NACHRUF: Fritz Sack (1931–2025)
Fritz Sack ist am 18. August 2025 im Alter von 94 Jahren in Berlin verstorben. Mit ihm verliert die deutschsprachige – und weit darüber hinaus reichend auch die internationale – Kriminalsoziologie eine ihrer prägenden Stimmen. Er war Wegbereiter einer kritisch-soziologischen Kriminologie, die Kriminalität nicht als Eigenschaft von Personen, sondern als Ergebnis sozialer Zuschreibungen und institutioneller Praktiken begreift. Sein Denken hat Generationen von Studierenden, Forschenden und Praktiker*innen geschärft, irritiert – und ermutigt.
Fritz Sack hat seine Laufbahn selbst als „kontingent“ beschrieben – geprägt von Abzweigungen und Gelegenheiten, die sich auch anders hätten ergeben können. Geboren 1931 in Neumark/Stare Czarnowo, wuchs er in einer bäuerlichen Welt auf, erlebte Flucht und sozialen Bruch nach 1945 und entwickelte darüber jenen nüchternen Blick, der seine spätere Kriminalsoziologie tragen sollte: Wirklichkeit als Ergebnis geschichtlicher Zufälle, sozialer Lagen und institutioneller Bahnen – nicht als Natur der Dinge. Früh erfuhr er soziale Milieus als „zwei Schichtungssysteme“ (agrarisch und nicht-agrarisch). Er wuchs zwischen unterschiedlichen Sprach- und Weltcodes auf; später führten ihn Umwege über eine Finanzbeamtenausbildung ins Studium und weiter in die Kölner Soziologie um René König – mit der Erfahrung, dass intellektuelle Haltung aus durchlebter Disruption und harter Disziplin erwächst. Diese Biografie erklärt auch seinen beharrlichen Widerspruchsgeist: Er suchte keine glatten Etiketten, sondern tragfähige Perspektiven auf Gesellschaft, Macht und Kriminalisierung.
Sacks wissenschaftliches Programm war früh und klar konturiert: Kriminologie gehört in die Soziologie, nicht in den administrativen Arm des Rechts. Wer verstehen will, warum Menschen als „abweichend“ gelten, muss die Mechanismen der Kriminalisierung untersuchen: Wer definiert welches Verhalten als strafwürdig? Unter welchen politischen, sozialen und medialen Bedingungen gewinnen diese Deutungen Geltung? Damit verschob Sack die Leitfrage der Disziplin – weg vom „Warum wird jemand kriminell?“ hin zum „Wie und warum wird jemand als kriminell bezeichnet?“. Der Labeling-Ansatz war für ihn keine Pose, sondern ein ernsthaftes empirisches Forschungsprogramm.
Geprägt wurde sein Blick durch internationale Erfahrungen. Aufenthalte in den USA Mitte der 1960er Jahre – unter anderem in Columbus und Berkeley – öffneten seinen Horizont für die Chicagoer Schule und die Ethnomethodologie. Aus dieser Reibung gewann er Ideen für ein deutschsprachiges Gegenmodell zur normativ-juristischen Kriminologie. Sein beruflicher Weg führte ihn über Professuren in Regensburg und Hannover 1984 an die Universität Hamburg. Dort gründete er das Aufbau- und Kontaktstudium Kriminologie, aus dem später das Institut für Kriminologische Sozialforschung hervorging – der erste und über Jahre einzige soziologische kriminologische Lehrstuhl in Deutschland. Er engagierte sich in Netzwerken, gründete mit Kolleg*innen die Gesellschaft für interdisziplinäre wissenschaftliche Kriminologie (GiwK) und war publizistisch präsent, unter anderem im Kriminologischen Journal und in den vorgängen. Nach seiner Emeritierung (1996) prägte er bis 2012 das Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung (ISIP) als Ort des Transfers zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Institutionen.
Wer mit ihm arbeitete, erinnert sich an eine besondere Gesprächskultur. Aus dem ISIP bleibt die wöchentliche Montagsrunde in lebendiger Erinnerung. Über nahezu ein Jahrzehnt fragte Fritz schon beim Hereinkommen nicht „Wie geht es Dir?“, sondern: „Was bedeutet für Dich Postmoderne?“ oder „Was versteht Ihr unter Populismus?“ Wenn ihn ein Thema packte, war es allgegenwärtig: Es begleitete ihn durch Gespräche, Memos und Randbemerkungen; er biss sich fest – nicht pedantisch, sondern aus produktiver Hartnäckigkeit. Genauso oft lautete seine Einstiegsfrage: „Was lesen Sie gerade?“ Diese Fragen waren Einladung und Zumutung zugleich: Sie machten deutlich, dass gemeinsame Arbeit für ihn immer mit gemeinsamem Denken begann – präzise, gegenwartsbezogen und offen für Widerspruch.
Ein prägendes Kapitel seines Wirkens bildet die Hamburger Polizeikommission ab 1998: ein außerparlamentarisches, gesetzlich verankertes Kontrollgremium, das nach harten Auseinandersetzungen um Polizeigewalt installiert wurde, um Fehlentwicklungen zu identifizieren und öffentlich darüber zu berichten. Sack brachte hier seine besondere Mischung aus analytischer Strenge und bürgerrechtlicher Haltung ein. Er insistierte auf niedrigschwellige Beschwerdewege für Bürger*innen wie Bedienstete, auf Einsichtsrechte in Akten, strukturierte Fallaufnahmen und transparente Jahres- und Sonderberichte. Das Gremium war umkämpft; seine spätere Abschaffung wertete Sack als Symptom eines Rollbacks gegen unabhängige Kontrolle.
Inhaltlich blieb Sack darüber hinaus beweglich und streitbar. Er arbeitete zu Terrorismus und politischer Gewalt, zu Polizei und sozialer Kontrolle, zu Medien und Moralpaniken – und er benannte früh, was später als „Punitivität“ breite Debatten bestimmen sollte: die wachsende Strafbereitschaft in neoliberalen Gesellschaften, die soziale und ökonomische Vorgänge durch Härte zu ordnen suchen. Sein Maßstab blieb: empirische Fundierung, theoretische Klarheit, Bereitschaft zu unbequemen Schlüssen. Wissenschaft verstand er als öffentliche Aufklärung.
Besonders deutlich hat Sack dieses Programm in seinem Beitrag Die HU und der punitive turn (vorgänge Nr. 194 aus dem Jahr 2011) ausformuliert. Der Text ist autobiografische Analyse und strafrechtspolitische Diagnose zugleich. Sack zeichnet nach, wie Sexualdelikte –insbesondere der Komplex sexueller Kindesmissbrauch – zur Speerspitze einer breiter werdenden Strafverschärfung wurden: getrieben von Moralpaniken, medienpolitischen Dynamiken und dem Versprechen, gesellschaftliche Konflikte über das Medium des Strafrechts zu lösen. Er zeigt, wie unter dem Banner der sexuellen Selbstbestimmung ein umfassender Ausbau des Sexualstrafrechts vorangetrieben wurde, flankiert von Institutionen wie der Sicherungsverwahrung – ein Feld, in dem schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine exzessive Praxis zurechtrückte. Sacks argumentative Pointe: Nicht die Verwerflichkeit einzelner Taten steht zur Debatte, sondern die politische Instrumentalisierung des Strafrechts und ihre Nebenfolgen für Freiheitsrechte.
Diese Analyse war nicht nur akademisch. Sack rekonstruiert darin die heftige innerverbandliche Auseinandersetzung während seiner Zeit im Bundesvorstand der Humanistischen Union (1997–2005): Der Vorstand verabschiedete im Juni 2000 eine Erklärung zum Sexualstrafrecht, die vor einer politisch-medialen Überhitzung warnte und statt zunehmender Repression eine rationale Kriminalpolitik verlangte. Wenige Monate später wurde die Erklärung auf einem Verbandstag in Marburg – formal nicht zuständig – knapp verworfen. Es folgten Kampagnen, Rücktritte und Loyalitätsprüfungen bis in den Vorstand hinein; Auslöser waren unter anderem Debatten um die Skandalisierung sexualstrafrechtlicher Themen in großen Feuilletons und die Einordnung von Kooperationen, die plötzlich unter Generalverdacht gerieten. Sack hielt dem die Notwendigkeit einer bürgerrechtlich begründeten Strafrechtskritik entgegen – und zahlte dafür einen Preis. Für ihn blieb diese Episode ein Lehrstück darüber, wie schwer es ist, gegen Wellen moralischer Entrüstung nüchternen Verfassungsrealismus zu verteidigen.
Wer mit ihm zusammenarbeitete, erinnert sich an eine seltene Mischung aus Direktheit und Zugewandtheit. Sack forderte informierte Debatte und schenkte zugleich weiten Vertrauensvorschuss. Er öffnete Räume, verknüpfte Disziplinen, ermunterte zu riskanten Themen und stärkte die, die sich an etablierten Gewissheiten rieben. Er stritt hart inhaltlich und blieb verbindlich; Differenzen waren ihm Antrieb fürs Verstehen, nicht Munition für Lagerdenken.
Dass sich in den vergangenen Jahren ein akademisch-professionell-politischer Backlash gegen kritische Forschungstöne formierte, hat Sack klar diagnostiziert. Resignation war seine Sache nicht. Er hielt an der Idee einer öffentlich verantwortlichen Kriminologie fest – offen für internationale Impulse, konzentriert auf empirische Sorgfalt, verpflichtet einer demokratischen Streitkultur. Gerade deshalb ist sein Werk von besonderer Gegenwartsrelevanz: Wo Sicherheitsdebatten verengt werden, erinnert Sacks Perspektive daran, dass Kontrolle nie neutral ist und dass Strafrecht Konflikte nicht einfach löst, sondern in spezifischer Weise neu ordnet – oft mit ungleichen Folgen.
Fritz Sack hinterlässt Spuren, keine Dogmen. Er hat Begriffe geschärft, Institutionen aufgebaut und Menschen geprägt. Vor allem aber hat er eine Haltung vorgelebt: intellektuelle Redlichkeit, Mut zur Kritik und die Lust am gemeinsamen Denken über Grenzen hinweg. Wir werden seine Stimme vermissen – und sie hören, wenn wir uns die richtigen Fragen zumuten: Wer benennt Probleme? Mit welcher Macht? Aus welchem Interesse? Mit welchen Daten? Und was folgt daraus für eine Kriminologie, die ihrer öffentlichen Verantwortung gerecht werden will?
In Dankbarkeit und Trauer.
Daniela Klimke