vorgänge Nr. 210/211: Suizidbeihilfe - bald nur noch beschränkt?
Seit dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 sind der Suizid und die Beihilfe dazu in Deutschland straffrei. Seitdem gilt: Will jemand auf eigenen Wunsch aus dem Leben scheiden, kann er/sie die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen egal ob es sich um nahe Angehörige, Ärzt/innen oder andere Helfer/innen handelt. Das soll sich jetzt ändern. Der Bundestag berät derzeit über vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids. Drei dieser Entwürfe wollen die Beihilfe in unterschiedlichem Ausmaß kriminalisieren; ein Entwurf beschränkt sich auf die Regulierung der ärztlichen Suizidbeihilfe.
Diese vier Initiativen zur gesetzlichen Regulierung der Suizidbeihilfe stehen im Zentrum dieses Schwerpunkts der vorgänge: Wir stellen die Entwürfe vor, vergleichen ihre Auswirkungen auf die derzeitige Rechtslage und Praxis, unterziehen sie einer verfassungs- und menschenrechtlichen Bewertung, auch mit Blick auf die Sterbehilfedebatten im europäischen Kontext. Darüber hinaus gehen wir besonders auf die praktischen Aspekte der geplanten Gesetzgebung ein: wen betreffen die Gesetze konkret, was bedeuten sie für Ärzte wie Patienten?
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Suizidbeihilfe – bald nur noch beschränkt?
vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik
54. Jahrgang, Nummer 210/211 (Heft 2-3/2015), September 2015
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