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Die athenische Demokratie – histo­ri­sches Demokra­tie­mo­dell mit Potenzial für heute

Die athenische Demokratie kann bei allen Schwächen als Vorbild für eine Reform des Grundgesetzes dienen, meint Clemens Oswald. In seinem Beitrag stellt er die Grundzüge der athenischen Demokratie dar sowie deren heutige Bedeutung. Denn bezüglich politischer Teilhabe sei die athenische Demokratie unerreicht und sollte daher als historisches Vorbild für heutige Demokratien fungieren. Es gab nach ihr weder einen derart radikaldemokratischen Nachfolger noch ein derart stark demokratisch ausgeprägtes Partizipationsverständnis.

Die athenische Demokratie, deren Blüte von 451/50 bis 322 vor Christus datiert wird (vgl. zur Chronologie Schulz/Walter 2022: 129-131), war in puncto Bürgerrechte außergewöhnlich. Obwohl sie insbesondere durch die intensive Nutzung des Losens als Rahmen demokratische Orientierung bieten kann, führt sie heute leider abseits der Altertumsforschung ein unverdientes Schattendasein, was auch als neuzeitliche „Ablehnung, Missachtung und bewusste Ignoranz“ beschrieben wird (Croix 2025: 89f.).i

Die demokratischen Errungenschaften können tatsächlich nicht genug gelobt werden, wobei nicht verschwiegen werden darf, dass das klassische Griechenland von Kriegen und Ungerechtigkeiten geprägt war. Es gab massenweise Unterdrückung von Menschen: Frauen und Metöken (in der polis lebende Fremde/Zugezogene) hatten zwar zivile Rechte, waren aber politisch rechtlos, und es gab sehr viele Sklav*innen, sodass von „einigermaßen undemokratischen Grundlagen“ (Kloft 2010: 37/48) geredet werden kann (vgl. auch Momigliano 1988: 125). Nur gut ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung, nämlich die rund 30.000 bis 40.000 volljährigen Männer, deren Eltern zudem ab 451 vor Christus aus Athen stammen mussten, profitierten von den vollen Bürgerrechten. Vor diesem Hintergrund hat sich aber auch ein auf dem Gleichheitsprinzip basierendes politisches System entwickelt, dessen grundlegenden Werte und strukturellen Ideen herausragend, ja zukunftsträchtig sind. Sie sind weiterhin ein zivilisatorischer Schatz: démos und kratos – Demokratie – die Macht des Volkes.ii In der athenischen Demokratie funktionierte sie im Kern unübertroffen.

Im Folgenden sollen die Grundzüge der athenischen Demokratie gezeigt werden sowie deren nicht zu unterschätzende Bedeutung bis heute. Wer ihre Strukturen und Werte kennt, wird die Idee der Volkssouveränität, die in Art. 20 GG als rein repräsentative Demokratie ausbuchstabiert ist, mit anderen Augen sehen. Die athenische Demokratie kann und sollte uns als demokratischer Leitstern dienen.

Ideen und Insti­tu­ti­onen der athenischen Demokratie

Der Übergang in die athenische Demokratie gelingt unter Kleisthenes ab 508/507 vor Christus.iii Die horizontale Verteilung von Macht wird bei den Athenern fortan zum Fundament der neuen demokratischen polis. Kleisthenes fördert den gleichberechtigten Austausch von Meinungen und perfektioniert auf der institutionellen Ebene die Eindämmung der Macht des Adels, das verfolgte Hauptziel. Im Zentrum agiert der Rat der 500 (boulé) als Wegbereiter der von der Volksversammlung (ekklesia) der Bürger direkt beschlossenen Gesetzgebung. Das Ungewöhnliche: Einmal im Jahr gehen die Athener nicht zur Wahlurne und wählen Kandidaten für den Rat aus, sondern es geschieht Mutiges und zugleich Geniales: Die Athener losen ihre Gesetzesvorbereiter und die meisten Amtsträger! Auf diese Weise bestimmen sie aus ihrem Kreise 500 Magistraten, die ein Jahr lang fast täglich tagen und als Vorbereiter und Durchführer der Gesetze die Geschicke der polis im Grundsatz vorgeben (Ober 2017: 35-37; Bleicken 1995: 67/312ff.). Die boulé, zwangsläufig in erster Linie ein Organ der „arbeitenden Bevölkerung“, entwirft, berät und erarbeitet die Gesetzesvorlagen, über die regelmäßig im vierten Jahrhundert auf bis zu 40 Volksversammlungen pro Jahr debattiert und entschieden wird. Die vom Rat ausgearbeiteten Gesetzesvorschläge landen also zur Abstimmung auf der Volksversammlung (Sutter 2005: 48). Die Ratsherren können insofern nicht selbst entscheiden, sondern geben ihre erarbeiteten Vorlagen an die Volksversammlung weiter, die jedem Stimmbürger offen steht (Onken 2015: 35-37). Bei den Volksversammlungen geht es einerseits um Masse: Denn 6000 Stimmbürger nehmen üblicherweise an ihnen mindestens teil. Andererseits gibt es einen demokratischen Meilenstein in Bezug auf die individuellen Polisbürger: Jeder Athener kann Anträge stellen und diese bei der boulé einreichen. Die Bürger sind somit Mogens Herman Hansen (1995: 276) zufolge die „Hauptpersonen“ in der athenischen Demokratie.

Dieses neue System ist eine gezielte Maßnahme der Aufteilung von Kompetenzen, denn weder der Adel noch irgendein Mensch soll jemals wieder über zu viel Amtsgewalt verfügen (Bleicken 1995: 64/294/411). Auch innerhalb der boulé gibt es noch institutionalisierte Amtsbegrenzungen: Der Vorsitz (Prytanie), der sich um die täglichen Regierungsgeschäfte kümmert,iv wechselt bereits nach einem Zehntel des Jahres, die Sprecher sogar täglich, und selbst die Sitzordnung wird gelost (Vorländer 2017: 10; Bleicken 1995: 318). Grundbaustein der mathematisch durchdachten Politarchitektur ist ein neues – anachronistisch formuliert: föderales, wenn auch hierarchisch geordnetes – System aus zehn Phylen, künstlich zusammengesetzten Gebietseinheiten, die jeweils drei eigentlich nicht zusammengehörende Regionen (Stadt, Land, Küste) „repräsentieren“ (Bleicken 1995: 46). Diese sind wiederum unterteilt in selbstverwaltete Gemeinden (démos bedeutet auch Gemeinde), die als Ausgangspunkt der Volksherrschaft wirken (Schubert 2012: 22). Aus den zehn Phylen werden je 50 Ratsherren ausgelost. Das Ergebnis ist ein neu organisiertes Gemeinwesen und ein räumlich proportional besetzter Rat mit 500 ausgelosten Mitgliedern. Der Gleichheitsgedanke ist in diesem demokratischen Modell weniger Voraussetzung für die staatliche Struktur als dessen Konsequenz (Bleicken 1995: 43f.; Schulz/Walter 2022: 132).

Für Paul Cartledge (2018: 111) bedeutet die Schaffung der boulé die erstmalige Verwirklichung einer partizipatorischen Demokratie, wobei ich hier einwerfen möchte, dass dieser von Befürworter*innen einer Basisdemokratie genutzte Begriff sprachlich ein Pleonasmus ist, da eine Demokratie, die den Namen verdient, per se egalitär und partizipatorisch ist.

Die athenische Demokratie weist noch viel mehr ausgeklügelte Mechanismen auf, die alle dem Ziel dienen, den Adel zu entmachten. So werden auch die Beamten per Losverfahren ermittelt. Die Stellen sind auf ein Jahr begrenzt. Hinzu kommt das Iterationsverbot, das heißt, das Verbot abermaliger Bekleidung eines Amtes nach der Absolvierung des Dienstjahres. Auch die Richter werden gelost, es gibt keine Berufsrichter (Bleicken 1995: 48/312ff./397; Hansen 1995: 204-207).v In welchem Gerichtshof sie Dienst zu verrichten haben, entscheidet sich immer erst am Morgen des Prozesses – ebenfalls per Los (Welwei 1999: 307). Nur wenige Ämter, die spezielle Erfahrungen und Fähigkeiten voraussetzen, sind Wahlämter. Dazu zählen Ämter im Kultbereich und vor allem die zehn Strategen (Heerführer) im militärischen Bereich, die auch wiedergewählt werden können (Bleicken 1995: 48/53f./65/399; Hansen 1995: 279).

In der Hochphase der athenischen Demokratie gibt es 700 geloste Beamte, 1000 täglich geloste Richter und die 500 gelosten Ratsmitglieder (Bleicken 1995: 312-315). Aristoteles sieht im Losen ausdrücklich ein geeignetes Mittel zur Beseitigung von ökonomischen Unterschieden: „Es gilt als demokratisch, die Ämter durch Los zu besetzen, dagegen als oligarchisch, die Inhaber zu wählen; und demokratisch ist, dass der Zugang nicht durch eine Vermögensqualifikation beschränkt wird“ (Arist. Pol. 1294b).

Das Herz der Demokratie ist die direkte Demokratie, die von den Bürgern auf der ekklesia ausgeübt wird (vgl. zu Verfahren und Ablauf Hansen 1995: 128-166). Jeder erwachsene Bürger darf teilnehmen. Die Volksversammlung beratschlagt und entscheidet über die Vorbeschlüsse des Rates der 500.vi Als Erstes wird dabei darüber entschieden, ob ein Antrag behandelt werden soll und dann über etwaige Änderungen durch Streichungen oder Zusätze (Sutter 2005: 48). Historiker*innen attestieren der ekklesia eine hohe Berechenbarkeit, einen geordneten und zügigen Verlauf ohne Zwischenrufe und Schimpfkanonaden (vgl. Kloft 2010: 46), obgleich offensichtlich mangelnde Klugheit von Beiträgen auch mal mit Buhrufen quittiert wird. Es wird Wert darauf gelegt, dass die Tagesordnung vier bis fünf Tage im Voraus angekündigt wird (Bleicken 1995: 60/134). Die offensichtlich als sehr stark wahrgenommene Glaubwürdigkeit sorgt für eine hohe Identifikation und Mobilität der Bürger, die aus dem attischen Umland nach Athen strömen, wobei die Stadtbewohner aus logistischen Gründen wohl die Mehrheit der Teilnehmer ausmachen. Typische Themen in der ekklesia sind Krieg und Frieden, Vertragsschlüsse der polis, die Kontrolle von Amtsträgern, Finanzfragen und Gesetzesbeschlüsse. Bei den Debatten stehen Sachargumente im Vordergrund (Bleicken 1995: 403). Als Erklärer und Redner fungieren sogenannte Demagogen, die zunehmend eine informelle Elite bilden und in dieser Rolle oft kritisch beäugt werden. Auch hier stellt sich sukzessive ein gewollter Wandel ein: Erst treten in größerer Zahl Adelige als Demagogen auf, aber im Laufe der Zeit emanzipieren sich Bürger aus den unteren und mittleren Klassen – besitzlose Handwerker, Kaufleute und Bauern – und übernehmen auch diese Funktion (Hansen 1995: 278-284). Aufgrund der Konzentration auf Sachthemen haben es Demagogen nicht immer leicht, da sie stets neue Mehrheiten gewinnen müssen. Insofern werden wechselnde Mehrheiten im Alltag der ekklesia für normal gehalten (Bleicken 1995: 69/398). Parteien gibt es keine.vii

Abgestimmt wird in der Regel durch Handheben. Das Nichtheben zählt als Enthaltung. Die Unterlegenen akzeptieren im Regelfall die Entscheidungen, was ein wichtiger Grundpfeiler des Funktionierens der ekklesia ist. Der Grund ist einfach: Zuvor wurde die Angelegenheit ausführlich diskutiert, jeder kann sich somit gehört fühlen. Das gute Verfahren wird Egon Flaig (2018a: 158) zufolge somit als noch wichtiger angesehen als der Inhalt der Entscheidung (vgl. auch Heidenreich 2022: 234).

Ihre Vollendung findet die Demokratie unter Perikles. Dieser ist, aus einer adeligen Familie stammend, ein begnadeter Redner und wird wegen seiner großen militärischen Fähigkeiten geschätzt. Insgesamt 15 Mal wird er ab 443 vor Christus zum Strategen gewählt. Perikles sorgt für die Einführung von Diäten für geloste öffentlich Bedienstete – ein wichtiger Schritt in der athenischen Demokratie (Schubert 2012; Bleicken 1995: 75/380). Gerade für weniger Betuchte ist dies motivierend, für den Staat aktiv zu werden. Speziell das Richteramt findet großen Gefallen. Auch sorgt Perikles für eine Ausweitung der Losverfahren.viii Er fordert von seinen Mitbürgern ständigen Einsatz für das Gemeinwesen, steht aber auch für die Erholung des Geistes durch Spiele und Feste (Bleicken 1995: 61). In seiner berühmten Gefallenenrede lässt Thukydides (II 40) ihn betonen, dass ein Bürger, der still und unnütz sei, ein „schlechter“ Bürger sei. Wie zuvor Kleisthenes setzt Perikles auf eine starke Wir-Identität der Bürgerschaft.

Eine Herrschaft der „Armen“ wird dieses System auch etwas herablassend von Aristoteles (Pol. 1279 b 35-1280 a 7) genannt. Die Armen machen sich nach und nach in den Mittelstand auf, wobei das Zurschaustellen von Reichtum verpönt ist (Nebelin 2018: 141-143; Vorländer 2015: 12; Rausch 1999: 368; Bleicken 1995: 50/402). Nach der Zeit des Perikles bekommt jeder Bürger sogar das Recht, Beschlüsse der Volksversammlung vor Gericht auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüfen zu lassen (graphe paranomon). Die Macht der Volksversammlung wird ab dem Jahr 403 beschränkt, indem diese für den Erlass neuer Gesetze und von Dekreten zuständig blieb, aber für die meist von Bürgern beantragte Änderung bestehender Gesetze sogenannte Nomotheten eingesetzt wurden (Hansen 1995: 148/157/167-183/213-219; Sutter 2005: 52). Aristoteles (Pol. 1278 b) – obwohl kein Verfechter der athenischen Demokratie – unterstützte diesen starken Bürgergedanken: „Die souveräne Gewalt des Staates liegt überall bei der Bürgerschicht, die Bürgerschicht ist daher geradezu die Verfassung. Ich meine z.B.: in den Demokratien ist der Démos der Souverän […].“

Josiah Ober (2017: 111) zufolge hat das Ideal der Selbstgesetzgebung und das Motto Alle stehen groß gegolten. Die alten Athener hätten eine Bürgerwürde gelebt, aus der Partizipationsrechte und korrespondierende faktische Mitmachpflichten abgeleitet worden seien (Ober 2017: 49/61). Flaig (2018b: 304-307) betont den Aspekt der politischen Freiheit, die nötig sei, um die individuelle Freiheit zu bewahren und nicht zum „freien Untertanen“ zu werden.ix Jaeger (1955: 157) betonte ebenfalls diesen Bezug und die historische Einmaligkeit: „Niemals später ist der Staat in höherem Maße identisch gewesen mit der Würde und dem Wert des Menschen.“

Bedeutung für heute

Warum sollte man nicht Aristoteles‘ Gedanken folgen und ein weitgehendes, auf starker Teilhabe beruhendes Bürgerverständnis als den wahren Anspruch der Demokratie sehen?x

Es ist heute leider nur den Wenigsten bewusst, was die alten Griechen damals unter ihren Bedingungen geschafft haben. Die athenische Demokratie war angesichts vieler Mängel zweifellos eine „hochgradig defekte Demokratie“ (Schmidt 2019: 43). Sie erwies sich aber auch als erfolgreiches Experiment. Entscheidend waren neben der räumlichen Überschaubarkeit die weitreichenden demokratischen Werte, der erhebliche Aufschwung in Bildung und Theater sowie die perfektionistisch ausgeübten Verfahrensweisen, die in der Institutionalisierung einer demokratischen Öffentlichkeit und Kultur mündeten (Kloft 2010: 48; Meier/Veyne 2015: 109). Im Ergebnis herrschte, so der thukydidesche Perikles, zu Recht nicht er, sondern ein freier Geist, und der entschied sich für eine Kombination aus Losen und Wählen, wobei deutlich mehr gelost als gewählt wurde (Kloft 2010: 48f.; Momigliano 1988: 130). Interessanterweise gab es keine juristische Bürgerpflicht, Ämter zu übernehmen oder an Volksversammlungen teilzunehmen. Es gehörte jedoch zum guten Ton, war ein bürgerschaftlicher Habitus (Farrar 2007: 170-195). Insgesamt lässt sich der Schluss ziehen, dass die Athener nicht nur die Demokratie erfunden, sondern sie als unmittelbare Demokratie erdacht und entwickelt haben, was noch heute Maßstäbe setzt (Oswald 2024: 52-60).xi

Tatsächlich können die mit der Demokratie als Regierungsform oft gleichgesetzten Wahlen von politischem Personal mit Verweis auf die athenische Demokratie als bloße Zwischenetappe der neuzeitlichen Demokratieentwicklung gesehen werden. Selbst wenn manche Althistoriker*innen – trotz der Partizipationsrechte der Athener – den insgesamt elitären Charakter der attischen Gesellschaft betonen, halte ich es eher mit jenen Politikwissenschaftler*innen, die den Fokus auf die einzigartig urdemokratischen Methoden der athenischen Demokratie zur Selbstgesetzgebung legen. Das Losen hilft zudem, gleiche Chancen zu schaffen. Gut durchdacht dient es insbesondere auch der Kontrolle von Macht, weshalb das Losen auch einen Beitrag zur Gewaltenteilung leisten kann.xii Für Philip Dingeldey (2022: insb. 376-378) ist die athenische (Ur-)Demokratie die Demokratie und die gewohnte „repräsentative Demokratie“, die bloß eine Wahl politischer Eliten beziehungsweise eine Herrschaft von Wenigen bedeute, im strengen, ursprünglichen Sinne keine:

„In der Tat würde ein Bürger des klassischen Athens – in einem kontrafaktischen Gedankenexperiment mit ‚modernen Demokratien‘ konfrontiert – diese Systeme nicht als demokratisch einstufen, da die politische Macht wesentlich bei Parlamenten und anderen politischen Eliten, aber nicht beim démos liegt.“ (Dingeldey 2022: 10)xiii

So bitter und überraschend es klingen mag: Die Athener sind uns mit ihrem Demokratiesinn 2300 Jahre voraus. Genau weil sie dieses seither unerreichte Ideal der gleichen Chance auf Teilhabe und Teilnahme an der Politik erkannt haben, wünschen sich zahlreiche Wissenschaftler*innen eine stärkere Berücksichtigung der Ideen in unserer heutigen Gesellschaft (vgl. Kloft 2010: 47; Oswald 2025: 54-59/92-95). So schrieb Jochen Bleicken (1995: 495) offensichtlich gegen eine politische Apathie der großen Mehrheit an:

„Als Schreckgespenst taucht eine Ordnung auf, in der die Masse sich träge vom Staat als von einer seelenlosen Maschine durchfüttern lässt, um für die so erkaufte Sättigung und Ruhe das politische Geschäft einer mehr oder weniger unsichtbaren Elite zu überlassen und dabei alle politischen Ideale aufzugeben.“

Josiah Ober (2017: 120/154) bedauert, dass der Gedanke der Bürgerwürde bis heute nicht nur nicht in unsere Gesellschaft durchgedrungen ist, sondern tendenziell „vernebelt“ wird. Dabei zeichneten sich Demokratien doch dadurch aus, dass sie in der Lage sind, immer wieder institutionelle Innovationen zu erdenken. Anders als manche Skeptiker*innen sieht er ausdrücklich eine gute Chance, das Athener Modell in abgewandelter Form auch auf eine sehr große Bevölkerung anzuwenden.

Die athenische Demokratie kann bei allen Schwächen und dem historischen Kontext geschuldeter Besonderheiten als grundsätzliches Vorbild für eine Reform des Grundgesetzes dienen. Besonders interessant ist die Kombination geloster beratender Gremien (wie Bürgerräten) mit direkter Demokratie (Bürger- und Volksentscheide) (vgl. zum Folgenden Dingeldey et al. 2025: 11-18; Oswald 2024: 123-132). Das Grundgesetz ist offen für ein solches schrittweises Verfahren, sieht es doch in Art. 20 Abs. 2 S. 2 ausdrücklich Abstimmungen vor, die nach allgemeiner Ansicht gleichrangig zu Wahlen stehen, allerdings anders als diese bislang nicht weiter auf Bundesebene ausgeführt worden sind. Hier wäre eine Grundgesetzänderung vonnöten, die eine Zweidrittelmehrheit bräuchte. Bürgerräte, die nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen und als informelle Gremien gelten, sind dagegen ohne Grundgesetzänderung einsetzbar, wie der Deutsche Bundestag 2023/24 durch die Einsetzung des bislang einzigen bundesweiten Bürgerrats – des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ – gezeigt hat. Grundsätzlich sind auch entscheidungsbefugte Bürgerräte möglich, solange diese vom Bundestag eingesetzt werden, dieser ihnen jederzeit die Kompetenzen wieder entziehen kann und somit dessen herausgehobene Rolle als Parlament nicht in Frage gestellt wird (Berger 2025). Über diese strukturellen Entwicklungen hinaus ist mit Blick auf die athenische Demokratie auch an ein neues Bürgerrecht zu denken: das Grundrecht auf aktive politische Partizipation, das über das Wählen hinausreicht (Oswald 2024: 57/146-149). Die Entwicklung dieses demokratischen Rechts steckt noch in den Kinderschuhen, könnte aber für eine Weiterentwicklung der Demokratie sorgen, die dringend einen positiven Schub, nicht nur die üblichen Verteidigungsappelle gegen rechts braucht. Die verbreitete politische Unzufriedenheit, die die athenische Demokratie nicht kannte, sollte nicht nur als Zeichen mangelnden Vertrauens gegenüber der heutigen Politik oder als Kritik an politischer Ohnmacht gesehen werden, sondern auch unbewusst als Ausdruck verletzter Sehnsüchte, die in der athenischen Demokratie befriedigt wurden.

Fazit: In puncto politischer Teilhabe ist die athenische Demokratie unerreicht und sollte soweit wie möglich als historisches Vorbild für heutige Demokratien fungieren. Es gab in der Geschichte nach ihr weder einen derart radikaldemokratischen Nachfolger noch ein derart stark demokratisch ausgeprägtes Partizipationsverständnis. Es ist Zeit, die Kerngedanken der athenischen Demokratie wiederzubeleben (in der Bildung wie in der Politik), und für unsere moderne Demokratie handhabbar zu machen.

 

Dr. Clemens Oswald ist Jurist, freier Journalist und Lehrbeauftragter für Journalismus an der Hochschule Macromedia Hamburg. Er hat nach einem Volontariat als fester freier Mitarbeiter beim NDR-Fernsehen gearbeitet (Abteilung Innenpolitik, unter anderem bei der Redaktion Panorama). Zuvor war er Lokaljournalist (unter anderem in den USA) und Nahostkorrespondent für zahlreiche Printmedien und Hörfunksender. 2024 erschien sein Buch Fairfassung. So geht Demokratie! – Essay für eine Reform des Grundgesetzes, Norderstedt.

 

Literatur

Aristoteles 2019: Politik, übersetzt von Schütrumpf, Eckart, Hamburg.

Berger, Philip 2025: Bürgerräte als legitime Gestaltungsoption, in: Verfassungsblog vom 13.05.2025, https://verfassungsblog.de/buergerraete_demokratie_grundgesetz/.

Bleicken, Jochen 1995: Die athenische Demokratie, Paderborn.

Cartledge, Paul 2018: Democracy: A Life, New York.

Croix, Guy Fèaux de la 2025: Die Athenische Demokratie als kritisches Potenzial, in: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, Jg. 108, H. 2, S. 88-101.

Dingeldey, Philip 2022: Von unmittelbarer Demokratie zur Repräsentation. Eine Ideengeschichte der großen bürgerlichen Revolutionen, Bielefeld, https://www.transcript-verlag.de/media/pdf/36/60/9a/oa9783839463260BFolhjz2kRHnm.pdf.

Dingeldey, Philip/Bergmann, Thore/Hanke, Franz-Josef/Köhler, Michael/Oswald, Clemens/Sanders, Andreas 2025: Demokratisierung. Vorschläge zur Rettung der Demokratie, Humanistische Union, Berlin, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/03/Positionspapier_Broschur.pdf.

Farrar, Cynthia 2007: Power to the People, in: Raaflaub, Kurt A./Ober, Josiah/Wallace, Robert W. (Hrsg.): Origins of Democracy in Ancient Greece, Berkeley, S. 170-195.

Flaig, Egon 2018a: Wie entscheidungsfähig sind unsere Demokratien? In: Graf, Friedrich Wilhelm/ Meier, Heinrich (Hrsg.): Die Zukunft der Demokratie, München, S. 121-169.

Flaig, Egon 2018b: Totalitäre Demokratie. Eine Spurenlese zum Verhältnis von Freiheit und Gesetz, in: Jordović, Ivan/Walter, Uwe (Hrsg.): Feindbild und Vorbild: Die athenische Demokratie und Ihre intellektuellen Gegner, Boston/Berlin, S. 269-310.

Hansen, Mogens Herman 1995: Die Athenische Demokratie im Zeitalter des Demosthenes, Berlin.

Heidenreich, Felix 2022: Demokratie als Zumutung, Berlin.

Jaeger, Werner 1954: Paideia. Die Formung des griechischen Menschen, 3. Aufl., Berlin.

Kloft, Hans 2010: Die athenische Demokratie. Standpunkte und Kontroversen, in: Dement’eva, Vera/Schmitt, Tassilo (Hrsg.). Volk und Demokratie im Altertum, Göttingen, S. 31-52.

Maier, Christoph 2010: Gewaltenteilung bei Aristoteles und in der Verfassung Athens: Keine freiheitliche Demokratie ohne multipolare Institutionenordnung, Berlin.

Momigliano, Arnaldo 1988: Antike und moderne Demokratie, in: Finley, Moses I.: Antike und moderne Demokratie, Stuttgart.

Nebelin, Marian 2018: Demokratisches Entscheiden und antidemokratische Ideologie im klassischen Athen, in: Jordović, Ivan/Walter, Uwe (Hrsg.): Feindbild und Vorbild: Die athenische Demokratie und Ihre intellektuellen Gegner, Boston/Berlin, S. 109-151.

Ober, Josiah 1991: Mass and Elite in Democratic Athens. Rhetoric, Ideology, and the Power of the People, Princeton.

Ober Josiah 2017: Demopolis: Oder was ist Demokratie? Darmstadt.

Onken, Björn 2015: Die attische Polis, Stuttgart.

Oswald, Clemens 2024: Fairfassung. So geht Demokratie! – Essay für eine Reform des Grundgesetzes, Norderstedt.

Oswald, Clemens 2025: Das Grundrecht auf aktive politische Partizipation: Starke subjektive Teilhaberechte – ein Fall für das Grundgesetz? In: Mitteilungen der Humanistischen Union Nr. 256 = H. 4, S. 32-37, https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-256/publikation/das-grundrecht-auf-aktive-politische-partizipation-starke-subjektive-teilhaberechte-ein-fall-fuer-das-grundgesetz/.

Raaflaub, Kurt A. 2006: Democracy, in: Kinzl, Konrad H. (Hrsg.): A Companion to the classical Greek World, Malden, S. 387-415.

Rausch, Mario 1999: Isonomia in Athen, Wien.

Russell, Bertrand 1946: History of Western Philosophy and its Connection with Political and Social Circumstances from the Earliest Times to the Present Day, London.

Schmidt, Manfred G. 2019: Demokratietheorien. Eine Einführung, Wiesbaden.

Schubert, Charlotte 2012: Perikles, Stuttgart.

Schulz, Raimund/Walter, Uwe 2022: Griechische Geschichte ca. 800-322 v. Chr., Bd. 1: Darstellung, Berlin.

Sutter, Patrick 2005: Die politische Ordnung Athens, Hamburg.

Thukydides 1991: Geschichte des Peloponnesischen Krieges, übersetzt von Landmann, Georg P., München.

Vorländer, Hans 2017: Grundzüge der athenischen Demokratie, in: Informationen zur politischen Bildung Nr. 332 = H. 1, S. 6-13.

Welwei, Karl-Wilhelm 1999: Das klassische Athen. Demokratie und Machtpolitik im 5. und 4. Jahrhundert, Darmstadt.

Anmerkungen

i Der Autor bedankt sich bei Prof. Dr. Martin Dreher für das Gegenlesen einer früheren, längeren Fassung.

ii Ober (2017: 26) betont, dass kratos auch positiv als Fähigkeit und Stärke des Volkes zu lesen ist.

iii Zuvor hatte der Archon Solon die Grundlagen geschaffen, indem er durch einen großzügigen Schuldenerlass für ein Ende der verbreiteten Schuldknechtschaften sorgte und als erster damit begann, die Bürger aktiv auf die neue Ordnung zu verpflichten, die fortan als Menschenwerk, nicht mehr als göttliche Ordnung zu betrachten war und dessen Rückgrat neue institutionelle Strukturen waren. Solon war noch kein Demokrat. Eher wollte er durch die Neuordnung einer weiteren Tyrannenherrschaft vorbeugen. Seine Reformen bereiteten jedoch den Weg in die Demokratie. (Vgl. Bleicken 1995: 66/75/401; Onken 2015: 24-29.)

iv Die boulé bestimmte, wann welche Fragen in der Volksversammlung diskutiert wurden, empfing aber auch ausländische Gesandte und kontrollierte die Beamtenschaft, insbesondere die militärische Verwaltung und die Finanzverwaltung (vgl. Sutter 2005: 43).

v Pro Gerichtshof waren – je nach Bedeutung des Deliktes – 201 bis 1501 Richter erforderlich (Onken 2015: 40; Ober 1991: 141ff.).

vi Es handelt sich hier um das „probuleumatische Verfahren“, das heißt, die (Vor-)Beschlüsse der boulé durften nicht übergangen werden. Die meisten Beschlüsse waren wohl Routineangelegenheiten. Oft waren die Beschlüsse offen formuliert, so dass die Volksversammlung offen darüber debattieren und entscheiden konnte. Ein konkretes Probuleuma konnte von der Volksversammlung zugunsten eines alternativen Antrags abgelehnt werden, so dass die Politik in erster Linie von der Volksversammlung gemacht wurde (Hansen 1995: 142-144).

vii Hansen (1995: 288-289) und Bleicken (1995: 398) zufolge gab es keine einheitlichen oder stabilen politischen Gruppierungen. Dagegen habe die Offenheit der Volksversammlung mit ihren wechselnden Führungspersönlichkeiten und Anhängerschaften gewirkt (Hansen 1995: 289), wodurch die Willensbildung viel weniger formalisiert und daher weniger berechenbar gewesen sei: „Die Volksversammlung bleibt wirklicher Souverän und entartet nicht zu einer reinen Addiermaschine anderswo gefaßter Beschlüsse.“ (Bleicken 1995: 398)

viii Aufgrund seiner rhetorischen Fähigkeit sind sich Historiker*innen über die Person Perikles uneinig (vgl. zur Kontroverse Schubert 2012: 209f.; Flaig 2018a: 134; Raaflaub 2006: 399).

ixVgl. auch Aristoteles (Pol. 1317 a 40-b 17): „Ein Aspekt von Freiheit ist, daß man abwechselnd sich regieren läßt und regiert.“

x Ähnlich Bleicken (1995: 396), demzufolge die politische Aktivität der Athener ein „konstitutives“ Element der Demokratie war.

xi Ähnlich schon Russell (1946: 95), demzufolge das Losverfahren der athenischen Volksherrschaft „demokratischere Züge“ verleihe, als sie heute zu finden seien.

xii Christoph Maier (2010) sieht in der athenischen Staatsstruktur ausdrücklich einen „gewaltenteilenden Institutionenorganismus“, obgleich Gewaltenteilung für Athen anachronistisch klingen mag.

xiii Konsequent schreibt Dingeldey (2022: ins. 377f.), dass „repräsentative Demokratie“ ein Oxymoron sei, da es sich bei ihr nicht um eine Demokratie (Volksmacht) im strengen und ursprünglichen Sinne der athenischen „Demokratie klassischen Antlitzes“ handele.

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