Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 249: Kontrolle der Polizei

Möglich­keiten und Grenzen einer Reform der Aufar­b­ei­tung polizei­li­chen Fehlver­hal­tens in- und außerhalb des Strafrechts

Die strafrechtliche Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens wird weithin als in ihren Abläufen wie Ergebnissen unzureichend kritisiert. Forderungen nach unabhängigen Beschwerdeinstanzen setzen sich durch, die genaue Ausgestaltung bleibt aber umstritten. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, so Benjamin Derin, dass keine einzelne Stelle die vielfältigen (berechtigten) gesellschaftlichen Ansprüche wird bedienen können. Derin argumentiert daher in seinem Beitrag, dass stattdessen sowohl außerstrafrechtliche Stellen wie Polizeibeauftragte auszubauen als auch parallel hierzu eine neue Ermittlungsstelle innerhalb des Strafjustizsystems zu schaffen sind, damit in einschlägigen Fällen nicht länger „Polizei gegen Polizei“ ermittelt. Die Einrichtung einer solchen zusätzlichen Behörde zur Polizeikontrolle mit staatsanwaltschaftlichen Befugnissen sei zweckmäßig und rechtlich möglich.i

 

Kritik an der Polizei ist so alt wie die Polizei selbst. In der Bundesrepublik haben etwa Polizeigewalt, Überwachungsskandale, rechtsextreme Verstrickungen oder rassistische Vorfälle immer wieder zu Auseinandersetzungen um Legalität und Legitimität polizeilichen Handelns geführt. Doch in den vergangenen Jahren ist die Frage nach der Kontrolle der Polizei vermehrt in den Fokus öffentlicher Diskurse und der politischen Arenen gerückt.

An die durch Betroffene, Forschung, Aktivist*innen und auch Polizist*innen nach Jahrzehnten mühsam im öffentlichen Bewusstsein verankerte Minimalerkenntnis, dass ein gewisser Anteil polizeilicher Einsätze rechtswidrig, ein gewisser Anteil polizeilichen Handelns diskriminierend und ein gewisser Anteil der Polizeibeschäftigten rassistisch oder rechtsextrem eingestellt ist – sprich: dass es problematische Aspekte der Institution Polizei gibt –, hat sich die Debatte darüber angeschlossen, wie in einem demokratischen Rechtsstaat eine effektive(re) Kontrolle der Polizei gewährleistet werden kann.

 

Benjamin Derin ist Strafverteidiger in Berlin und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Kriminologie und Strafrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Schwerpunkte: Strafrecht, Verfassungsrecht, Polizei. Wichtige Buchveröffentlichung: Die Polizei: Helfer, Gegner, Staatsgewalt. Inspektion einer mächtigen Organisation (mit Tobias Singelnstein, Berlin 2022).

 

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