Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 249: Kontrolle der Polizei

Zur Wacht über die Wächter: Potenziale und Limita­ti­onen des Polizei­be­auf­trag­ten­ge­setzes des Bundes

Der Beitrag von Jonas Botta gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Gesetzes vom 28. Februar 2024 „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz)“, auf dessen Grundlage Uli Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt wurde und im März 2024 seine Arbeit aufgenommen hat. Der Beitrag identifiziert eine Reihe von Defiziten des Gesetzes, darunter die wesentlich restriktiveren Zugangshürden für Eingaben aus der Bevölkerung im Vergleich zu Eingaben aus der Polizei.

 

Als Ende 2021 die selbst erklärte Fortschrittskoalition aus SPD, Grünen und FDP ihre Arbeit aufgenommen hatte, zählte die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten zu ihren zentralen bürgerrechtlichen Versprechen. Anfang 2024 konnte das Regierungsbündnis dieses Versprechen einlösen. Es verabschiedete das Polizeibeauftragtengesetz (PolBeauftrG), und der Bundestag wählte mit Uli Grötsch den ersten Polizeibeauftragten des Bundes.i Das Beauftragtenamt soll (strukturelle) Mängel und Fehlentwicklungen in den Polizeibehörden des Bundes aufdecken und dadurch zugleich das Vertrauen der Bevölkerung in diese Stellen stärken (BT-Drs. 20/9148: 1; weiterführend zum Vertrauen in die Polizei Piening/Habermann/Singelnstein 2024: 381ff.). Die polizeiinternen Beschwerdestellen haben bislang nur unzureichend zu einer stärkeren Rechenschaftspflicht der Polizei beigetragen (Maurer 2023: 37ff.). Dass es ein Bedürfnis nach neuen Schutzmechanismen in der deutschen Sicherheitsarchitektur gibt, zeigt nicht zuletzt der Blick in die Biographien der Mitglieder rechtsextremer Netzwerke wie „Nordkreuz“ oder „Patriotische Union“, die bewaffnete Umsturzpläne verfolg(t)en (Botta 2022: 664). Der nachfolgende Beitrag untersucht anhand zentraler Vorschriften des PolBeauftrG, inwieweit das Beauftragtenamt den hochgesteckten Erwartungen gerecht werden kann.

 

Dr. Jonas Botta ist Forschungsreferent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung und Habilitand an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Der Rechts- und Verwaltungswissenschaftler fungierte als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren zum Polizeibeauftragtengesetz des Bundes.

 

Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im Online-Shop der Humanistischen Union erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.

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