Restorativer Abolitionismus
Einleitung
Seit 2022 tritt ein neues Phänomen abweichenden Verhaltens auf: Vorwiegend junge Menschen (organisiert als „Letzte Generation“) kleben sich selbst auf Straßen fest, um im Namen künftiger Generationen unter anderem gegen die unzureichende Bekämpfung des Klimawandels zu protestieren. Seitdem kommt es in Deutschland wegen solcher Aktionen neben Freisprüchen auch zu strafrechtlichen Verurteilungen.
Solche und andere neue soziale Bewegungen zielen auf eine restorative Gesellschaft. Ich möchte Restorative Justice (RJ), Transformative Justice und einige weitere Strömungen nicht gegeneinander ausspielen, sondern die Gemeinsamkeiten betonen und ein integratives Verständnis propagieren, das „Fridays for Future“ und „Black Lives Matter” als Bewegungen der RJ sieht, die auf Heilung, (sozialen) Frieden und eine restorative Gesellschaft ausgerichtet sind. Dafür müssen die gegenwärtigen hegemonialen Systeme erheblich transformiert werden.
Obwohl viele Leser*innen dieser Zeitschrift den Begriff Restorative Justice kennen dürften, soll hier ein umfassenderes, inklusiveres Verständnis, als es bisher in deutschsprachigen Texten der Fall ist (vgl. Früchtel/Halibrand 2016; Matt 2002; Lutz 2002), vorgestellt werden. RJ wird als Gegenentwurf zur hegemonialen gesellschaftlichen Ordnung verstanden. Sollte es dann nicht besser Transformative Justice heißen? Transformation ist Kern der RJ neben Heilung, der Herstellung von Gerechtigkeit und sozialem Frieden. So ergibt ein restorativer Abolitionismus Sinn (vgl. Pali/Pelikan 2014), der die Theorie der RJ auf dem Weg zu einer Restorative Society in ein konkretes (kriminal-)politisches Handeln umsetzt, was ich in Anlehnung an den Genderdiskurs als „restoratives Mainstreaming“ bezeichne. Beispiele aus dem Umweltschutz (Motupalli 2018; Biffi/Pali 2019), der Bürgerrechtsbewegung gegen Rassismus und der Ausgrenzung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen (Davis 2019) sowie indigener Denk- und Umgangsweisen mit abweichendem Verhalten und Konflikten (Serrels 2021) stehen für diesen Weg. Für Gemeinsamkeiten zwischen Abolitionismus und Restorative Justice muss aus Platzgründen auf Hagemann (2023: 304ff.)i, den Diskurs über abolitionistische Demokratie (Davis 2022; Ehrmann/Thompson 2019) sowie andere Beiträge in diesem Heftii verwiesen werden.
Sprache und hegemoniale Macht
Da es hier um Kriminalpolitik geht, ergibt sich eine durch hegemoniale Kräfte – das jeweilige Strafrecht – vorgegebene Engführung. Nach Hanak et al. (1989) werden mindestens 99 Prozent aller kriminalisierbaren „problematischen Situationen“ (Hulsman 1986) von den Betroffenen nicht an das System gemeldet. Hulsman (1988: 117) beschreibt, wie das „soziale Problem“ der Kriminalität durch juristische Expert*innen konstituiert wird. Die Hauptfunktion des Strafrechts sei ein „blame allocation system“, denn die von seinen Vertreter*innen kommunizierte Verhaltenskorrekturfunktion ließe sich realiter kaum nachweisen (Hulsman 1988: 122). Übereinstimmend mit Habermas’ (1981) These von der Kolonialisierung der Lebenswelt durch Systeme weist Hulsman (1988: 123f.) darauf hin, dass sich dieses System nicht an der Lebenswelt der Betroffenen orientiert, sondern an abstrakten Gesetzen, für deren Auslegung entsprechende Expert*innen nötig sind, die dann beispielsweise den „Opfern“ ihre Konflikte stehlen (vgl. Christie 1977). Anknüpfend an einen feministischen (und marxistischen) Diskurs zeigt Smaus (2020), dass das Strafrecht vor allem männlichen Herrschaftsinteressen dient. Auch Iris M. Young (2011), die „Social Justice“ einfordert, muss hier gewürdigt werden. Sie vertritt eine intersektionale, feministische, marxistisch inspirierte herrschaftskritische Perspektive und arbeitet sich am US-amerikanischen Rassismus ab.
Die Verwendung einer (Fach-)Sprache ist nicht neutral, sondern lenkt das Denken in einen Korridor und verhindert manchmal eine offene und kreative Herangehensweise an Probleme und Herausforderungen. Spreche ich von „Täter*innen“ oder „Delikten“, bewege ich mich im eng umrissenen (straf-)rechtlichen Kontext und büße meine Freiheit ein, über bestimmte Phänomene restorativ – jedenfalls anders als der punitive, hegemoniale Diskurs – nachzudenken. Als Kriminalität oder schweres Delikt wird in einem Land die Gotteslästerung angesehen, in einem anderen die Benennung eines Krieges als Krieg, im Dritten vielleicht sexualisierte Gewalt oder Spionage, auch Armut qualifiziert sich für diese Kategorie.iii Kriminalität ist also eine soziale Konstruktion, keine ontologische Kategorie.
In jüngerer Zeit wurden in Deutschland Klimaaktivist*innen, die sich teils auf Straßen festklebten oder „Anschläge“ auf Kunstwerke verübten, überwiegend zu Geldstrafen verurteilt, zuweilen jedoch auch zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Ohne Gerichtsverfahren wurde ein einmonatiger Unterbindungsgewahrsam nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz verhängt; und wegen der Blockierung des Flugverkehrs Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe erhoben. In einer weiteren Eskalationsstufe wurde in Analogie zur RAF sogar der Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung postuliertiv, bei der auch Unterstützer*innen in den Kreis der Verdächtigen gehoben wurden.v Dieses Beispiel zeigt, wie das Strafrecht eine sich abzeichnende Spaltung vorantreibt, während restorative Umgangsweisenvi dem sozialen Frieden in einer Gesellschaft gerecht würden.
Stellten wir Bedürfnisse und die Menschenwürde in den Mittelpunkt, ergäbe sich ein anderes Denken (vgl. Bregmann 2022). Grundbedürfnisse nach Nahrung, Sicherheit/Behausung, Zugehörigkeit, Anerkennung und Selbstverwirklichung gelten allgemein. Erst, wenn wir das Konzept Bedürfnis auf Wünsche wie nach Markenkleidung, Urlaubsfahrten oder dem Bestrafen anderer Menschen ausdehnen, wird es nicht mehr universell (vgl. Marcuse 1967 mit seiner Analyse „falscher Bedürfnisse“). Manche machen sich nichts aus Markenkleidung; andere können vielleicht gar keinen Urlaub machen oder streben nicht an ferne Orte; und viele haben kein Bedürfnis, anderen Leid zuzufügen (vgl. Kilchling 1995). Der Begriff Bedürfnis sollte für existenznotwendige und allen Menschen gemeine Aspekte reserviert werden. Für den Wunsch, anderen Menschen Leid und Schmerzen zuzufügen, sollte ein anderer Begriff (etwa Straflust oder Punitivität) genutzt werden. Strang (2002) und andere haben aufgezeigt, dass diese Straflust unter direkt Betroffenen gar nicht so verbreitet ist, wie vom Strafrechtssystem unterstellt wird.
Ist in „westlichen Gesellschaften“ des „globalen Nordens“ von Kriminalpolitik die Rede, geht es um das Strafen. Welche Strafe ist für ein unerwünschtes Verhalten die richtige? Strafe ist als staatliche Übelszufügung definiert. Braithwaite (1999) fragt, warum Strafe – lies: die justizielle Form der Missbilligung als Freiheitsentzug, Geldbuße oder anderer festgelegter Sanktionen – überhaupt eine angemessene Antwort auf Verhaltensformen sein soll, die als Kriminalität definiert werden? Trotz diverser „Straftheorien” wurde darauf bisher keine wissenschaftlich begründete Antwort gefunden.
Ein inklusives Verständnis von Restorative Justice
Shapland et al. (2011: 4) sehen RJ pragmatisch „als Strategie oder Bündel von Strategien mit Anwendungen in zivilen, unternehmerischen, strafrechtlichen und politischen Bereichen […], die sich auf die Lösung von Konflikten und Streitigkeiten zwischen Parteien orientieren“. Die Begriffsgeschichte der Restorative Justice geht mit theologischen Wurzeln ins Jahr 1955 (vgl. Schrey et al. 1995) zurück. RJ wird hier als relationale Gerechtigkeitstheorie zur Heilung individueller und gesellschaftlicher Wunden verstanden, sprich für die Bearbeitung aller Konflikte und problematischen Situationen. Ein irokesischer indigener Vertreter wies 1977 vor der UN darauf hin, dass zur Gesellschaft auch Millionen anderer auf der Erde lebender Spezies gehören (Serrels 2021: 96). Neben der Heilung sind die soziale Gerechtigkeit und der soziale Friede(n) Gegenstand der RJ-Theorie. Wenn Gletscher auftauen, Tierarten aussterben oder das Klima sich verändert, ist das ein Problem und stört den sozialen Frieden, zumal Weltregionen unterschiedlich betroffen sind.
„Heilung“ bezieht sich auf individuelle und kollektive (gemeinschaftliche) Heilungserfahrungen – deshalb heilende Gerechtigkeit oder therapeutical justice –, auf Sklaverei und Rassismus, patriarchale Frauenunterdrückung und Sexismus, Nazi-Verbrechen, den russischen Angriff gegen die Ukraine, Genozide gegen Indigene sowie auf (kontinuierliche) Kolonialisierung anspielendes historisches Unrecht (inklusive Provenienzforschung).
Llewellyn und Howse (2001 [1998]) betonen die Etablierung sozialer Gerechtigkeit in Beziehungen als zentrales Anliegen der RJ. Restorative Justice geht von problematischen Situationen, vom Konflikt als einem Beziehungsereignis aus, in das „Täter*innen“, „Opfer“ und die Gemeinschaft involviert sind, schaut in die Zukunft und fragt, welches Problem gelöst werden muss, wer verantwortlich ist und etwas zur Lösung beitragen kann (vgl. Zehr 2010). RJ ist ohne Streben nach gerechten gesellschaftlichen Verhältnissen nicht denkbar, inhaltlich eng mit theoretischen Konzepten wie sozialer Inklusion, Empowerment, Demokratisierung, Lebensweltorientierung, aber auch Bedürfnissen und Verantwortung verbunden.
Während das Strafverfahren den Rechtsfrieden wiederherstellen soll geht es bei Restorative Justice primär um den sozialen Frieden. Sowohl die Position der Restorative Justice als auch die der Abolitionist*innen weisen darauf hin, dass seit dem Mittelalter die Staatsgewalt einen retributiven Ansatz fördert. Die Hegemonialmacht des Staates ist zu begrenzen und auf diejenigen zu übertragen, die am unmittelbarsten an der Straftat beziehungsweise Opferwerdung beteiligt sind (vgl. Morris und Maxwell 2001: 272).vii
Ein maximalistisches Verständnis nähert sich vom Ergebnis einer Intervention her der RJ-Zielsetzung an und kann sich pragmatisch beispielsweise mit Bestrafung arrangieren, solange eine transformierende und möglichst heilende, Schäden ausgleichende Wirkung erzielt wird (vgl. Walgrave 2008). Danach solle Restorative Justice zwar das bestehende Strafrechtssystem soweit möglich ersetzen, könne aber übergangsweise mit einem auf Vergeltung basierenden Strafrecht kombiniert werden (vgl. Daly 2000); Duff (2003: 56) spricht gar von „restorative punishment“, Sautner (2010) von „Wiedergutmachungsstrafe“. Folglich wurde in England und Belgien mit RJ in Gefängnissen experimentiert (vgl. Edgar/Newell 2006), aber Leidzufügung und Heilung sind unvereinbar (vgl. Hagemann 2023: 304ff.) und entsprechend fordern Beichner und ich (2022) im abolitionistischen Sinne die Abschaffung zunächst von Frauengefängnissen.
Llewellyn und Howse (2001 [1998]) sind mit der maximalistischen Position nicht einverstanden und vertreten eine puristische Auffassung, nämlich die freiwillige, partizipatorische Bearbeitung von Konflikten ohne Verhängung von Strafen. „Nur dort, wo eine solche partizipatorische Lösung angestrebt wurde und zustande kam, sollte man ‚wirklich‘ von Restorative Justice sprechen“ (Pelikan/Kremmel 2018: 14).
Beim Projekt RJ geht es gleichzeitig um die wissenschaftliche Entwicklung einer Theorie und um die praktische Implementierung des entsprechenden Gedankenguts (Werte und Prinzipien) respektive einer restorativen Haltung im Alltag (vgl. Roche 2006). RJ ist die Bezeichnung für praktisches Handeln, das bestimmten Werten gerecht wird (Pranis 2007). Braithwaite (2022) formulierte: „Restorative justice is a social movement and a social science that has something to offer peacemaking“. RJ verbindet Auseinanderdriftendes, schafft Gemeinschaft. Sie fördert soziale Beziehungen, die als gerechte Beziehungen (wieder-)hergestellt werden sollen. Heilung und Wiederherstellung beziehen sich nicht auf den Status, der vor dem Fehlverhalten/der problematischen Situation bestand (Llewelly/Howse 2001 [1998]: 18).viii Die Suche nach einer konsensuellen Lösung, bei der der angerichtete Schaden möglichst wiedergutgemacht (vgl. Hagemann/Magiera 2023) wird, und der Ausblick auf das zukünftige Mit- oder Nebeneinander wirken integrativ.
Praktisch stellt eine restorative Gesellschaft (vgl. Wright 2010) die anzustrebende Vision dar, die gerade in diesen von Bauman (2000) so gut beschriebenen Zeiten der Unsicherheit und Orientierungslosigkeit notwendig ist. Nach Jonathan Boston (2007) ist die Restorative Society keine Utopie, sondern ein Orientierungspunkt, von dem schon recht viele konkrete Eigenschaften benannt werden können und die auch teilweise praktiziert werden. Die Restorative Society geht explizit davon aus, dass Menschen auch in Zukunft Fehler machen, aber vielleicht können wir die bereits bekannten etwas seltener wiederholen.
RJ-Theorie und damit verbundene Praktiken werden von transnationalen Organisationen empfohlen und sind weltweit verbreitet, werden aber nur in einem geringen Teil der geeigneten Verfahren angewendet. Vielen Bürger*innen ist RJ immer noch unbekannt. Hegemoniale Gegenkräfte stehen einer Ausweitung entgegen. Malzahn (2022: 19) vermisst in Deutschland „eine Bürger*innenbewegung, die für den Einsatz von Restorative Justice streitet“. Immerhin gab es die in den Niederlanden (vgl. Blad et al. 2017). Malzahn (2022: 61) zufolge „fehlt es auch an radikaler Praxis, die restorative Verfahren herrschaftskritisch hinterfragt und weiterentwickelt, sowie an mündigen Bürger*innen, die die Möglichkeit eines RJ-Verfahrens selbstbewusst von der Justiz einfordern, wenn sie beschuldigt oder betroffen sind [sogenannte Selbstmelder*innen]. Das alles hemmt eine eigenständige Fortentwicklung von Restorative Justice.“ Für ihre Einschätzung spricht, dass Restorative Justice in Deutschland vor allem durch Jurist*innen zur Entledigung vieler Bagatellverfahren aufgegriffen wurde. Trotz der herrschaftskritischen Grundhaltung der Sozialen Arbeit (vgl. IFSW) spielt RJ ausgenommen sogenannter Conferencing-Verfahren hier keine Rolle.
Malzahn (2022) stellt in ihrem Buch diverse US-amerikanische und deutsche Praxisprojekte vor, die dem transformativen Anspruch der Restorative Justice gerecht werden, sich selbst häufig aber unter Transformative Justice verorten (vgl. z. B. Hooker 2016; Brazzell 2018).
Warum nicht Transformative Justice?
Wenn Heilung, Transformation, Gerechtigkeit und sozialer Frieden die Kernelemente darstellen, warum sprechen wir dann nicht von heilender Gerechtigkeit, Transformative Justice, Social Justice oder Peacemaking, sondern von Restorative Justice? Unter anderem Howard Zehr (2011) und Llewellyn (2020) haben deutlich gemacht, dass es bei Restorative Justice immer um eine Transformation des Bestehenden und nicht um ein Zurück zum Alten geht, wie es manche Vertreter*innen einer Transformative Justice kritisch formulieren (wie Nagel 2018). So sieht Harris (2006) in der Abkehr vom bloß punktuellen Blick auf ein Ereignis mit individuellen Beteiligten und dem Bewusstsein für strukturelle Ursachen und der Sicherstellung ihrer Berücksichtigung in der Transformative Justice eine Weiterentwicklung der Restorative Justice (vgl. auch Temme 2017). Die kritisierte Position haben RJ-Vertreter*innen wie Llewellyn und Howse (2001 [1998]) aber nie eingenommen. Malzahn (2022: 61) kritisiert an der Transformative Justice in Deutschland, dass sie „die machtvolle Begegnung zwischen Betroffenen und Beschuldigten aus dem Blick [verliere und] zudem sehr auf häusliche/partnerschaftliche/geschlechtsbezogene Gewalt zugeschnitten” sei.
Die Schöpferin des Begriffs Transformative Justice ist Ruth Morris (1994). Später haben Wozniak et al. (2008) in einer Würdigung von Quinneys Wirken den Begriff Transformative Justice wiederverwendet. Entsprechend ist Transformative Justice hier synonym verwendet und keine konkurrierende Theorie (vgl. Malzahn 2022, Davis 2021). Zehr (2011) hat sich in seinem Blog 2011 intensiv mit Harris (2006) befasst:
Restorative justice und transformative Gerechtigkeit sind zwei völlig unterschiedliche Sichtweisen.
Der restorative Prozess zielt auf persönliche und zwischenmenschliche Transformation und kann Räume für soziale [=strukturelle] Transformation öffnen.
Restorative Justice befindet sich auf einem Kontinuum zwischen retributiver und transformativer Gerechtigkeit.
RJ und TJ sind, richtig verstanden, ein und dasselbe. Restorative und transformative Gerechtigkeit zielen sowohl auf zwischenmenschliche als auch auf größere gesellschaftliche Veränderungen ab. (Zehr 2011)
Er hofft, dass Nummer 4 zutrifft, sieht aber aufgrund praktischer Unzulänglichkeiten die Berechtigung für die Positionen 2 und 3 und möchte einwirken, um so transformativ wie möglich zu sein. Mich überzeugt seine Argumentation. Ich verwende den Begriff RJ bereits seit langem, und mich treibt die Sorge um, dass man durch die Verwendung verschiedener Bezeichnungen einen Zusammenhang zerstört, sich womöglich nur mit den Vertreter*innen einer anderen Bezeichnung auseinandersetzt, aber die gemeinsame inhaltliche Arbeit zu kurz kommt.
Fazit
Ausgangspunkt war ein neues, von herrschenden Gruppen und Bürger*innen als abweichendes Verhalten angesehenes Phänomen, mit dem eine relativ kleine gesellschaftliche Gruppe auf drohende katastrophale Folgen des Klimawandels aufmerksam machen will, um die Gesellschaft zu angepasstem Verhalten zu bewegen und damit künftigen Generationen von Menschen, Tieren und anderen Naturphänomenen ein Leben auf diesem Planeten zu ermöglichen. Es zeichnet sich ab, dass die gewählten Protestformen unter Kriminalität subsumiert werden, der strafrechtliche Umgang jedoch ungeeignet ist, sozialen Frieden herzustellen. Durch dialogische Verfahren der RJ würde die Kriminalisierung vieler junger Menschen, die altruistisch im Sinne heutiger Kinder und künftiger Generationen handeln wollen, vermieden. Vor allem könnten Vorschläge und Lösungen in der Sache selbst diskutiert werden, die in Strafgerichtsverfahren als irrelevant ausgeklammert bleiben, da vom konkreten Anliegen abstrahiert wird und es nur um die Auslegung bestehender strafbewährter Rechtsvorschriften geht. Durch seine Individualisierung erweist sich das Strafrecht als vollkommen ungeeignet, einen Beitrag zum Umweltschutz, gegen das Artensterben und für die Erhaltung eines akzeptablen Klimas zu sorgen.
RJ könnte die Transformation der Gesellschaft fördern, wie sie bezüglich des Umwelt- und Naturschutzes als Dekarbonisierung gefasst wird. Das würde durch die RJ, im Sinne der Bedürfnisse von Menschen wohl eher als Demokratisierung oder Emanzipation von herrschenden, hegemonialen Machtquellen formuliert werden. In individuellen und gesellschaftlichen Konfliktlagen besteht mittels restorativer Dialoge die Möglichkeit zur Aufarbeitung. Es gibt keinen Hinweis darauf, warum die Bestrafung/Freiheitsentziehung von Klimaaktivist*innen irgendwelche Fortschritte in Bezug auf gegenwärtige Umweltprobleme oder sonstige gesellschaftliche Fehlentwicklungen bringen sollte.
Restorative/Transformative/Social etc.-Justice-Vertreter*innen sollten sich nicht auseinanderdividieren lassen, sondern gemeinsam eine Gegenhegemonie als Korrektiv zur bestehenden Herrschaftsstruktur bilden und bei gleichzeitiger Bewusstseinsbildung für wahre Bedürfnisse (vgl. Freire 1973) die radikale Entkriminalisierung und Entrümpelung des Strafrechts bis zu seiner Abschaffung vorantreiben.
Prof. Dr. Otmar Hagemann ist Professor für Soziologie und Sozialpädagogik an der Fachhochschule Kiel. Hauptarbeitsgebiete sind Kriminologie, Viktimologie und Restorative Justice. 2006 initiierte er das erste deutsche Projekt für Gemeinschaftskonferenzen im Strafrecht. Er ist Mitglied verschiedener internationaler Organisationen wie der World Society of Victimology und des European Forum for Restorative Justice. 2023 erschien sein Buch Restorative Justice. Heilung, Transformation, Gerechtigkeit und sozialer Frieden (DBH e. V.: Köln)
Literatur
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Anmerkungen:
i Im Text finden sich nicht gekennzeichnete Selbstzitierungen aus dem kürzlich von mir veröffentlichten Buch über Restorative Justice (Hagemann 2023).
ii Vgl. hierzu insbesondere den Beitrag von Johannes Feest zum Gefängnis-Abolitionismus in diesem Heft.
iii Aktuell wird über die Entkriminalisierung von Cannabis, das „Containern“ (die Rettung weggeworfener Lebensmittel) und „Catcalling“ (öffentliche beleidigende anzügliche Bemerkungen vor allem gegenüber Frauen) als abzuschaffende oder neue Delikte diskutiert.
iv Vgl. die Manipulation an einer Ölpipeline in Brandenburg.
v In Bayern wehren sich auch die Verfolgten mit strafrechtlichen Mitteln. Motupalli (2018) zeigt an einem amerikanischen Strafrechtsverfahren, wie Aktivist*innen als „surrogate victims“ im Namen künftiger Generationen Maßnahmen gegen den Klimawandel einzuklagen versuchen. Auch der EuGH hat zukünftige menschliche Erdbewohner*innen bereits als „Opfer“-Partei akzeptiert (vgl. Parmentier 2009).
vi Gysi und diverse Bürgermeister*innen suchen als Systemrepräsentant*innen das Gespräch mit Protestierenden.
vii Bianchis (1988) Studie über „Freistätten“ bietet einen Einblick in die Konfliktregelung vor Etablierung des modernen Strafrechts.
viii Sie schlagen daher die Umbenennung in „relationale Gerechtigkeit“, „transformative Gerechtigkeit“ oder „gemeinschaftliche opferorientierte Gerechtigkeit“ vor, siehe auch: „Healthy Justice”, „Intergenerational Justice”, „Environmental Justice”. Ferner wird „Peacemaking“ oder „Peacebuilding“ sowie „Transcend“ von mir unter Restorative Justice subsumiert. Gelegentlich tauchen Begriffe auf wie „social justice“, „reparative justice“ oder „therapeutical justice“. Im wissenschaftlichen Diskurs überwiegt der Begriff RJ: Die Suchmaschine Google zeigte am 03. September 2023 circa 330.000 Treffer für „Transformative Justice“ gegenüber circa 11 Millionen Treffern für „Restorative Justice“.