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Friedens­po­litik zwischen Ziviler Konflikt­be­ra­tung und Militä­r­in­ter­ven­tion

aus: Vorgänge 193 ( Heft 1/2011), S.118-128

Gewaltsam ausgetragene Massenkonflikte zählen zu den gravierendsten Problemen der Weltgesellschaft. Die Schrecken und das Elend, die durch sie verursacht werden, machen ein „normales Leben” unmöglich (vgl. Schreiber 2010: 11). Der Einsatz für den Frieden und die Bearbeitung von Konflikten ist vor diesem Hintergrund eine zwingende Aufgabe der internationalen Gemeinschaft. Auch in Deutschland ist Konfliktbearbeitung ein fester Bestandteil der Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik. Insbesondere seit dem Aufkommen der „neuen Kriege” im Zuge der 90er Jahre hat die Konfliktbearbeitung an Bedeutung gewonnen. Neben militärischen Optionen existieren zahlreiche Instrumente und Maßnahmen Ziviler Konfliktbearbeitung[1], die gegen Ende der 90er Jahre verstärkt auf die politische Agenda getreten sind. Diese beiden Optionen unterscheiden sich grundlegend, denn sie gehen mit gegensätzlichen Annahmen und Zielsetzungen an einen Konflikt heran.

Kann es Situationen geben, „in denen die Anwendung von militärischer Gewalt zur Beendigung von (Bürger-)Kriegen und den damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen gebilligt, ja vielleicht sogar gefordert werden muss” (Mayer 2005: 381)? Das Verhältnis zwischen Ziviler und militärischer Konfliktbearbeitung ist geprägt durch die-sen moralischen Konflikt. Beide Seiten votieren dabei „mit primär moralischen Argumenten für die jeweils für angemessen gehaltene Handlungsform […]” (Herberg-Rothe 2005: 442).

In der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik werden diese beiden Ansätze mit-einander vermischt. Es besteht, trotz gegenteiliger Darstellung, eine asymmetrische Gewichtung zu Ungunsten der Zivilen Konfliktbearbeitung, die sich insbesondere in der Ungleichverteilung der Personal- und Ressourcenausstattung widerspiegelt. Die Art und Weise, wie im Rahmen der deutschen Friedenspolitik die Widersprüchlichkeiten zwischen den gegensätzlichen Ansätzen verdeckt und als harmonisierbar dargestellt werden, soll in diesem Aufsatz herausgearbeitet und kritisiert werden.

Dazu soll zunächst ein Blick auf den theoretischen Rahmen der Konfliktbearbeitung allgemein und der Zivilen und militärischen Konfliktbearbeitung im Besonderen geworfen werden.Die Beziehung beider Anstze,die sich aus der allgemeinen historischen Entwicklung der Konflikt bearbeitung herleitet, steht im Fokus meiner Betrachtung.Die theoretischen Prämissen dieser Bezeichnung werden analysiert und kritisch hinterfragt.

Konflikt­be­a­r­bei­tung im Allgemeinen

Grob lassen sich fünf unterschiedliche Handlungsstufen von Konfliktbearbeitung unterscheiden: Preventive Diplomacy, Peacemaking, Peaceenforcing, Peacekeeping und Peacebuilding (vgl. Brinkmann 2000: 37ff). Die Handlungsstufen gehen auf Boutros Boutros-Ghalis Agenda für den Frieden zurück, die die Begriffe Peacekeeping, Peacemaking und Peacebuilding bekannt machten und auf die Agenda der internationalen Politik setzte (Boutros-Ghali 2001: 29). In der Fachwelt setzten sie sich zusammen mit den Begriffen Preventive Diplomacy und Peaceenforcing durch. Die Handlungsstufen können in zivile und militärische Handlungskategorien unterteilt werden. Bis auf die Friedenserzwingung, die eine eindeutig militärische Option darstellt, und die Friedenssicherung, die zum Großteil als militärisch, teils aber auch als Bestandteil ziviler Strategien gilt, werden alle Handlungsstufen der zivilen Handlungskategorie zugeordnet.

Unter vorbeugender Diplomatie (Preventive Diplomacy) sind Maßnahmen zu verstehen, die eine gewaltsame Eskalation von Konflikten verhindern sollen. Konfliktprävention ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein oft verwendeter Begriff. Die Friedensschaffung (Peacemaking) setzt an den Inhalten eines Konfliktes an und versucht sie zu bearbeiten und zu verändern. Die Konfliktparteien sollen dabei mit möglichst friedlichen Mitteln zu einer Einigung gebracht werden. Die Friedenserzwingung (Peaceenforcing) ist die militärische Erzwingung eines Friedens. Der Begriff meint also militärische Interventionen, die mit Waffengewalt eine Beendigung der Kampfhandlungen herbei-führen wollen. Diese Form der Intervention wird in der Literatur meist als „humanitäre Intervention” bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch unpassend, da „sich zumindest bei einigen dieser Militärinterventionen die Frage stellt, was an ihnen humanitär im Sinne von ,menschenfreundlich, wohltätig, speziell auf das Wohl des Menschen gerichtet‘ — so das Duden-Fremdwörterbuch – bezeichnet werden kann” (Meyer 2010: 559f).

Friedenssicherungseinsätze (Peacekeeping) bemühen sich vermittels (bewaffneter) Kontrolle und gegebenenfalls Trennung der Konfliktparteien (bereits ausgebrochene) Gewalt zu verhindern oder weitestgehend einzuschränken. Ob dieser Aspekt der Zivilen Konfliktbearbeitung zugerechnet werden kann, ist umstritten, da sie per Definition auch die Androhung von Waffengewalt ausschließt. Der Einsatz von Blauhelmsoldaten wird jedoch teilweise als Bestandteil einer zivilen Strategie bezeichnet (vgl. Köhler 2005: 39). Unter dem Begriff Friedenskonsolidierung (Peacebuilding) sind Ansätze zusammengefasst, deren Ziel es ist, Strukturen zu schaffen und zu fördern, mit denen ein erreichter Frieden gesichert und gefestigt werden soll. Die strukturellen Ursachen von Konflikten werden dabei ebenfalls bearbeitet, weshalb es auf diesem Gebiet eine starke Verschränkung mit Ansätzen der Entwicklungszusammenarbeit gibt.

Zwischen den einzelnen Handlungsoptionen gibt es zahlreiche Überschneidungen und bestimmte Instrumente können mehrfach zugeordnet werden, wie zum Beispiel die Mediations- und Verhandlungsinstrumente. Es gibt keine konkrete zeitliche Abfolge dieser Strategien. Kontextabhängig wird über die Wahl der Strategie zu einem bestimmten Zeitpunkt entschieden. Unterschieden werden können die Instrumente des Weiteren hinsichtlich ihrer Form der Parteilichkeit (Köhler 2005: S. 31-33). So besteht kein grundsätzliches Gebot der Unparteilichkeit, insbesondere in Bezug auf nicht-staatliche Akteure. Im Folgenden soll ein kurzer Blick auf die spezifische Unterscheidung der Handlungsstufen in Zivile und Militärische Konfliktbearbeitung geworfen werden.

Militä­ri­sche Konflikt­be­a­r­bei­tung

Militärische Ansätze werden oftmals als das „klassische” Instrumentarium der Konfliktbearbeitung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch irreführend, da es auch zivile Formen der Konfliktbearbeitung gibt, die das Prädikat „klassisch” verdient haben. Man denke nur an die Diplomatie. Zudem gab es auf diesem Gebiet einige Veränderungen, wodurch sich die Gestalt und das Wesen der Ansätze grundlegend verändert haben.

Unterschieden wird auf dem Gebiet der militärischen Konfliktbearbeitung zwischen der Friedenssicherung und Friedenserzwingung, zu der die militärische Intervention zählt. Militärinterventionen unterscheiden sich vom „klassischen” Peacekeepingeinsatz von UN-Blauhelmsoldaten in mehrfacher Hinsicht. Ist der Waffengebrauch in Peacekeepingmissionen lediglich zu Selbstverteidigungszwecken erlaubt, wird in Militärinterventionen aktiv am Kriegsgeschehen teilgenommen, um einer Seite zur Hilfe zu eilen und eine Beendigung der Kampfhandlungen zu erzwingen oder um die Zivilbevölkerung zu schützen. Diese Interventionen setzen also nicht wie Peacekeepingeinsätze erst nach einem Waffenstillstandsabkommen an, um mit Billigung beider Seiten dessen Einhaltung zu sichern.

Die Entscheidung für oder gegen eine militärische Intervention befindet sich in einem Spannungsverhältnis zwischen zwei völkerrechtlichen Grundsätzen, die durch die UN-Charta festgesetzt sind: Zum einen die Souveränität der Staaten, was die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen und das Selbstbestimmungsrecht der Völker umfasst, und zum anderen die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Meyer 2010: 564 f). Bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen an Bevölkerungsteilen eines Landes, bis hin zum Genozid, wird ein Eingreifen in einen Konflikt ethisch gerechtfertigt. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen selbst außer Stande sind, dem Angriff zu widerstehen, und eine lebensbedrohende Entwicklung bevorsteht, die von außen weder durch politische Appelle noch durch andere nicht-militärische Mittel zu verhindern ist (Meyer 2010: 562).

Zivile Konflikt­be­a­r­bei­tung

Indem auf militärische Gewalt und ihre Androhung verzichtet wird, stellt Zivile Konfliktbearbeitung eine Alternative zu militärischen Interventionsformen dar (Weller 2007b: 13). Es wird davon ausgegangen, dass militärisches Eingreifen stets das moralische Dilemma in sich birgt, durch die Maßnahmen selbst hohe Opferzahlen, auch und besonders unter der Zivilbevölkerung, zu fordern (Köhler 2005: 8). Zudem kann militärisches Eingreifen zu einer Eskalation von Konflikten beitragen (vgl. Buro 1997: 143). In der Zivilen Konfliktbearbeitung werden Konflikte durch konstruktives Vorgehen vorbeugend, deeskalierend und nachsorgend dahingehend bearbeitet, dass eine gewaltsame Eskalation verhindert und die Konfliktparteien in ihrem kooperativen Verhalten gestärkt werden. Ziel ist dabei nicht die bloße Verhinderung von Gewalt, sondern die Ermöglichung eines nachhaltigen und dauerhaften Friedens und Aussöhnung der Konfliktparteien (vgl. Tempel K. 2006: 167).

Sowohl Akteure der Staaten- als auch der Gesellschaftswelt arbeiten auf diesem sehr breiten Feld von Handlungsweisen und Instrumenten. Dabei beziehen sich die unter-schiedlichen Ansätze und Methoden auf alle gesellschaftlichen Ebenen und greifen in unterschiedlichen Konfliktphasen[2]in einen Konflikt ein (vgl. Köhler 2005: 35 ff).

Das Fjandlungsfeld der Zivilen Konfliktbearbeitung ist weder homogen noch in sich geschlossen. Es bestehen unterschiedliche Ausdifferenzierungen innerhalb dieses Feldes, die jeweils andere Handlungsoptionen unter diesem Begriff vereinen. Zivile Konfliktbearbeitung als Begriff hat daher weder ein eigenständiges Vokabular ausgeformt, noch einen klar abgrenzbaren Bezeichnungsbereich entwickelt, abgesehen von der Primärdifferenz zu militärisch-gewaltsamen Handlungsoptionen (vgl. Köhler 2005: 10; Brinkmann 2000: 35). Angesichts der Fülle an Handlungsoptionen und der nicht klaren Abgrenzung lässt sich Zivile Konfliktbearbeitung am ehesten als ein Sammelbegriff beschreiben, dessen Ansätze teilweise in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen (Klotz 2003: l Off; Köhler 2005: 31 ff).

Die Veränderung des weltweiten Konflikt­ge­sche­hens –„neue Kriege“

Konfliktbearbeitung folgt stets den Regeln des aktuellen Konfliktgeschehens bzw. reagiert auf dieses. In diesem Zusammenhang ist der gegen Ende der 90er Jahre aufgekommene Begriff der „neuen Kriege” von Bedeutung, der eine fundamentale Veränderung des Konfliktgeschehens beschreibt (vgl. Kaldor 2007; Münkler 2004). Der Begriff ist zwar umstritten (Vgl. Schlichte 2006; Matthies 2004), jedoch lassen sich gewisse Veränderungen des Kriegsgeschehens nicht abstreiten (vgl. Boege 2006: 2). Konfliktbearbeitung hat sich im Verlauf der letzen 15–20 Jahre an diese Veränderungen angepasst, weshalb die zentralen Veränderungen, die mit den neuen Kriegen einhergingen, nachfolgend hervorgehoben werden sollen.

Eine Vielzahl der heutigen bewaffneten Konflikte können nicht mehr als konventionelle Kriege bezeichnet werden. Es handelt sich weder um Konflikte, die zwischen Staaten ausgefochten werden, noch um konventionelle Bürgerkriege zwischen einer regierungsgefiihrten Armee und einer bewaffneten Opposition, die den politischen Umsturz, Regimewechsel oder Sezession anstrebt (Meyer 2010: 558). Das klassische Instrumentarium der Konfliktbearbeitung, das vorrangig auf zwischenstaatliche Konflikte angelegt ist, ist unter diesen Voraussetzungen zum Scheitern verurteilt (Ropers 1995: 2).

Die neuen Kriege sind vornehmlich innerstaatliche bzw. -gesellschaftliche Gewaltkonflikte, in denen eine Privatisierungs- und Kommerzialisierungstendenz des Krieges erkennbar ist. Regelrechte Kriegsökonomien entstehen, in denen um Zugang zu lukrativen Ressourcen gekämpft wird. Eine Vielzahl von nichtstaatlichen Kriegsakteuren ist in diese Konflikte involviert (Warlords, Privatarmeen, kriminelle Netzwerke, Söldnerarmeen usw.) (Boege 2006: 2). Zudem dauern die Konflikte in der Regel wesentlich länger an, als „klassische” Zwei-Staatenlcriege (vgl. Köhler 2005: 24).

Von wichtiger Bedeutung für die Konfliktbearbeitung ist das Gewaltausmaß, das diese Konflikte kennzeichnet. Exzessive Gewalt, auch und insbesondere gegen die Zivilbevölkerung (vgl. Hippler 2006: 6), macht diese Konflikte aus, wobei sich die Grenzen zwischen Kombattanten und Zivilisten zunehmend auflösen (vgl. Münkler 2004: 139). Zivilisten werden gezielt angegriffen und in den Konflikt einbezogen (z. B. ethnische Säuberungen, systematische Vergewaltigungen, Entführungen und Kindersoldaten). Das Ausmaß an Gewalt gegen Zivilisten setzt die internationale Gemeinschaft unter erhöhten Handlungsdruck. Die Schrecken und das Elend, die durch zahlreiche Konflikte verursacht werden, wie zum Beispiel in Ruanda, können als Versagen der internationalen Gemeinschaft betrachtet werden (Hansen et al. 2004: 2). Folgerichtig hat Konfliktbearbeitung in den letzten Jahren zahlreiche Veränderungen vollzogen und einen enormen Bedeutungsgewinn erfahren. Das gilt sowohl für die militärischen als auch für die zivilen Handlungsstrategien. Grundlage dieser Veränderungen ist eine Ausweitung des Sicherheitsbegriffs. Der erweiterte Sicherheitsbegriff umfasst die menschliche Sicherheit und orientiert sich an den Menschenrechten (vgl. Kaldor 2008: 182 ff.). Außerstaatliche Angelegenheiten werden so zu einer Aufgabe nationaler Sicherheitspolitik. Vor diesem Hintergrund wird der Begriff der menschlichen Sicherheit zu einer Legitimation für staatliche Interventionen in gewaltsam ausgetragene Konflikte.

Bereits hier wird das gefährliche Legitimationspotenzial des Begriffes deutlich, der lediglich den Handlungsimpuls setzt, ohne normative Maßstäbe zur Bearbeitung von Konflikten bereitzustellen. Dies soll im Folgenden anhand der konkreten Reaktionen auf das sich verändernde Konfliktgeschehen betrachtet werden.

Konflikt­be­a­r­bei­tung im Wandel

Exemplarisch für den Wandel der Konfliktbearbeitung im Allgemeinen kann die Entwicklung der Friedenssicherungsmissionen der Vereinten Nationen betrachtet werden. Dabei werden zwei Tendenzen deutlich: Zum einen kann eine enorme Zunahme an Missionen verzeichnet werden und zum anderen hat sich auch die Form der Einsätze gewandelt. Waren 1988 lediglich 5 Operationen im Feld, kamen bis 1996 29 Operationen hinzu (Hansen et al. 2004: 3). Dieser Anstieg wurde begleitet von einer fundamentalen Veränderung der Funktion und Zusammensetzung der Missionen.

Frühere Missionen griffen vornehmlich in zwischenstaatliche Konflikte ein, wobei ihre Funktion in der Beobachtung der Grenzen und der Einrichtung von Pufferzonen zwischen den Kriegsparteien bestand, und zwar nachdem ein Waffenstillstand vereinbart wurde. Mit der Veränderung des Kriegsgeschehens und der Zunahme von Bürger-kriegen haben sich die Funktionen der Einsätze verändert. Die neuen Missionen sind „multidimensional”. Der militärischen wurden eine (zivil-)polizeiliche und eine zivile Komponente zur Seite gestellt. Das Ziel war fortan eine gesamtgesellschaftliche Friedensschaffung, Friedenswahrung und Friedenskonsolidierung. Zivile und militärische Konfliktbearbeitung werden auf diese Art und Weise miteinander vermischt.

Neben der Erweiterung der Funktionen und der Gestalt der Missionen zeichnet sich eine weitere Entwicklung ab. Während die militärische Komponente aktueller Peacekeepingmissionen in absoluten Zahlen und im Verhältnis zu zivilen Fach- und Polizeikräften wesentlich kleiner ausfallen, wurde die Peacekeepingdoktrin in einer Weise weiterentwickelt, die den militärischen Einsatzkräften ein wesentlich robusteres Mandat erteilt. Die Einschränkungen für den Gebrauch der Waffe wurden erheblich gelockert. Damit sollen Fehler beim Schutz von Zivilisten, wie in Bosnien oder Ruanda, verhindert werden. Zudem sollen adäquate Selbstverteidigungsmechanismen für die Friedenstruppen und für das UN-Personal gesichert werden (Hansen et al. 2004: 7).

Die UN-Einsätze haben sich also von der klassischen Friedenssicherung in zwei Richtungen verändert. Einerseits sind die Mandate wesentlich robuster geworden, andererseits wird umfassender auch auf die Konfliktursachen eingewirkt, was auch Ansätze aus dem Bereich der Zivilen Konfliktbearbeitung umfasst (Hansen et al. 2004: 10).

Die „Zivilisierungstendenz” der Missionen entspricht dem allgemeinen Bedeutungsgewinn Ziviler Konfliktbearbeitung in den letzten 15–20 Jahren. Eine „Vielzahl von Fragen und Problemen Ziviler Konfliktbearbeitung [steht] auf der Agenda der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, in die – gerade im Bereich der zivilen Krisenprävention – auch viele nichtstaatliche Organisationen eingebunden sind” (Weiler 2007a: 7). Als alternative Handlungsoption wurde sie im Zusammenhang mit den neuen Kriegen aufgegriffen, da die Instrumente des Militärs als zu grob perzipiert werden, um mit den „neuen” Konflikten umgehen zu können (vgl. Evers 2000: 104). Zivile Konfliktbearbeitung ist hingegen in der Lage, diese Aufgabe zu bewältigen und die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden zu schaffen (vgl. Tempel H. 2000: 25; Brzoska/Ehrhart 2008: 2), indem sie einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz verfolgt. Abgesehen davon zeichnet sie aus, dass sie über‘ den generellen Gewaltverzicht Vertrauen schafft, wozu militärisches Personal nicht in der Lage ist.

Demgegenüber spiegelt die „Militarisierungstendenz” der Missionen sich in der Zunahme der militärischen Interventionen (humanitäre Missionen) wider. Man ist international in zunehmendem Maße bereit, sich auch mit militärisch-gewaltsamen Mitteln für den Frieden einzusetzen, mit als auch ohne Mandat der Vereinten Nationen (z. B. Bosnien, Afghanistan, Irak). Konkreter kommt die Militarisierungstendenz in der Human Security Doctrine der Europäischen Union (EU) zur Geltung. Menschliche Sicherheit wird hier zu einem Produkt militärischer Sicherheit erhoben und eine Aufrüstung der EU eingefordert (vgl. Marischka 2005: 5f). Sich weltweit für die menschliche Sicherheit einzusetzen, wird als ein aufgeklärtes Eigeninteresse der EU beschrieben.

Gegen die Härte und Brutalität der „neuen Kriege” soll entschieden vorgegangen werden. Neue Waffentechnologien und Strategien, die eine saubere und kollateralschadenarme Kriegsführung suggerieren, legitimieren das militärische Vorgehen. Militäreinsätze werden als Einsätze mit chirurgischer Genauigkeit dargestellt und die verursachten Schrecken und Grauen ausgeblendet (Münkler 2004: 235 f.). Es wird das Scheinbild erzeugt, einen sauberen und gerechten Krieg mit minimalen militärischen Risiken führen zu können, der einen Frieden zu sichern vermag. Diese Illusion gerät jedoch bei zunehmenden Opferzahlen und anhaltender Dauer von Einsätzen, ohne nennenswerte Erfolge, ins Wanken, was sich beispielhaft am Afghanistan- und am Irakkrieg zeigen lässt.

Die deutsche Friedens­po­litik

Auch in Deutschland wird seit Ende der 1990er Jahre verstärkt auf Instrumente der Zivilen Konfliktbearbeitung zurückgegriffen und zugleich die Notwendigkeit militärischer Optionen zur Bearbeitung von Konflikten hervorgehoben. Militärische und zivile Handlungsweisen werden miteinander verknüpft und in eine friedenspolitische Gesamtstrategie eingebunden. Formal ist die deutsche Politik dabei stets eingebunden in die Strategien und Maßgaben der Europäischen Union, der NATO, der Vereinten Nationen und der OSZE (Köhler 2005: 72 f.). Die Grundentscheidung über einen deutschen Einsatz liegt jedoch im deutschen Bundestag.

Die Bemühungen um Frieden in der deutschen Politik sind eingerahmt durch zwei richtungsweisende Dokumente: Zum einen durch den Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung” (Bundesregierung 2004) und zum anderen durch das „Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr” (Bundesministerium der Verteidigung 2006).

Der Aktionsplan wurde 2004 durch die Bundesregierung verabschiedet. Er bildet bis heute den Bezugsrahmen für die auf Krisenprävention ausgerichtete Politik der Bundesregierung. Der Aktionsplan gibt einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten zur Friedensförderung und dient als Richtschnur für zukünftiges friedenspolitisches Handeln. 161 Aktionen sind in ihm festgehalten, die das Ziel haben, die bestehenden Strukturen auszubauen und zu stärken. Die Bundesregierung bekennt sich darin zu einer Ressort übergreifenden Verantwortung sowie zum Primat präventiver Maßnahmen, einer engen Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Trägern und zur multilateralen Zusammenarbeit. Die Bemühungen sollen besser systematisiert und koordiniert werden, was auch diejenigen der zivilgesellschaftlichen Seite umfasst. In einem Zweijahresrhythmus wird dem deutschen Bundestag ein „Umsetzungsbericht” zum Aktionsplan vorgelegt (Bundesregierung 2006, 2008, 2010). Bis jetzt weisen diese Berichte auf große Mängel bei der Umsetzung der 161 Aktionen hin, insbesondere bei der Ausstattung der neu geschaffenen Institutionen mit Kompetenzen und Ressourcen. Die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren wird als unzureichend beschrieben (Stengel/Weller 2008: 4). Besonders die nicht vorhandene Kommunikationsstrategie wird bemängelt. Gerade vor dem Hintergrund eines prinzipiellen Mangels medialer Aufmerksamkeit und dem generellen Negativismus in der Politikberichterstattung ist dies problematisch. So wird Zivile Konfliktbearbeitung nur im Falle ihres Scheiterns beachtet. Christoph Weller und Frank Stengel attestieren der Bundesregierung insgesamt ein mangelndes politisches Interesse, den Aktionsplan umzusetzen (Stengel/Weller 2008: 5).

Darüber hinaus wird der Vernetzung sowie der groß angelegten Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Ansätzen durch die Bundesregierung von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Skepsis und Sorgen begegnet (Hofmann 2007: 66). Es wird die Instrumentalisierung und Vereinnahmung der eigenen Programme durch die Politik befürchtet. Die zivilgesellschaftlichen Ansätze dürften keinesfalls in Zusammenhang mit staatlichen Institutionen gebracht werden, da dies zu einem Glaubwürdigkeitsverlust bei der jeweiligen Zielgruppe führen könnte. Zudem wird der Verlust der Selbstbestimmung befürchtet, da mit staatlicher Förderung eine Reihe von Auflagen und eine Rechenschaftspflicht verbunden sind. Das BMZ3 behält sich beispielsweise im Falle des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) neben einem permanenten Rückrufrecht vor, über die Einsatzorte und die Einsatzdauer von Friedensfachkräften mitzubestimmen (Vgl. Köhler 2005: 62). Zudem wird die fortbestehende Ungleichgewichtung ziviler und militärischer Maßnahmen beanstandet (vgl. Forum ZFD 2008: 1).

Das Weißbuch (Bundesministerium der Verteidigung 2006) stellt neben dem Aktionsplan ein Grundlagendokument der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik dar. In ihm wurde ein Großteil der im Aktionsplan enthaltenen Ansätze übernommen und das Gesamtkonzept der zivilen Krisenprävention als ein Baustein der „vernetzten Sicherheit” bezeichnet (Brzoska/Ehrhart 2008: 5). Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die Ansätze zivil-militärischer Kooperation, wie zum Beispiel die Provincial Reconstruction Teams (PRTs) in Kunduz (vgl. Hofmann 2007), oder die Civil Military Cooperation-Fachkräfte auf dem Balkan (CIMIC) (vgl. Braunstein/Meyer/Vogt 2001; Brzoska/Ehrhart 2008). Zivil-militärische Kooperation stellt eine Verbindung der Agenden von Sicherheits- und Entwicklungspolitik dar (Hofmann 2007: 61). Diese Verbindung wird von zivilgesellschaftlichen Organisationen und den entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen mit großer Skepsis wahrgenommen und die Vereinbarkeit der Handlungsfelder angezweifelt. Sie befürchten die Dominanz militärischer Handlungslogik (vgl. Hofmann 2007; Buro 2000: 122 £).

Fassen wir die deutsche Friedenspolitik zusammen: Im Rahmen des Aktionsplans und des Weißbuchs wird eine Gesamtstrategie für den Frieden verfolgt, die eine Vernetzung aller Bemühungen um Frieden vorsieht. Ressort übergreifend und in kohärenter Form soll diese Gesamtstrategie befolgt werden. Dabei werden auch zivilgesellschaftliche Akteure unterstützt und in die Gesamtstrategie einbezogen. Zivile und militärische Konfliktbearbeitung werden miteinander verbunden und ihre Differenzen werden vor dem Hintergrund der Gesamtstrategie für den Frieden verwischt. Ziviler Konfliktbearbeitung wird dabei zwar argumentativ ein Vorrang eingeräumt, betrachtet man jedoch die Ressourcenverteilung, wird ein Ungleichgewicht zuungunsten der Zivilen Konfliktbearbeitung deutlich. Zivile Konfliktbearbeitung wird zum Beiwerk militärischen Vorgehens, insbesondere in zivil-militärischen Kooperationsformen. Der menschliche Sicherheitsbegriff ist der zentrale Bezugspunkt der Gesamtstrategie, mit dem auch militärisches Handeln gerechtfertigt wird. Der „Ansatz birgt die Gefahr in sich, einer entgrenzten Interventionspolitik das Wort zu reden und zum humanistischen Pendant des von den USA ausgerufenen und zeitlich unbegrenzten „Krieg gegen den Terror” zu werden” (Marischka 2006: 2). Damit geht einher, dass von der Bundeswehr zunehmend sowohl internationale Einsätze mit robustem Mandat als auch nicht mandatierte Militärinterventionen durchgeführt werden. Die Bundeswehr passt sich zunehmend dem Anforderungsprofil der international geführten Einsätze an. Mit der derzeitigen Reform vollzieht sie einen weiteren Schritt in Richtung einer Interventionsarmee.

Fazit

Zivile und militärische Konfliktbearbeitung werden im politischen Alltag auf eine Ebene gestellt, indem sich auf einen Begriff erweiterter Sicherheit bezogen und eine umfassende Gesamtstrategie verfolgt wird. Dadurch verschwimmt das normative Spannungsverhältnis zwischen den Optionen. Jedweder Einsatz für den Frieden kann unter der Berufung auf einen erweiterten Sicherheitsbegriff legitimiert werden. Nach Ansicht des Autors darf jedoch kein Instrument unbedacht und leichtfertig zum Einsatz kommen, insbesondere nicht gewaltsame Formen der Konfliktbearbeitung. Die Grundsätze, die einen Einsatz von Gewalt legitimieren, müssen stärker in den Fokus rücken. Der erweiterte Sicherheitsbegriff reicht zur normativen Begründung militärischen Vorgehens nicht aus (vgl. Brock 2005). Es muss deutlich gemacht werden, dass der Einsatz von militärischer Gewalt als Last Resort betrachtet wird, d. h. alle anderen Handlungsoptionen vor dem Einsatz von Gewalt ausgeschöpft sein müssen.

Die unzureichende finanzielle und personelle Ausstattung der Ansätze Ziviler Konfliktbearbeitung muss vor diesem Hintergrund kritisch betrachtet werden, insbesondere wenn man sie in ein Verhältnis zu der Ressourcenausstattung des Militärs setzt. Von einer Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Optionen kann angesichts dieses Ungleichgewichts nicht die Rede sein. Der politische Wille ist nicht vorhanden, trotz gegenteiliger Rhetorik und Selbstverpflichtung.

Der von der Bundesregierung proklamierte Vorrang der Konfliktprävention wird bis dato nicht umgesetzt. Diese Widersprüchlichkeit der (deutschen) Politik muss überwunden und die Instrumente und Begriffe, die der Wahl der Mittel zur Bearbeitung von Konflikten zugrunde liegen, geschärft werden. Vor diesem Hintergrund plädiere ich für eine Aufrechterhaltung der begrifflichen und normativen Trennung von Ziviler und militärischer Konfliktbearbeitung und einem Vorrang ziviler Handlungsweisen. Nur die trennscharfe Unterscheidung zwischen beiden Konzepten schafft klare Voraussetzungen für die politische Debatte. Die eingangs gestellte Frage, ob angesichts akuter, massenhafter und exzessiver Gewaltanwendung weiterhin präventive Handlungsmaßnahmen präferiert werden können, sollte vor diesem Hintergrund beantwortet werden.

[1] Die Großschreibung des Begriffs ist bewusst gewählt worden. Dadurch wird gekennzeichnet, dass es sich nicht um eine von vielen unterschiedlichen Formen der Konfliktbearbeitung handelt. „Zivile Konfliktbearbeitung” bezeichnet ein übergreifendes Konzept (vgl. Weiler 2007b: S. 9).
[2] Unterschieden wird in der Regel zwischen einer Latenz- bzw. Entstehungsphase, einer Eskalationsphase, einer Austragungsphase bzw. Phase akuter Gewalt, einer Deeskalationsphase bzw. Ab–schwungphase und einer Post-Conflict- bzw. Konsolidierungsphase (Köhler 2005: 35 ff).
[3] Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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