
Wirtschaftsdemokratie
Die Durchsetzung der politischen, staatlich begrenzten Demokratie führte nicht zur Teilhabe der Lohnabhängigen an den Entscheidungen der Unternehmen. In seinem Beitrag argumentiert Alex Demirović daher für eine Wirtschaftsdemokratie, die über die parlamentarische Demokratie hinaus geht. Denn Wirtschaft in ihrer Gesamtheit ist Volksangelegenheit und soll dem Allgemeinwohl dienen. Eine Wirtschaftsdemokratie würde nicht einzelwirtschaftliche, sondern gesamtgesellschaftliche Rationalität zur Geltung bringen – das schließe auch ökologische Kreisläufe ein.
Wirtschaft und Demokratie stehen in Spannung zueinander. Es wird häufig erwartet, dass sich die demokratischen Institutionen an den wirtschaftlichen Imperativen ausrichten. Angela Merkel sprach einst von „marktkonformer Demokratie“. Unter Vertreter*innen der Wirtschaft gibt es offensichtlich auch Sympathien für autoritäre Regime, sofern diese den Erwartungen auf Wirtschaftswachstum und schnelles Entscheiden entsprechen. Vielen Unternehmer*innen und Manager*innen ist allerdings nicht nur aufgrund privater Überzeugung durchaus bewusst, dass die Wirtschaft Vielfalt, offene Diskussion und Meinungsstreit benötigt, soll es Fortschritt und Innovation geben und sollen Gesellschaft und demokratische Institutionen keinen Schaden nehmen, wenn sie aufgrund auseinandertriftender Lebensverhältnisse keinen Rückhalt mehr in der Bevölkerung finden. Doch auch wenn demokratische Institutionen als Rahmen für wirtschaftliche Prozesse gelten, so handelt es sich nicht um Wirtschaftsdemokratie.
Aus wirtschaftsdemokratischer Sicht erweist sich die parlamentarische Demokratie als unzulänglich, da unternehmerische Entscheidungen allenfalls nebenbei und zufällig, sprich abhängig von der Marktlage, auch gesellschaftlichen Zielen dienen. Es geht vielmehr um Wettbewerbsfähigkeit, Gewinne und Interessen der Aktionär*innen. Entsprechend finden auch die Interessen der Lohnabhängigen oder Konsument*innen kaum angemessene Berücksichtigung. Demgegenüber erweitert Wirtschaftsdemokratie das Verständnis von Demokratie um den Bereich wirtschaftlichen Entscheidens selbst. Sie schließt Mitbestimmung in den Betrieben und Unternehmen ein. Darüber hinaus zielt dem Selbstverständnis zufolge Wirtschaftsdemokratie auf eine demokratische Alternative zur kapitalistischen Marktwirtschaft. Die Gewerkschaftsbewegung hat Wirtschaftsdemokratie lange Zeit als einen demokratischen Weg zum Sozialismus verstanden (vgl. Demirović 2007). Einer Befragung des Internationalen Gewerkschaftsbundes zufolge wünschten sich 2014 mehr als 80 Prozent der Deutschen eine neue Wirtschaftsordnung.
Die Forderungen nach Wirtschaftsdemokratie finden sich schon in frühen Dokumenten der Arbeiterbewegung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts: gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen Prozess, Streben nach Demokratie bis in die betrieblichen Abläufe oder freie Wahl der Aufseher und Werkmeister. Um 1900 wurde von Carl Legien die Beseitigung des Absolutismus im Fabrikbetrieb und die demokratische Organisation der Betriebsstätten bis hin zur Leitung der Produktion durch die Arbeiterschaft gefordert. In Deutschland diskutierten die Gewerkschaften nach dem Ende des Ersten Weltkriegs abermals Fragen der Wirtschaftsdemokratie. Sie forderten Mitbestimmungsrechte für die Arbeiter bei der gesamten Produktion – vom Einzelbetrieb bis in die Spitzen der zentralen Wirtschaftsorganisation und frei gewählte Arbeitervertretungen. Wirtschaft in ihrer Gesamtheit wurde als Volksangelegenheit verstanden und sollte dem Allgemeinwohl dienen. Demokratie sollte demzufolge nicht an den Toren der Betriebe und Unternehmen Halt machen, sondern sich auch auf sie erstrecken. Eine Verwirklichung dieses Demokratisierungsziels erschien nach der Revolution, die das Kaiserreich gestürzt hatte, möglich.
1928 legte eine vom Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund eingesetzte Arbeitsgruppe eine Denkschrift unter dem Titel Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel vor. Sie verbindet sich mit dem Namen Fritz Naphtali ([1928] 1968) und legt eine umfassende Konzeption der Wirtschaftsdemokratie dar. Der Gedanke einer Demokratisierung der Wirtschaft, der mit dem Ziel einherging, die Unternehmen zu vergesellschaften, die Produktion durch die Arbeiter zu kontrollieren, den Betriebsrat zu einem gleichberechtigten Mitbestimmungsorgan auszugestalten, war umfassend von der Rätebewegung formuliert worden. Eine Sozialisierung der Betriebe erschien möglich, denn sie mussten von Kriegs- auf Friedenswirtschaft umgestellt werden. Doch aufgrund der gewalttätigen Niederschlagung der Rätebewegung und der eindeutigen Festlegung der SPD auf die parlamentarische Demokratie kamen rätedemokratische Konzepte über erste Vorschläge nicht hinaus. Die Diskussionen verebbten allmählich (Hillmann 1971; 1972; Bermbach 1973). In diesen Diskussionen sahen die Gewerkschaften die Notwendigkeit einer Demokratisierung der Unternehmen und der Wirtschaft in ihrer Gesamtheit. Doch kamen diese Überlegungen in gewisser Weise zu spät und konnten der Entwicklung keine andere Richtung mehr geben. Denn die Krise der Demokratie in der Weimarer Republik verlief zwar 1928 noch nicht unumkehrbar in Richtung einer nationalsozialistischen Diktatur, aber die demokratischen Parteien, die sozialistische Bewegung und die Gewerkschaften waren als gesellschaftliche Kräfte, die für Demokratie eintraten, schon in der Defensive und wurden durch die Wirtschaftskrise 1929 und deren Folgen weiter geschwächt.
Es sind prinzipielle und realökonomische Gesichtspunkte, die in der Denkschrift als Begründung für Wirtschaftsdemokratie angeführt wurden und ihre Relevanz auch für heutige Diskussion behalten haben.
Der lange Kampf der Arbeiterbewegung für das allgemeine Wahlrecht war einigermaßen erfolgreich geführt worden. Doch die Durchsetzung der politischen, staatlich begrenzten Demokratie führte noch nicht zur Teilhabe der Lohnabhängigen an den Entscheidungen der Unternehmen. Weiterhin blieb die Mehrheit der Bevölkerung wirtschaftlich unfrei, ihre demokratischen Grundrechte als Wirtschaftsbürger*innen blieben sehr eingeschränkt. Dagegen lässt sich nun argumentieren, dass im Fall von Wirtschaftsunternehmen demokratische Beteiligungsrechte gar nicht sinnvoll sind. Denn die Garantie des Privateigentums bedeutet ja gerade das Recht der Eigentümer*innen, andere vom Gebrauch ihres Eigentums auszuschließen. Dies gilt als Grundlage für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln.
Einem solchen Vorbehalt hielten die Autoren der Denkschrift entgegen, dass die liberale Unterstellung, der Kapitalismus sei weiterhin durch die erbitterte Konkurrenz einer Vielzahl von Kleinunternehmen bestimmt, nicht haltbar sei. Längst schon habe sich durch Konzentration und Zentralisation der Unternehmen ein organisierter Kapitalismus mit großen Monopolen und Kartellen herausgebildet. Es wird deswegen von einer „kapitalistischen Despotie“ gesprochen (Naphtali [1928] 1968: 17). Es handele sich bei den Unternehmen um Riesenorganisationen mit vielen tausend, wenn nicht hunderttausenden Lohnabhängigen. Die Entscheidungen in den Unternehmen würden jedoch nicht nur die Arbeitenden in den Betrieben, sondern auch die Konsument*innen und die Allgemeinheit betreffen.
Auch wenn die Autoren der Denkschrift solche Fragen nicht im Einzelnen diskutieren, umfassen die Ausführungen implizit eine Vielzahl von Aspekten, die nach demokratischen Gesichtspunkten entschieden werden sollten: die Ansiedlung und Größe von Unternehmen, die Wahl der Produkte, das technologische Niveau, die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze, die Arbeitsorganisation, die berufliche Qualifikation, die Preise, die Menge und Qualität der erzeugten Güter, die Inanspruchnahme von Ressourcen und die Folgen der Produktion für die Allgemeinheit. Häufig steht in Frage, ob die Privateigentümer*innen jenseits des von ihnen verfolgten Gewinns das Interesse und die Möglichkeit haben, den Bedarf der Menschen zu befriedigen. Das gilt auch für einen weiteren Aspekt: Denn die großen Unternehmen ebenso wie die Menschen insgesamt bedürfen einer öffentlichen Wirtschaft, die die infrastrukturelle Versorgung sichert: etwa Straßen, Kanalisation, Wasser, Elektrizität, Schulen und Sportanlagen. Vieles davon wird nicht von Privatunternehmen zur Verfügung gestellt, weil die Investitionskosten hoch und die Gewinnerwartungen niedrig sind.
Als weiteren realökonomischen Gesichtspunkt führt die Denkschrift die Erfolge der Arbeiterschaft selbst an. Es sei gelungen, auf die Regulierung der Arbeitszeit Einfluss zu nehmen. Vor allem hätten sich Gewerkschaften herausgebildet. Neben das Koalitionsrecht seien weitere Arbeitnehmerrechte getreten, so dass in täglichen Kämpfen um die Neugestaltung der Verhältnisse gerungen würde. Das ist folgenreich, denn die Gewerkschaften stehen den Unternehmensleitungen als organisierte Verhandlungspartner gegenüber.
Wolfgang Abendroth hat in den frühen 1950er Jahren auf einen weiteren wesentlichen Gesichtspunkt hingewiesen. Demzufolge hat die empirische Entwicklung von Wirtschaft und Politik dazu geführt, dass die Unternehmen nicht nur von der Nachfrage der Konsument*innen, den Verhandlungen mit den Gewerkschaften um höhere Löhne oder öffentlichen Infrastrukturen abhängig sind, sondern auch von staatlichen Eingriffen. Politisches Entscheiden stellt also nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen für Marktteilnehmende zur Verfügung, sondern trägt zur Gestaltung der Wirtschaft bei. Dies ist der Fall, weil der Staat etwa mittels Zölle und technischen Standards Exporte und Importe lenkt, mit Steuern und Geldpolitik unternehmerische Entscheidungen lenkt, mit Bildungspolitik auf das Arbeitskräftepotential und die Qualifikationsprofile Einfluss nimmt, mit Arbeitsmarktpolitik die Arbeitslosen verwaltet und zu ihrer Qualifikation beiträgt. Unternehmen müssen langfristig planen. Aber auch staatliche Planung ist nicht systemfremd. Im demokratisch-sozialen Bundesstaat der Bundesrepublik Deutschland, so schlussfolgert Abendroth (1967: 122), sind die staatlichen Planungen Ergebnis demokratischer Entscheidungen, die aus einer komplexen Koordination zwischen Parteien, Öffentlichkeit, Verwaltungen und Verbänden hervorgehen. Das aber bedeutet in der Konsequenz, dass die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes es erlaubt, die Gesellschaft umzuplanen und ihr eine andere Wirtschaftsverfassung zu geben.
In diesem demokratiepolitischen Sinn entsteht ein Verständnis davon, dass ökonomische Prozesse sich nicht einfach als naturgesetzliche Marktprozesse vollziehen, sondern Ergebnis menschlichen Handelns und Entscheidens sind. Wirtschaftliche Orientierungen können sehr unterschiedlich ausgerichtet sein. Dabei geht es um das Verständnis von Reichtum und Wohlfahrt, aber auch von Effizienz und Versorgung der Menschen: Sind die Ziele eine höhere Wachstumsrate, große Gewinne, explodierender Reichtum Weniger, Erderhitzung oder mehr soziale Gleichheit, ein Leben ohne Angst und Armut, eine hohe Bildung, Teilhabe an Kultur, lange Lebensdauer bei guter Gesundheit und die langfristige Sicherung des Stoffwechsels mit der Natur? Aus wirtschaftsdemokratischer Sicht werden einzelwirtschaftliche Entscheidungen in den gesellschaftlichen Zusammenhang gestellt und damit auch zum Gegenstand politisch-demokratischen Entscheidens. Dies würde heute angesichts von CO2-Emissionen, schwindender Biodiversität, Flächenverbrauch, Wassermangel oder chaotischen Wetterentwicklungen einschließen, auch die wirtschaftlichen Organisationen demokratiefähig zu machen, sodass sich in den ökonomischen Praktiken nicht einzelwirtschaftliche, sondern gesamtgesellschaftliche Rationalität zur Geltung bringen kann – und das schließt die ökologischen Kreisläufe ein. Das könnte dazu führen, dass aus einer Vielzahl von Entscheidungen – hinsichtlich der Produkte, der Arbeitsorganisation, des Konsums, der Wohnformen oder der Mobilität – eine demokratisch gewollte und gestaltete andere Lebensweise resultiert, die den ökonomischen Alltag unmittelbar prägt.
Historisch wurde die Wirtschaftsdemokratie von der Arbeiterbewegung vertreten. Im Zentrum standen deswegen Forderungen von Arbeiter*innen, an Wirtschaftsentscheidungen beteiligt zu sein. Dies schloss das Recht auf die Bildung von Gewerkschaften und Betriebsräten ein. Das ist nicht selbstverständlich, denn auch unter demokratischen politischen Verhältnissen gibt es zahlreiche Bemühungen von Unternehmen und ihren Verbänden, Gewerkschaften zu bekämpfen, die Bildung von Betriebsräten in den Betrieben zu verhindern oder sich der Tarifbindung zu entziehen. Das sind Minimalerfordernisse einer Beteiligung der Beschäftigten an ihren Betrieben, so dass sie etwa Einfluss auf Löhne, Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Arbeitsabläufe nehmen können. Schwierig und bislang nicht möglich ist eine Beteiligung, wenn es um Produktentwicklung, Markterschließung, Investitionen, Rationalisierung, Zukauf, Verkauf oder gar Schließung von Unternehmensteilen oder ganzen Unternehmen geht.
Große Ziele, die die Gewerkschaften historisch mit der Wirtschaftsdemokratie verfolgten, wurden nicht verwirklicht. Erst in den 1970er Jahren ist es gelungen, eine Mitbestimmung der Belegschaften und Gewerkschaften in Aktiengesellschaften zu verankern. Nicht umgesetzt wurde das Ziel, einzelwirtschaftliche Rationalität und gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt zu vereinbaren. Das Erstere würde bedeuten, auch in wirtschaftlichen Belangen allen Bürger*innen eine Stimme zu geben, sprich das demokratische Stimmrecht über die politische Sphäre hinaus auszuweiten.
Für den Weg dorthin können Diskussionen hilfreich sein, die sich mit Regional- und Strukturräten befassen. Dabei ginge es um Entscheidungen über die konkrete Regionalentwicklung und die Branchenzusammensetzung der wirtschaftlichen Versorgung in den einzelnen Regionen. Das könnte zum Ziel haben, unter Beteiligung aller Stakeholder Investitionen nach Allgemeinwohlgesichtspunkten zu lenken oder Ressourcen und Flächen schonend zu nutzen und gleiche Lebensverhältnisse für alle herzustellen. Um in die Unternehmensentscheidungen gesamtgesellschaftliche Rationalität einzubringen, wurde auch in die Diskussion gebracht, auch Konsument*innen und Naturschutzverbände in den Prozess der Mitbestimmung in den Aufsichtsräten einzubeziehen (vgl. Beerhorst 2004). Angesichts des Umbaus der Unternehmensgovernance zugunsten der institutionellen Anleger erscheint es heute angebracht, über eine Mitbestimmung direkt in den Leitungen von Betrieben und den Unternehmen nachzudenken. Auch im Fall veränderter Eigentumsverhältnisse wäre eine demokratische Mitentscheidung im Blick zu behalten.
Schließlich dürfte heute eine weitere große Herausforderung sein, wirtschaftliches Handeln jenseits nationalstaatlicher Grenzen zu steuern. Auch wenn der Globalisierungsprozess nicht mehr so ungezügelt und unkritisch fortgesetzt stattfindet wie in den frühen 2000er Jahren, so gibt es viele Hinweise auf die Entwicklung hin zu vordemokratischen ökonomischen Entscheidungsprozessen: die Zentralisationsprozesse der Unternehmen, die künstliche Intelligenz und der Bedarf an mehr Energie, die Konkurrenz weltweit operierender Unternehmen, der Zugang zu Ressourcen, die Aufrüstung etc. tragen dazu bei, im staatlichen Bereich die demokratischen Verfahren zu schwächen, einzuschränken oder zu beseitigen. Demokratische und wohlfahrtsstaatliche Institutionen, die die Lebensqualität und Teilhabeperspektiven der Menschen betreffen, sind durch autokratische und faschisierende Politiken bedroht. Die Spielräume von Gewerkschaften, Wissenschaft und Forschung, Medien und Journalismus, sozialen Bewegungen, Nichtregierungsorganisationen oder Kunst werden vielfach begrenzt, einzelne Personen mit rechtlicher oder unmittelbar körperlicher Gewalt bedroht. Antidemokratische Orientierungen, Klimaleugnung, Sexismus oder Rassismus sind in der sogenannten gesellschaftlichen Mitte verbreitet und ermöglichen immer wieder Radikalisierungen nach rechts und Bündnisse mit autoritären Gruppen und Parteien.
Doch es lässt sich eine Ungleichzeitigkeit erkennen: Unter ökologischen, sozialen, regionalen und demokratischen Kriterien wird der Bedarf an einer demokratischen Gesamtrationalität wirtschaftlichen Entscheidens heute weit über die Gewerkschaften hinaus von vielen Akteuren thematisiert. Die Diskussionen über Wirtschaftsdemokratie sind verschränkt und verbunden mit Debatten über Genossenschaften, Betriebsbesetzungen, sorgende Städte, öffentliche und nachhaltige Infrastrukturen, queere Lebensweisen, Öko-Dörfer, demokratische Planung, Degrowth, Commoning, Rekommunalisierung oder Sozialisierung.
Prof. Dr. Alex Demirović ist Senior Fellow der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Berlin und arbeitet dort schwerpunktmäßig zu Fragen von Demokratie und Sozialismus. Zudem ist er außerplanmäßiger Professor am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main und forscht dort zu kritischer Gesellschaftstheorie, Staats- und Demokratietheorie sowie Krisen- und Katastrophendynamiken. Gerade ist von ihm erschienen: Marx als Demokrat oder: Das Ende der Politik (Dietz Berlin, 2025).
Literatur
Abendroth, Wolfgang 1967: Antagonistische Gesellschaft und politische Theorie, Neuwied/Berlin.
Beerhorst, Joachim 2004: Demokratisierung der Wirtschaft – theoretische Desiderate und politische Erinnerung, in: Beerhorst, Joachim/Demirović, Alex/Guggemos, Michael (Hrsg.): Kritische Theorie im gesellschaftlichen Strukturwandel, Frankfurt am Main.
Bermbach, Udo 1973: Theorie und Praxis der direkten Demokratie, Opladen.
Demirović, Alex 2007: Demokratie in der Wirtschaft. Positionen – Probleme – Perspektiven, Münster.
Hillmann, Günter 1971: Die Rätebewegung, Bd. 1, Reinbek bei Hamburg.
Hillmann, Günter 1972: Die Rätebewegung, Bd. 2, Reinbek bei Hamburg.
Naphtali, Fritz [1928] 1968: Wirtschaftsdemokratie. Ihr Wesen, Weg und Ziel, Frankfurt am Main.