(C) Philip DingeldeyLaudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025
Für wertvolle didaktische Hinweise danke ich Dr. Wolfram Grams. Für die Bereitstellung von archivalischen und weiteren Quellen gilt mein Dank der Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union, namentlich Dr. Philip Dingeldey. Der Vortragstext der Laudatio wurde im Wesentlichen beibehalten. Geringfügige inhaltliche Veränderungen erfolgten auf Hinweise von Gabriele Heinecke sowie nach kritischer Überprüfung durch den Laudator. Zudem wurde der Text um Quellennachweise und Anmerkungen erweitert.
Prolog
Liebe Gabriele Heinecke,
oder – wie uns beiden das zukommt – weniger förmlich, liebe Gaby,
verehrte Anwesende, Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Humanistischen Union!
Der ehrenvollen Aufgabe, die Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union an Gabriele Heinecke halten zu dürfen, gerecht zu werden, dachte ich zunächst daran, das Gesamtwirken von Gabriele Heinecke als Verteidigerin, Anwältin, wie auch politische Persönlichkeit zu würdigen. Aber das erwies sich sehr bald als ein schier aussichtsloses Unterfangen. Dennoch ist der Anspruch geblieben, der sich aber nur so einlösen ließ, in dem ich mich – neben meinen bisherigen Kenntnissen und meinen bisherigen Erfahrungen mit der erlebten und mit ihr freundschaftlich verbundenen Gabriele Heinecke – mit einer Reihe von mir bisher unbekannten Quellen befasst habe.i
Über das gewonnene Bild möchte ich im Folgenden berichten. Ich gehe davon aus, dass Du, liebe Gaby, in Deinen nachfolgenden Ausführungen replizierst, sollte ich zu falschen Schlussfolgerungen gelangt sein.
Das Bild, das ich gewonnen habe, ist mehrteilig.
Erstens erscheint Gabriele Heinecke als Typus einer Strafverteidigerin als Linksanwältin in Prozessen mit politischen Inhalten und Sachverhalten, dabei zum einen als strafverteidigende Linksanwältin von Verdächtigen, Beschuldigen sowie Angeklagten, zum anderen als Verteidigerin von Opfern, Geschädigten und Hinterbliebenen.
Zweitens erleben wir Gabriele Heinecke als politisch-juristische Aktivistin.
Drittens schließlich ist Gabriele Heinecke Strafverteidigerin in sogenannten „normalen Strafverfahren“.
Auf diese Aspekte ihrer juristischen wie politischen linken Anwaltspersönlichkeit möchte ich im Folgenden näher eingehen, möchte sie würdigen.
A. Gabriele Heinecke – Typus einer Strafverteidigerin als Linksanwältin
Gabriele Heinecke gehört zu einem Typus von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beziehungsweise Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern, dem in der heutigen Anwaltsforschung wieder verstärkte Aufmerksamkeit zukommt, den sogenannten Linksanwälten, ein Begriff, der nach wie vor umstritten ist und sich doch auf Gabriele Heinecke so gut anwenden lässt.
Dieser Begriff galt zunächst für Verteidiger in den Prozessen gegen die Rote Armee Fraktion (RAF), wurde dort aber von der Klassenjustiz gegenüber den Verteidigern zu deren Diffamierung benutzt. Doch viele Verteidiger dieser Zeit, die ihre politischen Wurzeln in der 68er Bewegung hatten, wendeten die Diffamierung positiv und identifizierten sich grundsätzlich mit einer fortschrittlichen Interpretation: Keine Identifizierung mit den Gewalttaten der RAF, wohl aber mit einer Utopie von einer besseren, antikapitalistischen, zumeist sozialistischen Gesellschaft. Dieser Traum sollte auf einem Weg realisiert werden, auf dem die liberal-rechtsstaatliche Verteidigung weiterentwickelt wird und die Linksanwälte zugleich als politische Akteure innerhalb wie außerhalb des Gerichtssaales gewaltfrei agieren.
Als Gabriele Heinecke im Jahre 1981 mit ihrer Anwaltstätigkeit begann, existierten die gesellschaftspolitischen Verhältnisse nicht mehr in jener Schärfe wie am Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahre. Wie ein gerade dieser Tage erscheinender Forschungsband einer interdisziplinären historisch-juristischen Tagung mit dem Haupttitel Linksanwälte, herausgegeben vom Historiker Jonas Brosig und der Historikerin Prof. Dr. Angela Borgstedt, zeigt,ii wird darin wohl erstmals die Frage aufgeworfen, ob auch heute noch von Linksanwälten der Gegenwart die Rede sein kann.iii Diese Frage bezieht sich sowohl auf jene in der Verteidigung von RAF-Beschuldigten agierenden Akteuren, die bis heute aktive Verteidiger geblieben sind, aber auch und nicht zuletzt darauf, ob sich bei den nachfolgenden Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten solche befinden, die in der Tradition von Linksanwälten stehen.
Zwei Strafverteidiger, die mit dem Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union ausgezeichnet wurden – Heinrich Hannover sowie Hans-Christian Ströbele – gehörten zur Generation der Linksanwälte in den RAF-Prozessen. Heinrich Hannover war bereits Jahre zuvor ein aktiver Linksanwalt geworden, ohne dass eine solche Typisierung schon bestand. Heinrich Hannover war ein Strafverteidiger, der es glänzend verstand, bei Verteidigungen in politischen Verfahren bürgerlich-rechtsstaatliches Recht Straf- und Strafprozessrecht anzuwenden. Ob als Verteidiger von Kommunisten, von RAF-Beschuldigten, Pazifisten, Antifaschisten, revoltierenden Studenten oder linken Sozialdemokraten, oder auch von sogenannten staatsnahen früheren DDR-Bürgern – Hannover verteidigte damit in diesen Prozessen, die von der politischen Klassen-Justiz alles andere als „politisch“ angesehen wurden, ja für die das Wort „politisch“ in diesem Zusammenhang als eine Diskriminierung aufgefasst wurde. Hannover blieb ein Linksanwalt bis in die letzten Tage seiner Verteidigertätigkeit.
Hans-Christian Ströbele war als Verteidiger in den RAF-Prozessen äußerst aktiv. Er war Mitbegründer von sozialistischen Anwaltskollektiven und wurde von der Klassenjustiz der damaligen Zeit für sein Engagement rechtswidrig verfolgt und verurteilt. Auch Ströbele blieb bis zum Ende seiner aktiven anwaltlichen Tätigkeit ein Linksanwalt.
Unsere heutige Preisträgerin Gabriele Heinecke steht ganz in dieser Tradition als Linksanwältin. Zwar einer Nach-Generation der Verteidiger in den RAF-Verfahren angehörend, hat Gabriele Heinecke das Credo der Verteidigung in den RAF-Verfahren von Beginn ihrer Verteidigertätigkeit bis in die Gegenwart weitergetragen und das Verständnis von Linksverteidigung in der Gegenwart bewahrt.
Diese Verteidigung wird geprägt von Theorie und Praxis einer humanistischen, rechtsstaatlich-demokratischen Verteidigung der Interessen des Beschuldigten oder Angeklagten gegenüber dem verfolgenden Staat, womit Strafverteidigung zugleich Staatskritik in Aktion ist. Es ist eine Staatskritik der Kontrolle, ob sich der Staat bei der Strafverfolgung an die ihm selbst gegebenen oder transformierten rechtsstaatlichen Kautelen strikt hält. Für Gabriele Heinecke war und ist dabei auch jene Leitlinie prägend, die der spätere Organisator der Fachanwaltskurse Strafverteidigung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der Linksanwalt Wolf-Dieter Reinhard aus Hamburg, der in den 1970er Jahren von der politischen Justiz der Bundesrepublik willkürlich verfolgt und von Heinrich Hannover verteidigt wurde, gelehrt hat: „In der Strafverteidigung ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.“iv Ich persönlich würde das Wort ausdrücklich gern durch das Wort gesetzlich ersetzen.
Dieses Verständnis lässt sich zurückführen auf das liberal-rechtsstaatliche Verteidigungsverständnis der Aufklärung. Anknüpfend daran hatte ein anderer früherer Preisträger des Fritz-Bauer-Preises, nämlich der Bonner Strafrechtsprofessor Gerald Grünwald mit anderen Alternativprofessoren der Bundesrepublik im Jahre 1978 für die Praxis einen Alternativentwurf mit dem Titel Die Verteidigung vorgelegt. Darin ist formuliert, dass der Verteidiger nur die Interessen des Beschuldigten vertritt, er sich auf dessen Vertrauen stützt und unabhängig ist.v
1.) Gabriele Heinecke als strafverteidigende Linksanwältin von Verdächtigen, Beschuldigten und Angeklagten
Nur einige wenige und verkürzte Beispiele für die Tätigkeit von Gabriele Heinecke als strafverteidigende Linksanwältin in diesem Sinne sollen im Folgenden aufgezählt werden:
Der Vorsitzende der Humanistischen Union, Stefan Hügel, hat in der Begründung der Preisverleihung bereits auf das Verfahren Safwan Eid hingewiesen, ein aus dem Libanon stammender Migrant. Er war angeklagt, für den Brandanschlag am 18. Januar 1996 in der Hafenstraße 96 in Lübeck verantwortlich zu sein, bei dem zehn Menschen starben. Davon wurde Eid durch das Landgericht Lübeck freigesprochen. Dieses Urteil hob der BGH im Revisionsverfahren jedoch auf und wies die Sache an das Landgericht Kiel zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Auch das LG Kiel sprach Eid frei, was endgültig war. Auch hieran hatte Gabriele Heinecke einen bedeutenden Anteil. In dem von dem Frankfurter Strafrechtsprofessor Matthias Jahn und dem Kölner Strafverteidiger Professor Michael Tsambikakis im Jahre 2022 herausgegebenen Buch Zeugen der Verteidigung. 25 Anwaltspersönlichkeiten erzählen, für das auch Gabriele Heinecke interviewt worden ist, bezeichnet sie den zweiten Freispruch von Safwan Eid als ihre „größte Stunde im Gerichtssaal“.vi Aus dem Interview möchte ich ein besonders paradoxes Ereignis dieses Verfahrens zitieren:
„Das Urteil war auf die Revision der Nebenklage aufgehoben worden, weil in der Haft heimlich aufgenommene Tondokumente von Familienbesuchen nicht verwertet worden waren. Ein Dolmetscher des Bundeskriminalamtes hatte eine Passage mit ‚Herrgott, vergib es mir‘ übersetzt, die Staatsanwaltschaft ein Geständnis daraus geschlussfolgert. Durch in Kiel gehörte Sprach- und Tonsachverständige war festgestellt worden, dass es sich bei dem angeblichen Geständnis nicht um menschliche Laute, sondern um ein Türknarren gehandelt hatte.“vii
b) Gabriele Heinecke verteidigte Angeklagte im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel im Jahre 2017 in Hamburg. Hier vereidigte sie unter anderem Fabio V., der wegen Landfriedensbruch angeklagt war und sich vor Gericht verantworten musste. Er sollte sich laut Anklage strafbar gemacht haben, weil er an einer Demonstration teilnahm, aus der heraus es zu Steinwürfen kam, an denen er nicht beteiligt war. Gabriele Heinecke hat darauf beharrt, dass das bloße Mitlaufen nicht strafbar sein könne.
Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass Gabriele Heinecke zum G-20-Gipfel 2017 in Hamburg gemeinsam mit anderen engagierten Anwältinnen und Anwälten anwaltlichen Notdienst leistete. Gabriele Heinecke fungierte als Pressesprecherin. Dieser Notdienst wurde im Jahre 2018 mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen ausgezeichnet, und Gabriele Heinecke gehörte zu jenen, die stellvertretend für die Mitglieder des Notdienstes, aber auch stellvertretend für den RAV, der maßgebend den anwaltlichen Notdienst organisierte und prägte, gemeinsam mit drei anderen Mitgliedern des Notdienstes den Preis entgegennahm.
In ihrer Dankesrede kritisiert sie, dass die G 20 eine hohe Mitverantwortung für Sezession, Krieg und Massenflucht trägt, für die weltweite Ausbeutung von Ressourcen und Menschen, für die Zerstörung der Ökonomie ärmerer Länder und der Umwelt. Der Ablauf des Gipfels sei von deutscher Seite ein Test zur Außerkraftsetzung von Demokratie und eine Vorbereitung auf die Verschärfung der Polizeigesetze gewesen. Denn G 20 in Hamburg sei einhergegangen mit einer militarisierten Polizei, mit einem Rückzug der Politik und einer Infragestellung der Justiz.viii
Man muss keine besondere Fantasie haben, um sich vorzustellen, wie die Rede wohl heute ausfallen würde, nach einer sich seither noch verschlimmerten weltökonomischen, weltpolitischen, umweltgefährdeteren sowie weltkriegsgefährdeten Entwicklung und eines innenpolitisch ganz auf die Erzeugung von Kriegstüchtigkeit ausgerichteten gesellschaftlichen Klimas, mit der Schaffung entsprechender militärischer, politischer und ökonomischer Strukturen.ix
Ich sehe Gabriele Heinecke in der Kapitalismuskritik von Bertolt Brecht stehend, sei es mit dessen Stücken Anachronistischer Zug, der Legende vom toten Soldaten sowie dem Herrnburger Bericht, seien es auch die Worte von Brecht über den Kapitalismus als Ursache für Krieg mit den Worten „Das dritte Mal“x, oder mit der Formel „Kapitalisten wollen keinen Krieg“ in einem Brief.xi
Gabriele Heinecke hat nach 1990 den früheren Ministerpräsidenten der DDR, Willi Stoph, im sogenannten „Politbüroprozess“ verteidigt. Als Verteidigerin von Stoph hatte sie sich die Frage zu stellen, wie es mit der Verantwortlichkeit höchster politischer Funktionsträger der DDR bestellt ist, die nicht die Ausführenden, wohl aber die Befehlsgeber waren, wie ihnen von der Justiz der Bundesrepublik unterstellt wurde. Sie erkannte, auf welche tönernen Füße die Anklage gegen Stoph stand, denn angeklagt worden war Stoph wegen „Totschlag durch Unterlassen“, eine Strafvorschrift, die es in der DDR nicht gab, weshalb Stoph nach dem Grundsatz nulla poena sine lege nicht hätte bestraft werden können, aber unter Umgehung dessen durch Anwendung unter anderem von Naturrecht bestraft werden sollte, wie das auch bei den in diesem Verfahren verurteilten anderen früheren Politbüromitgliedern der Fall war. Gegen Stoph jedoch wurde das Verfahren nach 15-monatiger Untersuchungshaft aus gesundheitlichen Gründen vorläufig, später endgültig eingestellt und Stoph entlassen.
2.) Linksanwältin Gabriele Heinecke als Verteidigerin von Opfern, Geschädigten und Hinterbliebenen
Die heutige Preisträgerin versteht sich nicht allein als Verteidigerin von Verdächtigen, Beschuldigten sowie Angeklagten in politischen Verfahren, sondern vertritt auch Opfer, Hinterbliebene von Opfern, kurzum von Geschädigten, denen neben den eigentlichen Verbrechen auch Unrecht vom Staat beziehungsweise vom Staat verstärktes Unrecht widerfahren ist. Prozessual nimmt sie dabei überwiegend die Rolle einer Nebenklagevertreterin ein, aber es kann sich dabei auch allein um die Rechts- und Interessenvertreterin der Opfer und Geschädigten im Ermittlungsverfahren oder auch außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens handeln. Doch diese Rolle wäre damit zu schwach beschrieben.
Denn Gabriele Heinecke nimmt diese Rolle genauso kämpferisch wahr, wie sie das als Verteidigerin von Beschuldigten und Angeklagten tut. Das führt mich dazu, auch für diese Rolle die Zuschreibung als Verteidigerin vorzunehmen. Trotz des damit einhergehenden Rollenwechsels, von der Verteidigerin von Beschuldigten und Angeklagten gegenüber dem Staat in politischen Verfahren zur Nebenklägerin beziehungsweise Vertreterin von Opfern und Geschädigten in politischen Verfahren – in beiden Fällen agiert Gabriele Heinecke als Verteidigern, wenngleich mit unterschiedlichen rechtlichen Mitteln.
Auch die Fälle Oury Jalloh, Sant’Anna, Distomo und Safwan Eid wurden von Stefan Hügel namentlich schon erwähnt. Zu Distomo haben wir hier die Ausstellung des AK Distomo,xii weshalb ich nur wenige Ergänzungen hinzufügen will:
Beim Verbrennungstod des Flüchtlings Oury Jalloh aus Sierra Leone in einer Zelle in Polizeigewahrsam in Dessau am 7. Januar 2005 ging die Polizei von Selbstentzündung aus, doch viele Indizien und Fakten sprechen dagegen. Jalloh war in der Zelle auf einer Matratze fixiert. Gabriele Heinecke ist die Anwältin der Familie von Jalloh und hat sich mit Vehemenz für sie eingesetzt, insbesondere bei dem Versuch, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Vieles spricht dafür, dass Jalloh im Polizeigewahrsam getötet und alles getan worden ist, um gerade dies durch gravierend mangelhafte Untersuchungen und Beweismittelvernichtungen zu vertuschen. Entscheidend ist, dass im Gegensatz zu den Behauptungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Jalloh gar keine Möglichkeit hatte, die Matratze selbst zu entzünden, worauf sich die Ermittler aber fokussierten, denn das Feuerzeug, was als Feuerquelle aufgeführt wurde, existierte schlicht nicht. Gabriele Heinecke hat zu diesem Fall immer wieder betont, was alles passiert, wenn die Polizei nicht kontrolliert wird. Es hätte also nicht erst der Untersuchungsausschüsse zu der NSU-Problematik bedurft, damit auch die Politik von strukturellem Rassismus innerhalb der Polizei sprechen konnte.
Im Hinblick auf die Würdigung von Gabriele Heineckes Einsatz für Hinterbliebene der Opfer des Massakers in Sant’Anna di Stazzema, insbesondere die Vertretung des Überlebenden Enrico Pieri sei zu den Ausführungen von Stefan Hügel noch ergänzt, dass ihr die Gemeinde Stazzema im Jahre 2016 die Ehrenbürgerschaft verlieh. Es ist überdies beeindruckend, den Ausführungen von Gabriele Heinecke vor Studierenden der Universität Konstanz im Rahmen eines Projekts Geschichten erzählen,xiii zu der auch eine Ausstellung gehört, zu folgen, mit denen wie auch für das Verfahren im Fall Distomo von einer Geschichte der Verhinderung der Verfolgung von noch lebenden deutschen Beschuldigten wegen ihrer Beteiligung an dem Massaker durch die deutsche Justiz, namentlich durch den Oberstaatsanwalt Häußler in Stuttgart, gesprochen werden musste.
Ich komme noch einmal zurück auf das Strafverfahren gegen Safwan Eid, den Gabriele Heinecke verteidigte und nach langem Kampf den Freispruch erwirkt hatte. Sie vertrat die Familie Eid in einem Klageerzwingungsverfahren gegen vier Personen, von denen einer sich „Klein-Adolf“ nennen ließ. Dieser hatte die Tat zwei Wochen zuvor angekündigt. Drei der vier Personen wurden am Tattag und zur Tatzeit am Tatort der Brandlegung mit frischen Sengspuren an Händen und Gesicht (der Rechtsmedizin zufolge typische „Brandlegerspuren“, nicht älter als 24 Stunden) angetroffen. Mehrere dieser Personen legten in der Folge Geständnisse ab, die Täterwissen offenbarten. Dennoch wurde der Klageerzwingungsantrag von dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht mit Beschluss als unzulässig verworfen. Gabriele Heinecke hat zu diesem Fall im Rahmen des Theaterprojektes Hafenstraße als Informationsquelle zur Verfügung gestanden, das 2024 am Lübecker Theater aufgeführt wurde.xiv Dies erfolgte nicht zuletzt mit der Zielstellung, dass nach so langer Zeit doch noch neue Ermittlungen aufgenommen und die wahren Täter zur Verantwortung gezogen werden.
Liebe Anwesende, in allen bis hierher erwähnten Verfahren, in denen Gabriele Heinecke die Beschuldigten und Angeklagten ebenso verteidigte wie die Opfer, Geschädigte oder Hinterbliebene, handelte es sich um politische Verfahren, denn Gegenstand dieser Verfahren waren – um mit dem Nestor der Definition von politischer Justiz, Otto Kirchheimer, zu sprechen – politische Zwecke, und die Verteidigerin Gabriele Heinecke sah ihre Aufgabe darin, in diesen Prozessen mit den Mitteln des Rechts zu kämpfen, ohne die politischen Zusammenhänge aus den Augen zu verlieren.xv
Im Gegenteil: Ihre schon genannte politisch-juristische Prägung als Linksanwältin, und – ich ergänze – als eine marxistische Linksanwältin, verhalf ihr dazu, bei diesem juristischen Kampf von den gesetzlichen Gegebenheiten des bürgerlichen Rechtsstaates auszugehen und mit Vernunft und Respekt der Beschuldigtenrechte, mit hoher Sachlichkeit, mit Geduld und Ausdauer für die Schwächsten zu fechten. Dabei kämpft Gabriele Heinecke in einem klassensolidarischen Sinne einmal mit dem Florett, aber auch manchmal mit dem Säbel. Da – wie wir gehört haben – der Verteidigung alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich, also gesetzlich verboten ist, vollzieht sie hier – je nach Einzelfall – die unterschiedlichsten fechtenden Ausfallschritte gegen eine Justiz, die in einem marxistischen Verständnis, jedenfalls sofern sie politische Justiz ist, eine „Klassenjustiz“ ist, freilich unter gegenüber den 1960er und 1970er Jahren veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen, die letzten Endes eine rechtsstaatliche Strafjustiz bedingten, deren handelnde Akteure der Menschenwürde der Betroffenen grundsätzlich ein höheres Gewicht beimessen und auch das Recht auf Verteidigung stärker respektieren als in der Zeit bevor Gabriele Heinecke ihre anwaltliche Tätigkeit aufnahm.xvi Gleichwohl macht sie zu Recht darauf aufmerksam, dass die Abhängigkeit des Berufsbildes des Strafverteidigers seit Aufnahme ihrer Tätigkeit aber auch gravierenden negativen Änderungen unterlag.xvii Dazu gehörte die Entstehung eines neuen „Feindstrafrechts“,xviii wodurch auch einem „Feindbild Strafverteidiger“ neue Nahrung gegeben wurde.xix
Mit dem jungen Karl Marx übrigens, lässt sich gut begründen, dass das bürgerliche Strafrecht und insbesondere der bürgerliche Strafprozess auch eine Form des Schutzes der Armen und Schwachen der bürgerlichen Gesellschaft sein müssen.xx In den politischen Verfahren, in denen Gabriele Heinecke tätig ist, wendet sie dies in aller ihr möglichen Konsequenz an, um das Schützende des bürgerlichen Strafprozesses zur Geltung zu bringen.
B. Die Linksanwältin Gabriele Heinecke als politische und juristische Aktivistin
Gabriele Heineckes anwaltliches Wirken ist mit politischen außerverfahrensrechtlichen Aktivitäten eng verbunden. Auch das ein Merkmal von ihr als Linksanwältin.
Sie kam mit politischen Fragen und Aspekten bereits in jungen Jahren in Berührung. Das waren zunächst Personen und Ereignisse. In der Schule war es ein engagierter Sozialkundelehrer, der von Marx in England, sowie von Ausbeutung und den Gründen für Kriege erzählt hat; ferner ein evangelischer Pfarrer, zu dessen Jugendtreffen sie von ihrer besten Freundin mitgenommen wurde. Dort machte sie Bekanntschaft mit George Orwells Farm der Tiere sowie 1984. Viel wurde diskutiert über Armut und Reichtum, über soziale Gleichheit und soziale Ungerechtigkeit. Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre spürte sie die Zeit des Umbruchs und des Aufbruchs, die Schüler- und Studierendenproteste gegen die Notstandsgesetze, gegen den Vietnam-Krieg, gegen die NPD.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich ihre linkspolitische Orientierung, wozu auch das Jura-Studium verhalf. Der Weg in dieses Studium war in gewisser Weise durch die Tätigkeit ihres Vaters als Anwalt und Notar vorgezeichnet. Denn schon frühzeitig wurde sie mit dieser Tätigkeit vertraut. Später kam es zu Auseinandersetzungen mit ihrem Vater wegen dessen NS-Vergangenheit. Auch dies trug wohl mit dazu bei, dass sie im juristischen Studium dem Verhältnis von Recht und Politik „auf die Schliche“ kam.
Aufgrund dessen schaute sie auf die Militärputsche in Chile und in der Türkei, auf den Soweto-Aufstand in Südafrika und erkannte dabei die jeweiligen reaktionär-unterstützenden Rollen der USA und der damaligen Bundesrepublik. Mit vielen dieser Themen wurde sie als junge Anwältin konfrontiert, sei es durch ihr Engagement in dem Deutsch-Türkisch-Kurdischen Solidaritätsverein sowie der anwaltlichen Vertretung verfolgter Oppositioneller nach dem Putsch von 1980. Aus Südafrika kamen Verfolgte, die Gabriele Heinecke im Asylverfahren vertrat und die nach Ende der Apartheid zurückgekehrt sind.
Die Verteidigung von Opfern des deutschen Faschismus in Italien und Griechenland bedeutet für Gabriele Heinecke, als Nachgeborene etwas zurückzugeben, denn es ist ihr unerträglich, dass die (straf-)rechtliche Aufarbeitung des deutschen Massenmordes (nicht nur) in Italien und Griechenland aktiv verhindert und verschleppt worden ist; dass keine Reparationen und keine Entschädigungen den Opfern gezahlt worden ist, und dies mit dem Argument der Staatenimmunität für Nazi- und Kriegsverbrechen. Schlaglichter auf Gabriele Heineckes Tätigkeit als politische und juristische Aktivistin sind unter anderem auch die Folgenden:
Sie hat im Zusammenhang mit dem Asylrecht Mitte der 1980er Jahre gemeinsam mit dem bekannten linken Arzt und Historiker Karl-Heinz Roth, weiteren Ärzten, politisch-aktiven sowie teils schwer gefolterten Flüchtlingen aus der Türkei aufgrund des Militärputsches vom 12. September 1980 die Gesellschaft zur Unterstützung von Gefolterten und Verfolgten gegründet, die es heute nicht mehr gibt.
Ebenfalls in den 1980er Jahren hat Gabriele Heinecke gemeinsam mit ihren damaligen politischen Weggefährten zweimal die Ausländerbehörde besetzt, weil dieses Amt menschenrechtswidrige Entscheidungen fällte. Das brachte ihnen selbst strafrechtliche Verfolgung ein.
Eine dritte, dieses Mal aber nur so genannte Besetzung fand im Hamburger Rathaus statt, die sich gegen eine Ausreiseaufforderung richtete, die einen seit 22 Jahren in Hamburg lebenden, aus Indien stammenden Ingenieur betraf, der bei der Lufthansa arbeitete.
Gabriele Heinecke hatte aufgrund ihres arbeitsrechtlichen Engagements in dieser Zeit, sie war viele Jahre auch als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig, den Arbeitskreis Betriebsräte und Rechtsanwälte mit aktiven engagierten Vertrauensleuten und Betriebsräten gegründet. Man traf sich einmal im Monat im Anwaltsbüro, und die Anwälte und Anwältinnen gaben jeweils einen Überblick über die für die Betriebe relevante Rechtsprechung. Anschließend wurden die Situationen in den Betrieben diskutiert. Aufgrund dieser so entstandenen Solidarität nahmen sie an jedem Verhandlungstag von Prozessen teil und berichteten darüber in ihren Betrieben.
Überhaupt spielte die juristische Vertretung von Arbeiterinnen und Arbeitern, Kolleginnen und Kollegen vor den Arbeitsgerichten mit Gewerkschaften bei Gabriele Heinecke in ihrer aktiven Zeit als Anwältin für Arbeitsrecht eine große Rolle. Als ein Beispiel sei das Thema des „wilden Streiks“ genannt, oder anders gesagt, das Verfahren um das Recht auf Streik ohne gewerkschaftlichen Aufruf und ohne Tarifverhandlungen. Im Bremer Mercedes-Werk hatten sich im Dezember 2014 allein 1.300 Arbeiterinnen und Arbeiter einer Nachtschicht an einem „wilden Streik“ gegen die Ausweitung von Leiharbeit und Werkverträgen beteiligt. Die Werksleitung hatte daraufhin insgesamt 761 Abmahnungen verschickt. Dagegen setzte sich die Belegschaft juristisch zur Wehr, indem 30 Klagen geführt wurden. Das Arbeitsgericht Bremen sah die Abmahnungen für rechtens an, das Verfahren wurde vor dem Bundesarbeitsrecht entschieden, das die menschenrechtswidrige Trennung von „legalen“ und „illegalen“ Streiks aber nicht aufhob.
Auch an allen soeben genannten politisch-juristischen Aktivitäten von Gabriele Heinecke wird ihre antikapitalistische Orientierung marxistischer Prägung, wird ihre Orientierung auf eine bessere, fortschrittlichere Gesellschaft deutlich, wozu gehört, das bürgerliche Recht der Aufklärung, die fortschrittlichen Grund- und Menschenrechte aus dem Grundgesetz und den Internationalen Konventionen mit dorthin zu nehmen, es zu bewahren, zu verteidigen und unter anderen gesellschaftlich-politischen Verhältnissen zur Geltung zu bringen. Mit dem Recht, die „gesellschaftlichen Verhältnisse zum Tanzen zu bringen“, das ist Sinn von System- und Rechtskritik,xxi die bei Gabriele Heinecke mit einer intensiven Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit verbunden ist, sei es in Schulen, in Universitäten, in Foren, Medien und Ausstellungen. Die eindrucksvolle Ausstellung über die Aufarbeitung des Massakers in Distomo hier im Foyer spricht für sich.
C. Die Linksanwältin Gabriele Heinecke als Strafverteidigerin in „normalen Verfahren“
Unsere Preisträgerin ist jedoch nicht ausschließlich auf derartige politische Verfahren als Verteidigerin festgelegt oder gar festzulegen. Sie ist tätig auch in Verfahren wegen „normaler Kriminalität“, das heißt in Verfahren, in denen es nicht um politische Zwecke und Sachverhalte geht. Wissenschaftlich ist diese Dichotomie wohl nicht wirklich korrekt, aber zur Veranschaulichung der Tätigkeitsfelder von Gabriele Heinecke nehme ich sie hier dennoch vor.
In „normalen Strafverfahren“ verteidigt Gabriele Heinecke in Betäubungsmittelsachen ebenso wie bei Kapitalverbrechen und in Sexualstrafverfahren. Hier vertritt sie die Beschuldigten und Angeklagten. Hier tritt sie – um in dieser veranschaulichenden Trennung zu bleiben – aus der Rolle der Verteidigerin in politischen Prozessen heraus und nimmt die Rolle der Strafverteidigung in normalen Strafverfahren ein. Insbesondere bei Strafverteidigerinnen stößt sie hinsichtlich der Verteidigung in Sexualstrafverfahren auf Unverständnis, weil bei jenen unter anderem die Auffassung vorhanden ist, dass Feminismus dies ausschlösse: Verteidigung in Sexualstrafverfahren dürfe nur die Ausübung der Tätigkeit als Nebenklägerin durch linke Anwältinnen umfassen. Besonders aufschlussreich ist ein Streitgespräch zwischen Gabriele Heinecke und einer Berliner Anwältin aus dem Jahre 2021, ein gegensätzliches, gleichwohl wohltuend sachliches, kollegiales Gespräch, das in einem Informationsheft des RAV veröffentlicht worden ist.xxii
Gabriele Heinecke führt in den Verfahren der „normalen Kriminalität“ keine Nebenklage, vertritt also nicht die Opfer, wie in politischen Verfahren. Wie aber lässt sich dieser auf den ersten Blick bestehende Widerspruch erklären: einerseits die Nebenklage abzulehnen und sogar gesetzlich per se in Wegfall bringen zu wollen, wofür sie sich ausspricht, aber diese andererseits in politischen Prozessen aufrechtzuerhalten? Eine Antwort darauf könnte lauten, dass es gerade in politischen Prozessen darauf ankommt, dass die anklagende Staatsanwaltschaft und letztlich auch die verhandelnden Gerichte nicht nur durch die Strafverteidigung, sondern zugleich auch durch das Instrument der Nebenklage kontrolliert werden.xxiii Denn diese Verfahren – das hat auch der NSU-Prozess sehr deutlich gemacht –xxiv stehen mitunter im Zusammenhang mit dem Verdacht auf staatsverstärkte Kriminalität. Wie die Erfahrungen zeigen, kommt solcher Verdacht oft nur durch das engagierte Wirken der Nebenklage ans Tageslicht, wovon gerade auch jene Verfahren zeugen, in denen Gabriele Heinecke auf der Seite der Opfer derartiger Kriminalität stand und diese auch in der Rolle als Nebenklagevertreterin gegen den Staat verteidigte.
Wenn ich zuvor auf die Tätigkeit der Preisträgerin in „normalen Strafverfahren“ eingegangen bin, wäre das unvollständig, wenn ich nicht noch darauf hinweisen würde, dass Gabriele Heinecke eine unermüdliche Mahnerin der Reformierung des Strafprozesses ist. Das ließe sich an vielen Beispielen verdeutlichen: Das Strafverfahren – so Gabriele Heinecke – braucht Reformen, die an demokratischem Grundverständnis und effektiver Teilhabe der Beschuldigten orientiert sind und sich gegen Intransparenz, Verurteilungswille und faktisches Machtgefälle richten.
Strafverteidigung ist für Gabriele Heinecke Passion und Berufung. Das bedeutet, dass sie an jedes neue Verfahren, gleich ob politischer oder normaler Prozess, zunächst grundsätzlich mit dem erlernten „Handwerkszeug“ der Verteidigung herangeht, wobei für sie hier Namen von Verteidiger-Vorbildern, wie Linksanwalt Hartmut Wächtler aus München sowie Uwe Maeffert aus Hamburg eine Rolle spielen,xxv die sie lehrten: Angemessene Vorbereitung eines Falles, Akteneinsicht und dabei jeden Stein umdrehen, Zugewandtheit gegenüber dem Mandanten, der verstehen soll, was mit ihm geschieht, der Subjekt und nicht Objekt sein soll, möglichst fundierte Beweismittelanträge und Beweisermittlungsanträge, eigene Recherchen, und bei all dem Beharrlichkeit.xxvi
D. Ausblick
Ich sehe die heutige Preisverleihung an Rechtsanwältin Gabriele Heinecke auch als eine Würdigung ihres Kampfes gegen die Gefährdungen der Strafverteidigung, für ein Selbst- und Fremdverständnis der Strafverteidigung als ein Menschenrecht an. Dabei besteht die Aufgabe der Strafverteidigung darin, dieses Recht durchzusetzen und darum zu kämpfen, dass es nicht unter dem Vorbehalt der Billigung eines Gerichts oder sonst irgendeiner Instanz steht. Dafür hat sich unsere Preisträgerin immer wieder eingesetzt, sei es in der Öffentlichkeit, in Aufsätzen, auf den Strafverteidigertagen, in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des RAV sowie in den Fachanwaltskursen Strafverteidigung des RAV, um deren Durchführung sich Gabriele Heinecke ebenfalls sehr verdient gemacht hat.
Nicht zuletzt daran wird auch ihre hohe Professionalität als Strafverteidigerin deutlich, wie allerdings überhaupt zu sagen ist, dass die Strafverteidigung in der Bundesrepublik immer professioneller geworden ist, dass aber – so mein möglicherweise fehlerhafter Eindruck – der gegenwärtige Anteil von Linksanwältinnen und Linksanwälten vom Typ Gabriele Heineckes in seiner kapitalismuskritischen und marxistischen Ausrichtung unter der Gesamtzahl von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern in der Bundesrepublik eher gering zu sein scheint.
Doch unabhängig davon erscheinen viele Linksanwälte aus den 1970er Jahren seit den 1990ern als Verteidiger von Kapitänen der Banken und Unternehmen, oder jener Beschuldigten, denen schwere Menschenrechts- und Völkerrechtsverbrechen vorgeworfen werden. Unter diesen damaligen Linksanwälten befinden sich viele, die ganz im Zeitgeist auch Meister der mittlerweile legalisierten Absprachen im Strafprozess geworden sind. Man könnte von ihnen auch als legale „Händler mit Gerechtigkeit“ sprechen.
Diese früheren Linksverteidiger sind im Großen und Ganzen der Überzeugung, dass sie gerade keine Seiten gewechselt haben, dass sie sich treu geblieben sind, sondern nur die Subjekte der Verteidigung – sozusagen zeitgemäß – sich gewandelt hätten, die Mandantschaft quasi zwangsläufig ausgetauscht worden wäre. „Wir haben damals den Rechtsstaat verteidigt, und wir tun dies auch heute“, ist eine oft gehörte Position.
Es wäre voreilig, diese Auffassung zu kritisieren, ohne dass zuvor ein sinnvoller und nutzbringender Diskurs über Kontinuität und Diskontinuität unter den Protagonisten einer früheren wie heutigen Linksverteidigung stattgefunden hat.xxvii Gleichwohl geht es darum, dafür einzutreten, dass jüngere Vertreter nachfolgender Generationen, so wie das beispielsweise durch rechtskritisch und rechtspolitisch aktive Mitglieder des RAV bereits geschieht, einen linken Anwältinnen- und Anwälte-Staffelstab übernehmen. Dabei sind die Erfahrungen und Überzeugungen der diesjährigen Preisträgerin von inspirierender und nicht selten von vorbildwirkender Kraft.
Epilog
Ich persönlich bewundere, dass Gabriele Heinecke als Linksanwältin zwar mutig und unerschrocken kämpft, dass es sich dabei aber nicht um einen verbitterten, pessimistischen oder dogmatischen Kampf handelt, sondern dabei Beharrlichkeit, Hartnäckigkeit und Geduld im Vordergrund stehen.
In diesem Rahmen bin ich beeindruckt von der dabei vorhandenen und vorgelebten Gelassenheit. In der Laudatio zur Fritz-Bauer.Preisverleihung an Gerald Grünwald im Jahre 1978 wird diesem „engagierte Gelassenheit“ bescheinigt.xxviii Was spricht dagegen, bei Gabriele Heinecke von einer „kämpferischen Gelassenheit“ zu sprechen? Das entspräche wohl auch solch unterschiedlichen Gelassenheitsrollen wie kritischer Strafprozessrechtswissenschaft (Beispiel Grünwald) einerseits und linker Strafverteidigung (Beispiel Heinecke) andererseits. Nach den psychologischen Typisierungen der Strafverteidiger, die der Nestor einer Strafverteidigungsgeschichte, Gerhard Jungfer, einmal vorgenommen hatte, würde Gabriele Heinecke ohnehin zu den Kämpfertypen gehören – keinesfalls aber zu solchen Kategorien nach Jungfer, wie Harmonietyp, Affekttyp oder narzisstischer Typ.xxix
Aber worin besteht das Kunststück, im Kontext des Agierens einer Linksanwältin kämpferisch zu sein, zugleich aber auch gelassen? Kampfgeist aufgrund ihrer vielfältigen sportlichen, auch wettkampfmäßigen, Aktivitäten früherer Zeit spielt bei Gabriele Heinecke sicher eine Rolle.
Ich persönlich aber sehe Gabriele Heinecke als Sisyphos. Mit Albert Camus gilt, was mich schon sehr lange beschäftigt: „Wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen.“xxx Diese Vorstellung fiel mir immer recht schwer, gerade auch in einem politischen Kontext. Vielleicht deshalb, weil ich bisher – hoffentlich irrtümlich – vom politischen Scheitern des Sisyphos in dem Monumentalwerk des Chronisten der politischen Bewegungen in der Bundesrepublik bis zum Jahre 1989, nämlich von Erasmus Schöfers Die Kinder des Sisyfos ausgegangen bin.xxxi Doch die Beschäftigung mit Gabriele Heineckes Lebenswerk als Linksanwältin hat mich eines Besseren belehrt: Als Sisyphos lässt es sich wohl tatsächlich glücklich sein! Vor allem dann, wenn man im Sinne von Camus Sisyphos als Rebell gegen ungerechte gesellschaftliche Verhältnisse, gegen Unrecht sowie gegen eine Herrschaftspolitik, die Ausbeutung und Unterdrückung sowie den Abbau von Demokratie und Rechts- wie Sozialstaat verkörpert, unbeirrt handelt.
Liebe Gaby, bleibe bei Deinem Kampf als Rebellin für das Recht sowie für eine bessere Gesellschaft eine so wichtige Akteurin sozialer Gegenmacht, um eine wichtige Metapher des ersten Vorsitzenden des RAV, Werner Holtfort, zu erwähnen,xxxii bleibe dabei so gelassen und kämpferisch wie bisher, bleibe glücklicher Sisyphos!
Damit machst Du Mut und gibst Hoffnung, gerade heutzutage der Versuchung von Hoffnungslosigkeit und Pessimismus angesichts des Weltzustandes im Großen wie im Kleinen zu widerstehen. So wollen wir gemeinsam hoffen und auch mit den Mitteln des Rechts darum kämpfen, dass Holtfort mit seiner schon im Jahre 1988 geäußerten Auffassung, dass es noch nicht zu spät sei, umzukehren, auch über 35 Jahre später Recht behalten wird.xxxiii
Meine herzlichsten und solidarischen Glückwünsche zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union!
Literatur
Arbeitskreis Strafprozessreform 1979: Die Verteidigung. Gesetzentwurf mit Begründung, Heidelberg.
Arnold, J. 2005: Karl Marx und das Holzdiebstahlsgesetz, in: Arnold, J. et al. (Hrsg.): Menschengerechtes Strafrecht. Festschrift für Albin Eser, München, S. 25-48.
Arnold, J. 2006: Entwicklungslinien des Feindstrafrechts in 5 Thesen, in: HRRS, Jg. 7, H. 8-9., S. 303-315, https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/06-08/index.php?sz=9.
Arnold, J. 2019: Entwicklungen der Strafverteidigung, Münster.
Arnold, J. 2020: Pranger 3.0 – Wie moderne Medien den Rechtsstaat gefährden. Erfahrungen der Strafverteidigung und kritische Betrachtungen, Berlin.
Arnold, J./Heghmanns, M. 2023: Der NSU-Prozess. Deutschland 2013–2018, in: Groenewold, K./ Ignor, A./Koch, A. (Hrsg.): Lexikon der politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/der-nsu-prozess/.
Arnold, J. 2025: Gibt es einen „neuen Typus“ des Strafverteidigers in Kontinuität zu „Linksanwälten“? In: Brosig, J./Borgstedt, A. (Hrsg.): „Linksanwälte“. Aspekte der Strafverteidigung im Roten Jahrzehnt, Baden-Baden, S. 213-233.
Arnold, J./Diestel, P.-M. 2025: Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, Berlin.
Brosig, J./Borgstedt, A. (Hrsg.) 2025: „Linksanwälte“. Aspekte der Strafverteidigung im Roten Jahrzehnt, Baden-Baden.
Buckel, S. 2020: Neo-Materialistische Rechtstheorie, in: Buckel, S./Christensen, R./Fischer- Lescano, A. (Hrsg.): Neue Theorien des Rechts, 3. Aufl., Tübingen, S. 189-205.
Camus, A. [1942] 2013: Der Mythos des Sisyphos, 17. Aufl., Reinbek.
Groenewold, K. 2012: Editorial, in: Groenewold, K./Ignor, A./Koch, A. (Hrsg.): Lexikon der politischen Strafprozesse, https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/.
Hannover, H. 1973: Solidarität mit sozialistischen Rechtsanwälten. Rede zur Annahme des Fritz-Bauer-Preises 1973, in: vorgänge. Zeitschrift für Gesellschaftspolitik, Jg. 12, H. 5, S. 153-162.
Hannover, H. 2005: Die Republik vor Gericht 1954-1995: Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts, Berlin.
Hannover, H. 2010: Reden vor Gericht, Köln.
Heinecke, G. 2024: Kritisches zur Theorie der Strafverteidigung aus der Sicht der Praxis, in: Strafverteidiger, H. 4, S. 190-192.
Holtfort, W. 1979: Der Anwalt als soziale Gegenmacht, in: Holtfort, W. (Hrsg.): Strafverteidiger als Interessenvertreter, München, S. 37-47.
Holtfort, W. 1988: Sozialismus oder Barbarei, in: Spoo, W. (Hrsg.): Wie weiter? Plädoyers für eine sozialistische Bundesrepublik, 2. Aufl., Hamburg, S. 15-19.
Jahn, M./Tsambikakis, M. 2022: Gabriele Heinecke, in: Dies.: Zeugen der Verteidigung. 25 Anwaltspersönlichkeiten erzählen, Hürth.
Jeßberger, F./Schuchmann, I. (Hrsg.) 2025: Der politische Strafprozess. Eine Spurensuche, Tübingen.
Jungfer, G. 2016: Zur Psychologie des Vergleichs in Strafverfahren – Verteidigertypen, in: Ders.: Strafverteidigung. Annäherungen an einen Beruf, Münster, S. 159-182.
Möller, K. 2020: Systemtheorie des Rechts: Teubner und Luhmann, in: Buckel, S./Christensen, R./ Fischer-Lescano, A. (Hrsg.): Neue Theorien des Rechts, 3. Aufl., Tübingen, S. 47-65.
Schöfer, E. 2008: Die Kinder des Sisyfos, Bd. 4: Winterdämmerung, Berlin.
Tammesalu, H.-M. 2020: Bertolt Brechts Haltung zum DDR-Sozialismus am Beispiel seiner Spätlyrik, Tartu, https://dspace.ut.ee/server/api/core/bitstreams/bf776875-d25d-4441-a1d1-e1c109ae1b11/content.
Wächtler, H. 2018: Widerspruch. Als Strafverteidiger in politischen Prozessen, Berlin.
Anmerkungen
iEs sollen hier die juristisch-zeitgeschichtliche Anregung und zugleich der Wunsch an Gabriele Heinecke herangetragen werden, in ähnlicher Weise publizistisches Zeugnis über ihre Tätigkeit als Strafverteidigerin und linkspolitisch aktive Rechtsanwaltspersönlichkeit abzulegen, wie beispielsweise: Hannover 2010; 2005; Wächtler 2018.
iiBrosig/Borgstedt 2025.
iiiVgl. Arnold 2025: 213-233.
ivHeinecke 2024: 192.
vArbeitskreis Strafprozessreform 1979: 33. Unter anderem Gerald Grünwald, Winfried Hassemer, Wolfgang Naucke und Jürgen Welp waren an diesem Arbeitskreis beteiligt.
viJahn, M./Tsambikakis, M. 2022: 104. Mittlerweile ist die zweite Auflage (2025) erschienen.
viiIbid.
ixVgl. Arnold/Diestel 2025.
xDer Satz stammt aus Brechts offenem Brief an die deutschen Künstler und Schriftsteller von 1952: „Das große Karthago führte drei Kriege. Es war noch mächtig nach dem ersten, noch bewohnbar nach dem zweiten. Es war nicht mehr auffindbar nach dem dritten.“
xiBrecht hat Ende 1952/Anfang 1953 in einem Brief „Kapitalisten wollen keinen Krieg“ geschrieben: „Sie müssen wollen. Die deutschen Kapitalisten haben zwei Möglichkeiten in einem Krieg 1. Sie verraten Deutschland und liefern es an die USA aus. (Petain.) 2. Sie betrügen die USA und setzen sich an die Spitze.“ (Tammesalu 2020).
xiiihttps://www.soziologie.uni-konstanz.de/lidola/ueberleben-erzaehlen/materialien/recht-und-gerechtigkeit/ und https://www.soziologie.uni-konstanz.de/en/lidola/ueberleben-erzaehlen/seminare-exkursion-aufbau/.
xvVgl. zur Problematik politischer Prozesse jüngst Jeßberger/Schuchmann 2025; Groenewold 2012.
xviVgl. zur Klassenjustiz und zur Klassensolidarität die Dankesrede von Heinrich Hannover (1973: 153-162) anlässlich der Preisverleihung des Fritz-Bauer-Preises im Jahre 1973.
xviiGabriele Heinecke führt dazu aus: „Seit vielen Jahren gibt es Wellen von Gesetzen zur Bekämpfung von irgendwas, Terror, Kinderpornografie, Wohnungseinbruch und angeblich überall Schutzlücken. Gleichzeitig wird engagierte Strafverteidigung geschmäht. Es wird die Suggestion geweckt, Strafverteidigung sei nicht der Kampf um Freiheitsrechte, sondern der Kampf für das Böse. Das Berufsbild der Strafverteidigung leidet unter dem Druck zum Deal [Hervorhebung im Original, J. A.], sie leidet unter dem Run auf die Beiordnung zur Pflichtverteidigung und die nach meiner Beobachtung damit einhergehende Tendenz gerade jüngerer Kolleginnen und Kollegen zur Verurteilungsbegleitung. Wer redet und verrät, bekommt bei vielen Gerichten inzwischen die Hälfte, wer schweigt und kämpft, das Doppelte. Es ist eine effektive Strategie, eine nach den Regeln der Kunst geführte Strafverteidigung zu desavouieren, die mir Sorge bereitet.“ (Jahn/Tsambikakis 2022: 102f.; vgl. auch Arnold 2020).
xviiiVgl. u.a. Arnold 2006: 303.
xixVgl. u.a. Arnold 2019: 300-303/305f. Dort werden einige Problematisierungen im Hinblick auf die Geisteshaltung der Justiz zur Strafverteidigung aufgeworfen, deren Aktualität wohl nicht geringer geworden sind. Das betraf etwa Fragen nach der Legitimität des „Strafkammertages“, nach der „Verteidigerfeindlichkeit“ des damaligen Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, sowie nach der Verteidigerunfreundlichkeit von Staatsanwälten und Medien. Das Fazit dazu lautete: „Obwohl in Deutschland dieses Feindbild [Strafverteidiger/Rechtsanwalt, J. A.] aktuell keinesfalls jene Dimension erreicht, wie in der früheren Geschichte der Bundesrepublik und auch nicht heranreicht an besorgniserregende ‚Feindbilder Rechtsanwalt‘ in anderen europäischen Ländern, wie besonders in der Türkei und den dortigen Auswirkungen, ist dies kein Argument, die Augen vor den hiesigen Gefährdungen zu verschließen. Die hier […] nur beispielhaft erörterten Symptome müssen bereits im Ansatz erkannt und beobachtet werden, getreu dem Motto des ersten Vorsitzenden des RAV, Werner Holtfort, den Anfängen der staatlichen Einschränkungen der Freiheit der Advokatur zu wehren und jeglichen Behinderungsversuchen entgegenzutreten. Eine einmal eingeleitete Unfreiheit der Advokatur – so Holtfort – schlägt auf alle Strafprozesse durch“ [Hervorhebungen im Original, J. A.].
xxVgl. Arnold 2005: 25-48.
xxiVgl. zu einer kritischen System- und Rechtskritik u.a. Möller 2020: 47-65; Buckel 2020: 189-205.
xxiihttps://www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/feministischer-infobrief-121-2021/die-nebenklagevertretung-bei-sexualdelikten.
xxiiiVgl. Arnold 2019: 186-191.
xxivVgl. Arnold/Heghmanns 2023.
xxvJahn/Tsambikakis 2022: 102.
xxviHeinecke 2024: 191.
xxviiMit dem von mir schon erwähnten Band Linksanwälte ist dazu bereits der Auftakt erfolgt (Brosig/Borgstedt 2025).
xxviiiZitiert aus der Laudatio von Helga Schuchardt, von der Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union aus ihrem Archiv zur Verfügung gestellt.
xxixJungfer 2016: 166ff.
xxxCamus [1942] 2013: 143.
xxxiDazu gab mir bisher insbesondere Bd. 4 Veranlassung (Schöfer 2008).
xxxiiHoltfort 1979: 37-47.
xxxiiiHoltfort 1988: 15-19.