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Verfas­sungs­be­schwerde gegen das Regis­ter­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz

Mitteilungen24408/2021Seite 10-11

In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 10 – 11

Trotz massiver Kritik verabschiedete der Bundestag zu Beginn dieses Jahres das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG); die Zustimmung des Bundesrates erfolgte im März. Schwerwiegende verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Gesetz wurden außer Acht gelassen. Neben anderen kritischen Stimmen blieb auch die HU im Gesetzgebungsverfahren ungehört (https://bit.ly/2Wknc2U). Deshalb werden wir Verfassungsbeschwerde gegen das RegMoG in Karlsruhe erheben.

Was verbirgt sich hinter diesem Gesetz und welche Folgen hat es für die Bürger*innen? Vordergründig will der Gesetzgeber das Verwaltungsverfahren vereinfachen, dazu soll die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zu einer allgemeinen Identifikationsnummer (IDNr.) umfunktioniert werden. Zwischen den 56 wichtigsten öffentlichen Registern sollen Daten mithilfe der Steuer-ID abgeglichen, ausgetauscht und verknüpft werden.

Die datenschutzrechtlichen Folgen sind dramatisch. Die IDNr. ermöglicht dem Staat, die automatische Zusammenführung aller in den staatlichen Registern vorhandenen persönlichen Daten zu einer Person. Seit dem Volkszählungsurteil des BVerfG von 1983 soll dagegen aber Jede*r durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt sein. Dieses Grundrecht garantiert, das Selbstbestimmungsrecht jedes*r Einzelnen über seine persönlichen Daten und ist Teil der Garantie der Menschenwürde. Die Einführung der IDNr. durch das RegMoG mit dem Ziel, persönliche Daten in den staatlichen Registern verknüpfen zu können, verstößt gegen dieses Grundrecht.

Eine einheitliche Identifikationsnummer ist ein Personenkennzeichen (PKZ), wie es im Volkszählungsurteil verboten wurde. Es ist unvereinbar mit der Menschenwürde und ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Menschen. Mit jeder weiteren Verknüpfung der gesammelten Daten durch die Identifikationsnummer kann ein immer detaillierteres Profil über jede*n Bürger*in zusammengestellt werden. Ob Informationen über Vorstrafen, über Verwandtschaftsverhältnisse, Hartz-IV-Ansprüche oder Gesundheitsdaten – das RegMoG legt die Grundlage zur vollkommenen Durchleuchtung der Bürger*innen.

Einerseits führt uns die deutsche Geschichte vor Augen, wie Registereinträge staatlich missbraucht und für antidemokratische Zwecke instrumentalisiert werden können. Andererseits werden in der Gegenwart in den Zeiten von Google, Facebook und Co. mit persönlichen Daten Milliardengeschäfte gemacht. Daher sind wir als HU von der Bedeutsamkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überzeugt und wollen dieses Grundrecht mit der Verfassungsbeschwerde verteidigen.

Für die Deckung der anfallenden Kosten bei der Erarbeitung der Verfassungsbeschwerde bitten wir um Ihre Spende.

Für Überweisungen nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Humanistische Union e.V.

IBAN: DE53 1002 0500 0003 0742 00

BIC: BFSWDE33BER

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Verwendungszweck: Musterklagen

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