
Die Unterpräsentation von Ostdeutschen: Eine Rezension
Ostdeutsche sind in Elitepositionen der Bundesrepublik und in den ostdeutschen Bundesländern auch im 35. Jahr der deutschen Einheit unterrepräsentiert. Um das Thema auf dem Stand vorliegender Forschungsergebnisse zu behandeln, rezensiert Rosemarie Will intensiv das von Raj Kollmorgen, Lars Vogel und Sabrina Zajak 2024 herausgegebene Buch "Ferne Eliten. Die Unterrepräsentation von Ostdeutschen und Menschen mit Migrationshintergrund" (Springer, 2024, 390 S., 69,99 €).
Der Sammelband behandelt die Unterrepräsentation von Ostdeutschen und von Menschen mit Migrationshintergrund und präsentiert auf der Grundlage von langjährigen Forschungen und Datensammlungen wichtige Aussagen dazu. In der vorliegenden Rezension werden aber nur die Teile des Buches besprochen, die Ostdeutsche betreffen.
Ferne Eliten ist in neun Kapitel gegliedert, denen ein Vorwort vorangestellt ist. Aus ihm erfährt man, wie die Herausgeber*innen und Autor*innen sich seit vielen Jahren mit der sozialwissenschaftlichen Erforschung von Eliten der Bevölkerungsgruppen der Ostdeutschen und der Menschen mit Migrationshintergrund befassen. Seit etwa 2009/2010 haben sie den Bedarf einer systematischen Analyse dieser Unterrepräsentationen artikuliert, konnten aber erst 2018 das Projekt Soziale Integration ohne Eliten? Ausmaß, Ursachen und Folgen personeller Unterrepräsentation der ostdeutschen und migrantischen Bevölkerung in den bundesdeutschen Eliten unter Leitung und Trägerschaft von Naika Foroutan und Sabrina Zajak (DeZIM-Institut, Berlin), Lars Vogel (Universität Leipzig) und Raj Kollmorgen (Hochschule Zittau/Görlitz) starten. Bis 2021 wurde das Projekt umgesetzt und der vorliegende Band präsentiert dessen Ergebnisse.
Im ersten Kapitel führt Kollmorgen in das Problem der Unterrepräsentation Ostdeutscher in den Eliten übersichtlich ein. Er zeigt, dass eine deutliche Mehrheit der politischen Klasse in der Bundesrepublik erst die sozialen Ungleichheiten, die soziokulturellen Asymmetrien und das Anerkennungsgefälle zwischen Ost und West für Probleme von abnehmender gesellschaftspolitischer Relevanz hielt, da sie sich mittelfristig von selbst erledigen würden. Erst mit der Fluchtmigration 2015/2016 und der in Ostdeutschland anschwellenden Fremdenfeindlichkeit änderte sich dies. Angesichts der Wahlerfolge der AfD wurde gefragt, ob dies mit der Unterrepräsentation Ostdeutscher in den Eliten der Bundesrepublik zu tun habe und ob es ostdeutsche Eliten braucht, damit ostdeutsche Interessen durchgesetzt werden (können).
Dann werden begriffliche und konzeptuelle Grundlagen der Repräsentation, Rekrutierung und Integration von Eliten behandelt. Die Autor*innen wollen Eliten aus den Perspektiven von Herrschaft, Repräsentation und sozialer Ungleichheit untersuchen. Folgt man Kollmorgen, so hat die Unterrepräsentation Ostdeutscher in den Eliten für das demokratische System folgende vier Wirkungen:
Unterrepräsentation stelle die Repräsentation und damit die Wahrnehmung, Vermittlung und Durchsetzung der besonderen Ideen und Interessen der Ostdeutschen in Frage oder beschränke sie.
Sie unterminiere die symbolische Repräsentation der Ostdeutschen und damit deren Identifikationschancen mit den herrschenden Eliten und sozialen Ordnungen.
Sie führe hinsichtlich der Funktionalität demokratischer Eliten nach innen (a) für ostdeutsche Eliteangehörige zu sozialisatorischer Anverwandlung an die dominierenden Eliten. Nach außen (b) steige mit der Unterrepräsentation das Risiko gesellschaftlicher Desintegration.
Dadurch würden die Ressourcen, Ideen und Gestaltungsvorschlägen von Ostdeutschen marginalisiert. Zudem münde deskriptive Unterrepräsentation in die Schwächung der Legitimität sozialer Ordnungen.
Diese Wirkungen von Unterpräsentation sind einleuchtend und scheinen auf der Hand zu liegen. Allerdings wird die darin liegende Dramatik von Kollmorgen stark versachlicht, sodass Lesende das Gefühl beschleicht, sie wird heruntergespielt. Hinzu kommt, dass die von ihm beschriebenen Wirkungen zwar alle für Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland nachweisbar sind, man fragt sich aber, wie der behauptete Kausalzusammenhang bewiesen werden kann.
Zum Abschluss des Einleitungskapitels werden die empirische Forschungslage und die Ursachenforschung zur Eliteunterrepräsentation skizziert. Dabei erfährt man, dass sektorenübergreifende repräsentative Erhebungen zu den deutsch-deutschen Eliten nach 1995 – sprich nach der Potsdamer Elitestudie (Bürklin et al. 1997) – lange nicht mehr realisiert wurden. Erst 2011/2012 gab es eine neue Repräsentativerhebung am Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin, die allerdings nur eine kleinere, wirtschaftslastige Stichprobe aufwies und sich auf selektive Wert- und Einstellungsprobleme konzentrierte (Bunselmeyer et al. 2013). Die Ursachenforschung zur Unterrepräsentation Ostdeutscher wird nur kurz referiert. Sie werden auf die hegemonialen theoretischen Ansätze in der Ostdeutschland- und Vereinigungsforschung zurückgeführt, die mit der Hegemonie westdeutscher Eliten in den Sozialwissenschaften einhergehen. Für diese Akteure sei die Beschäftigung mit der eigenen Rolle im akademischen Vereinigungsgeschehen und der sozialen Ungleichheit zwischen Ost- und Westdeutschen bei der Besetzung von Spitzenpositionen schwierig. Dass die Ungleichheit zwischen Ost- und Westdeutschen auch Herrschaftsverhältnisse zwischen ihnen bei der Besetzung von Elitepositionen erzeugt, leuchtet ein, und es stellt sich hier die Frage, wie dieses Herrschaftsverhältnis westdeutscher Akteure durchbrochen werden kann.
Kapitel zwei von Katharina Heger und Lars Vogel zur Positionsauswahl in der Elitenstudie ist der sogenannte Sample Report, der die Erhebungslogik beschreibt. Er beginnt damit, die vorgenommene Positionsauswahl zu begründen. Untersucht wurden (in zwölf gesellschaftlichen Teilbereichen): Politik, staatliche Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften, Justiz, Militär, Sicherheit, Medien, Kultur, Zivilgesellschaft und Religion. Es wurden sowohl der soziodemographische Hintergrund als auch die Karrierebiografien von insgesamt 3.541 Personen in 3.966 Führungspositionen analysiert. Die verwendeten Elitebegriffe werden erläutert, und die Erhebungssystematik für die einzelnen gesellschaftlichen Teilbereiche wird aufgeschlüsselt. Die Studie versteht Eliten hauptsächlich als Positionseliten (Abschn. 1.2.1). Informeller Einfluss außerhalb dieser Positionen bleibt unberücksichtigt. Zentral für die Identifikation dieser Eliten ist deren Position oder das Amt, die oder das zu einem besonderen Einfluss befähigt. Damit orientiert sich Erhebung der Elitepositionen an der Erhebungslogik vorangegangener Elitestudien, insbesondere der Potsdamer Elitestudie.
Daneben konzentriert sich die Studie auf Subeliten (siehe Abschn. 1.2.3), die einflussreiche Führungspositionen unterhalb der Ebene der Positionseliten bekleiden, weil sie meist die Ausgangsbasis für einen Aufstieg in Spitzenpositionen sind. Das Kapitel erläutert dann, die Erhebungssystematik für alle gesellschaftlichen Teilbereiche. Für alle Zwölf wird die Auswahl der Positionseliten und Subeliten übersichtlich vorgestellt.
In Kapitel drei – Ausmaß und Persistenz personeller Unterrepräsentation in den Eliten Deutschlands – gelingt es Vogel, die Unterrepräsentation Ostdeutscher, auf Grundlage von Biografieerhebungen umfänglich und überzeugend darzustellen. Ost- und westdeutsche Eliten werden dabei primär auf Basis ihrer Herkunft unterschieden. Ostdeutsche sind demzufolge jene, die in der DDR oder in Ostdeutschland geboren sind, und Westdeutsche sind die, die in Westdeutschland geborenen sind. Von den 83,4 Millionen Einwohner*innen Deutschlands im Jahr 2019 waren nach ihrem Wohnort circa 14,9 Prozent Ostdeutsche. Die Einwohner*innen Berlins wurden dabei nicht als Ostdeutsche gezählt. Wegen der innerdeutschen Wanderungen und dem Sonderfall Berlin muss Vogel den Anteil der gebürtigen Ostdeutschen schätzen und kommt dabei auf circa 19,4 Prozent der gesamtdeutschen Bevölkerung. Ausgangspunkt dafür ist die Repräsentativbefragung des Forschungsprojekts Soziale Integration ohne Eliten? von 2019.
Im folgendem weist Vogel hinsichtlich der einzelnen Sektoren (Politik, Wirtschaft, Recht etc.), der Ebenen (Bund/Länder) und Elitetypen (Positions- und Reputationselite) differenziert die Unterrepräsentation aus. In den Positionseliten sind Ostdeutsche dann personell unterrepräsentiert, wenn ihr Anteil an den Inhaber*innen von Elitepositionen unter 17,8 Prozent liegt. Das geht auf die Minimalschätzung des Anteils der in Ostdeutschland geborenen Menschen zurück.
Da Ostdeutsche nur einen Anteil von 11,2 Prozent der Positionseliten in Deutschland stellen, sind sie personell unterrepräsentiert. Unterschieden nach politischer Ebenen ergibt sich folgendes: „Der Anteil an Ostdeutschen in Elitepositionen auf Landesebene entspricht mit 18,5 % nahezu ihrem Bevölkerungsanteil. Auf der Bundesebene fällt er mit 8,1 % hingegen deutlich geringer aus, noch einmal weniger Ostdeutsche finden sich auf der EU- (6,7) oder der internationalen Ebene (1,3)“ (S. 128).
Noch stärker unterrepräsentiert sind Menschen mit Migrationshintergrund, die nur 8,9 Prozent der höchsten Führungspositionen in Deutschland einnehmen. Das entspricht nur einem Drittel ihres Anteils in der Bevölkerung.
Für alle Sektoren wird gezeigt, in welchem Maße Ostdeutsche personell unterrepräsentiert sind. Zweistellig ist ihr Anteil in Staat, in Zivilgesellschaft, Sicherheit, Gewerkschaften und Verwaltung, weshalb dort von nur geringer Unterrepräsentation gesprochen werden kann. Im oberen einstelligen Bereich finden sich Ostdeutsche in Kultur, Medien, Religion und Wirtschaft. Den niedrigsten Anteil an Ostdeutschen weisen die Sektoren Wissenschaft, Justiz und Militär auf. Die Differenzen ergeben sich, so Vogel, aus sektorspezifischen Rekrutierungsmechanismen. Universell wirkende Exklusions- oder allgemeine Diskriminierungsmechanismen reichen dem Autor zur Erklärung nicht aus. Gleichwohl ergibt sich aus den Zahlen eine strukturelle Diskriminierung von Ostdeutschen, die aber weder thematisiert noch bearbeitet wird.
Eine Ausnahme von der Unterrepräsentation bilde der Politiksektor. Dass Ostdeutsche im Staat mit 19,8 Prozent gemäß ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung vertreten sind, beruhe auf der Besetzung von Elitepositionen durch Ostdeutsche in den ostdeutschen Ländern auf Landesebenen.
„Dass die Ostdeutschen innerhalb des politischen Bereichs i. e. S. nicht personell unterrepräsentiert sind, ist […] wesentlich ein Ergebnis der föderalen Grundstruktur Deutschlands, die über die Bundesländer einen regionalen Handlungsrahmen bereitstellt, innerhalb dessen regionale Anbindung als Rekrutierungsmerkmal eine größere Rolle als auf Bundesebene spielt.“ (S. 128; vgl. auch das Fazit auf S.143)
Diese Wertung verblüfft sehr. Denn gerade die Besetzungen von ostdeutschen politischen Elitepositionen vor Ort, in den ostdeutschen Ländern und Kommunen durch Westdeutsche ist jedem Ostdeutschen ein geläufiges Problem, und sie bildet den für jede*n sichtbaren Kern der ungleichen Repräsentations- und Herrschaftsverhältnisse zwischen Ost und West. Ostdeutsche in westdeutschen Ländern auf Elitepositionen gibt es praktisch nicht, hingegen werden in ostdeutschen Bundesländern nach wie vor Elitepositionen mit Westdeutschen besetzt. Dass der Anteil Ostdeutscher an den politischen Eliten auf Landesebene an ihrem Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung gemessen wird, ist falsch, denn es wird ein falscher Maßstab zu Grunde gelegt. Damit werden die Verhältnisse nicht offengelegt, sondern verzerrt. Man würde für kein westliches Bundesland die Besetzung der politischen Landeselitepositionen danach beurteilen, welchen prozentualen Anteil dieses Land an der Gesamtbevölkerung hat. Vielmehr gilt für das einwohnerschwächste (Saarland) wie das einwohnerstärkste Land (Nordrhein-Westfalen) gleichermaßen, dass seine Identität auch durch eine Mehrheit von Landeskindern in Elitepositionen gewährleistet wird. Grob geschätzt wären dafür jeweils circa 60 Prozent (das heißt deutlich mehr als die Hälfte) der zu besetzenden Landespositionen durch Landeskinder erforderlich. Stattdessen wäre zu ermitteln gewesen, wie stark auf Landesebene in den Eliten jeweils Landeskinder vertreten sind und in welcher Weise sich dabei ostdeutsche Länder von westdeutschen unterscheiden. Erst durch diesen Vergleich wäre beurteilbar, was in Ostdeutschland auf Landesebene tatsächlich geschehen ist.
Der Anteil Ostdeutscher an politischen Elitepositionen in den Ländern kann deshalb nicht nach ihrem prozentualen Anteil an der Gesamtbevölkerung bewertet werden. Vielmehr müssen die in den 5,5 Ländern (fünf neue Bundesländer und knapp die Hälfte des Landes Berlin) vorhandenen politischen Elitepositionen ins Verhältnis zur Gesamtzahl aller zu besetzenden politischen Elitepositionen im Bund und in den 16 Bundesländern gesetzt werden. Insgesamt werden im Sektor Politik 717 Elitepositionen, besetzt von 619 Personen, und 480 Subelitepositionen, besetzt von 390 Personen, identifiziert und untersucht. Abzüglich von 19 EU-Führungspositionen gehören davon 379 zum Bund und 627 zu den Ländern. Aufgeteilt auf 16 Länder sind das für jedes Land 23,6 Positionen im Bund, und in den 16 Ländern jeweils etwa 39 Positionen. Im Bund könnte man eine Vertretung Ostdeutscher nach ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung für richtig halten, nicht aber auf Landesebene. Hier muss anders gerechnet werden, und es müssen die ostdeutschen Länder in ihrem Umgang mit den Landeskindern mit den westdeutschen Ländern verglichen werden. Insbesondere für politischen Elitepositionen auf Landesebene kann nicht einfach vom ostdeutschen Bevölkerungsanteil an der deutschen Gesamtbevölkerung ausgegangen werden. Von 39 Positionen wären das etwa 21 Positionen, die mit Ostdeutschen zu besetzen sind. Für 5,5 Länder wären das 115,5 Positionen. Durch die von Vogel angewandte Berechnung wird aber die Beherrschung durch Westdeutsche in den ostdeutschen Bundesländern gerade nicht offengelegt. Stattdessen wird im entscheidenden Politikbereich suggeriert, Ostdeutsche seien auf Elitepositionen adäquat vertreten.
Das vierte Kapitel von Lars Vogel, Volker Brandy und Justus Junkermann zu Bildung und Beruf in der Elitenrekrutierung als Ursache für personelle Unterrepräsentation analysiert die Bildungsniveaus und -wege sowie die Berufsprofile der ostdeutschen Eliteangehörigen. Der These vom nachholenden Aufstieg zufolge soll mit bildungs- und berufsbezogener Anpassung der Ostdeutschen die personelle Unterrepräsentation abgebaut werden. Die vorgelegten Analysen zeigen einen geringeren Akademisierungsgrad der ostdeutschen (altersadjustierten) Bevölkerung und eine stärkere Verbreitung mittlerer Schulabschlüsse. Auch das Berufsprofil späterer Eliten unterscheide sich bereits frühzeitig von dem der (altersadjustieren) Bevölkerung. Die ostdeutsche Bevölkerung ist eher in technischen Bereichen (MINT) als (Fach-)Arbeiter*in oder in beruflichen Laufbahnen tätig, die üblicherweise nicht zu Führungspositionen in Management und Verwaltung führen.
Die Ursachen dafür verorten die Autoren in der Bildungs- und Berufsstruktur der DDR, den ökonomischen Unsicherheiten nach 1990, den geringeren finanziellen Ressourcen, der Sozialstruktur in Ostdeutschland und der kulturellen Tradierung von Bildungs- und Berufsorientierungen, die an die Facharbeiterkultur der DDR angelehnt sind. Die These des nachholenden Aufstiegs besitze eine gewisse Gültigkeit, da Westdeutsche durch ihre Bildung und ihren Beruf auch gegenwärtig und mittelfristig noch Vorteile für den Aufstieg in Elitepositionen besitzen.
Auf der empirischen Basis von 2.783 Biografien zeigt sich, dass Ostdeutsche ebenso wie Menschen mit Migrationshintergrund in den bundesdeutschen Positionseliten rund dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung weiterhin seltener in Elitepositionen vertreten sind als nach ihrem jeweiligen Bevölkerungsanteil zu erwarten wäre. Wiederholt wird, dass sektorale Unterschiede zu beobachten sind, die auf bereichsspezifische Rekrutierungsmechanismen, Aufstiegskriterien und -hindernisse verweisen. Eine einfache und universelle Erklärung (wie gruppenspezifische Diskriminierung) sei damit weder belegt noch ausgeschlossen. Sie sei aber als einziger Erklärungsfaktor unplausibel, weil sonst keine ausgeprägten sektorspezifischen Unterschiede erkennbar sein dürften. Künftig müssten die Rahmenbedingungen untersucht werden, unter denen eine solche Diskriminierung und andere Exklusionsmechanismen wirksam sind.
Zum nachholenden Aufstieg wird zusammengefasst: Der Vergleich mit früheren Studien zeige keinen systematischen Anstieg des Anteils der Ostdeutschen in Elitepositionen, vielmehr Schwankungen und teilweise sogar Rückgänge. Ein nachholender Aufstieg, der zu einem Abbau der Unterrepräsentation führe, sei auf Ebene der Positionseliten bisher nicht zu erkennen. Zudem setzt ein nachholender Aufstieg voraus, dass die Ostdeutschen das für einen baldigen Einstieg notwendige Kompetenz- und Qualifikationsprofil seit 1990 erworben haben. Auch diese Vermutung können die Autoren nur für den politischen Sektor bestätigen. Sie resümieren: „Insgesamt sprechen damit wenige Anhaltspunkte für die These, dass sich die personelle Unterrepräsentation der Ostdeutschen in naher Zukunft von allein verringert“ (S. 144.). Ein Zusammenhang zur unterscheidbaren Sozialstruktur zwischen Ost und West wird leider nicht hergestellt. Ein solcher könnte aber überzeugend erklären, warum die Unterrepräsentation fortbesteht und nur schwer überwunden werden kann.
Kapitel fünf von Katharina Heger und Kathleen Heft untersucht nur das intersektionale Geschlechterverhältnis von Personen mit und ohne Migrationshintergrund in den höchsten Führungspositionen. Das ist schade, weil hier hätte gezeigt werden können, was aus dem Emanzipationsvorsprung ostdeutscher Frauen nach der Wiedervereinigung geworden ist.
Kapitel sechs von Kathleen Heft, Susanne Lerche und Jan Schaller – Ich guck mir den Chef an und denke: Was der kann, kann ich auch! – beschreibt auf Basis von 16 leitfadengestüzten Interviews, wie Eliteangehörige ihre Rekrutierungswege und -mechanismen wahrnehmen und beurteilen und welche Voraussetzungen und Hindernisse sie dabei beschreiben. Von den 16 Personen sind sieben aus Ostdeutschland, die selbst als junge Erwachsene die DDR miterlebt haben. Für die Autor*innen ist die soziale Herkunft der wichtigste Grund für die Eliterekrutierung. Damit folgen sie den letzten beiden großen Elitestudien. Diese hätten gezeigt, dass „höhere soziale Herkunftsgruppen überproportional, niedere soziale Herkunftsgruppen unterproportional vertreten [sind]“ (S. 237). Dies gelte auch für die Unterrepräsentation Ostdeutscher.
In einer theoretisch-konzeptuellen Einleitung wird primär auf Pierre Bourdieus Kapital-, Habitus- und Sozialraumtheorie verwiesen. Sie ermögliche, die Erzählungen der Interviewten in die strukturelle Ungleichverteilungen von Ressourcen und Chancen einzuordnen und zu analysieren. Der Schwerpunkt wird dabei auf das soziale und kulturelle Kapital der Interviewten gelegt, dessen Vorhandensein oder Fehlen. Das wird ausführlich erläutert und ergänzt mit Ansätzen der Milieuforschung.
Daran anschließend werden die Auffassungen zur Legitimität dieser Ressourcen, des sozialen Kapitals, durch die Interviewten vorgestellt. Die Kritik an der Abgeschlossenheit von Netzwerken für Ostdeutsche und Frauen sowie die Infragestellung von (familiären) Beziehungen als Grundlage und Treiber von Karrieren bemängele vor allem die Aussetzung des „meritokratischen Versprechens“ und der meritokratischen Legitimation von Eliten. Wenn Elitepositionen über (familiäres) soziales Kapital und Beziehungen, statt persönliche Leistung rekrutiert werden, bleibt Chancengleichheit ein leeres Versprechen. In diesen Kritiken trete zutage, dass und wie Chancen entlang von Zugehörigkeiten und Herkünften ungleich verteilt sind. Auch wenn soziale Herkunft und Geschlecht nach wie vor zentrale Faktoren in der Eliterekrutierung darstellen und es typisierbare Merkmale von Elitekarrieren gibt (Abschn. 6.4), greife eine Beschränkung darauf als Erklärung zu kurz und werde auch durch die Interviewten teils abgelehnt. Es gäbe Elitekarrieren „entgegen aller Wahrscheinlichkeit“ (Abschn. 6.5). Sagt das mehr als die Volksweisheit, dass Ausnahmen die Regel bestätigen?
In Kapitel sieben von Vogel und Zajak zur Eliten und Unterrepräsentation aus Sicht der Bevölkerung – Wahrnehmung, Bewertung, Folgen wird auf Grundlage einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage beschrieben, welches Wissen, welche Einschätzungen und Beurteilungen der Unterrepräsentation bei Ostdeutschen und Personen mit Migrationshintergrund vorliegen und ob diese mit politischen Einstellungen zu Demokratie und Institutionenvertrauen korrelieren. Zunächst geht es um die Wahrnehmung und Bewertung personeller Unterrepräsentation von Ostdeutschen in Elitepositionen. Die Befragungen zeigen, dass die Unterrepräsentation mehrheitlich von Ostdeutschen wahrgenommen wird.
Die Aussage, dass personelle Unterrepräsentation kein Problem ist, weil Ostdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund ja gar nicht aufsteigen wollten, lehnten über 80 Prozent ab. Von den Befragten sehen 64 Prozent Ostdeutsche als unterrepräsentiert an. Sie schätzen ihren Anteil sogar auf nur 10,4 Prozent, während die Westdeutschen die Unterrepräsentation der Ostdeutschen mit 13,5 Prozent weniger ausgeprägt wahrnehmen. Fast drei Viertel der Befragten halten den geringen Anteil an den Eliten für problematisch, weil Ostdeutsche die Interessen und Bedürfnisse der eigenen Gruppe am besten vertreten können. Die Autor*innen betonen zu Recht, dass damit die eingeschränkte substanzielle und inhaltliche Repräsentation von den meisten Befragten als Folge personeller Unterrepräsentation beurteilt wird. Weniger, aber immer noch etwa 60 Prozent, halten Unterrepräsentation für ein Problem der Funktionalität und der Legitimität von Eliten. Die Gesellschaft könnte von ostdeutschen Ideen und Erfahrungen profitieren (Funktionalität), und die unzureichende Vertretung einzelner Bevölkerungsgruppen in den Eliten sei ungerecht (Legitimität). Noch weit über die Hälfte problematisieren das Ostdeutsche Bürger*innen zweiter Klasse seien (symbolische Repräsentation).
Gegenmaßnahmen wurden wie folgt befürwortet: Mit 68,4 Prozent befürworten die meisten Befragten Maßnahmen, die den Stimmen von Ostdeutschen mehr Gehör in der öffentlichen Debatte verschaffen sollen. Eine Mehrheit ist ebenfalls dafür, dass Menschen mit Migrationshintergrund in der Öffentlichkeit stärkere Aufmerksamkeit zuteilwird. Dieser Wunsch fällt jedoch signifikant geringer aus als für Ostdeutsche. Die Autor*innen halten fest, dass die politische Unterstützung der Befragten vor allem dann geringer ist, wenn sie Unterrepräsentation der Ostdeutschen als Probleme von Legitimität und symbolischer Repräsentation wahrnehmen. Dem gegenüber spielten Aspekte eingeschränkter Funktionalität der Interessenvertretung (substantielle Repräsentation) kaum eine Rolle. Dieses Kapitel ist eines der aufschlussreichsten, liest sich aber wegen der soziologischen Fachsprache schwer.
Das achte Kapitel – Elitenskepsis im Osten. Befunde einer Distanz – von Lerche und Schaller untersucht, wie Ostdeutsche Eliten wahrnehmen, bewerten und welche Assoziationen damit verbunden sind. In neun Gruppendiskussionen in Berlin, Görlitz und Magdeburg hinterfragten die Autor*innen simplifizierende Vorstellungen ostdeutscher Elitefeindschaft. Auch dieses Kapitel beginnt mit semantisch-historischen Einordnungen des Elitebegriffs. Dabei wird auf die besondere Verwendung des Begriffs in der ehemaligen DDR eingegangen (Abschn. 8.1). In der Folge wird berichtet über die Assoziationen und Bewertungen des Elitebegriffs durch die Befragten (Abschn. 8.2). Leben in der DDR und Ablehnung des Elitebegriffs sei kein Automatismus: Etwa wird Wissenschaftler*innen und Sportler*innen ein Status als positive oder „echte“ Elite zugestanden. Die Autor*innen gehen so weit festzustellen, dass neutrale und positive Äußerungen nur dann überraschen, wenn man simplifizierenden Vorstellungen über „die Ostdeutschen“ anhänge. Sodann werden Ansprüche an die Eliten beziehungsweise Konzeptionen einer Idealelite der Befragten vorgestellt und verdeutlicht, dass es eine pauschale Eliteablehnung nicht gibt. Die Bewertungen sind vielfältig, ambivalent und unterscheiden sich stark. Es zeige sich zudem, dass Ostdeutsche in einigen Bereichen höhere Erwartungen und stärker idealisierte Vorstellung davon haben, wie Eliteangehörige agieren und sein sollten. Hier klaffe – im Vergleich zu Westdeutschen – eine größere Lücke für potenzielle Enttäuschung und Entfremdung. Für den Politiksektor sei nachgewiesen, dass eine als nicht ausreichend wahrgenommene Responsivität und Repräsentativität politischer Entscheidungsträger*innen dazu führe, dass deren Legitimität infrage gestellt wird. In der Konsequenz könne das zu einer Distanzierung vom politischen System per se, mindestens aber von den als etabliert geltenden Organisationen und Institutionen führen (Abschn. 8.3). Als eine wichtige Ursache für diese Ambivalenzen werden hohe Ansprüche seitens der Befragten (insbesondere der Ostdeutschen) an eine Idealelite, bei gleichzeitig wahrgenommenen Mängeln hinsichtlich Responsivität und Legitimation angeführt (Abschn. 8.4).
In Kapitel neun, Wege aus der Unterrepräsentation: Resümee und gesellschaftspolitische Handlungsempfehlungen, von Kollmorgen, Vogel und Zajak werden acht Thesen beziehungsweise Handlungsempfehlungen aufgestellt, die zwar überzeugen, aber sehr verklausuliert formuliert sind:
Relevanz des Elitethemas: Es beginnt banal: „Die (personelle) Repräsentation wichtiger sozialer Großgruppen in den bundesdeutschen Eliten stellen ein hochrelevantes gesellschaftspolitisches Thema und Handlungsfeld dar“ (S. 360). Für die Autor*innen heißt dies, dass sich darüber, welche sozialen Gruppen und Personen, mit welchen Herkünften und unter welchen Aufstiegsbedingungen oder -chancen in den (sektoralen) Eliten überhaupt oder überwiegend vertreten sind, demokratische Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Akzeptanz der politischen Ordnung und Zukunftsfähigkeit des Landes entscheiden.
Deskriptive Unterrepräsentation – differenzierte Befundlage und komplexe Herausforderungen: Für beide Bevölkerungsgruppen, Ostdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund, bestehe über alle Sektoren hinweg eine signifikante deskriptive Unterrepräsentation in den bundesdeutschen Eliten. Dieser Befund müsse aber gruppen- und sektorbezogen differenziert werden.
Die Unterrepräsentation wächst sich nicht einfach aus: Die personelle Unterrepräsentation der Ostdeutschen hat sich zwischen 1995 und 2022 nicht verringert. Zuwächsen, etwa in den Bereichen Verwaltung und Justiz, stehen gleichbleibende oder sogar sinkende Anteile in den Bereichen Wirtschaft und Medien gegenüber.
Die Wahrnehmung und Beurteilung der Unterrepräsentation in der Bevölkerung erzeugt einen politischen Handlungsdruck: Die Bevölkerung nimmt mehrheitlich die Formen der Unterrepräsentation wahr – etwas häufiger die der Menschen mit Migrationshintergrund. Die Wahrnehmung der deskriptiven Unterrepräsentation der Ostdeutschen sei dabei nicht ein Vorurteil, das aus einer distanzierten bis feindseligen Haltung gegenüber der Demokratie entsteht, sondern eine Wirklichkeitswahrnehmung. Die Unterrepräsentation von Ostdeutschen und Menschen mit Migrationshintergrund wird ähnlich negativ beurteilt. Einzig den Handlungsdruck zum Abbau der Unterrepräsentation stuft die Bevölkerung für Menschen mit Migrationshintergrund ein wenig geringer ein. Die Bevölkerung beurteile mögliche Gegenmaßnahmen sehr unterschiedlich, mache aber zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede. Eine gesetzliche Quote, um den Anteil unterrepräsentierter Gruppen in Elitepositionen zu erhöhen, findet wenig Anklang. Maßnahmen, die auf individuelle Förderung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Unterrepräsentation beider Gruppen zielten, fänden dagegen breite Unterstützung.
Komplexe soziale Mechanismen als Ursachen für die Unterrepräsentation: Für die Ostdeutschen handele es sich einerseits um eine Langzeitwirkung des DDR-Staatssozialismus, der demokratisch eingestellten Ober- und Führungsschichten aus dem Land trieb und zugleich die Entwicklung und Formung elitären Bewusstseins konsequent bekämpfte. Andererseits sei die Marginalisierung eine langfristige Folge der Art und Weise der deutschen Vereinigung. Diese wurde als „Beitritt“ (nach Artikel 23 des alten Grundgesetzes) realisiert und hatte die Übernahme der Legalinstitutionen und organisierten Akteur*innen der alten Bundesrepublik zur Folge. Für deren Eliten kamen Ostdeutsche nur selten infrage. Sie hätten weder über das notwendige Fachwissen noch über adäquate formale Berufsqualifikationen und -erfahrungen verfügt. Insofern sei der massive Elitetransfer in den 1990er Jahren durch den Staatssozialismus vorbereitet und mit dem Modus des Beitritts gesetzt gewesen.
Gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Folgen der Unterrepräsentation: Die gesellschaftliche und politische Relevanz deskriptiver respektive personeller Unterrepräsentation könne sich in den vier Problembereichen Legitimität, Funktionalität, substanzielle (Interessen-)Repräsentation und symbolische Repräsentation zeigen. Da die Legitimität von Demokratien in modernen Gesellschaften auf politischer Gleichheit beruhe, würden nur Status- und Positionszuweisungen auf Basis meriokratischer Verfahren als legitim gelten. Personelle Unterrepräsentation in Elitepositionen deutet daher auf eine Verletzung dieser Prinzipien hin.
Wie kann die Unterrepräsentation überwunden werden? Ob und inwieweit Repräsentationsdefizite und gegebenenfalls in welchen Sektoren als kritisch und zu überwinden angesehen werden, bleibe umstritten und müsse politisch entschieden werden. Quotierungen in der Eliterekrutierung seien grundsätzlich denkbar. Sie bedeuteten – wie die meisten positiven Diskriminierungen – nicht nur kollektive, sondern individuell einklagbare Anspruchsrechte. Das werfe die Frage auf, wer heute im juristischen Sinne ostdeutsch ist. Rechtlich lasse sich wohl nur das Wohnort- oder Standortprinzip anwenden. Förderprogramme zur Unterstützung der ökonomischen, kulturellen und sozialen Kapitalbildung für Ostdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund seien zwar partiell mit vergleichbaren Problemen wie die Quotierung beladen, ließen sich aber offener und insofern vermutlich auch rechtssicher organisieren und umsetzen, könnten aber erst mittel- und langfristig wirken.
Forschungsbedarf – Monitoring und Vertiefung: Wenn man die Entwicklung der personellen Unterrepräsentationen beobachte und regelmäßig berichte, hätte man ein Instrument zur Sensibilisierung von Öffentlichkeit und (Personal-)Entscheider*innen, um die Wirkung möglicher Maßnahmen sichtbar zu machen.
Nicht alle Thesen sind gleichgewichtig, und nicht alles wird nachvollziehbar argumentiert. Dennoch gelingt eine informative und überzeugende Zusammenfassung zur Unterpräsentation Ostdeutscher. Damit ist ein Standard gesetzt, an dem sich jede weitere Berichterstattung über die Unterrepräsentation Ostdeutscher messen lassen muss.
Prof. Dr. Rosemarie Will studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, an der sie von 1989 bis 2014 eine Professur Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtstheorie inne hatte. Sie war von 1996 bis 2006 Richterin am Landesverfassungsgericht Brandenburg. Außerdem arbeitete sie am Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches der DDR mit. Zudem war sie von 2005 bis 2013 Vorsitzende der Humanistischen Union. Sie ist Mitglied des Beirats der Humanistischen Union und der Redaktion der vorgänge.
Zusätzlich verwendete Literatur
Bunselmeyer, Elisabeth et al. 2013. Projektbericht Entscheidungsträger in Deutschland: Werte und Einstellungen, Berlin.
Bürklin, Wilhelm et al. 1997. Eliten in Deutschland. Rekrutierung und Integration, Opladen.