Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 176: Die fragmentierte Gesellschaft

Ausge­schlossen, aber nicht draußen

Zum gesellschaftstheoretischen Aussagewert der Kategorien Inklusion und Exklusion. aus: vorgänge Nr. 176 (Heft 4/2006), S. 23-31

Kaum eine Unterscheidung der soziologischen Theorie ist in den letzten Jahren mehr diskutiert worden, als diejenige der sozialen Inklusion und Exklusion. Es ist besonders die Vokabel der Exklusion, die zunehmend prominent in einer sowohl wissenschaftlichen als auch öffentlichen Debatte um Fragen neuer sozialer Ungleichheit, Armut und Ausgrenzung Verwendung findet. Umstritten ist dabei in der sozialwissenschaftlichen Diskussion der analytische Gewinn der neuen Kategorie gegenüber etablierten Ansätzen der Ungleichheits- oder Ausgrenzungsforschung. Wird mit dem Begriff der Exklusion unbesehen eine Dramatisierungsvokabel aus dem öffentlich-politischen Diskurs kopiert? Oder entspricht die scheinbar auf eine eindeutige Grenze verweisende Unterscheidung von Inklusion und Exklusion einer zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung, die in eine vertikale oben/unten Ordnung der gesellschaftlichen Positionen sprengt? Die Diskussionen um diese Fragen sind, wie man an der Vielzahl der aktuellen Publikationen zur Thematik leicht ablesen kann (zuletzt Bude/Willisch 2006), in vollem Gange und werden immer wieder durch aktuelle tagespolitische Debatten – zuletzt über die Frage nach der Existenz einer „neuen Unterschicht“ – eingeholt.
Der vorliegende Beitrag möchte die zentralen Herausforderungen dieser Debatte verdeutlichen, die zwischen theoretischem und sozialpolitischem Anspruch schwankt. Für eine (noch immer eingeforderte, vgl. Steinert 2006) sozialtheoretische Ausarbeitung sozialer Exklusion ist dabei entscheidend, inwiefern es gelingt, Exklusion als einen stets über die ihn konstituierende inklusive Ordnung der Gesellschaft verlaufenden Prozess zu theoretisieren. Denn nur in dieser konsequent paradoxen Anwendung kann vermieden werden, Exklusion als einen außergesellschaftlichen Sachverhalt auszuweisen und damit die soziologisch kaum zu rechtfertigende Rede von Parallelgesellschaften oder Exklusionszonen jenseits von Gesellschaft zu reproduzieren.
Im Folgenden soll daher zunächst kurz in die diese Spannungen begründende Begriffsgeschichte der Unterscheidung von sozialer Inklusion und Exklusion eingeführt werden, um dann die gesellschaftstheoretischen Ansätze zu einer Ausarbeitung der Exklusionskategorie  vorzustellen. Kritisch zu bewerten ist dabei besonders die aktuelle Tendenz der Debatte, die prozessorientierte Kategorie der Exklusion mit einer sozialen Gruppe der „Überflüssigen“ kurzzuschließen und zu personalisieren, wie abschließend gezeigt wird. 

Soziale Inklusion und soziale Exklusion:                                          zur Karriere eines Begriffs­paares

Unter sozialer Inklusion fasst man in der Soziologie seit Talcott Parsons einen Prozess zunehmender Partizipation aller Gesellschaftsmitglieder an allen Subsystemen der Gesellschaft. Als eine Grundlage der Evolution moderner Gesellschaften sichert Inklusion dem Einzelnen soziale, politische und rechtliche Teilhabemöglichkeiten ungeachtet seines sozialen Status zu und löst damit eine schichtspezifische Ordnung dieser Teilnahmerechte ab (Parsons 1976, S. 146). Niklas Luhmann knüpft an dieses evolutionstheoretische Konzept von Inklusion im Rahmen seiner Theorie funktionaler Differenzierung an und löst es aus der Anbindung an das nationalstaatliche Rahmenmodell, das Parsons Konzept bestimmt (Luhmann 1975). Aus beiden Modellen kann man plausibel begründen, warum soziale Exklusion in der Moderne zum gesellschaftlichen Problem wird, sobald sie als dauerhafte und nicht funktional legitimierte Verwehrung von Teilnahmemöglichkeiten identifiziert wird, da sie den Kern der gesellschaftlichen Forderung nach Partizipation und Chancengleichheit trifft.
Umso überraschender ist es, dass in beiden Ansätzen kein korrespondierender Begriff der Exklusion Verwendung findet. Weder Parsons noch – zumindest anfänglich – Luhmann beschäftigt die Frage nach Exklusion unter modernen Bedingungen, da das Problem der Exklusion in dieser evolutionären Logik temporalisiert werden kann. Zunehmende gesellschaftliche Differenzierung ist dann gleichzusetzen mit zunehmender Inklusion aller in alle Funktionssysteme. Damit wird deutlich, dass das Konzept der sozialen Inklusion aller analytischen Schärfe zum Trotz erhebliche modernisierungsoptimistische und normative Erwartungen transportiert, die den gesamtgesellschaftlichen Vorstellungen über soziale Integration in den westlichen Wohlfahrtsstaaten nach dem  2. Weltkrieg entsprechen.
Erst im Moment der Enttäuschung dieser Erwartungen tritt der Begriff der Exklusion als „Krisensymptom par excellence“ aus dem Schattendasein und verdeutlicht, wie stark – selbst im Fall der „nüchternen“ Systemtheorie – Inklusion mit Integration gleichgesetzt und positiv bewertet wird (Nassehi 2006, S. 47). [1]
Das Schlagwort der sozialen Exklusion gehört seit ungefähr 15 Jahren zu den zentralen Begriffen einer soziologischen Debatte um Fragen sozialer Ungleichheit oder Ausgrenzung in der modernen Gesellschaft. Anders als im Fall des Gegenbegriffs der Inklusion handelt es sich bei Exklusion also um ein relativ neues Konzept, das sich zudem nicht aus einer genuin fachlichen Begriffsgeschichte entwickelt. Als Erstbelege werden in der einführenden Literatur zuerst außerwissenschaftliche Quellen genannt, die der politisch-öffentlichen Sphäre entspringen; Stichweh (2005, S. 47) verweist auf einen 1972 in Frankreich erschienen Band unter dem Titel „Les exclus. Un Francais sur dix“, der von einem „Secretaire d’État à l’Action Sociale“ namens René Lenoir verfasst wurde. Bude (2004, S. 7) verfolgt die (französischen) Wurzeln des Begriffs als „Appellwort im republikanischen Diskurs“ zurück bis in die Tage der französischen Revolution und Steinert (2006, S. 561) nennt als entscheidende Ereignisse zur Durchsetzung des Exklusionsbegriffs die Aufnahme eines Forschungsfeldes „Soziale Exklusion“ in das fünfte EU Rahmenprogramm der Europäischen Forschung (1994-98) sowie die Einrichtung einer „Social Exclusion Unit“ durch die Regierung Tony Blair in Großbritannien 1997 (dazu detailliert: Fairclough 2000, S. 51-65). 
Aus diesem normativ hoch aufgeladenen Kontext einer politisch-öffentlichen Debatte um Fragen der sozialen Partizipation und Integration wird der Begriff dann schließlich in den 1990er Jahren in den sozialwissenschaftlichen Diskurs übernommen, zunächst in der französischen Soziologie (Castel 2000a; Paugam 1996), dann auch verstärkt in Deutschland (Berger/Vester 1998). Ohne sich von diesem Hintergrund zu lösen, besetzt er dort sehr erfolgreich die Funktion einer unscharfen Sammelkategorie, welche die Schnittstelle zwischen ökonomischen Armuts-, sozialen Ungleichheits- und soziologischen Marginalisierungstheorien besetzt.
Exklusion bezeichnet einen integrierten Ausschluss einzelner Personen oder Personengruppen aus verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten. Entscheidend ist, dass Exklusion dabei immer als mehrdimensionaler Prozess konzipiert wird und nicht durch einzelne Mechanismen definiert werden kann. Nicht allein Arbeitslosigkeit, nicht allein ökonomische Armut führen zu Exklusion, sondern die wechselseitige Verkettung und Verstärkung verschiedener Faktoren, zu denen ebenso Aspekte familiärer und schulischer Einbindung sowie politische und rechtliche Einflüsse zählen (Kronauer 2002, S. 9 ff.). Im Fahrwasser einer „Wieder-Entdeckung“ der sozialen Frage (Volkmann 2002) innerhalb westlicher Sozial- und Wohlfahrtsstaaten entwickelt die neue Kategorie der Exklusion eine erstaunliche Gravitationskraft: Langzeitarbeitslose, Migranten, Behinderte, Alleinerziehende oder Drogensüchtige sind von sozialer Exklusion bedroht oder betroffen. Ihre Lage ist nicht durch eine ungünstige Platzierung innerhalb einer wie auch immer strukturierten vertikalen sozialen Ordnung gekennzeichnet, sondern gleichsam horizontal abzulesen. Sie befinden jenseits jeder sozialen Hierarchie und verschwinden in „schwarzen Löchern“ (Stichweh 2005, S. 48). Als eine Population von „Unsichtbaren“ treten sie in den Wahrnehmungsbereich der Soziologie, nachdem sie aus dem Relevanzbereich der Gesellschaft ausgeschlossen wurden (Bude 1998).
Bereits in dieser knappen Einführung wird deutlich, dass die sozialwissenschaftliche Beschäftigung mit dem Konzept der Exklusion stark durch das Dramatisierungs- und Politisierungspotential der ursprünglich öffentlichen Debatte geprägt ist (Nassehi 2000). Das hat mehrfach zu dem Vorwurf geführt, dass mit sozialer Exklusion lediglich eine bestimmte Ausprägung gesellschaftlicher Selbstwahrnehmung mit soziologischen Mitteln rekonstruiert würde, ohne dass analytische Gewinne gegenüber etablierten Ansätzen der Ungleichheitsforschung vorzuweisen wären (Bude 2004). Zum anderen wird angemerkt, dass eine gesellschaftstheoretische Anbindung und Ausarbeitung des Begriffs der sozialen Exklusion noch nicht hinreichend fortgeschritten ist (Schwinn 2000).
Besonders in diesem Punkt zeigt sich die zentrale Herausforderung einer Theorie sozialer Exklusion: der stets auf seinen (positiven) Gegenbegriff der Inklusion verweisende Begriff der Exklusion suggeriert eine eindeutige Grenzziehung zwischen einem Innen- und einem Außenbereich der Gesellschaft (Castel 2000 b). Soziale Exklusion ist aber kein außergesellschaftlicher Tatbestand, sondern ein direktes Resultat der inklusiven Ordnung der Gesellschaft. Dieser vielleicht zentralste „Fallstrick“ des Exklusionsbegriffs stellt die gesellschaftstheoretische Ausarbeitung sozialer Inklusion und Exklusion vor erhebliche Schwierigkeiten. Denn auch wenn im strikten Sinne kaum von Exklusionszonen außerhalb des Sozialen gesprochen werden kann, führt die Rede von sozialer Exklusion stets den impliziten Verweis auf „die Gesellschaft“ als Referenzwert sozialer Exklusion mit (Hark 2005).

 
(Gesellschafts-)Theorie der Exklusion?

In der deutschsprachigen Diskussion um eine angemessene Theorie sozialer Exklusion lassen sich seit Anfang der Debatte zwei Hauptstränge unterscheiden: zum einen eine an der kritischen Gesellschaftstheorie und soziologischen Ungleichheitsforschung orientierte Richtung, in der Exklusion als Konsequenz fortgeschrittener kapitalistischer Wirtschafts- und Arbeitsarrangements gedacht wird (Kronauer 2002, Steinert 2000). Zum anderen eine systemtheoretisch orientierte Konzeptualisierung, die Exklusion als Folge funktionaler Differenzierung entwirft (Luhmann 1996, Stichweh 2005). In beiden Fällen bezeichnet der Exklusionsbegriff die Kopplung und wechselseitige Verstärkung vielschichtiger Erfahrungen sozialer Ausgrenzung und Irrelevanz, mit denen sich Individuen im Verlauf von „Exklusionskarrieren“ konfrontiert sehen. Im Folgenden soll nun zunächst aufgezeigt werden, auf welche Weise die genannten Ansätze sich der Problematik stellen, Exklusion als einen innerhalb der Gesellschaft stattfindenden Prozess zu theoretisieren, also letztlich als Teil einer gesellschaftlichen Inklusionsordnung zu begründen.
In Anlehnung an die französische Diskussion um die Kategorie der Exklusion, die stark am Leitbild einer nationalen Kohäsion geprägt ist, unterscheidet Kronauer (2002) zunächst zwei zentrale Dimensionen der Inklusion: zum einen die Zugehörigkeit durch Interdependenz, die auf formalisierten (gesellschaftliche Arbeitsteilung) und informellen (soziale Netze) wechselseitigen Beziehungsverhältnissen beruht, sowie zum anderen die Zugehörigkeit durch Partizipation, die sich aus (sozialstaatlich garantierten) politischen, materiellen und sozialen Teilhaberechten zusammensetzt. Anhand dieser beiden Dimensionen bestimmt Kronauer den Prozess der Exklusion als eine zunehmende Ausgrenzung der Gesellschaftsmitglieder von zentralen Teilhabemöglichkeiten. Solche Ausgrenzungen können dann sowohl als Situationen individueller Macht- und Chancenlosigkeit erfahren werden als auch – solange sie etwa auf einzelne Aspekte beschränkt bleiben – durch die Inklusion in anderen Dimensionen kompensiert werden. Erst die Kumulation von Ausgrenzungserfahrungen führt zu einer schrittweisen Exklusion der Einzelnen. Diesen Prozess der gesellschaftlichen Degradierung, der innerhalb der Gesellschaft verschiedene Grade der Exklusion sichtbar werden lässt, strukturiert sich als ein Kontinuum von Positionen, die vom Zentrum der Gesellschaft auf deren Rand verweisen. Das so aufgespannte Kontinuum unterteilt Kronauer in Anschluss an Castel (2000a, S. 13 ff.) in die Zone der Integration, der Verwundbarkeit und schließlich der Entkopplung. Diese Aufteilung verdeutlicht die inklusive Ordnung, durch die das Zentrum der Gesellschaft mit dem Rand, der Zone der Entkopplung, verbunden ist. Ungeklärt bleibt dabei die Frage der Zuordnung und des Übergangs von einer Zone in die andere sowie das Verhältnis der verschiedenen Achsen (Kronauer 2006, S. 37). Deutlich wird aber, dass die Erfahrung der Entkopplung auf gesellschaftlichen Inklusionsidealen beruht, die in der Zone der Integration formuliert werden. Exklusion bezieht sich dann nicht auf einen objektiven Ausschluss (die Aberkennung gesellschaftlicher Zugehörigkeit), der dann eine positive soziale Identität begründen könnte, sondern auf die subjektive Erfahrung, den eigenen und gesellschaftlichen Ansprüchen an ein „gutes“ Leben nicht mehr genügen zu können. 
Während in dieser kritischen Tradition zumeist die Prekarisierung der Bedingungen von Erwerbsarbeit als Auslöser zunehmender Exklusionserfahrungen benannt wird, setzt die systemtheoretische Konzeption sozialer Exklusion auf Ebene der allgemeinen Theorie funktionaler Differenzierung ein(2). Ganz in der Tradition Parsons beschreibt Luhmann die Inklusionsordnung der Moderne zunächst als eine universale Zugangsoption aller Gesellschaftsmitglieder zu dem Kommunikationszusammenhang der funktionalen Teilsysteme, die über die Ausdifferenzierung generalisierter Publikumsrollen wie Wähler, Patient oder Konsument gesichert wird (Luhmann 1975, S. 160).
Diese Vollinklusionssemantik auf Ebene der gesellschaftlichen Selbstbeschreibung schrumpft jedoch für Luhmann mit Blick auf Phänomene extremer Armut und Ungleichheit unter modernen Bedingungen in seinen späten Schriften zum reinen „Postulat“ zusammen (Luhmann 1995c, S. 148). Exklusion, so Luhmann, sei gekennzeichnet durch den integrierten Ausschluss von Personen aus dem Relevanzbereich der Funktionssysteme.
Eine solche Definition gerät nicht nur in Konflikt mit der systemtheoretischen Grundannahme der autopoietischen Operationslogik von Systemen, sondern suggeriert auch eine klare Innen-/Außen- Spaltung der Gesellschaft. Luhmanns Beschreibung von „Exklusionsbereichen“ als räumlich umgrenzte Sektoren völliger Abkopplung von funktionssystemischer Kommunikation entspringen einem solchen Zwei-Welten-Denken (Luhmann 1995 b, S. 261).
Beide Aspekte, darauf haben Systemtheoretiker in Anschluss an Luhmann wiederholt hingewiesen, lassen sich vermutlich auf die implizite normative Überforderung des Inklusionsbegriffs zurückführen, der stärker der parsonschen Tradition verhaftet  ist, als Luhmann selbst offen legt (Nassehi 2004). Der komplette Ausschluss einzelner Personen aus den teilsystemischen Kommunikationszusammenhängen ist theoretisch als „Spezialfall“ zwar denkbar, trifft jedoch nicht den Kern der Phänomene, auf die Luhmanns Exklusionsbegriff zielt (Stichweh 2004, S. 355). Denn die binäre Codierung der Kommunikationssysteme ist nicht gleichzusetzen mit der Unterscheidung von Inklusion und Exklusion: auch Armut ist eine Form der Inklusion in das Wirtschaftssystem und dessen Codewert zahlen/nicht-zahlen, auch die Negativ-Karriere eines Schulabbrechers verläuft innerhalb des Bildungssystems und nach dessen Gesetzmäßigkeiten (Nassehi 2000, S. 21). So kann gerade die von Luhmann beschriebene Mehrdimensionalität als zentrales Kennzeichen sozialer Exklusion als Akkumulation spezifischer Inklusionsformen der Funktionssysteme beschrieben werden. Durch diese paradoxe Definition, die Exklusion auf der Inklusionsseite der Unterscheidung von Inklusion/Exklusion verortet, können verschiedenste sozial Ungleichheitslagen als Resultat multipler inklusiver Arrangements in einer funktionalen Differenzierungsordnung analysiert werden.
Ab wann eine solche Inklusionsordnung als gesellschaftliche Exklusion wahrgenommen wird und sich für die Betroffenen in der Erfahrung der Irrelevanz niederschlägt, ist dann abhängig von herrschenden Normalitätsmustern und kann theoretisch – wie im Fall der Zuordnung zu den drei Zonen Castells – nicht beantwortet werden.
In dieser kurzen Zusammenfassung wird der wesentliche Gewinn einer Umstellung von traditionellen Armuts- und Ungleicheitskategorien auf eine Theorie sozialer Inklusion und Exklusion deutlich. Sie schärft den Blick für die multiplen Dimensionen, in denen soziale Ausgrenzungsprozesse als Bestandteil inklusiver Ordnungen verlaufen und sensibilisiert für die Kontingenz gesellschaftlicher Normalitätsfiktionen. Zugleich zeigt sich aber in den angesprochenen Schwierigkeiten auch die Gefahr eines Exklusionsmodells, in dem die konstitutive Verknüpfung von Inklusion und Exklusion sowie der prozesshafte Charakter von Exklusionsverläufen aus dem Blick geraten. Anstelle einer Rekonstruktion verschiedener Ereignisse, in denen sich die Selbst- oder Fremdzuschreibungen der Individuen als sozial irrelevant oder ausgegrenzt ablesbar zu einem Exklusionsprozess verdichten, wird die analytische Kategorie der Exklusion umgewandelt in eine Topologie der Exklusionsbereiche und deren Bewohner. Dadurch gerinnen Dynamik und Verknüpfung von Inklusions- und Exlusionskarrieren in der Diskussion zu einer Quasi-Phänomenolgie der „Überflüssigen“, wie im Folgenden verdeutlicht werden soll.

Die Überf­lüs­sigen

Die bisherige Argumentation hat gezeigt, dass gesellschaftstheoretisch abgesichert nicht von Exklusion im Sinne eines strukturellen Ausschlusses aus der sozialen Ordnung gesprochen werden kann. Jedoch ist es genau die Erfahrung einer solchen Ausgrenzung, die sich in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Beschreibung neuer sozialer Ungleichheiten durchsetzt. Im Anschluss an die differenzierungstheoretischen Überlegungen im letzten Abschnitt könnte man formulieren, dass die etablierten und sozial abgesicherten Formen des Individuum-Gesellschafts-Arrangements zunehmend brüchig werden und traditionelle sinnstiftende Inklusionsordnungen errodieren (Nassehi 2006). Gerade dieser Aspekt der Exklusionsdebatte führt jedoch häufig zu einem „Kurzschluss“ zwischen der analytischen Kategorie der Exklusion und der Personalisierung der vermeintlich „Exkludierten“. Die Rede ist dann von „Ausgegrenzten, Entbehrlichen, Überflüssigen“, die in einer paradoxen Figur zugleich sozial unsichtbar und dennoch super – evident erscheinen (Bude/Willisch 2006). Zum einen beschreiben die betreffenden theoretischen Arbeiten häufig einfach das „Personal“ des Exklusionsbereichs, zum anderen werden gerade dadurch Analogien zu vormodernen Ungleichheitsformen evoziert, obwohl die Diskussion doch gerade beansprucht, auf neue Qualitäten sozialer Ausgrenzung in hochmodernen Kontexten zu reagieren (Hark 2005).
Anstelle einer gesellschaftstheoretischen Angabe des sozialen Ortes von Exklusion oder einer Rekonstruktion der Prozesse, die in Exklusionslagen führen, fungieren fiktive Beispiele und Einzelfallbeschreibungen als Repräsentanten für Exklusionsphänomene. Luhmann schreibt von einer „(…) aufs Körperliche reduzierte(n) Existenz, die den nächsten Tag zu erreichen sucht.“ (Luhmann 1995 b: 228). Bude formuliert: „Der Nachbar, der vom vielen Weißbrot, der fettigen Wurst und den gezuckerten Getränken außer Fasson gerät, weil er die meiste Zeit des Tages vor dem Fernsehgerät verbringt, ist die Figur des ‚Überflüssigen‘, an welcher der deutschen Gesellschaft das andere ihrer selbst vor Augen tritt.“ (Bude 2004: 15).
Auffällig ist dabei in vielen Texten, dass als eigentliches Kriterium für Exklusion ein auf den Körper des Exkludierten fixiertes Beobachtungsverhältnis angegeben wird. Ähnlich wie Luhmann formuliert auch Bude, dass für den Ausgegrenzten ein „bestimmter phänomenologischer Befund entscheidend (sei), der etwas mit einem Körperausdruck von Müdigkeit, Abgestumpftheit und Apathie“ zu tun habe (Bude 1998: 377) Damit wird soziale Exklusion nicht als analytische Kategorie eingeführt, die gesellschaftsstrukturelle Veränderungen fasst, sondern vielmehr als ein heterogen besetzter Bereich konstruiert, in dem sich „die Gesellschaft“ ihrem Außen in Verkörperung von paradigmatischen Einzelfiguren oder Gruppen gegenübersieht (Hark 2005). Anstatt eine theoretischen Analyse von Ausgrenzungsprozessen anzustoßen verbleiben die Texte so häufig bei einer „Diagnostik der Überflüssigen“, (Steinert 2000) indem sie die Aufmerksamkeit von der „Innenseite“ gesellschaftlicher Ordnungs- und Zuschreibungsmechanismen auf die Seite der exkludierten Subjekte oder Gruppen lenken.
Diese Tendenz zur Personalisierung eröffnet einen Assoziationskontext, der die geschilderten Phänomene in ein Bezugsverhältnis zu vor- oder frühmodernen Ausgrenzungsfiguren setzt. So wird häufig auf Marx’ Schilderungen der „Surplusarbeiterpopulation “ bzw. des „Lumpenproletariats“ als analoge Figuren zu den heutigen „Exkludierten“ verwiesen, ohne dieselben Mechanismen kapitalistischer Akkumulation für deren Lage verantwortlich machen zu können, die Marx an diesen Gruppen ablas (Kronauer 2002:86). Auch mittelalterliche und frühneuzeitliche Exklusionsfiguren wie die Vogelfreien oder die Vaganten werden herangezogen, um an ihnen die aussichtslose soziale Lage der aktuell „Ausgegrenzten“ zu verdeutlichen (Fuchs 1997: 2001). Konsequent wird dann ein Phänomen, dass zunächst als radikal neue Herausforderung für die moderne Gesellschaftswissenschaft auftritt – nämlich die Zunahme von sozialen Ausgrenzungserfahrungen oder –wahrnehmungen in hochmodernen Kontexten – umformuliert zu einer „Rückkehr der Überflüssigen“ (Kronauer 2002: 96). Nicht was soziale Exklusion ist scheint in diesen Texten beantwortet, sondern wer exkludiert ist. Gesellschaftstheoretisch enttäuschen diese Argumentationsmuster. Sie zeugen eher von der massenmedial-politischen Instrumentalisierung eines Sozial-Voyeurismus mit Hang zum Spektakel als von wissenschaftlicher Analysekompetenz und leisten damit einen Beitrag zur Reproduktion öffentlicher Stereotype.
Die bisherigen Ansätze, einen gesellschaftstheoretisch informierten Begriff der sozialen Exklusion zu entwickeln, sind also in zweifacher Weise herausgefordert: zum einen muss die analytische Kapazität des Exklusionsbegriffs in Abgrenzung zu alltäglicher oder massenmedialer Überbietungsrhetorik verdeutlicht werden, zum anderen muss das eindeutige Grenzverläufe suggerierende Begriffspaar Inklusion/Exklusion in eine Gesellschaftstheorie jenseits jeder Zwei-Welten-Metaphorik integriert werden.
 
 
1    Dabei kennt die Soziologie spätestens seit den Analysen von Goffmann zu den totalen Institutionen des Strafvollzugs oder der Psychatrie die Problematik einseitiger und vereinnahmender Inklusionsformen. Vgl. Goffmann 1972.
2    Bereits in früheren Arbeiten entwickelt Luhmann das Konzept der Exklusionsindividualität, auf das hier nicht eingegangen, sondern nur verwiesen werden kann. Zur Rekonstruktion der beiden (teilweise widersprüchlichen) Aspekte sozialer Exklusion im systemtheoretischen Verständnis vgl. Farzin 2006.

Literatur  

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