Die christliche Dienstgemeinschaft als Ausdruck institutioneller Religionsfreiheit oder als Diskriminierung wegen der Religion, des Geschlechts und der Herkunft
aus: vorgänge Nr. 203 (3-2013), S. 58-70
Für die beiden großen christlichen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände ist das Leitbild der christlichen Dienstgemeinschaft prägend für die gesamte Ausgestaltung kirchlichen Arbeitsrechts. Im Verhältnis zum weltlichen Recht beruht die Dienstgemeinschaft auf der Annahme, Arbeitnehmer_innen gäben mit Abschluss des Arbeitsvertrages ein Stück ihres Selbstbestimmungsrechts auf und verzichteten freiwillig zu einem Teil auf die Ausübung ihrer Grundrechte.
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