(C) Philip DingeldeyDankesrede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025, Berlin, 6. September 2025
Herzlichen Dank an Jörg Arnold, für die wunderbaren Worte.
Herzlichen Dank an die Humanistische Union für diesen besonderen Preis.
I.
Ich möchte an dieser Stelle auch den Menschen danken, durch die diese Verfahren erst möglich geworden sind.
Bezüglich des Verfahrens von Sant’Anna di Stazzema ist es mein Mandant Enrico Pieri, der am 12. August 1944 zehn Jahre alt war. Er hat an diesem Tag seine gesamte Familie verloren, seine Eltern, seine Geschwister, insgesamt 27 Familienmitglieder. 2005, als ich das Mandat übernommen habe, war er Vorsitzender des Vereins der Opfer von Sant’Anna di Stazzema. Er ist 2021 im Alter von 87 Jahren gestorben.
Der zweite wichtige Mensch für das Verfahren ist Enio Mancini. Er war am Tag des Massakers erst vier Jahre alt und hat nur überlebt, weil ein Soldat die in den Wald flüchtende Familie nicht erschossen, sondern in die Luft geschossen hat. Enio Mancini war Buchhalter. Als er Rentner wurde, hat er in der alten Schule von Sant’Anna di Stazzema das Museum des Widerstands eingerichtet. Das ist etwas Besonderes, es zeigt auch den Widerstand der Partisanen gegen den NS-Terror. Dieses Museum gibt es bis zum heutigen Tag.
Der dritte wichtige Mensch ist der Historiker Carlo Gentile, der akribisch und in jedem Detail das Geschehen um das Verbrechen der 16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ analysiert hat und als Sachverständiger – nicht nur – in diesem Verfahren unverzichtbar war.
Enrico Pieri und Enio Mancini haben viele Jahre über ihre Erlebnisse in Schulen berichtet. Auch haben Sie engagiert und mit großer Freude mit der gemischt italienisch-deutschen Jugendgruppe des jährlich in der Zeit des Jahrestages in Sant’Anna di Stazzema stattfindenden Campo della Pace gesprochen, haben mit ihnen geweint, gelacht und ihnen Einblick in ihr beeindruckendes Leben gegeben.
In Bezug auf das Verfahren des am 7. Januar 2005 in der Polizeizelle Nummer 5 des Polizeireviers Dessau verbrannten Oury Jalloh danke ich vor allem seinem besten Freund, Mouctar Bah, der unter zahlreichen Anfeindungen und Bedrohungen von rechten und rassistischen Kreisen, mit großem Mut und Beharrlichkeit das Strafverfahren und das Klageerzwingungsverfahren begleitet hat und über Jahre in der ganzen Republik auf Veranstaltungen über die Hintergründe aufgeklärt hat.
II.
Fritz Bauer ist mir wichtig – nicht nur wegen der von ihm geführten NS-Verfahren, seiner Unbeirrbarkeit, seiner Argumentationsstärke, sondern auch wegen seiner Forderung nach Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Natürlich hatten die NS-Täterinnen und -Täter die Verantwortung für ihre Taten und die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen. Fritz Bauer aber hat die Nutznießer des Systems, die Rassisten, die Mitläufer, die Opportunisten, die Weggucker, er hat die Gesellschaft nicht aus der Verantwortung entlassen. Sie trug eine Mitverantwortung dafür, dass es zu diesen monströsen Verbrechen der Menschheitsgeschichte kommen konnte. Fritz Bauer hat in einer 1960 gehaltenen Rede vor dem Landesjugendring Rheinland-Pfalz erklärt, es gehe darum, die „Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns“ zu begreifen und zu beseitigen. Ihm ist daraufhin der Vorwurf einer „fast krankhaften Vaterlandslosigkeit“ gemacht worden. Die Rede ist verschriftlicht und als Buch zu kaufen.
Ein Sprung in das Jahr 2019: Das Berliner Finanzamt für Körperschaften entzieht der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA) die Gemeinnützigkeit. Wesentlicher Grund: der Schwur von Buchenwald sei die ideologische Grundlage der Organisation. Die Passage
„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit“
sei nach Ansicht des Verfassungsschutzes klassenkämpferisch und damit verfassungsfeindlich. Insbesondere die „Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln“ beziehe sich nicht nur auf den Nationalsozialismus, sondern auf das gesamte politische und wirtschaftliche System, das aus der Sicht der VVN/BdA den Faschismus hervorgebracht hätte.
Es hat bis 2021 gedauert, bis nach dem Einspruch der VVN/BdA der Entzug der Gemeinnützigkeit als rechtswidrig aufgehoben wurde.
Das Thema des Faschismus und seiner Wurzeln ist heute in Deutschland wieder in bedrückender Weise aktuell. Eigentlich war es nie weg. Wir dürfen nicht wieder versagen.
III.
1.
Ich möchte einige Anmerkungen zu den Hintergründen des Verfahrens wegen des Massakers von Sant’Anna di Stazzema vom 12. August 1944 mit 560 ermordeten Menschen machen. Man könnte – frei nach Fritz Bauer – sagen: Wenn ich das Gebäude der Staatsanwaltschaft Stuttgart besucht habe, betrat ich feindliches Inland. Das kam so:
Als am 22. Juni 2005 das Militärgericht La Spezia zehn ehemalige Angehörige der SS wegen ihrer Beteiligung an dem Massaker in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilte, wirkte das in Deutschland wie ein Donnerschlag. Dass 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs deutsche Soldaten im Ausland wegen NS-Kriegsverbrechen abgeurteilt werden, hat die deutsche Gesellschaft mit der Frage konfrontiert: Warum sind die in Italien verurteilt worden und nicht in Deutschland? Und: Müssen unsere Soldaten jetzt nach Italien in den Knast?
Die Urteilsverkündung wurde von zwei Kriminalbeamten aus Stuttgart beobachtet, die einen Vermerk für die Akte schrieben. Es sei eine Rechtsanwältin Heinecke da gewesen, die die Beamten nach Informationen über den Stand des Ermittlungsverfahrens in Stuttgart gefragt habe. Man habe ihr aber nichts gesagt, sondern sie an den Leiter der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Bernhard Häußler, verwiesen. Häußler bearbeitete das in Deutschland anhängige Ermittlungsverfahren seit 2002, ohne zu einem Ergebnis gekommen zu sein. Das Urteil von La Spezia kommentierte er gegenüber der Presse unverzüglich als „Schnellschuss aus der Hüfte“.
Ich war am 22. Juni 2005 in La Spezia und habe die Reaktionen der Überlebenden und der Angehörigen der Getöteten des Massakers von Sant’Anna gesehen. Ich war tief davon berührt, diese Menschen, denen sich die Bilder der grausamen Verbrechen für immer in ihre Erinnerung gebrannt haben, erleichtert und glücklich zu sehen.
Nach meiner Rückkehr habe ich für Enrico Pieri Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragt und mit Staatsanwalt Häußler telefoniert. Er erklärte sofort, das Urteil aus La Spezia genüge deutschen Maßstäben nicht, weil der individuelle Nachweis des Mordes gegen die einzelnen Verurteilten nicht geführt worden sei. Er könne jetzt schon sagen, dass er auf keinen Fall Anklage wegen Mordes erheben werde, wahrscheinlich sei alles verjährt. Außerdem seien seine Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Akteneinsicht für Herrn Pieri gebe es nicht, weil dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet sein könnten.
Wir hatten Meinungsverschiedenheiten, Staatsanwalt Häußler legte mitten im Gespräch auf. Ich rief ihn wieder an, er ging nicht mehr ans Telefon und war nie wieder bereit, mit mir zu sprechen.
Ich stellte einen Antrag vor dem Landgericht Stuttgart, um die Akteneinsicht zu erzwingen. Der Richter rief mich an und empfahl mir, den Antrag aus praktischen Gründen zurückzunehmen. Staatsanwalt Häußler habe dem Gericht die Originalakten geschickt. Solange die Akten beim Gericht seien, könne Herr Häußler nicht weiterarbeiten. Meinem Vorschlag, Kopien zu erstellen, um Herrn Häußler seine weitere Arbeit zu ermöglichen und trotzdem über meinen Antrag zu entscheiden, trat das Gericht nicht näher. Mein Antrag auf Akteneinsicht wurde abgelehnt. Die Kosten für den Streit um die Akteneinsicht wurden Enrico Pieri auferlegt.
Es dauerte ein Jahr, ehe ich im Juni 2006 die Akten endlich einsehen konnte. Der Inhalt offenbarte, dass nach dem Urteil von La Spezia nichts im Sinne einer weiteren Aufklärung geschehen war. Selbst im Fall Horst Eggert, ehemaliger SS-Unterscharführer, der ein öffentliches Geständnis bereits im Jahr 1999 in der Süddeutschen Zeitung abgelegt hatte, passierte nichts. Er ist 2003 verstorben. Auch bei dem ehemaligen SS-Rottenführer Ludwig Göring, der 2004 fernseh-öffentlich das Geständnis abgelegt hatte, am 12. August 1944 circa 25 Frauen aus einer Entfernung von fünf Metern mit dem Maschinengewehr erschossen zu haben, war bis zu seinem Tod im Jahr 2011 keine Anklage erhoben worden.
Ab 2006 fragte ich in regelmäßigen Abständen nach dem Sachstand. Im Frühjahr 2007 beantragte ich wieder Akteneinsicht. Erst nach Androhung eines neuen Erzwingungsverfahrens vor Gericht gab es eine Reaktion. Staatsanwalt Häußler ließ mitteilen, ich könnte nach Stuttgart kommen und mir dort die Akten angucken. Wegen des inzwischen angewachsenen Umfangs könnten mir die Akten nicht zugesandt werden. Darum verbrachte ich im März 2007 einen Tag auf einem zugigen Flur der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Ein Zimmer sei nicht frei, wurde gesagt. Man hatte mir ein kleines Tischchen, einen wackeligen Stuhl und ein Rollregal mit 22 Stehordnern auf den Flur zwischen Kaffeeautomaten und Geschäftsstelle hingestellt. Die Akten waren in einem chaotischen Zustand, zeitlich nicht geordnet. Die einzelnen Seiten der Akten hatten keine Zahlen, so dass eine Orientierung fast unmöglich war. Vermerke über einzelne Ermittlungshandlungen fanden sich nicht.
Wie ich zu einem späteren Zeitpunkt in den Akten sehen konnte, wurde nur drei Tage nach meiner Akteneinsicht der gesamte Aktenbestand für die Verteidiger der Beschuldigten kopiert und Kopien per Post zur Einsicht zugeschickt. Dieses System der Behinderung meiner Arbeit blieb bis zum Zeitpunkt der Einstellung immer dieselbe. Es war eine Erleichterung, als uns endlich die Einstellungsverfügung vom 26. September 2012 erreichte.
Der Inhalt der Verfügung ist bekannt: Keinem der Beschuldigten sei ein Mordvorwurf zu machen, das Töten sei nicht grausam im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gewesen. Die Taten seien darum nicht als Mord zu werten und alle verjährt.
Zwei weitere Jahre hat es gedauert, bis am 5. August 2014 das für Enrico Pieri angerufene Oberlandesgericht Karlsruhe die Einstellungsverfügung in Bezug auf den ehemaligen Kompaniechef Gerhard Sommer aufhob und den Fall an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgab. In seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht erklärt, dass schon aufgrund der Beweismittel aus La Spezia eine Verurteilung in Deutschland überwiegend wahrscheinlich sei. Das Urteil vom 22. Juni 2005 habe sich ausführlich mit der individuellen Verantwortlichkeit des Gerhard Sommer auseinandergesetzt und sei von den römischen Obergerichten bestätigt worden.
Das Strafverfahren in Hamburg fand nicht statt. Gerhard Sommer war inzwischen dement. Im Mai 2015 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Immerhin liest sich die Einstellungsverfügung wie eine Anklage. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Chance vertan, rechtzeitig Verantwortung für die Betroffenen und für die Gesellschaft zu übernehmen und ein Stück Gerechtigkeit zu schaffen.
2.
Das Verfahren Oury Jalloh dürfte weitestgehend bekannt sein.
Obwohl in der knapp zweijährigen Verhandlung vor dem LG Magdeburg die Theorie der Selbstentzündung nicht bewiesen werden konnte,
obwohl die Nebenklage nachgewiesen hat, dass es gar kein Feuerzeug in der Zelle Nummer 5 gegeben hat,
obwohl im Laufe des Klageerzwingungsverfahrens ein irischer Gutachter mit Nachstellung der Zelle Nummer 5 und zahlreichen Versuchen festgestellt hat, dass Oury Jalloh keine Möglichkeit gehabt hätte, die feuerfeste Matratze in der Zelle in Brand zu stecken, es vielmehr fünf Liter Benzin bedurft hätte, um das am 7. Januar 2005 vorgefundene Brandbild herzustellen,
obwohl die Staatsanwaltschaft mehrfach Versuche unternommen hat, um den Nachweis zu erbringen, dass die Inbrandsetzung doch möglich sei, daran aber immer gescheitert ist,
und dadurch deutlich geworden ist, dass eine dritte Person den Brand gelegt haben muss,
haben wir das Klageerzwingungsverfahren verloren.
Das ist nicht ungewöhnlich. Trotz erschöpfenden Vortrags hat das OLG Naumburg im Oktober 2019 den Antrag als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen.
Der Bericht, der im Auftrag des Landtags Sachsen-Anhalt eingesetzten Sonderermittler Jerzy Montag und Manfred Nötzel vom August 2020 kommt zwar zu dem Schluss, dass sämtliche polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren. Es wird aber ohne eigene Prüfung davon ausgegangen, das erst drei Tage nach dem Brand aufgetauchte Feuerzeug stamme aus der Zelle Nummer 5.
Es gibt ein sehr lesenswerte Buch von Margot Overath Verbrannt in der Polizeizelle. Die verhinderte Aufklärung von Oury Jallohs Tod im Dessauer Polizeirevier und ihr hörenswertes Feature Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau in der WDR-Mediathek,i in dem sie die einzelnen Umstände genau nachzeichnet.
Wie kann es zu den unterschiedlichen Bewertungen kommen? Der ermittelnde Staatsanwalt hat mir in einer Verhandlungspause im LG Magdeburg gesagt, er könne sich einfach nicht vorstellen, dass Polizeibeamte in Deutschland einen Menschen am helllichten Tag in einem Polizeirevier anzünden. Das kann ich nachvollziehen. Jedoch der Fall Oury Jalloh weist bei nüchterner Betrachtung auf eine andere Wahrheit hin, auch aus folgendem Grund:
Während des Klageerzwingungsverfahrens trafen sich am 1. Februar 2017 zwei Vertreter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau mit insgesamt acht Sachverständigen der Fachrichtungen Brand, Rechtsmedizin und Toxikologie im Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg, um die Schlussfolgerungen aus allen Brandversuchen unter Berücksichtigung der bis dahin bereits vorliegenden rechtsmedizinischen Beweistatsachen zu diskutieren. Das Gremium kam mehrheitlich zu der Überzeugung, Oury Jalloh könne schon aus Gründen seiner körperlichen Verfasstheit nicht in der Lage gewesen sein, die Matratze, auf der er gefesselt lag, selbst zu entzünden.
Danach schrieb am 4. April 2017 der Leitende Oberstaatsanwalt Bittmann von Dessau-Roßlau einen Vermerk, in dem er den Verdacht einer Mordstraftat gegen konkret benannte Polizeibeamte begründet. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau informierte daraufhin den Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt. Der fragte bei dem Generalbundesanwalt um eine Übernahme des Verfahrens an. Der Generalbundesanwalt lehnte jedoch ab und bat um erneute Vorstellung, wenn im weiteren Ermittlungsverlauf Umstände hervorträten, aus denen ein rechtsgerichtetes oder fremdenfeindliches Motiv für eine Brandlegung hervorträten.
Tatsächlich gab es Hinweise auf einen rohen und rassistischen Umgang mit Festgenommenen im Polizeirevier Dessau. Noch am 7. Januar 2005 wurde ein Gespräch zwischen zwei Beamten des Reviers mit folgendem Wortlaut aufgezeichnet:
„Hat sich einer aufgehangen oder was?“
„Nee, da brennt’s.“
„Wieso?“
„Weiß ich nicht. Die sind da runtergekommen, da war alles schwarzer Qualm.“
„Ja, ich hätte fast gesagt, gut. Alles klar, schönes Wochenende.“
Und es gab Hinweise auf Ausländerfeindlichkeit im Dessauer Revier. Im November 2011 berichtete ein Polizeibeamter dem Landgericht Magdeburg, einer der von der Polizeidirektion Stendal hinzugezogenen Kollegen habe ihm in einem Vier-Augen-Gespräch erklärt, man sei vom Innenministerium beauftragt worden, die Ermittlungen zu übernehmen und solle besonders hinschauen, weil die Kollegen aus Dessau schon öfter unangenehm im Zusammenhang mit ausländischen Bürgern aufgefallen seien. Er habe darüber einen Vermerk für die Polizeipräsidentin Scherber-Schmidt geschrieben. Die bestätigte als Zeugin vor dem Landgericht Magdeburg im Mai 2012 das Vorhandensein dieses Vermerks mit dem Inhalt, dass Beamte aus Stendal mitgeteilt hätten, das Revier in Dessau sei für ausländerfeindliches Verhalten bekannt. Dieser Vermerk ist aus den Akten verschwunden.
Der Staatsanwaltschaft war auch ein weiterer wichtiger Umstand bekannt, nämlich der Kommentar des Polizeioberrats Reinhard während einer Führungskräftebesprechung einen Monat nach dem Tod von Oury Jalloh. Anlässlich der Diskussion zur Dauer des Geschehens am 7. Januar 2005 erklärte Reinhard: „Schwarze brennen eben mal länger“.
Am 24. Mai 2017 wurden die Ermittlungen aus Dessau abgezogen und an die Staatsanwaltschaft in Halle an der Saale abgegeben. Ende Augst 2017 wurde das Verfahren eingestellt.
3.
Die Fälle der vergangenen Jahre, in denen in Deutschland Menschen durch Polizeieinwirkung zu Tode gekommen sind, müssen aufmerken lassen. Nach Angaben von Statistaiiwurden im Jahr
2020 – 15 Personen
2021 – 8 Personen
2022 – 11 Personen
2023 – 10 Personen
2024 – 22 Personen
2025 (bis 20.08.) – 16 Personen
erschossen, darunter der 21-jährige Lorenz A. aus Oldenburg, der Ostern von einem 27-jährigen Polizeibeamten mit mehreren Schüssen in den Rücken getötet worden war.
Ich halte diese Entwicklung für ein Versagen unserer Gesellschaft, hoffe aber, dass das noch aufhaltbar ist. Fritz Bauer wird in dem Film Fritz Bauers Erbe mit den Sätzen zitiert:
„Sie können Paragrafen machen, Sie können Artikel schreiben, Sie können die besten Grundgesetze machen. Aber Sie brauchen die richtigen Menschen, die diese Dinge leben. Kein Mensch schafft Demokratie, es sei denn, Sie und ich und wir, jeder für uns.“
Eine Nachbemerkung zu der Ausstellung des AK Distomo
Sie sehen hier eine Ausstellung des AK Distomo, der seit 2001 zu der Entschädigung für die NS-Verbrechen in Griechenland, insbesondere zu der Durchsetzung der Entschädigungsforderungen der Überlebenden und Angehörigen der Ermordeten von Distomo arbeitet. Im Rahmen diese Engagements haben die Anwälte aus unserer Gruppe, insbesondere Martin Klingner, das Entschädigungsverfahren für die Familie Sfountouris aus Distomo vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor entschieden, Krieg sei generell ein Ausschlussgrund für staatliche Amtshaftung. Es sei das Rechtsverständnis aus dem Jahre 1944 zugrunde zu legen, wonach die im Frieden geltende Rechtsordnung weitestgehend suspendiert sei.iii Die Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde blieben erfolglos.
Die deutsche Erinnerungskultur feiert sich als vorbildlich, doch in Wahrheit ist es eine Selbstinszenierung. Es geht nicht darum, den Opfern der NS-Verbrechen gerecht zu werden. Vielmehr wird öffentlich wahrheitswidrig behauptet, man habe schon Anfang der 1960er Jahre Entschädigungen bezahlt.
Mit der Ausstellung zeigen wir, dass es viele schöne Worte gibt, die Nazi-Opfer aber mit ihrem Schicksal allein gelassen worden sind. Hier nur ein kurzer Abriss über wesentliche Stationen des Verfahrens Distomo, es ist wie ein Krimi:
10. Juni 1944: 218 Tote durch eine SS-Einheit.
1995: Klage vor dem Landgericht Livadia in Griechenland von circa 300 Überlebenden und Angehörigen der Ermordeten aus Distomo gegen Deutschland auf Entschädigung.
1997: Urteil des Landgerichts Livadia: Deutschland hat an die Klägerinnen und Kläger aus Distomo umgerechnet eine Entschädigung in Höhe von 28 Millionen Euro zu zahlen. Deutschland legt Sprungrevision ein zum höchsten griechischen Gericht, dem Areopag. Die Begründung ist die Einrede der Staatenimmunität. Es handelt sich um einen ungeschriebenen Grundsatz des Völkerrechts, wonach die Hoheitsakte eines Staates nicht von den Gerichten eines anderen Staates überprüft werden können.
Mai 2000: Der Areopag bestätigt das Urteil des Landgerichts Livadia. Das Gericht argumentiert, der Grundsatz der Staatenimmunität könne bei derartigen Menschenrechts- und Völkerrechtsverbrechen nicht angewendet werden.
Mai 2001: Der Rechtsanwalt der Klägerinnen und Kläger, Ioannis Stamoulis, leitet die Versteigerung des im deutschen Staatseigentum stehenden Goethe-Instituts in Athen für die Klägerinnen und Kläger aus Distomo ein.
2001: Der damalige deutsche Außenministers Joseph Fischer bedrängt Griechenland, die Vollstreckung zu verhindern. Deutschland könne sich sonst gegen die Aufnahme Griechenlands in die Eurozone (ab 01. Januar 2002) stellen. Es wird vorgetragen, gemäß der griechischen Zivilprozessordnung müsse der Justizminister der Vollstreckung in deutsches Staatseigentum zustimmen. Angesichts des Drucks verweigert er die Zustimmung. Damit ist die Vollstreckung in Griechenland nicht mehr möglich.
Die Klägerinnen und Kläger beauftragen den deutsch-italienischen Rechtsanwalt Dr. Joachim Lau, ihre Rechte durch Vollstreckung gegen deutsches Staatseigentum in Italien durchzusetzen.
Mai 2008: Der Oberste Gerichtshof in Rom entscheidet am 29. Mai 2008, dass die Vollstreckung in Italien möglich sei. Den Einwand der Staatenimmunität weist das Gericht – wie der Areopag – zurück, weil dieser Grundsatz bei Verbrechen gegen die Menschheit nicht anwendbar sei.
18. November 2008: Treffen Berlusconi/Merkel in Triest: Man beschließt zur Beilegung des Streits den Internationalen Gerichtshof anzurufen. Die Klage wird am 23. Dezember 2008 in Den Haag erhoben und das Argument der Staatenimmunität vorgetragen. Die italienischen Gerichte hätten darum nicht gegen Deutschland entscheiden dürfen.
3. Februar 2012: Der Internationale Gerichtshofes in Den Haag urteilt in dem Verfahren Jurisdictional Immunities of the State,iv dass der Grundsatz der Staatenimmunität auch für NS-Kriegsverbrechen gilt. Danach beantragt Deutschland in Italien die Wiederaufnahme des Verfahrens in Italien.
24. März 2015: Der Kassationshof in Rom weist den Wiederaufnahmeantrag zurück. Der Spruch des Internationalen Gerichtshofs verletze die obersten Prinzipien der italienischen Verfassung, nämlich die Menschenwürde der Klägerinnen und Kläger und ihr Recht auf Zugang zu den Gerichten in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen. Diese Prinzipien hätten Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Staatenimmunität. In der Folge werden die Vollstreckungsmaßnahmen in Italien gegen deutsches Staatseigentum – Pfändung des Kontos der Deutschen Bahn AG in Italien – fortgesetzt.
Frühjahr 2022: Deutschland leitet ein Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein, um die Vollstreckung in Italien zu verhindern.
April 2022: Unter diesem Druck verabschiedet Italien ein Schluss-Strich-Gesetz, nach dem die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen NS-Kriegsverbrechen ausschließlich gegen einen von Italien finanzierten, mit lediglich 55,4 Millionen Euro dotierten Fonds zulässig ist. Für die Geltendmachung der Ansprüche gibt es eine Frist, die inzwischen abgelaufen ist. Mit Zahlung aus dem Fonds erlöschen alle Rechte und Ansprüche italienischer NS-Opfer auf Entschädigung.
Aktuell 2025: Es ist offen, ob das Gesetz auch für die griechischen Bürger aus Distomo und ihr Vollstreckungsverfahren gilt, da sich das Schluss-Strich-Gesetz auf italienische Staatsangehörige beschränkt. Hierüber sind aktuell Prozesse in Italien anhängig. Das Verfahren ist nicht erledigt. Deutschland bestreitet vorsorglich auch, dass die Deutsche Bahn AG die richtige Beklagte ist, weil sie zwar zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes, gleichwohl aber ein privatrechtliches Konstrukt sei.v
Anmerkungen
ii https://de.statista.com/statistik/daten/studie/706648/umfrage/durch-polizisten-getoetete-menschen-in-deutschland/#:~:text=Im%20Jahr%202025%20wurden%20in,seit%20dem%20Beginn%20dieser%20Erhebung.
iii Az. BGH III ZR 245/98.
iv Germany v. Italy/Greece intervening, Az. General List No. 143.
v Art. 87e Abs. 3 GG.