REZENSION: Brauchen wir ein neues Grundgesetz, um uns zu demokratisieren?
Oswald, Clemens: Fairfassung. So geht Demokratie! Essay für eine Reform des Grundgesetzes, Books on Demand, 2024. 257 S, 16,90 €.
Um der vielfach diagnostizierten Krise der Demokratie Herr zu werden, schlägt der Jurist und freie Journalist Clemens Oswald im vorliegenden Buch eine Reihe von Maßnahmen vor, um das Grundgesetz zu demokratisieren. Gleich zu Beginn macht er klar, dass das Grundgesetz lediglich als Provisorium zu verstehen ist, das sich ändern und demokratisieren oder sogar durch eine demokratischere Verfassung ersetzen ließe. Sein Ziel ist eine rechtsstaatliche Demokratie, was mehr sei als der demokratische Rechtsstaat (2). Sein normativer Standard dabei besteht aus Beteiligungsformen und dem Bürgerverständnis im demokratischen Athen.
Der erste Teil des Buches ist Oswalds Krisendiagnose. Diese ist, wie jede Zeitdiagnose, selektiv. Er beanstandet einen Mangel an Gewaltenteilung, da man im politischen System Deutschlands eher eine Gewaltenverschränkung finde, was sich nicht nur bei der Beziehung von Bundestag und Bundesregierung zeige, sondern auch bei der Wahl von Verfassungsrichter*innen – ein Problem, das inzwischen mit der Causa Brosius- Gersdorff umso deutlicher geworden ist. Zudem seien Lobbyismus, die übermäßige Macht von Parteien und der Mangel an Bürgerbeteiligung Teil des Problems. (7-42) Dem setzt er die Forderung nach Bürgerräten und Volksentscheiden auf Bundesebene entgegen. Beide würden die Beteiligung der Bürger*innen erhöhen – die Bürgerräte, indem sie als geloste Mini-Republik Empfehlungen an Parlamente erarbeiten, und Volksentscheide, indem hier die Bürger*innen über ihre Gesetze selbst abstimmen. Zwar gibt es Plebiszite und Volksentscheide auf Kommunal- und Landesebene, bislang aber nicht auf Bundesebene, obwohl das GG diese explizit vorsieht. Die Bürgerräte, die Oswald als Hoffnungsschimmer sieht, erfreuen sich zwar in der Bevölkerung einer gewissen Beliebtheit, werden aber, anders als im Essay besprochen, der vor der neuen Regierungsbildung veröffentlicht wurde, auf Bundesebene keine große Rolle in den kommenden Jahren spielen. Dabei gäbe es, so Oswald, gute Gründe für Bürgerräte: So könnte man sie einsetzen, wenn Parlamente über sich selbst entscheiden – etwa, was Diätenerhöhungen oder Richterwahlen betrifft – und so die Gewaltenteilung stärken. Zudem könnten Bürgerräte mit Volksentscheiden (nach irischem Vorbild) kombiniert werden. Zur Koordination beider Instrumente sieht er eine Bürgerkammer als neue politische Institution vor, die sich auch in der Broschüre Demokratisierung der Humanistischen Union findet, in der Oswald Co-Autor ist, und die in diesem Heft vertreten ist. (44-56/117-128)
Im zweiten Teil beschäftigt sich Oswald mit der Frage, wie sich solche Forderungen verfassungsrechtlich fundieren ließen. Aus seiner Sicht bedürfe es dazu keiner neuen Verfassung, sondern „nur“ Grundgesetzänderungen, über die das Volk abstimmen sollte. Eine neue Verfassung sei nur nötig, wenn man vom Modus der „repräsentativen Demokratie“ (mit freiem Mandat) gänzlich Abstand nähme, nicht wenn man dies durch deliberative, partizipatorische oder direktdemokratische Elemente ergänze. Um solche und ähnliche Ideen der Demokratisierung verfassungsrechtlich zu fundieren und nachhaltig zu stärken, schlägt der Autor ein Grundrecht auf politische Partizipation vor, welches es jedem Menschen in Deutschland erlauben solle, politisch mitzuberaten und den Staatsbürger*innen erlauben solle, auf allen politischen Ebenen abzustimmen und zu wählen. Ein solches Grundrecht koppelt Oswald zudem an etwas, das er Bürgerwürde nennt. Zwar könnte man argumentieren, dass sich politische Mitbestimmung, wie das Wahlrecht, aus der Menschenwürde ableiten lässt – so sieht es das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Wahlrecht –, aber Wählen (und Abstimmen) sind Staatsbürgerrechte und keine Jedermannsrechte. Daher schlägt Oswald als Ergänzung die Bürgerwürde vor und möchte diese gerne in Art. 1 Abs. 2 GG unterbringen, was doch eine neue Verfassung nötig machen würde. (135-166)
Oswalds Vorschläge für Verfassungsänderungen sind als Diskussionsanstöße zu sehen. Sie greifen aber alle ineinander und ergeben so keine isolierten Ideen, sondern ein theoretisch konsistentes Bild. Insbesondere zu loben sind Bemühungen, das repräsentative System durch partizipatorische und direktdemokratische Elemente zu ergänzen, so eine politische Mischform zu generieren und die Gewaltenteilung zu stärken. Dass diese Ideen im Angesicht der Merz-Regierung immer unrealistischer werden, ändert nichts an ihrer Plausibilität.
Einige Aspekte an diesem Konzept sind aber nicht überzeugend. Zwar braucht man sich von den Wortwitzen – dass es eine „Fairfassung“ brauche – nicht abschrecken lassen. Wenn aber eine demokratischere Verfassung nach dem Kriterium der Fairness konstruiert werden soll, so hätte Oswald sein Verständnis davon deutlicher machen müssen. Zudem hat das Konzept der Bürgerwürde seine Schwächen. Den Begriff nimmt er von Josiah Ober. Dieser führt ihn jedoch ein, um eine demokratische Würdeform auf philosophische Weise zu entwickeln, auch damit eine Demokratie nicht notwendig auf die Menschenwürde angewiesen ist. Oswald dreht dies weiter und will die Menschenwürde durch die Bürgerwürde als philosophisches und juristisches Konzept ergänzen. Dabei ist aber ungeklärt, wie beide Würdeformen die behauptete Gesamtwürde ergeben. Auch ist verfassungsrechtlich nicht klar, wie die Bürgerwürde genau zur Menschenwürde stünde (außer, dass die Bürgerwürde nachrangig gegenüber der Menschenwürde wäre). Gerade wenn die Bürgerwürde aber nicht nur ein philosophischer Anspruch sein soll, der ein demokratisches Bürgerverständnis fundieren soll, sondern ein Verfassungsprinzip, müsste hier mehr folgen, was erstaunlich ist, da Oswald der Bürgerwürde viel Platz einräumt. Hilfreich wäre es auch gewesen, den Essay nicht nur mit Zwischenüberschriften zu versehen, sondern übersichtlicher zu gliedern.
Oswald ist damit ein engagiertes und in jeder Hinsicht diskutables Werk gelungen, das dazu anregt, über seine Vorschläge hinaus zu überlegen, was für eine Demokratisierung – sowohl theoretisch als auch ganz praktisch und verfassungsrechtlich – nötig ist. Schon dadurch ist das Buch gelungen und lesenswert. Denn so provozieren die Ideen (oder Visionen) des Essays dazu, der Demokratisierung einiges abzugewinnen und auch das Grundgesetz – trotz all seiner bewahrenswerten Errungenschaften – nicht als finalen Schritt der Demokratie zu sehen.
Philip Dingeldey