Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 243: Kritische Kriminalpolitik

Die Freiheit der Kunst und das Leben in der Forensik

Am Beispiel der Kunsttherapie in der forensischen Psychiatrie Lippstadt-Benninghausen und der Kunst-Praxis Soest zeichnet der Beitrag von Susanne Lüftner und Werner Bergmann die selbst gemachten Erfahrungen in der Kunsttherapie und den unverhältnismäßigen Umgang mit Insassen in der forensischen Psychiatrie – selbst noch nach der Entlassung – nach und zeigt auf, wie Kunst den Patient*innen helfen kann.

 

Die Humanistische Union hat sich wiederholt mit den Gegebenheiten, den rechtlichen Bedingungen und dem sich daraus ergebenen Reformbedarf der Forensik befassti. Die Notwendigkeit wird deutlich, wenn man sich zum Beispiel die Geschichte und Auseinandersetzung zwischen Susanne Lüftner zusammen mit der Kunst-Praxis Soest und der westfälischen Klinik für Psychiatrie Lippstadt-Benninghausen verfolgt. Die Erfahrungen, die Lüftner als Kunstpädagogin mit der Institution Forensik gemacht hat, zeugen von Intransparenz, Übergriffigkeit und Unverhältnismäßigkeit im Umgang mit Patient*innen – auch noch, nachdem diese aus der Forensik entlassen wurden. Diese persönlichen Erfahrungen werden im Folgenden geschildert und in einen bürgerrechtlichen Kontext gestellt.

Nach einem Studium der Bildenden Künste, aber auch der Geschichte, Philosophie und Pädagogik und später der personenzentrierten Kunsttherapie hat Susanne Lüftner 1992 eine Stelle in der westfälischen Klinik für Psychiatrie Lippstadt angetreten. Ihr besonderes Anliegen war das künstlerische Arbeiten mit (Langzeit-)Patient*innen und Erfahrungen als angehende Kunsttherapeutin zu machen. Sie fand ein Gebäude auf dem Klinikgelände, in dem sie ein Atelier einrichten konnte. Bald lernte sie dort Alfred Stief, Gustav Struck und Karl Burkhardt kennen und war von ihren Werken, die bis dahin keine Beachtung gefunden hatten, beeindruckt. 1993 bereitete sie eine Ausstellung aller Patient*innen, mit denen sie gearbeitet hatte, vor, mit dem Titel: Aus den Augen – aus dem Sinn. Die Klinikleitung erließ einige Monate vor der Eröffnung ein disziplinarisches begründetes Ausstellungsverbot für Stief und Struck, die beide in der dortigen Forensik untergebracht waren. Lüftner kündigte daraufhin ihre Anstellung in der Klinik.

Die vorbereite Ausstellung fand trotzdem überaus erfolgreich in der Neu-Sankt-Thomä-Kirche, im Burghofmuseum und im Bürgerzentrum Alter Schlachthof in Soest statt. Mit Einwilligung der zwei Künstler, ihrer Betreuer*innen und unter dem Schutz des damaligen Kreisdirektors als Schirmherren wurden auch die Arbeiten von Stief und Struck gezeigt. Die Ausstellung, begleitet von Vorträgen, einer künstlerischen Performance sowie einer Filmreihe zum Thema Kunst und Psychiatrie erreichte vor dem Hintergrund des öffentlich thematisierten Ausstellungsverbotes nicht nur große lokale Beachtung. Verschiedene Medien waren aufmerksam geworden, ihre Berichte und TV-Übertragungen bewegten viele auswärtige Besucher*innen, die daraufhin die Ausstellung und Veranstaltungen anschauen und erleben wollten. Die Klinikleitung erteilte Lüftner daraufhin ein Besuchsverbot für Struck und Stief. Begründet wurde es mit Sicherheitsbedenken und dass es eine Disziplinarmaßnahme gegen die Insassen sei. Bis 2005, mehr als zehn Jahre lang, wurde dies für Stief aufrechterhalten. Eine Erklärung, wie die Sicherheitsbedenken und die Notwendigkeit der Disziplinarmaßnahme begründet wird, konnte die Kunstpraxis auch nach mehrfachen Nachfragen nicht erhalten.

Die Kunst­-Praxis Soest

Die Erfahrungen mit der Klinik und den Künstlern veranlasste Lüftner 1994, zusammen mit Freund*innen und Unterstützer*innen die Kunst-Praxis Soest zu gründen, zuerst finanziert über ABM-Gelder. Ein Förderverein wurde zwei Jahre später gegründet, unter anderem auch, um rechtliche Schritte verfolgen zu können. Die Arbeit der Kunst-Praxis wird seit 2000 vollständig ehrenamtlich geleistet, die private Lebenshaltung von Lüftner und ihren beiden, damals noch schulpflichtigen Kindern, wurde unter anderem durch ihre Lehrtätigkeiten ermöglicht. Ziel der Kunst-Praxis ist es, künstlerisch ambitionierten Menschen mit und ohne psychische Einschränkungen durch die Erfahrung und Kommunikation künstlerischer Prozesse neue Wege zu sich selbst und zum Leben zu ermöglichen. Ergänzende Angebote sind praktische Philosophie, Kunsttherapie, Vorträge zu gesellschaftlich relevanten Themen und die Einübung bürgerlichen Engagements – auch mithilfe von Kunstaktionen, Performances etc.

Lüftner und der Vorstand des Förderkreises der Kunst-Praxis Soest konnten trotz des Besuchsverbots den Kontakt zu den Künstler*innen in der Forensik (über ihre Betreuer*innen und deren Vermittlung) aufrechterhalten. Damit war auch der kontinuierliche Zugang zu ihren Kunstwerken, die der Outsider Art oder Art Brut zugeordnet werden, möglich. Bis heute werden sie von Lüftner in Ausstellungen im In- und Ausland gezeigt.

Ein Bild von den Künstlern

Alfred Stief kam 1952 als dritter von vier Söhnen in einer Arbeiterfamilie in Recklinghausen zur Welt. Ob seine leichte geistige Behinderung angeboren oder Folge einer Erkrankung ist, ist nicht bekannt. Er wuchs etwa ab seinem zehnten Lebensjahr in einer strengen katholischen Einrichtung für Kinder mit Behinderung auf. Privat machte er als Jugendlicher Bekanntschaft mit einer Nachbarin und erlernte so das Häkeln. Diese Fertigkeit wurde dann die handwerkliche Grundlage für seine späteren komplexen künstlerischen Textil-Arbeiten.

Bis zum 36. Lebensjahr arbeitete er im Gartenbau und bei einer Baufirma. Wegen einer relativ geringfügigen Straftat mit sexuellem Bezug, die er schwer alkoholisiert begangen hatte, kam er 1989 in den Maßregelverzug. Er sollte als Bewährungsauflage eine Suchttherapie machen und verbrachte dann stattdessen 20 Jahre in verschiedenen Einrichtungen der forensischen Psychiatrie – „unverhältnismäßig lange“, wie die Staatsanwaltschaft 2009 feststellte (mehr dazu unten).

Gustav Struck, geboren 1937 auf einem Bauernhof, wurde Landwirt, Jäger, medizinischer Bademeister und Künstler. Nach einem Unfall lebte er seit 1964 für viele Jahre in verschiedenen psychiatrischen Kliniken. Sein Hof verfiel. In den wenigen Jahren außerhalb der Klinik zog es ihn immer wieder auf den verwilderten Hof mit wenigen Hühnern und einem zahmen Schwein. Auf Initiative von Lüftner konnte 1994 durch Bereitstellung einer externen Betreuerin seine Entlassung aus der Forensik in Benninghausen erreicht werden. Er bezog eine kleine Wohnung in Soest und hielt Kontakt zur Kunst-Praxis. Neben seinen expressiven Bildern, Zeichnungen und Objekten befasste er sich mit skurrilen Erfindungen und erlangte dazu auch Patente. Er starb 2001.

Karl Burkhard war der dritte Künstler, den Lüftner in der Klinik für Psychiatrie 1992 kennenlernte. Sie unterstützte ihn und sammelte seine Zeichnungen, die Menschen, Tiere, Fabelwesen, anatomische Darstellungen, Zahlen, Tabellen, Visionen, Weltuntergangszenarien sowie christliche Motive beinhalten. Burkhard war sehr fromm und träumte von einer Pilgerreise nach Lourdes. Die politischen Entwicklungen bereiteten ihm – „wegen des Fremdenhasses“, wie er sagte – große Sorgen. Er malte Volksempfänger und lagerähnliche Gebäude. Der Grund: Nur mit viel Glück und Dank der Fürsorge seiner Eltern, die ihn versteckt hielten, überlebte er als mehrfach behinderter Mensch die Pogrome des Dritten Reiches. Nach der Beendigung ihrer Arbeit in der Klinik holte Lüftner ihn oft von der Klinik ab, um ihn in der Kunst-Praxis zeichnen zu lassen und ihm den Kontakt zu Kindern und anderen Teilnehmer*innen zu ermöglichen. Durch den Verkauf einiger Zeichnungen konnte sie nach seinem Tode eine Grabstelle und eine kirchliche Beerdigung auf dem Patientenfriedhof in Benninghausen ermöglichen.

Die besondere Geschichte von Alfred Stief

Insbesondere die Geschichte von Alfred Stief erlangte deutschlandweit Aufmerksamkeit. Dies zeigt sich auch in den Berichten der taz vom 10. Juli 2010 und in der Psychosozialen Umschau (3/2008, 2/2009 und 4/2014). Ausführlich wird hier der Lebenslauf in der Forensik seit 1989 bis zur Entlassung 2009 und den nachfolgenden Jahren in Soest bis zum Tode 2022 geschildert.

Wie bereits erwähnt, wird für Alfred Stief nach dem Vorfall mit sexuellem Bezug unter Alkoholeinfluss 1989 eine gerichtliche Bewährung angeordnet und eine Entzugstherapie angeordnet. Da sich kein Therapieplatz findet, wird er 1990 in das westfälische Therapiezentrum Lippstadt für Forensische Psychiatrie eingewiesen. Dort kommt er 1992 in Benninghausen in Kontakt mit Lüftner, die ihn nach der Ausstellung Aus den Augen – aus dem Sinn auf Anweisung der Klinikleitung nicht mehr besuchen darf. Nach einer kurzen Verlegung nach Marsberg kommt er 1995 zurück in Klinik nach Lippstadt. Einige Jahre später kommt er in die Maßregelvollzugklinik in Rheine, wo er sich 2005 einer Kehlkopfkrebsoperation unterziehen muss. Danach kann er nicht mehr sprechen. Das Kontaktverbot zu Lüftner und der Kunst-Praxis wird aufgehoben. Er verbleibt bis 2007 in Rheine, um dann nach Bad Pyrmont und anschließend zurück nach Rheine verlegt zu werden, wo er bis 2009 in der Forensik verbleibt. Schon in den Jahren 2005 und 2006 hatte sich die Kunst-Praxis Soest mit anwaltlicher Hilfe um Aufklärung und Beistand bemüht – zunächst erfolglos.

In Rheine wird Stief mit Psychopharmaka und Sedativa behandelt und verliert jede Kreativität. Die Kunst-Praxis Soest und Lüftner stellen 2008 Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Klinik wegen Misshandlung und Freiheitsberaubung. Hierfür finden sie den Rechtsanwalt Lutz Eisel über den Psychiatrischen Verband als kompetenten Strafverteidiger. Er legt Beschwerde gegen die Fortdauer der Unterbringung, angeordnet durch das Landgericht Münster im November 2008, ein. Denn jede Fortdauer verletze den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Stief bekommt Recht. Damit wird er aus dem Maßregelvollzug entlassen. Stief verbleibt vorerst in einem Altenheim bei Osnabrück. Seit 2005 besucht Lüftner, immer in Begleitung eines weiteren Kunst-Praxis-Mitglieds, ihn jeden Monat – sowohl in der MRV-Klinik in Rheine und auch im Seniorenheim bei Osnabrück. Im Jahr 2012 konnte Lüftner – inzwischen zur gesetzlichen Betreuerin bestellt – endlich die Umsiedlung in ein Seniorenheim nach Soest bewirken. Dort gut betreut kann Stief die Kunst-Praxis besuchen, sich weiter seiner künstlerischen Arbeit und einer ehrenamtlichen Tätigkeit widmen.

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen haben damit aber noch kein Ende. Nach der Entlassung von Stief aus dem Maßregelvollzug klagt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe gegen Lüftner auf Unterlassung von acht Aussagen, unter anderem jene, Stief sei zu Unrecht in die Forensik geraten und gegen seinen Willen sediert worden. Die Klage drohte mit hoher Geldstrafe oder Inhaftierung. Komplett abgewiesen mit der Unterlassungsklage in erster Instanz beschloss der Verband in die zweite Instanz zu gehen. Auch hier wurde die Unterlassungsklage bis auf einen Punkt nahezu vollständig abgewiesen. Lüftner war also nach Entlassung von Stief weitere zwei Jahre gerichtlich gefordert.

Stiefs künstlerische Arbeiten haben nicht nur in Soest Beachtung gefunden. Es gab internationale Ausstellungsbeteiligungen: zum Beispiel in New York und Paris, in Deutschland in der Galerie Zander in Köln, in der Galerie König in Münster, zum Kulturhauptstadtjahr 2010 in der Kunsthalle Recklinghausen Outdoor & Outside, in der Kunsthalle Düsseldorf Avatar und Atavismus etc. Seine Werke haben Eingang in wichtige Kunstsammlungen gefunden, wie die berühmte Sammlung Prinzhorn in Heidelberg und die Sammlung Collecting Madness von Karin und Gerhard Damann.

Nachdem Alfried Stief nach Soest gezogen war, strengte die Behörde der Klinik eine weitere polizeiliche Überwachung von Ihm an. Nur durch weitere juristische Unterstützung konnte die Kunst-Praxis dies abwenden.

Am 9. November 2022 ist Alfred Stief nach zehn Jahren freien Lebens und Schaffens in Soest verstorben und wurde dort auf dem Osthofenfriedhof beigesetzt. Die Kunstwerke von ihm sind ebenso wie die Werke von Burkhard und Struck im kleinen, privaten Museum der Kunst-Praxis untergebracht.

Diese Geschichte zeigt deutlich die Schwierigkeiten, die Rechte und Freiheiten der im Maßregelvollzug untergebrachten Personen zu sichern. Deutliche Defizite zeigen sich in dem Auskunftsverhalten der Klinik. Auskunftsrechte bestehen de facto nicht, viele Entscheidungen und Maßnahmen werden in den Begründungen nicht ausreichend belegt. Gutachterverfahren bleiben undurchsichtig und erscheinen manchmal sogar beliebig. Häufige Betreuerwechsel erschweren die Kommunikation nach Außen. Insbesondere die Kommunikation mit der Außenwelt muss für die Insassen der Forensik deutlich verbessert werden. Eventuelle Überheblichkeiten der zuständigen Behörden, wie in den geschilderten Fällen, sind inakzeptabel. Weitere Überwachungen nach der Entlassung sind übergriffig und unverhältnismäßig. Eine Transformation des Sanktionsrechts und der Maßregelungen ist, wie in vielen Beiträgen dieses Heftes gefordert, so zeigen die Erfahrungen von Lüftner mit der Forensik und (ehemaligen) Insassen, dringend anzustreben.

Ein Einsatz zur Verbesserung ist auch das Bestreben der Humanistischen Union.

 

Susanne Lüftner studierte Bildende Künste und personenbezogene Kunsttherapie. Mit vielfältigen Lehrtätigkeiten vermittelt sie ihre Erfahrungen mit Kommunikation und durch künstlerische Prozesse Menschen neue Wege zu finden. Sie gründete die Kunst-Praxis Soest als offene Bildungseinrichtung. Weitere Infos zur Kunst-Praxis und Susanne Lüftner: www.kunst-praxis.de und www.susanne-lueftner.de.

WERNER Bergmann ist Diplom-Ingenieur und Ökonom. Zudem ist er seit Oktober 2023 Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union und der Redaktion der vorgänge. Neben seiner beruflichen Orientierung ist er vielfältig in lokale soziale Aktivitäten eingebunden. Seine inhaltlichen Schwerpunkte sind Technologie-Entwicklung, Wirtschaftspolitik, Ökonomieanpassung, Klimaschutz und das Verhältnis von Staat und Kirche.

Anmerkungen:

i Vgl. hierzu auch den Beitrag von Heinz Kammeier in diesem Heft.

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