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Erfolg für die Bürger­rechte - Schlappe für das bayrische Verfas­sungs­schutz­ge­setz

Mitteilungen24605/2022Seite 11

Am 26. April hat das Bundesverfassungsgericht den bayerischen Verfassungsschutz in die Grenzen gewiesen und viele der Überwachungsbefugnisse im bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) beanstandet. Wesentliche Teile des Regelwerks sind verfassungswidrig, darunter auch Regelungen zu Staatstrojanern und v.a. die zentrale Norm für Auskunftsersuchen des Landesamts für Verfassungsschutzes. Andere angegriffene Vorschriften gelten bis Ende 31.7.2023 weiter. Das Urteil folgt einer bekannten Linie – Gesetze werden trotz Einwänden von Bürgerrechtsorganisationen und Engagierten verabschiedet – nur um dann vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden.
Die vorgänge befassen sich in der nächsten Ausgabe ausführlicher mit dem Thema.

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