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Von der „Ehrfurcht vor Gott” zur „Verant­wor­tung vor Gott” oder: neue Berufs­ver­bote in Sicht?

vorgängevorgänge 1611/1975Seite 112

aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 112

(vg) Die Fraktionen von SPD und FDP im baden-württembergischen Landtag haben gegen den von Kultusminister Hahn (CDU) vorgelegten Entwurf zu einem neuen Schulgesetz protestiert. Das Gesetz soll im Herbst verabschiedet werden; die CDU hat in Baden-Württemberg die absolute Mehrheit. Kultusminister Hahns „Gesetzentwurf der Vernunft” oder „Schulgesetz der inneren Reform” wird von der Gewerkschaftt Erziehung und Wissenschaftt mit „Zurück zur Schule von vorgestern” kommentiert. Neben schwer-wiegenden anderen Bedenken erhoben SPD und FDP besondere Einwände gegen eine Umformulierung des in der Verfassung verankerten Erziehungsauftrags „Ehrfurcht vor Gott”. Diese Wendung wird in dem neuen Gesetzentwurf durch die Formel „Verantwortung vor Gott” ersetzt. Die Oppositionsfraktionen vertreten die Meinung, „Ehrfurcht vor Gott” könne allenfalls auch von einem konfessionslosen Lehrer verlangt werden, nicht aber „Verantwortung vor Gott”. Da der Begriff „Verantwortung vor Gott” vom Lehrer eine persönliche Beziehung zu Gott verlange, könne jederzeit die Einstellung bekenntnismäßig unabhängiger, atheistischer Lehrer verhindert werden, obwohl sie laut Verfassung nicht benachteiligt werden dürfen.

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