Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 247/248: Zukunft der Bildung

Menschen­recht auf Bildung

Die UN-Kinderrechtskonvention und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte definieren das Recht auf Bildung als ein grundlegendes Menschenrecht. Die Anforderungen an nicht-diskriminierende und inklusive Bildungssysteme werden in Deutschland aber noch nicht überall erfüllt. Das hat insbesondere die Corona-Pandemie verdeutlicht. In ihren Beitrag argumentieren daher Ernst Fricke und David Häring, dass die Verwirklichung des Rechts auf Bildung nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine gesellschaftliche Chance ist. Dabei gehen sie auch aktuellen Befunden vonseiten der Gerichte, Medien und Zivilgesellschaft nach.

 

Prof. Dr. Ernst Fricke ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie Autor des Lehrbuchs Recht für Journalisten. Er war 20 Jahre Professur für Verwaltungs- und Sozialrecht an Hochschule Neubrandenburg. Zudem ist er seit Oktober 2023 Mitglied des Bundesvorstandes der Humanistischen Union und Mitglied der Redaktion der vorgänge.

David Häring ist Rechtsreferendar und derzeit in der Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll als Stationsreferendar tätig, mit dem Schwerpunkt Informations- und Kommunikationsrecht (Universität Passau, Prof. Dr. Kai von Lewinski & Prof. Dr. Dirk Heckmann).

Dieser Artikel steht nur in der Kaufversion der Zeitschrift vorgänge zur Verfügung. Sie können das Heft hier im Online-Shop der Humanistischen Union erwerben: die Druckausgabe für 28.- € zzgl. Versand, die PDF-/Online-Version für 10.- €.

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