Zur Forderung der DGSP nach einer „Transformation der Maßregeln“ – Hintergründe und Ziele einer Umstrukturierung der Forensik
Seit vielen Jahren haben die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) und andere bürger- und menschenrechtlich engagierte Vereinigungen nachhaltige Reformen des Maßregelvollzugs, kurz der „Forensik“, angemahnt (vgl. DGSP 2014). Nicht nur die Rechtsstellung der untergebrachten Personen sei zu stärken, noch deutlicher wurde vielfach eine Verbesserung der medizinischen, insbesondere der therapeutischen und sozialen Versorgung eingefordert. Immer wieder stand dabei vorrangig die unbegrenzte Dauer dieser strafrechtlichen Unterbringung in der Kritik. In vielen Fällen geht sie weit über ein adäquates Strafmaß hinaus (Kammeier 2014a; Kammeier 2014b). Der Bund mit seiner Zuständigkeit für das Straf- und das Sozialrecht und die Länder, die für die Struktur und die Finanzierung der Vollzugsgestaltung verantwortlich sind, erwiesen sich bisher als reformunfähig oder -unwillig.
Dr. Heinz Kammeier ist Jurist und Mitglied des „Fachausschuss Forensik“ der DGSP. Zudem ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift Recht & Psychiatrie und eines Kommentars zum Maßregelvollzugsrecht.
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