Bildung gegen Antisemitismus für die Polizei: Das Beispiel Berlin
„Klar gibt es heute wieder jüdisches Leben in diesem Land. Jedes Wochenende steigen irgendwo Bar-Mitzwa-Partys, Hochzeiten, die Erstklässler an jüdischen Schulen werden mit riesigen Schultüten begrüßt. Aber was es nicht gibt in diesem Land, auch nicht nach siebzig Jahren Demokratie und Grundgesetz: angstfreies jüdisches Leben“, so der Autor und Jurist Ronen Steinke (2020: 131). Man hätte sich an Zustände gewöhnt, an die man sich nicht gewöhnen dürfe: „Vor der Bar-Mitzwa-Party stehen Wachleute, […] vor den jüdischen Schulen sind Polizisten postiert […]. Sie stehen dort, nicht weil jemand so etwas gern sähe, sondern weil die Gefährdungsanalysen der deutschen Landeskriminalämter entsprechend sind“ (Steinke 2020: 131). Die Ursache: Antisemitismus.
Im Kampf dagegen trägt die Polizei eine besondere Verantwortung. Sie ist nicht nur für die Gefahrenabwehr, sondern auch für die Verfolgung antisemitischer Delikte zuständig. Am Beispiel des Landes Berlin wird im ersten Abschnitt des vorliegenden Beitrages gezeigt, mit welchen Herausforderungen sie dabei konfrontiert ist. Das zivilgesellschaftliche Projekt „Regishut – Sensibilisierung zu Antisemitismus in der Berliner Polizei“ möchte die Behörde bei der Bewältigung dieser Aufgaben unterstützen. Seine Ziele, Ansätze und sein Vorgehen werden im zweiten Abschnitt vorgestellt.
1. Verfolgung antisemitischer Straftaten durch die Polizei Berlin
Bei der Verfolgung von Handlungen, bei welchen der begründete Verdacht einer Straftat vorliegt, arbeitet die Polizei im Rahmen der Konzepte von Tatverdacht, Schuld und Nachweisbarkeit. Ihre Ermittlungstätigkeit ist darauf ausgerichtet, konkrete Tatverdächtige ausfindig zu machen und genügend Beweismittel gegen diese zu sammeln (vgl. Derin/Singelnstein 2022: 23).
1.1 Antisemitismus erkennen
Für die konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten ist das frühzeitige Erkennen eines entsprechenden Tatmotivs entscheidend. § 46 Satz 2 Strafgesetzbuch (StGB) zufolge ist Antisemitismus als menschenverachtender Beweggrund bei der späteren Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen. Es ist daher sehr wichtig, dass sich die Ermittlungen von Beginn an auch auf dieses Motiv erstrecken (vgl. Polizei Berlin/GStA Berlin 2022: 1; Cremer 2021).
Bei der Bestimmung dieses Motivs orientieren sich Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin an der nicht rechtsverbindlichen Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA, deutsch: Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken). Die ursprüngliche Version aus dem Jahr 2016 wurde von der Bundesregierung erweitert und in folgender Formulierung zur Verwendung empfohlen:
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein“ (Polizei Berlin/GStA Berlin 2022: 2).
Gemäß dieser inzwischen weithin genutzten Arbeitsdefinition, die neben den genannten Kernsätzen auch mehrere aktuelle Beispiele umfasst, sind Straftaten antisemitisch, „wenn die Angriffsziele, seien es Personen oder Sachen – wie Gebäude, Schulen, Gebetsräume und Friedhöfe – deshalb ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind, als solche wahrgenommen oder mit Jüdinnen und Juden in Verbindung gebracht werden“ (Polizei Berlin/GStA Berlin : 4).
Ob ein Verdachtsfall, bei dem ein antisemitisches Motiv vorliegen könnte, als solcher erkannt, aufgenommen und innerhalb der Behörde frühestmöglich der zuständigen Fachdienststelle im Polizeilichen Staatsschutz beim Landeskriminalamt (LKA) gemeldet wird, hängt letztlich von dem Wissen, der Sensibilität und den Erfahrungen der ermittelnden Beamt*innen ab (vgl. Derin/Singelnstein 2022: 116–119; Botsch 2021: 461; UEA 2017: 32f.). Ihre Vorstellungen und Interpretationen prägen maßgeblich die Wahrnehmung, Bewertung und Zuordnung des Sachverhalts.
Dass Mitarbeitende der Polizei oft Schwierigkeiten haben, Antisemitismus in seinen zahlreichen Facetten zu erkennen, ist wohl in erster Linie fehlenden Kenntnissen geschuldet (vgl. Poensgen/Steinitz 2023: 72–74; Lorenz-Milord/Schwietring/ Steder 2022a: 124f.).
1.2 Betroffenenperspektive(n) miteinbeziehen
Ob Sachbeschädigung, Propagandadelikt, Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung oder schwereres Gewaltverbrechen: Von der Polizei werden antisemitische Straftaten der sogenannten Hasskriminalität zugeordnet. Mit diesem Begriff werden politisch motivierte Delikte bezeichnet, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung“ des*der Tatverdächtigen „Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen“ der tatverdächtigen Person „bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung“ und/oder „äußeres Erscheinungsbild begangen werden“. Hass- beziehungsweise Vorurteilskriminalität kann „sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten“, die von dem*der Tatverdächtigen einer der vorgenannten Gruppen zugerechnet werden. (Polizei Berlin 2023a) Solche politisch motivierten Straftaten treffen somit nie nur das Individuum, sondern zielen auf alle Mitglieder einer bestimmten (sozial konstruierten) Gruppe. Aufgrund dieser Signalwirkung gehören auch antisemitische Delikte zu den sogenannten Botschaftstaten.
Die direkten und indirekten, psychischen und physischen Folgen für Betroffene können gravierend sein. Typisch ist die Angst vor (erneuter) Viktimisierung. Etliche Betroffene richten deswegen ihren Alltag nach dem Vermeiden einer potenziellen Bedrohung aus. Ihr persönliches Sicherheitsgefühl, ihre individuellen Freiheiten und Entfaltungsmöglichkeiten werden dadurch stark einschränkt (vgl. Church/ Coester 2021: 5/10f.; VBRG/ODIHR 2021: 12-16).
1.2.1 Jüdische Perspektiven
Jüdinnen*Juden sind am stärksten von Antisemitismus betroffen. Für sie handelt es sich um ein „alltagsprägendes Phänomen“ (VDK/RIAS Berlin 2023: 7). Das bedeutet nicht, dass sie tagtäglich Anfeindungen erleben. Gleichwohl müssen sie jeden Tag zwischen dem sichtbaren Bekenntnis zu ihrer jüdischen Identität und ihrer persönlichen Sicherheit abwägen. Antisemitismus begegnet ihnen „in verschiedenen Formen und in unterschiedlichen Kontexten – als Angriff, Bedrohung, gezielte Sachbeschädigung oder auch als verletzendes Verhalten – online oder von Angesicht zu Angesicht“ (VDK/RIAS Berlin 2023: 7). Betroffene, die sich an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin) gewandt haben, berichteten von entsprechenden Vorfällen in den Sozialen Netzwerken, ihrem direkten Wohnumfeld, in der Ausbildungsstätte, am Arbeitsplatz, in der Nähe von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen, auf offener Straße oder im öffentlichen Personennahverkehr.
Die Auswirkungen betreffen nicht nur einzelne Personen, sondern führen auch zur Verunsicherung bei Angehörigen, Zeug*innen und den jüdischen Communities. Die Umgangsweisen mit dieser Einschränkung der Lebensqualität sind vielfältig und von der individuellen Situation abhängig (vgl. Hendlmeier 2024: 18–22; Bundesverband RIAS 2023: 59–71; Chernivsky/Lorenz-Sinai et al. 2023). Manche vermeiden es, als Jüdinnen*Juden sichtbar zu sein, andere gehen bewusst in die Konfrontation (vgl. dpa 2023; Richter et al. 2023).
1.2.2 Anzeigeverhalten von Betroffenen
Nur ein geringer Teil der Strafverfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Die überwiegende Zahl der von der Polizei bearbeiteten Fälle geht auf Anzeigen von Privatpersonen zurück. Vorwiegend handelt es dabei um direkt Betroffene, seltener um Zeug*innen (vgl. Derin/Singelnstein 2022: 23).
Sofern ein Anfangsverdacht besteht, werden mit der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen antisemitische Delikte im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Die statistische Zusammenstellung dient vor allem der Beobachtung und Analyse. Mit ihr wird eine Datenbasis für die Prävention und Repression von Straftaten, für die kriminologisch-soziologische Forschung und die Kriminalpolitik geschaffen (vgl. Polizei Berlin 2023c).
Bei den von der Polizei registrierten Fällen handelt es sich jedoch nur um einen kleinen Teil des tatsächlichen Geschehens, das sogenannte Hellfeld (vgl. Polizei Berlin 2023b: 5). Die Größe des Dunkelfeldes kann bisher allenfalls geschätzt werden. Sie hängt von der Kontrollintensität der Polizei und der Anzeigebereitschaft der Bevölkerung ab. Letztere wird durch die wahrgenommene Schwere eines Delikts, die angenommenen Erfolgsaussichten polizeilicher Ermittlungen und weitere Faktoren beeinflusst (vgl. Hendlmeier 2024: 32f.). Maßgeblich für das Anzeigeverhalten ist das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörde, das bei von Hasskriminalität betroffenen Personen äußerst schwach ausgeprägt ist (vgl. Ponti 2023: 118; Church/ Coester 2021: 11/34). Die bekannt gewordenen Fälle von Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus in den Reihen der Polizei dürften das ohnehin geringe Vertrauen zusätzlich belasten (vgl. Gerczikow 2023).
In Berlin wurde diskriminierendes Verhalten selten zur Anzeige gebracht (vgl. Pickel/Decker/Celik 2023: 109). Wie aus einschlägigen Untersuchungen hervorgeht, haben in den vergangenen Jahren nur wenige direkt betroffene Jüdinnen*Juden der Polizei antisemitische Vorfälle gemeldet (vgl. Bundesverband RIAS 2023:75–79; ZdJ 2021: 55; FRA 2018: 9). Viele gaben an, dass nach einer Strafanzeige nichts passieren oder sich nichts ändern würde. Auch die Sorge vor negativen Auswirkungen für die eigene Sicherheit spielte eine Rolle, etwa die Befürchtung, der*die Beschuldigte könnte im Zuge eines Strafverfahrens an personenbezogene Daten gelangen (vgl. Hendlmeier 2024: 33 f.; Adler/Chernivsky 2023: 113–116).
1.3 Professioneller Umgang mit Betroffenen
Nach dem Legalitätsprinzip sind Mitarbeitende im Polizeivollzugsdienst zur Entgegennahme von Anzeigen verpflichtet. Tatsächlich kommt ihnen dabei aber ein erheblicher Entscheidungsspielraum zu.
Im Idealfall geraten Betroffene an Beamt*innen, von denen sie respektvoll behandelt werden, die ihre Aussage aufnehmen, die sie über ihre Ansprüche und Rechte aufklären, etwa die Möglichkeit des sogenannten kleinen Zeugenschutzes, und mit der passenden Fach- und Beratungsstelle in Kontakt bringen (vgl. Polizei Berlin/GStA Berlin 2022: 4).
Grundsätzlich sind Aussagen von Betroffenen für Ermittlungen besonders relevant, „weil sie vielfach als direkte Beweismittel fungieren“ (Schellenberg/Thüne 2021: 34). Während sie wichtige Informationen zu Tatverdächtigen, dem Tathergang und eventuellen Motiven enthalten können, müssen Sachbeweise erst „untersucht, interpretiert und ggf. mit weiteren Indizien in Verbindung gesetzt werden“ (Schellenberg/Thüne 2021: 34). Aktives Zuhören und Befragungen, bei denen „insbesondere den Wahrnehmungen und auch Vermutungen von (Opfer-)Zeug*innen Aufmerksamkeit geschenkt wird“, sind daher zwingend geboten. Von Diskriminierung betroffene Personen besitzen „oft spezielles Wissen hinsichtlich der Abwertungsmechanismen sowie bzgl. konkreter Umstände (z.B. Orte, Zeiten, Gruppenkonstellationen), in deren Kontext es zu Übergriffen kommen kann“. Insofern wäre es ein Fehler, dieses „auf Empirie beruhende ‚Gefahrenradar‘“ zu ignorieren. „Sich aus Erfahrung speisende Vermutungen sowie ggf. begründete Verdachtsmomente können überhaupt erst den Anlass für weitergehende Untersuchungen darstellen“ (Schellenberg/Thüne 2021: 35).
Mehrere Jüdinnen*Juden, die sich nach einem antisemitischen Vorfall an die Polizei gewandt hatten, berichteten allerdings davon, dass Beamt*innen ihnen von einer Anzeige abgeraten, sie nicht ernst genommen, das Erlebte bagatellisiert, ihnen eine Mitschuld gegeben oder sich anderweitig unprofessionell verhalten haben (vgl. Adler/Chernivsky 2023: 116–121; Bundesverband RIAS 2023: 75–80; Heine et al. 2023; Yamin 2023; VDK/RIAS Berlin 2022: 5; Reimer-Gordinskaya/Tzschiesche 2021: 29). Solche Erfahrungen können die aus dem eigentlichen Vorfall resultierenden Belastungen verstärken und zu einer sekundären Viktimisierung der Betroffenen führen (vgl. VBRG/ODIHR 2021: 14f.).
2. Das Projekt Regishut
Vor dem Hintergrund dieser Probleme kommt der fortlaufenden Sensibilisierung (hebräisch: regishut) und Schulung von Mitarbeitenden der Polizei Berlin eine besondere Bedeutung zu.
Seit dem Jahr 2020 ist „Regishut – Sensibilisierung zu Antisemitismus in der Berliner Polizei“ – wie RIAS Berlin ein Projekt des Vereins für Demokratische Kultur in Berlin (VDK) e. V. – in diesem Bereich aktiv. Im Rahmen der polizeilichen Aus- und Fortbildung klärt es über aktuelle Erscheinungsformen von Antisemitismus auf und sensibilisiert für die Situation von Personen und Einrichtungen, die von antisemitischen Übergriffen bedroht oder betroffen sind. Dadurch hilft das Projekt der Behörde, die im Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention fixierten Ziele zu erreichen (vgl. Senat von Berlin 2019: 16–18). Inzwischen ist Regishut fester Bestandteil des sogenannten Berliner Modells der Antisemitismusbekämpfung, das sich durch eine „enge Verzahnung“ staatlicher und zivilgesellschaftlicher Maßnahmen auszeichnet (Salzborn 2022: 6).
2.1 Unterstützung aus der Zivilgesellschaft
Regishut orientiert sich an den Grundsätzen der Mobilen Beratung (vgl. BMB 2020). Im Vordergrund stehen die Lebensrealitäten und Bedürfnisse der Betroffenen. Als Schwesterprojekt der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) und RIAS Berlin kann es an eine langjährige Expertise in der Monitoring-, Analyse- und Beratungstätigkeit zu Antisemitismus sowie an umfassende Erfahrungen in der Sensibilisierung und zielgruppengerechten Vermittlung von Fachwissen anschließen.
Die Strafverfolgungsbehörden können von diesen Kompetenzen profitieren. Offenheit für die Perspektiven der Zivilgesellschaft und wechselseitige Aufgeschlossenheit sind dabei die Basis für eine sachbezogene Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und zivilgesellschaftlichen Initiativen. In Berlin wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen. Gute Beispiele für eine solche Annäherung sind die Beteiligung von Regishut an der Ausarbeitung des von der Polizei und der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) entwickelten Leitfadens zur Verfolgung antisemitischer Straftaten in Berlin (vgl. Polizei Berlin/GStA Berlin 2022) sowie der regelmäßige Austausch mit Vertreter*innen der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere mit dem Antisemitismusbeauftragten der Polizei (vgl. Wenzel 2023).
2.2 Heterogene Zielgruppe
Das praxisnahe Bildungsangebot von Regishut richtet sich an Polizei- beziehungsweise Kriminalkommissar-Anwärter*innen, Mitarbeitende im Polizeivollzugsdienst und hier insbesondere, aber nicht ausschließlich, an Führungskräfte und Beamt*innen mit besonderem Bezug zum Thema Antisemitismus (Prävention, Polizeilicher Staatsschutz etc.) sowie an (angehende) Tarifbeschäftigte im Objektschutz.
Um nicht nur über, sondern auch mit Polizist*innen reden zu können, Einblicke in ihren Arbeitsalltag zu bekommen und sich über die vorhandenen Wissensstände zu informieren, wählten die Mitarbeitenden des VDK-Projekts einen explorativen Ansatz und führten im vierten Quartal 2020 Hospitationen an mehreren Dienststellen durch (Abschnitte, Einsatzhundertschaft, LKA, Polizeiakademie etc.). In diesem Zusammenhang kamen Gespräche mit etwa 200 Polizeiangehörigen verschiedener Amtsbezeichnungen zustande. Im Anschluss wurden Unterrichtsmaterialien der Polizeiakademie Berlin ausgewertet und Lehrbeauftragte des Fachbereichs 5 Polizei und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) zur Verankerung des Themas Antisemitismus im Curriculum des Studiengangs „Gehobener Polizeivollzugsdienst“ befragt (vgl. Nettelnstroth 2022: 77–82; Schubert 2022: 103–107). Ende 2021/Anfang 2022 hospitierte Regishut beim Zentralen Objektschutz (ZOS), dessen Mitarbeitende unter anderem zahlreiche jüdische Einrichtungen – wie Synagogen, Schulen und Kindergärten, aber auch die Botschaft des Staates Israel – durch Posten- und Streifendienst schützen.
Das Ergebnis: Viele Befragte hatten teilweise deutliche Schwierigkeiten, aktuelle Erscheinungsformen des Antisemitismus, etwa einschlägige Codes, Symbole und Parolen, zu erkennen und einzuordnen. Abhängig vom jeweiligen Standpunkt, wurde das gesamtgesellschaftliche Problem der Judenfeindschaft oft nur bestimmten politisch-weltanschaulichen beziehungsweise religiösen Milieus und Teilen der Bevölkerung angelastet. Nicht wenige führten antisemitische Handlungen lediglich auf den (vermeintlichen) Drogenkonsum, etwaige psychische Dispositionen und/oder fehlende Intelligenz der Täter*innen zurück. Bezüglich der permanenten Gefahrenlage, der sich jüdische Menschen und Einrichtungen ausgesetzt sehen, ließen mehrere Gesprächspartner*innen erhebliche Wissenslücken erkennen. Manche zweifelten die Notwendigkeit entsprechender Schutzmaßnahmen an und unterstellten Jüdinnen*Juden, dass sie die Ernsthaftigkeit der Lage übertreiben oder übertrieben darstellen würden. Auch über die Situation jüdischer Betroffener und die heutige Diversität jüdischen Lebens in Berlin bestand insgesamt nur geringes Wissen. In der Regel wurden Jüdinnen*Juden als homogene religiöse Gruppe und vorrangig als Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wahrgenommen.
Positiv hervorzuheben sind die hohe Bereitschaft zur Weiterbildung und der teilweise explizit geäußerte Wunsch, sich mit Vertreter*innen der jüdischen Communities auszutauschen. Der Großteil der befragten Beamt*innen und Tarifbeschäftigten bemängelte allerdings, dass die strukturellen Probleme innerhalb der Polizei, wie der Personalmangel und die Belastungen im Dienstalltag, zum Beispiel durch Mehrarbeit, kaum Zeit für einschlägige Fortbildungen und Begegnungen ließen (vgl. Lorenz-Milord/Schwietring/Steder 2022a: 124f.).
2.3 Mehr als Wissen für die Praxis
Diese und weitere Erkenntnisse halfen Regishut, passende Bildungsangebote für aktive Mitarbeitende im Polizeivollzugsdienst, Polizei- oder Kriminalkommissar-Anwärter*innen und vollzugsnahe Beschäftigte zu erstellen (vgl. Lorenz-Milord/Schwietring/Steder 2022b: 27f.).
Neben der Vermittlung von (Grundlagen-)Wissen, etwa zum lange unterschätzten Problem des israelbezogenen Antisemitismus (vgl. Rathje/Holnburger et al. 2023), der Auseinandersetzung mit nicht-polizeilichen Perspektiven und der Erarbeitung idealer polizeilicher Vorgehensweisen („best practice“) mit Hilfe des Leitfadens zur Verfolgung antisemitischer Straftaten in Berlin, erfüllen die modular aufgebauten Schulungen noch eine weitere Funktion: Sie sollen zur Reflexion von Einstellungen und Handlungsweisen anregen sowie menschenrechtsorientierte Haltungen stärken. Dazu gehört auch „die Erfahrung, Einübung und der Umgang mit Verschiedenheit ganz allgemein, die sich politisch in Partizipation, der Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen und Bedarfe, individuell in Empathie, Perspektivenübernahme und Ambiguitätstoleranz spiegelt“ (Küpper/Zick 2020: 132). Im vom Stress geprägten Dienstalltag bleibt für diese Dinge häufig keine Zeit. Die Bildungsveranstaltungen von Regishut bieten somit auch einen (geschützten) Lern- und Reflexionsraum. Er ermöglicht es den Teilnehmenden, sich kontrovers wie konstruktiv auszutauschen, Barrieren abzubauen und eventuellen Missverständnissen vorzubeugen oder sie auszuräumen. Solche Selbstverständigungen gelingen nicht über Nacht. Politische Erwachsenenbildung ist „keine gesellschaftspolitische Feuerwehr, keine Umerziehungsmaßnahme mit Sofortgarantie“, sondern setzt auf mittel- und langfristige Lern- und Veränderungsprozesse (Ahlheim 2020: 39).
3. Auf dem Weg, aber noch nicht am Ziel
Die Polizei soll die geltende Rechtsordnung durchsetzen. Sie ist Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols und mit weitreichenden Macht- und Eingriffsbefugnissen in die (Grund-)Rechte von Einwohner*innen ausgestattet. Aufgrund der damit einhergehenden Verantwortung dürfen an ihre Mitarbeitenden besonders hohe Anforderungen gestellt werden.
Zu ihren Aufgaben gehört es, Menschen unabhängig von ihrem Äußeren, ihrer Herkunft, ihrem Glauben und ihrer Weltanschauung zu achten und zu schützen. Ein professioneller Umgang mit Betroffenen von (Hass-)Kriminalität ist dabei „von essenzieller Bedeutung“ und wohl das beste Mittel, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen (Schellenberg/Thüne 2021: 38).
Die oben kurz vorgestellten nichtrepräsentativen Stichproben aus den Jahren 2020 bis 2022 lassen darauf schließen, dass die Polizei Berlin zumindest hinsichtlich der Wahrnehmung von Antisemitismus ein Spiegelbild der Gesellschaft ist. Offenbar nehmen viele Mitarbeitende das Phänomen nicht als akutes gesamtgesellschaftliches Problem wahr, etwa weil sie sich nicht selbst von ihm betroffen fühlen oder weil das Thema negative Emotionen bei ihnen weckt. Für die jüdische Bevölkerung hingegen ist das Erleben von Antisemitismus „alltagsprägend und belastend“ (Chernivsky 2017). Diese Erfahrungen wurden bislang kaum thematisiert. Selten wurde danach gefragt, „was dies eigentlich für die Betroffenen bedeutet und was es mit ihnen macht. […] Diskrepanzen zwischen der Wahrnehmung und Definition von Antisemitismus werden häufig – auch bei anderen Abwertungs- und Ausgrenzungsphänomenen – als ‚abweichende Ansicht’ der betroffenen Minderheit betrachtet“ und nur manchmal „als eine relevante Wahrnehmungs- und Erfahrungskategorie anerkannt“ (Chernivsky 2017; vgl. auch Chernivsky/Lorenz-Sinai/Schweitzer 2023: 19f.).
Hier setzt die Bildungsarbeit von Regishut als Teil des Berliner Modells der Antisemitismusbekämpfung an. Seine Seminare gehören inzwischen fest zum Aus- und Fortbildungsprogramm der Behörde, etwa zur mehrwöchigen Unterweisung angehender Tarifbeschäftigter im Objektschutz. In Zusammenarbeit mit den engagierten Beamt*innen der polizeiinternen Arbeitsgruppe „Sensibilisieren – Professionalisieren – Identifizieren – Nichtdulden“ (AG SPIN) der Direktion 3 (Ost) führte Regishut als erstes zivilgesellschaftliches Projekt von November 2022 bis Juni 2023 sogenannte Inhouse-Veranstaltungen für Mitarbeitende der Abschnitte in den Berliner Verwaltungsbezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick durch.
Entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen sind nicht nur eine von wechselseitiger Offenheit geprägte sachbezogene Zusammenarbeit und zielgruppenspezifische Angebote, sondern Kontinuität. Angesichts der Herausforderungen, vor die ihre Mitarbeitenden bei der Bekämpfung von Antisemitismus gestellt werden, muss politische Bildung in und für die Polizei als Daueraufgabe verstanden werden.
Alexander Lorenz-Milord M.A., ist Historiker und Redakteur der wissenschaftlichen Online-Zeitschrift Medaon – Magazin für jüdisches Leben in Forschung und Bildung und Leiter des Projekts „Regishut – Sensibilisierung zu Antisemitismus in der Berliner Polizei“. Letzte Veröffentlichungen (Auswahl): Wie tragen zivilgesellschaftliche Organisationen zur Aufhellung des Dunkelfeldes antisemitischer Vorfälle bei?, in: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2022/2023, S. 261-271 (mit Tanja Kinzel, Marc Schwietring und Alexander Steder); Konsequenzen der Polizei aus dem NSU-Komplex – Ein Überblick über Aktivitäten, Maßnahmen und Strategien der Polizei des Bundeslandes Brandenburg, in: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2020/2021, S. 173-189 (mit Christoph Kopke).
Alexander Steder M.A., ist Historiker und Politikwissenschaftler. Er promoviert an der Philipps-Universität Marburg und ist Referent im Projekt „Regishut – Sensibilisierung zu Antisemitismus in der Berliner Polizei“. Letzte Veröffentlichungen (Auswahl): Wie tragen zivilgesellschaftliche Organisationen zur Aufhellung des Dunkelfeldes antisemitischer Vorfälle bei?, in: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2022/2023, S. 261-271 (mit Tanja Kinzel, Alexander Lorenz-Milord und Marc Schwietring); Zwischen besonderer Verantwortung und betonter Neutralität. Die deutsche Außenpolitik im Dreieckverhältnis Deutschland – Israel – palästinensische Gebiete, in: Werteinitiative (Hrsg.): Außenpolitik – jüdisch-deutsche Perspektiven. Stimmungsbild und Analyse, Berlin 2022, S. 17-21.
Literatur
Adler, Tabea/Chernivsky, Marina 2023: Antisemitismus und Polizei aus Betroffenenperspektive, in: Kopke, Christoph/Salzborn, Samuel (Hrsg.): Antisemitismus und Polizei: Das Beispiel Berlin, Frankfurt am Main, S. 113–123.
Ahlheim, Klaus 2020: Mehr als Qualifikation. Über betriebliche und politische Erwachsenenbildung, Ulm.
Botsch, Gideon 2021: Ein „nach rechts verzerrtes Bild“? Antisemitische Vorfälle zwischen Polizeistatistik, Monitoring und Betroffenenperspektive, in: Neue Kriminalpolitik, Jg. 33, H. 4, S. 456–473.
Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (Bundesverband RIAS) (Hrsg.) 2023: Jüdische Perspektiven auf Antisemitismus in Deutschland 2017 – 2020, Berlin.
Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB) 2020: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus – Inhaltliche und methodische Grundsätze, 2. überarbeitete und ergänzte Aufl., Dresden. URL: https://www.bundesverband-mobile-beratung.de/wp-content/uploads/2021/06/BMB_Grundsatzpapier_2021.pdf (abgerufen am 14.07.2022).
Chernivsky, Marina 2017: Unsere Perspektive, in: Jüdische Allgemeine vom 24.04.2017. URL: https://www.juedische-allgemeine.de/politik/unsere-perspektive/ (abgerufen am 14.07.2022).
Chernivsky, Marina/Lorenz-Sinai, Frederike/Schweitzer, Johanna 2023: Von Antisemitismus betroffen sein. Deutungen und Umgangsweisen jüdischer Familien und junger Erwachsener, Weinheim.
Church, Daniel/Coester, Marc 2021: Forschungsbericht Opfer von Vorurteilskriminalität. Thematische Auswertung des Deutschen Viktimisierungssurvey 2017 (KKF-Aktuell 4/2021), hrsg. von Bundeskriminalamt – Kriminalistisches Institut, Wiesbaden. URL: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/2021KKFAktuell_OpferVorurteilskriminalitaet.pdf?blob=publicationFile&v=2 (abgerufen am 14.07.2023).
Cremer, Hendrik 2021: Rassistisch und antisemitisch motivierte Straftaten. Von der polizeilichen Ermittlung bis zum Gerichtsurteil, in: Forum Politische Bildung und Polizei, Jg. 2, H. 1, S. 9–19.
Derin, Benjamin/Singelnstein, Tobias 2022: Die Polizei. Helfer, Gegner, Staatsgewalt. Inspektion einer mächtigen Organisation, Berlin.
Dpa 2023: Viele Juden in Berlin haben Angst, in: Jüdische Allgemeine vom 22.10.2023. URL: https://www.juedische-allgemeine.de/unsere-woche/viele-juden-in-berlin-haben-angst/ (abgerufen am 22.10.2023).
European Union Agency for Fundamental Rights (FRA) 2018: Erfahrungen und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit Antisemitismus. Zweite Erhebung zu Diskriminierung und Hasskriminalität gegenüber Jüdinnen und Juden in der EU. Zusammenfassung, Wien. URL: https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2018-experiences-and-perceptions-of-antisemitism-survey-summary_de.pdf (abgerufen am 14.07.2023).
Gerczikow, Ruben 2023: Der Feind vor meinem Haus. Polizeiverbindungen in die rechte Szene verunsichern Jüdische Gemeinden, in: Kleffner, Heike/Meisner, Matthias (Hrsg.): Staatsgewalt. Wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandern, Freiburg im Breisgau, S. 169–175.
Heine, Hannes et al. 2023: Molotowcocktails auf Berliner Synagoge geworfen: Als Regierungschef Wegner kommt, schallen „Free Palestine“-Rufe aus Autos, in: Tagesspiegel vom 18.10.2023. URL: https://www.tagesspiegel.de/berlin/molotowcocktails-auf-berliner-synagoge-geworfen-innensenatorin-spranger-sieht-angriff-auf-grundfeste-unseres-miteinanders-10642945.html (abgerufen am 18.10.2023).
Hendlmeier, Till Laurin 2024: Antisemitismus anzeigen? Studien zu jüdischen Erfahrungen mit Antisemitismus und Anzeigeverhalten (ASJust Working Paper No. 1), o. A. URL: https://asjust.de/wp/wp-content/uploads/2024/01/ASJust_WP_1.pdf (abgerufen am 07.02.2024).
Küpper, Beate/Zick, Andreas 2020: Antisemitische Einstellungen in Deutschland – Befunde aus Bevölkerungsumfragen und Ableitungen für die politische Bildung, in: Zentralrat der Juden in Deutschland (Hrsg.): „Du Jude“. Antisemitismus-Studien und ihre pädagogischen Konsequenzen, Berlin/Leipzig, S. 113–133.
Lorenz-Milord, Alexander/Schwietring, Marc/Steder, Alexander 2022a: Mehr als Wissen für die Praxis. Das Modellprojekt Regishut – Sensibilisierung zu Antisemitismus in der Berliner Polizei, in: Schubert, Kai E. (Hrsg.): Gesellschaftliche Spaltungstendenzen als Herausforderung. Beiträge zur Theorie und Praxis zeitgemäßer politischer Bildung für die und in der Polizei, Frankfurt am Main, S. 121–129.
Lorenz-Milord, Alexander/Schwietring, Marc/Steder, Alexander 2022b: Die Polizei Berlin für Antisemitismus und die Betroffenenperspektive sensibilisieren, in: Forum Politische Bildung und Polizei, Jg. 3, H. 1, S. 23–34.
Lorenz-Milord, Alexander/Steder, Alexander 2023: Sensibilisierung der Berliner Polizei zu Antisemitismus, in: Kopke, Christoph/Salzborn, Samuel (Hrsg.): Antisemitismus und Polizei: Das Beispiel Berlin, Frankfurt am Main, S. 97–109.
Nettelnstroth, Wim 2022: Podiumsgespräch zum Thema: „Der Anschlag in Halle – Aufarbeitung des Terroranschlages“, in: Nettelnstroth, Wim/Schönrock, Sabrina (Hrsg.): 5. Fachsymposium zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz. Antisemitismus – Herausforderungen für Polizei, Sicherheitsakteure und Gesellschaft, Stuttgart et al., S. 73–88.
Pickel, Gerd/Decker, Oliver/Celik, Kazim 2023: Fazit und zentrale Ergebnisse im Kurzüberblick, in: Pickel, Gert/Decker, Oliver/Reimer-Gordinskaya, Katrin (Hrsg.): Der Berlin-Monitor 2021. Die herausgeforderte Demokratie der Großstadt, Springe, S. 106–109.
Poensgen, Daniel/Steinitz, Benjamin 2023: Die Normalisierung antisemitischer Sprache im Fußball und die Rolle der Strafverfolgungsbehörden, in: Zentralrat der Juden in Deutschland (Hrsg.): Strafraum. Die (Un-)Sichtbarkeit von Antisemitismus im Fußball, Leipzig, S. 71–74.
Polizei Berlin 2023a: Hasskriminalität, in: Berlin.de. URL: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/hasskriminalitaet/#info (abgerufen am 14.07.2023).
Polizei Berlin 2023b: Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2022. Kurzüberblick, in: Berlin.de. URL: https://www.berlin.de/polizei/_assets/verschiedenes/pks/pmk-kurzbericht-2022.pdf (abgerufen am 14.07.2023).
Polizei Berlin 2023c: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin, in: Berlin.de. URL: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/ (abgerufen am 14.07.2023).
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Ponti, Sarah 2023: Queerfeindliche Hasskriminalität in Deutschland, in: Wissen schafft Demokratie. Schriftenreihe des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft, Bd. 13, S. 112–125.
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Anmerkungen
i Der Beitrag ist eine aktualisierte und erweiterte Fassung von Lorenz-Milord/Steder 2023.
ii Stand des Artikels ist Januar 2024.