Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 239/240: Keine Chance für den Frieden?

Die militä­ri­schen Unter­stüt­zungs­leis­tungen an die Ukraine im Lichte des Neutra­li­täts­rechts

Kurz nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine setzte in Deutschland (und in anderen westlichen Staaten) eine Diskussion um zivile wie militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine ein. Mittlerweile (Stand: 14. April 2023) hat die Bundesregierung Waffen und militärisches Material im Umfang von 4,2 Milliarden Euro an die Ukraine geliefert bzw. zugesagt. Dass diese Lieferungen aus Deutschland den Kriegsverlauf beeinflussen, steht außer Frage. Inwiefern Deutschland damit völkerrechtliche Regeln verletzt oder gar zur Konfliktpartei wird, ist jedoch umstritten. Der folgende Beitrag will bei der Klärung dieser Fragen helfen.

Der russische Angriff auf die Ukraine löste lebhafte Diskussionen nicht nur in der Politik und der Öffentlichkeit aus, sondern auch unter VölkerrechtlerInnen. Ein bestimmter Teil des Völkerrechts stand dabei im Rampenlicht: das Neutralitätsrecht. Dabei ging es u.a. um die Frage, wie die Aktivitäten derjenigen Staaten zu beurteilen sind, welche die Ukraine bzw. Russland unterstützen? Beeinflusst das Neutralitätsrecht den Krieg in der Ukraine, oder beeinflusst dieser Krieg seinerseits das Neutralitätsrecht, und wenn ja, wie?

Amela Skiljan 1989, LL.M.Eur, ist Doktorandin an der Universität Bremen und Co-Vorsitzende der IALANA Deutschland; wichtigste Veröffentlichung: „Are nuclear weapons illegal?“; schreibt zum Thema Rüstungsexportkontrollen der EU.

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