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Der litera­ri­sche Maulwurf (IX)

vorgängevorgänge 2601/1977Seite 114-117

aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S.114-117

Den Kassandrarufen von der Krise des Taschenbuchs zum trotz sind zwei neue Reihen anzuzeigen.
Unter dem Titel „Motive Texte Materialien” erscheint im C. F. Müller Verlag eine neue Paperback-Reihe, die sich mit aktuellen rechtspolitischen Themen befaßt. Als Band 1 wurden, erstmals in deutscher Sprache, die am 19. 10. 1973 als Anhang zu einer Resolution des Ministerkomitees des Europarats verabschiedete Neufassung der Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen – Europäische Fassung (so auch der Titel, 99 Seiten, Kart. DM 12) veröffentlicht, und zwar in synoptischer Gegenüberstellung zum englischen und französischen Originaltext. Die Mindestgrundsätze gehen zurück auf eine Entschließung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen von 1955. Als besonders wichtige Punkte seien hervorgehoben: das Gebot, die Menschenwürde des Gefangenen zu achten (Ziffer 5 Abs3), Anforderungen an Hygiene und Ausstattung von Zellen und Arbeitsplätzen (Ziffer 8 ff) sowie an die Einrichtung eines ärztlichen Dienstes (Ziffer 21 ff), das Verbot von Kollektivstrafen als Disziplinarmaßnahmen (Ziffer 27 Abs2) und das Gebot, vom Beginn des Strafvollzugs an die Zukunft des Gefangenen nach der Entlassung in Betracht zu ziehen (Ziffer 80). Das am 1.1.1 977 inkraft getretene Strafvollzugsgesetz entspricht zwar diesen Forderungen, jedoch noch nicht die Praxis. Die Mindestgrundsätze können daher auch dazu dienen, die neuen Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes zu kommentieren. Solange Anstaltsleitungen weiterhin den reinen Verwahrvollzug betreiben – und das dürfte in der Praxis immer noch die überwiegende Anzahl sein -‚ werden auch in der Bundesrepublik die Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen nicht beachtet.

In Band 2 der Reihe veröffentlicht Edmund Brandt mit einer Einleitung von Hans Mommsen unter dem Titel Die politische Treuepflicht 63 Dokumente zur Geschichte des deutschen Berufsbeamtentums (256 Seiten, kart, DM 19,80). In einem Anhang werden u.a. der volle Wortlaut des Sozialistengesetzes von 1878 sowie ausführliche Auszüge aus dem „Radikalenbeschluß” des Bundesverfassungsgerichts von 1975 abgedruckt. Dieser wird von Mommsen, der in seiner Einleitung historisch die Beziehungen des Beamtentums zum demokratischen Verfassungsstaat untersucht, einer herben Kritik unterzogen, Man kann Mommsen nur beipflichten, wenn er feststellt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „weder mit den sozialen Realitäten des öffentlichen Dienstes noch mit den Notwendigkeiten einer umfassenden Verwaltungsreform, die eine schrittweise Veränderung des öffentlichen Dienstrechts voraussetzt, vereinbar erscheint. Die Hervorhebung der politischen Treuepflicht ist geeignet, der Beamtenschaft erneut eine Sonderstellung in Staat und Gesellschaft einzuräumen, die mit ihren realen Funktionen, abgesehen vom Ministerialbereich, kaum in Übereinstimmung gebracht werden kann” (S 36). Zum gleichen Thema ist im übrigen ein rororo-aktuell-Band mit dem Titel Weimar ist kein Argument, oder: Brachten Radikale im öffentlichen Dienst Hitler an die Macht? (205 Seiten, DM 5,80) erschienen, der außer drei Originalbeiträgen leider nur Auszüge aus früheren Veröffentlichungen bringt.

Band 3 der Reihe „Motive Texte Materialien” befaßt sich mit einem seit Jahrhunderten aktuellen und noch niemals gelösten Thema: Verständigungsschwierigkeiten zwischen Gericht und Bürger (80 Seiten, DM 12). Es handelt sich um eine Modellstudie des Rechtssoziologischen Arbeitskreises Hannover. Anhand einer Untersuchung von 1251 Akten eines niedersächsischen Amtsgerichts wurde u.a. festgestellt, daß in einem relativ hohen Prozentsatz der Fälle der Richter, gemessen an dem hypothetischen Verhaltensmodell der nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Parteien unrichtig reagiert hat, obwohl eine kompensatorische Reaktion im Rahmen des Gesetzes möglich gewesen wäre. Ob eine reale Aussicht besteht, dieses Hindernis der Chancengleichheit zu beseitigen, ist zu bezweifeln. Arbeitsdruck, Beschleunigungsgebot hinsichtlich des Verfahrens (nach einer am 1.7.1977 inkraft tretenden Novelle zur Zivilprozeßordnung) sowie die Entwicklung computergerechter Zahlungsbefehle und deren Umbenennung in Mahnbescheide lassen die Chancen für den Abbau von Verständigungsschwierigkeiten zwischen Gericht und Bürger nicht eben steigen.

Auch die Reihe „Recht – Justiz – Zeitgeschehen” des C. F. Müller Verlags erscheint weiterhin. 1975 sind folgende Bände auf den Markt gekommen: Friedrich-Christian Schroeder, Das neue Sexualstrafrecht (86 Seiten, DM 14,80) analysiert und kritisiert diese „Reform”. Das Bändchen ist nach Text und Anlage eher für den Fachjuristen bestimmt. Gleiches gilt für Karl Peters, Der neue Strafprozeß (212 Seiten, DM 28). Dagegen richtet sich der Band Selbstmord und Selbstmordverhinderung von Joachim Wagner (169 Seiten, DM 22) an einen größeren Leserkreis. Er behandelt auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Zwangsernährung beim Hungerstreik. Der Band Freiheit in der sozialen Demokratie (388 Seiten, DM 28) schließlich enthält eine Dokumentation zum 4. Rechtspolitischen Kongreß der SPD 1975 mit den Themen: Freiheitssicherung gegenüber gesellschaftlicher Macht, Soziale Sicherung als neue Form freiheitsverbürgenden Eigentums, Freie Entfaltung der Arbeitnehmerpersönlichkeit im Betrieb, Beteiligung des Bürgers an Verwaltungsentscheidungen, insbesondere an der Planung. Der Band, herausgegeben von Justizminister Posser und OLG-Präsident Wassermann, enthält alle Fachreferate.

Mit einem ganz anderen Themenkreis beschäftigt sich die neue Taschenbuchreihe des Ferdinand Enke Verlags in Stuttgart „Kunst & Gesellschaft“. Die von Alphons Siliermann, Rene König, Leo Lowenthal und Abraham Moles herausgegebene Reihe befaßt sich mit Themen der Kunstsoziologie und Sozialpsychologie der Kunst. Bisher liegen 7 Bände vor. Kunstsoziologie befaßt sich mit der Frage nach Entstehung und Funktion von Kunstwerken innerhalb der Gesellschaft, der Verbreitung und Verwendung aus gesellschaftswissenschaftlicher, nicht aus kunsttheoretischer Sicht. Die Beschäftigung der Gesellschaftswissenschaft mit Fragen der Kreativität reicht kaum vor die zwanziger Jahre unseres Jahrhunderts zurück. In der Reihe „Kunst & Gesellschaft” werden‘ neben Neuerscheinungen wichtige ältere Texte wieder zugänglich gemacht, zum Teil Übersetzungen.

Jean Duvignaud befaßt sich in seiner Untersuchung Zur Soziologie der künstlerischen Schöpfung (1975, VIII + 120 Seiten, DM 16,80; Originalausgabe 1967) mit allgemeinen Fragen der Kunstsoziologie, die er abzugrenzen versucht von Kunstphilosophie und philosophischer Ästhetik und deren Verfahren er darin sieht, „die operationellen Ideen zu präzisieren, die weder intellektuelle Voraussetzungen noch dogmatische Definitionen sind, sondern Werkzeuge, die der Analyse dienen, ohne im voraus deren Grenzen oder Inhalte zu bestimmen“. Das Werk stellt eine vorallem gut lesbare Einführung in die Kunstsoziologie allgemein dar.

Mit unterschiedlichen Bereichen der Kunstsoziologie beschäftigt sich der von Robert N. Wilson herausgegebene Sammelband Das Paradox der kreativen Rolle. Soziologische und sozial-psychologische Aspekte von Kunst und Künstler (1975, VIII + 232 Seiten, DM 19,80; Originalausgabe USA 1964). Aus den 8 Beiträgen sei besonders einer herausgegriffen. Leo Lowenthals Analyse „Die Auffassung des Dostojewskijschen Werkes in Deutschland: 1880–1920” wurde bereits im Jahre 1934 geschrieben. Die Dostojewskij-Rezeption in Deutschland wird anhand der über das Werk des russischen Schriftstellers erschienenen Kritiken untersucht. Nach Lowenthal rekrutierte sich die Leserschaft Dostojewskijs aus dem mittleren und kleinen Bürgertum. Die Rezeption habe von Anfang an im Zeichen der ldeologie und des Mythos gestanden. Seine Aufnahme durch die Leser sei weniger eine Angelegenheit der literarischen Kritik als eine der gläubigen und bereiten Hinnahme gewesen. In Dostojewskijs Person wie in seine Werke seien Gehalte gelegt worden, die jede nachprüfbare Faktizität transzendieren, die insbesondere außergeschichtlichen Charakter tragen, d.h. vollkommen beziehungslos zum gesellschaftlichen Prozeß stehen oder den Anspruch erheben, im Gegensatz zu aller immanenter Geschichtstheorie, zu aller Konstruktion von gesellschaftlicher Gesetzlichkeit das soziale Leben von sich aus sinnhaft zu konstituieren. Lowenthal weist darauf hin, daß in der Person Dostojewskijs und seinem Werk die Vereinigung von gemeinhin als widerspruchsvoll empfundenen Tatbeständen gesehen wurde. Aus dem Werk Dostojewskijs sei ein nationaler, völkischer Mythos vom Wesen des russischen Volkes entwickelt worden, der in völliger Unbestimmtheit blieb und sich „weitgehend als Mythos der Gemeinschaft” darstellte.

Ein weiterer Band enthält fünf in den Jahren zwischen 1930 und 1960 entstandene Beiträge von Leo Lowenthal: Notizen zur Literatursoziologie (1975, VIII + 104 Seiten, DM 12,80). Der Autor – manchen vielleicht besser unter seinem deutschen Namen Leo Löwenthal bekannt – gehörte seit 1926 dem Frankfurter Institut für Sozialforschung an und widmete sich damals bereits vor allem literatursoziologischen Untersuchungen über Massenkultur. Der in dem angezeigten Bändchen enthaltene Essay „Individuum und Gesellschaft im Naturalismus” wurde gegen Ende der dreißiger Jahre im inzwischen nach New York übersiedelten Institut für Sozialforschung geschrieben. Er ist ein Versuch, aufzuzeigen, wie in der Literatur der Mechanismus der Bedrohung, ja Zerstörung individueller Integrität und Würde, legitimen Anspruchs auf Glück und Sinnlichkeit durch die verblassende offizielle liberale Ideologie und die Realität des ökonomischen Materialismus sich im einzelnen in den literarischen Kunstwerken manifestiert. Der Aufsatz „Die Debatte über kulturelle Standards im England des 19. Jahrhunderts” enthält eine Analyse der Situation von Intellektuellen im Rahmen des sozialen Wandels ihrer Zeit.

Seit einigen Jahren interessiert man sich wissenschaftlich für den industriell gefertigten Wandschmuck, die Kaufhaus-Kunst. Unter dem Titel „Die Bilderfabrik” ging 1973/74 eine Wanderausstellung durch die Bundesrepublik. Walter Nutz befaßt sich mit dem Thema in Soziologie der trivialen Malerei (Reihe Kunst & Gesellschaft, 1975, X+ 118 Seiten, DM 16,80). Der Autor setzt sich im Einleitungskapitel mehr polemisch als wissenschaftlich – und mit geringem Wert für den Leser – mit Vertretern anderer Disziplinen aus-einander. Sein Versuch einer Abgrenzung von 99Kulturkritik“, philosophischer Ästhetik und – von ihm so genannter – „pseudomarxistischer”, „auchmarxistischer” oder „vulgärmarxistischer” Kunsttheorie mißlingt. Denn Nutz führt die Kontroverse mit nicht viel anderen Mitteln, als denen, die er bei seinen Gegnern tadelt: mit ideologischer statt wissenschaftlicher Argumentation. Der übrige Inhalt des Werks entspricht leider dem unbefriedigenden Beginn. Das liegt vorallem daran, daß Nutz – wiewohl er das Problem anspricht – die Definition seines Themas mißlingt. Er geht von einem formalen Trivialbegriff aus, der so verwaschen ist, daß sich mit ihm nicht arbeiten läßt. Er versteht unter trivialer Malerei jene Produkte, die reproduzierbar sind, reproduziert werden, auf einen Konsumentenkreis „zugemalt” werden, über einen Warenartikel-Charakter verfügen und mit oder ohne Zustimmung des Schöpfers in den Reproduktionsprozeß aufgenommen werden. Die Unbestimmtheit der verwendeten Begriffe (auf einen Konsumentenkreis „zugemalt”; „Warenhaus-Charakter”) und die Tatsache, daß Nutz sich dann hauptsächlich mit den Produkten der Mayschen Bilderfabriken befaßt, läßt erkennen, daß die Definition ihrerseits von Vor-Urteilen ausgeht, was der Autor eben gerade den Vertretern der „Kulturkritik” vorwirft. Andere Phänomene werden kaum einbezogen. Der Kult mit Fotos von Film- und Sportstars wird zwar erwähnt, aber nicht eigentlich zum Gegenstand der Untersuchung gemacht. Hummel-Bilder, die Kreuzstich-Wandbehänge unserer Großeltern, Pseudo-Folklore-Erzeugnisse, Disney-Figuren, die moderne Posterwelle, Wachszierate (vom Relief mit dem heiligen Christophorus bis zur Zierkerze mit Dürers Sündenfall) werden nicht erwähnt. Auch vermißt man die Verfolgung historischer Entwicklungen: wann, auf welche Weise, durch wen, aus welchen Motiven wurden Werke von C. D. Friedrich (Kreuz im Gebirge), Millet, Segantini (Ave Maria), Leonardo (Abendmahl), Dürer (Hase, Betende Hände) zu Gegenständen der Trivialkunst?

Hans Peter Thurn unternimmt den Versuch einer Kritik einer marxistischen Kunsttheorie (Reihe „Kunst & Gesellschaft”, 1976, VIII + 240 Seiten, DM 19,80), die jedoch daran krankt, daß sie den Marxisten vorwirft, Marxisten zu sein, wenn der Autor feststellt: „Die marxistische Kunsttheorie hat sich in dem Maße der Möglichkeit einer kompetenten Erforschung der Sinnentfaltungsprozesse, die vom Künstler aus sich in die Gesellschaft hinein ereignen, sowie der Wirklichkeit, mit der sie fusionieren, selbst beraubt, als sie an ihrem historisch fixierten Weltbild festhielten und ihre Kategorien nicht der gewandelten Wirklichkeit anpaßte.”

Ferner sind in der hier angezeigten Reihe „Kunst & Gesellschaft” noch erschienen: eine Sozialpsychologie der Musik von Paul R. Farnsworth (1976, X+ 217 Seiten, 22 Tabellen, DM 19,80) sowie von Julius Bab: Das Theater im Lichte der Soziologie (1974, IXX + 227 Seiten, DM 16,80; unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1931, mit einem Geleitwort von Alphons Silbermann). Nach dem bisherigen Programm darf man auf die folgenden Titel neugierig sein.

Zu: Letzte Ausgabe der „Neuen Rheinischen Zeitung” vom 19. Mai 1849 (Text zu S 21):

An die Arbeiter Kölns. Wir warnen Euch schließlich vor jedem Putsch in Köln. Nach der militärischen Lage Kölns wäret ihr rettungslos verloren. Ihr habt in Elberfeld gesehen, wie die Bourgeoisie die Arbeiter ins Feuer schickt und sie hinterher aufs Niederträchtigste verrät. Der Belagerungszustand in Köln würde die ganze Rheinprovinz demoralisiren und der Belagerungszustand wäre die notwendige Folge jeder Erhebung von Eurer Seite in diesem Augenblicke. Die Preußen werden an Eurer Ruhe verzweifeln.
Die Redakteure der Neuen Rheinischen Zeitung danken Euch beim Abschiede für die ihnen bewiesene Teilnahme. Ihr letztes Wort wird überall und immer sein: E m a n z i p a t i o n   d e r   a r b e i t e n d e n   K l a s s e !

Deutschland. – Köln, 18. Mai. Vor einiger Zeit wurde von Berlin aus an eine hiesige Behörde die Forderung gestellt, abermals den Belagerungszustand über Köln zu verhängen. Man bezweckte die standrechtliche Beseitigung der „Neuen Rheinischen Zeitung”, aber man stieß auf unerwarteten Widerstand. Später wandte sich die Kölnische Regierung an das hiesige Parket, um denselben Zweck durch willkürliche Verhaftungen zu erreichen. Sie scheiterte an dem juristischen Bedenken des Parkets, wie sie schon zweimal an dem gesunden Menschenverstand der rheinischen Geschworenen gescheitert war. Es blieb nichts anderes übrig, als zu einer Polizeifinte seine Zuflucht zu nehmen und man hat für den Augenblick seinen Zweck erreicht. D i e   N e u e   R h e i n i s c h e   Z e i t u n g   h ö r t   e i n s t w e i l e n   a u f   z u   e r s c h e i n e n. Am 16. Mai wurde ihrem Redakteurenchef C a r l M a r x folgender Regierungswisch mitgeteilt:
„In ihren neuesten Stücken (!) tritt die N. Rh. Z. mit der Aufreizung zur Verachtung der bestehenden Regierung, zum gewaltsamen Umsturz und zur Einführung der sozialen Republik immer entschiedener hervor. Es ist daher ihrem Redakteurenchef, dem Dr. Karl Marx, das Gastrecht (!), welches er so schmählich verletzt, zu entziehen, und da derselbe eine Erlaubnis zum ferneren Aufenthalt in den hiesigen Staaten nicht erlangt hat, ihm aufzugeben, dieselben binnen 24 Stunden zu verlassen. Sollte er der an ihn ergehenden Aufforderung nicht freiwillig Genüge leisten, so ist derselbe zwangsweise über die Grenze zu bringen.” – Köln, den 11. Mai 1849. Königl. Regierung. Moeller. An den Königl. Polizeidirektor Herrn Geiger hier.

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