vorgänge Nr. 249: Kontrolle der Polizei

vorgänge Nr. 249: Kontrolle der Polizei

In den zurückliegenden circa anderthalb Jahrzehnten war die Kontrolle der Polizei ein politisches Dauerthema. Aus bürger*innenrechtlicher Perspektive ist dieses Thema von besonderer Bedeutung, bereits wegen der umfangreichen und immer weiter gewachsenen Befugnissen der Sicherheitsbehörden, in Grundrechte einzugreifen: vom Sammeln und Auswerten von Daten in Zeiten rasanter Technologieentwicklungen über Freiheitsbeschränkungen bis zum physischen Zwang und Schusswaffengebrauch. Im Polizeibereich sorgen insbesondere Konflikte im Kontext von Demonstrationen, Fälle unangemessener Gewaltanwendung und Diskriminierungen bei Kontrollen für Diskussionen über eine unabhängige externe Kontrolle polizeilichen Handelns. Damit solche Kontrollen transparent und demokratisch kontrollierbar sind, ist es von großer Bedeutung, dass Kontrollstellen nicht der Polizei oder dem für die Polizei zuständigen Ministerium zugeordnet sind, sondern eine eigenständige, von der polizeilichen Perspektive unabhängige Erfassung und Auswertung von Beschwerden und Kontrolle der Polizei ermöglichen. Diese Unabhängigkeit ist zugleich eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen, die schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben, Beschwerden überhaupt vorbringen.

Die Forderung der Humanistischen Union nach der Etablierung unabhängiger Polizeibeauftragter ist seit 2014 in etwa der Hälfte der Bundesländer aufgegriffen worden, 2024 auch auf Bundesebene. Doch sind die bürger*innenrechtlichen und zivilgesellschaftlichen Forderungen und Erwartungen damit vollends erfüllt worden? Was können die neu eingerichteten Polizeibeauftragten leisten und was nicht? Wo bestehen weiterhin grundrechtliche Defizite, und wie könnten diese behoben werden? Der Schwerpunkt dieser Ausgabe beleuchtet zentrale Aspekte dieser Entwicklungen und aktualisiert bürger*innenrechtliche Kritiken und Vorschläge aus juristischer, sozialwissenschaftlicher und politischer Perspektive.

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