem Zusammenhang wird festgestellt: „Den Einsatz der globalen Zivilgesellschaft für digitale Bürgerrechte unterstützen wir.

  • Stärkung des digitalen Ehrenamts (S. 17): Der Koalitionsvertrag verspricht: „Wir werden das digitale Ehrenamt sichtbarer machen, unterstützen und rechtlich stärken. Die Zivilgesellschaft binden wir besser in digitalpolitische Vorhaben ein und unterstützen sie, insbesondere in den Bereichen Diversität und Civic Tech.

  • Verbesserung partizipativer Verfahren der Bürgerwissenschaften (S. 24): Die Koalitionäre planen, „mit Citizen Science und Bürgerwissenschaften Perspektiven aus der Zivilgesellschaft stärker in die Forschung einbeziehen. Open Access und Open Science wollen wir stärken.“ Dies verspricht eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen für partizipative, transparente Forschungsvorhaben.

Die ersten Arbeitsergebnisse zur Umsetzung der hehren Ziele des Koalitionsvertrags haben bereits einen kleinen Dämpfer erlitten: Leider blieb die langjährige Forderung eines Voll-Ausschusses zum Thema bürgerschaftliches Engagement/Demokratie unerhört (Stand Januar 2022). Die Belange der mehr oder weniger organisierten Zivilgesellschaft werden daher vermutlich, wie in den Vorjahren „nur“ in einem Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement behandelt. Dieser gehört zum Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und ist damit zugleich auf dessen Themenstellungen eingeschränkt. Auch die zivilgesellschaftliche Forderung nach einer Enquête-Kommission „Demokratie“ fand bisher (noch) kein Gehör.

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