Kirchliches Sonderarbeitsrecht?
aus: vorgänge Nr. 203 (3-2013), S. 75-84
Neben den zwei großen Kirchen selbst leiten auch Rechtsprechung und herrschende Literatur aus Artikel 140 des Grundgesetzes ab, dass die Kirchen ein besonderes Arbeitsrecht für sich in Anspruch nehmen können. Für die mehr als 1,3 Millionen Beschäftigten bei den kirchlichen Einrichtungen und Trägern bedeutet das mitunter einschneidende Beschränkungen ihrer Grund- und Bürger_innenrechte. Till Müller-Heidelberg setzt sich mit den fragwürdigen juristischen Begründungen für dieses Sonderarbeitsrecht und der aktuellen Rechtsprechung zum Thema auseinander.
Leider steht dieser Artikel nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im Online-Shop der Humanistischen Union erwerben: die Druckausgabe für 14.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 5.- €.