vorgänge Nr. 254: Menschenrechte in globalen Lieferketten

vorgänge Nr. 254: Menschen­rechte in globalen Liefer­ketten

Maßnahmen, die Unternehmen freiwillig einführen, machen globale Liefer- und Wertschöpfungsketten bisher nicht in ausreichendem Maße menschenrechtskonform und klimaverträglich. Die Regulierung solcher Ketten ist nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine menschenrechtliche und ökologische Angelegenheit, für die Staaten Mitverantwortung tragen. Daher hat beispielsweise Deutschland vor fünf Jahren das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Bezug auf Lieferketten zu erfüllen, ihnen Maßnahmen dafür an die Hand zu geben und Beschwerdemöglichkeiten und Rechtswege für weltweit Betroffene einzuführen. Gleichwohl gibt es in weltweiten Lieferketten weiterhin Ausbeutung, Unterdrückung, die Behinderung gewerkschaftlicher Organisation und zahlreiche andere Verstöße gegen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Vielfach wurde etwa von zivilgesellschaftlicher Seite die Ineffektivität der deutschen Beschwerdestrukturen moniert.

Die Verbesserungen, die das LkSG dennoch gebracht hat, stehen allerdings inzwischen zur Disposition. So wird dem Gesetz insbesondere von konservativer Seite vorgeworfen, ein „Bürokratiemonster“ zu sein, das deswegen abgeschafft gehöre – ganz so, als ob die Reduktion eines bürokratischen Aufwandes schwerer wiege als die Menschenrechte von Arbeiter*innen (insbesondere aus dem Globalen Süden) und der Umweltschutz. Hinzu kommt, dass 2024 die Europäische Union (EU) zwar eine Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf ihre Wertschöpfungsketten verabschiedet hat: die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Noch bevor diese Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt worden war, wurde sie Anfang 2026 jedoch im Zuge der „Omnibus“-Gesetzgebungsinitiativen deutlich abgeschwächt, da die konservativen Europäischen Volksparteien (EVP) mit anderen rechtsgerichteten Parteien im Europäischen Parlament paktiert hatten – so viel zur Brandmauer.

Während also zahlreiche Menschenrechts- und Umweltprobleme in Lieferketten fortbestehen, stehen entsprechende gesetzliche Regelungen inzwischen wieder zur Debatte oder werden abgeschwächt. In Anbetracht dessen widmet sich die vorliegende Ausgabe der vorgänge dem Zustand der Menschenrechte in globalen Lieferketten.

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