(C) Philip DingeldeyGrußwort zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025
Regelmäßig vergibt die Humanistische Union den nach ihrem Mitbegründer benannten Fritz-Bauer-Preis. Der Preis wurde im Juli 1968, unmittelbar nach dem Tod des Namensgebers, von der Humanistischen Union gestiftet. Er wird seitdem an Persönlichkeiten oder Institutionen verliehen, die sich im Sinne Bauers darum bemühen, der Gerechtigkeit und Menschlichkeit in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und im Strafvollzug Geltung zu verschaffen.
2025 ging der Fritz-Bauer-Preis an die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke. Die Humanistische Union will mit der Verleihung des Preises Heineckes Verdienste bei der rechtlichen Vertretung von Menschen würdigen, die von Unrechtshandlungen oder Menschenrechtsverletzungen – begangen durch Staaten und deren Organe – betroffen und geschädigt wurden. Besonders will die HU dabei Heineckes Rolle im Fall Oury Jalloh und bei der Aufklärung des NS-Massakers von Sant’Anna di Stazzema hervorheben.
Wir dokumentieren im Folgenden die Begrüßungsrede von Stefan Hügel, dem Vorsitzenden des Bundesvorstands der Humanistischen Union, zur Preisverleihung, die Laudatio, die von Prof. Dr. Jörg Arnold gehalten wurde, sowie die Dankesrede von Gabriele Heinecke.
Sehr verehrte Frau Heinecke,
liebe Mitglieder der Humanistischen Union,
liebe Gäste,
die Geschichte der juristischen Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik kann wohl auch mit größtem Wohlwollen nur als eine Geschichte des organisierten institutionellen Versagens gelesen werden. Viele Täterinnen und Täter, die teilweise unvorstellbare Verbrechen begangen hatten, lebten nach dem Krieg völlig unbehelligt oder wurden in Gerichtsverfahren – teilweise mit lächerlichen Begründungen – freigesprochen oder zu geringen Strafen verurteilt. Manche Verantwortliche stiegen gar in hohe Positionen in Behörden und Wirtschaft, einzelne in höchste Regierungsämter auf. Die Namen sind bekannt.
Es war Fritz Bauer, der sich in Braunschweig und vor allem in Frankfurt als Hessischer Generalstaatsanwalt dem entgegenstellte. Bekannt wurde Fritz Bauer vor allem durch seine Rolle im Remer-Prozess, in dem die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 rehabilitiert wurden, durch den Auschwitz-Prozess in Frankfurt und – dies wurde erst viel später bekannt – bei der Verhaftung Adolf Eichmanns. Er traf damals auf erheblichen Widerstand in den damaligen Justizbehörden und in der Politik – bis hin zur Bundesregierung. Bekannt wurde das ihm zugeschriebene Zitat: „Wenn ich mein [Dienst-]Zimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland.“ Die damaligen gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik ließen eine konsequente Verfolgung von Verbrechen des Nationalsozialismus offenbar nicht zu. Viele Juristen hatten kein Interesse daran – einige wohl auch deswegen, weil sie ihre Karriere unter der Nazi-Herrschaft begonnen und vielleicht selbst an Unrechtsurteilen mitgewirkt hatten.
Bekanntlich war Fritz Bauer Gründungsmitglied der Humanistischen Union. Nach seinem unerwarteten Tod 1968 stiftete die Humanistische Union den Fritz-Bauer-Preis, mit dem wir Persönlichkeiten auszeichnen, die sich im Sinne von Fritz Bauer um die Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens verdient gemacht und engagiert und unerschrocken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung verschafft haben. Ihnen, liebe Frau Heinecke, wollen wir heute diesen Preis verleihen.
Als lange nach Fritz Bauer die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen endlich Fahrt aufnahm – fast schon zu spät – waren Sie es, die durch Ihr Engagement beim Verfahren gegen die Täter des Massakers von Sant’Anna die Stazzema einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben. Das Verfahren um den brutalen Mord von Männern der Waffen-SS am 12. August 1944 an über 500 Menschen wurde noch im 21. Jahrhundert verschleppt und durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart – ironischerweise der Geburtsort Fritz Bauers – 2012 eingestellt. Ab 2002 waren 14 Beschuldigte wegen Mordes oder wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden; einige von ihnen wurden bereits 2005 in La Spezia angeklagt und verurteilt. Die Strafen sind freilich nie vollstreckt worden. Das von Ihnen angestrengte Klageerzwingungsverfahren gegen die Einstellung des Verfahrens war vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe – mit Beschluss vom 5. August 2014 – erfolgreich. Dort heißt es:
„Gegenstand des Klageerzwingungsverfahrens ist das Massaker von Sant’Anna di Stazzema / Italien am 12.8.1944, begangen u. a. durch Soldaten der 7. Kompanie des II. Bataillons des 35. Regiments der 16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“, durch welches mehrere hundert Zivilisten, vornehmlich Frauen und Kinder, ermordet wurden. Unter den Opfern waren viele Familienangehörige des Antragstellers, u. a. seine Eltern und zwei Schwestern; der (damals 10-jährige) Antragsteller überlebte das Massaker in einem Versteck.“
Und weiter:
„Der Antrag führt hinsichtlich des Beschuldigten S. zur Aufhebung der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 26.9.2012 und des Bescheids des Generalstaatsanwalts in Stuttgart vom 15.5.2013.
1. Das Ergebnis der Ermittlungen gibt für sich genommen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage. Nach vorläufiger Bewertung ist aufgrund der Aktenlage eine Verurteilung des Beschuldigten S. wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes (u. a. „grausam“) oder wegen Beihilfe zum Mord zu erwarten. Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass der Beschuldigte S. […] an den Tötungshandlungen am 12.8.1944 in Sant’Anna di Stazzema / Italien beteiligt war.“
Doch Ihr Engagement im Verfahren von Sant’Anna di Stazzema ist nur ein kleiner Ausschnitt aus Ihrem Wirken: Seit Jahrzehnten vertreten Sie Akteure antifaschistischer politischer Kunst im Spannungsfeld von Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Strafrecht und erwirken in diesem Zusammenhang grundlegende Entscheidungen der Justiz, beispielsweise zum politischen Straßentheater „Anachronistischer Zug“. Sie verteidigten den des zehnfachen Mordes angeklagten Safwan Eid im Lübecker Brandanschlagsprozess (1996–1999), dessen Freispruch am Ende die Staatsanwaltschaft selbst gefordert hatte. Sie vertraten die Eltern des ersten Todesopfers eines gewaltsamen Brechmitteleinsatzes in Hamburg, Achidi John (2001) im Klageerzwingungsverfahren. Im Prozess gegen den Dienstgruppenleiter Andreas Schubert vor dem Landgericht Magdeburg vertraten Sie die guineische Familie von Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 am helllichten Tag in der Zelle Nr. 5 des Gewahrsamstrakts des Polizeireviers Dessau verbrannte (2011–2012). Im Entschädigungsverfahren (2004–2012) gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches waren Sie an der Vertretung von Überlebenden beteiligt, die Opfer und Zeugen des von SS-Angehörigen am 10. Juni 1944 in Distomo in Griechenland begangenen Massakers wurden. Sie vertraten Überlebende und Angehörige von Ermordeten im Prozess gegen den Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber vor dem Landgericht München I (2008–2010), der nach einem Partisanenangriff den Befehl zum Massaker der Wehrmacht gegen Bewohner des toskanischen Dorfes Falzano di Cortona gab. Er endete mit der Verurteilung Scheungrabers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die freilich wegen des hohen Alters des Verurteilten nicht vollstreckt wurde. In seiner Laudatio wird Jörg Arnold auf einzelne der Verfahren noch ausführlicher eingehen.
Frau Heinecke, Ihr Einsatz für die Opfer des brutalen Kriegsverbrechens von Sant’Anna, für die Ermordeten, ihre Angehörigen und die Überlebenden ist beispielhaft und steht zudem für eine lange Reihe vergleichbarer Engagements, zu Menschenrechtsverletzungen und zu Übergriffen staatlicher Organe, die weit über das übliche Maß einer Mandatsausübung hinausgingen. Auch durch die scheinbare Aussichtslosigkeit haben Sie sich nicht von ihrem Engagement abbringen lassen und schließlich durch einen mustergültigen Klageerzwingungsantrag in der Sache einen Gerichtsbeschluss vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe bewirkt, der in seiner Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinausweist.
Sie haben besonders den Menschen in Sant’Anna damit gezeigt, dass es in Deutschland Juristinnen und Juristen gibt, die in ihren Überzeugungen und Motivationen an eine Ausnahmeerscheinung wie Fritz Bauer anknüpfen und seine Arbeit fortführen. Damit stellen Sie sich in seinem Sinne gegen eine verbreitete Tradition in der frühen bundesdeutschen Nachkriegsjustiz, deren Vertreterinnen und Vertreter offenbar bestrebt waren, den Nazi-Terror zu verharmlosen und seine gerichtliche Verfolgung zu behindern. Erst spät setzte das Umdenken ein, das letztlich auch durch Ihr Engagement möglich wurde und zu seiner juristischen Aufarbeitung führte. Angesichts des verstärkten Wiederauflebens rechtsradikaler Organisationen, auch in den Parlamenten, gewinnt das in diesen Tagen zusätzlich an Bedeutung.
Sie haben durch Ihr Wirken in zahlreichen weiteren Verfahren dazu beigetragen, die Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens auch gegen Widerstände zu fördern und damit der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Geltung zu verschaffen. Mit großer Freude dürfen wir Ihnen heute dafür den Fritz-Bauer-Preis 2025 verleihen.